Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen über Solvenza Inkasso- bzw. Solvenza 24

abzockeWir berichteten gestern über den Nachfolger der Icontent GmbH, die “Solvenza” Inkasso.

Wie nun der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. mitteilt ist die Solvenza oder auch Solvenza24 der BDIU unbekannt, und man rät betroffenen zu folgendem:

Eine „Solvenza Inkasso“ beziehungsweise eine „Solvenza 24 GmbH“ ist uns nicht bekannt. Es handelt sich um KEIN Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen.

Aus im Internet veröffentlichten Mahnschreiben scheint hervorzugehen, dass die „Solvenza24“ dieselbe Registrierungsnummer wie die einschlägig bekannte „DIG Deutsche Internet Inkasso GmbH“ verwendet – mithin ihre Nachfolgegesellschaft zu sein scheint.

Verbraucher, die Probleme mit diesem Unternehmen haben, wird geraten sich an die zuständige Registrierungsbehörde, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, zu wenden: www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/O…

Quelle: xing.com

Solvenza Inkasso fordert für Abofallen der IContent GmbH

Wie das Netzwerk gegen Internetkriminalität berichtet, gibt es neues aus der Borsigstrasse in Rodgau. Wir errinnern uns sicherlich noch gut an die Abofallen eines gewieften Internetkaufmanns.

Ahnungslose Internet-Nutzer rasselten durch anscheinend nicht sichtbare, später dann durch geschickt angebrachte Kostenbuttons, die man allerdings leicht übersehen konnte, in ein mehrjähriges Abo.

Da setzt nun die Firma Solvenza24 GmbH an.

Sie fordert nun für das zweite angebliche Vertragsjahr die Gebühren für ein abgeschlossenes Abo bei der Firma Icontent GmbH aus Rodgau.

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Wir empfehlen zunächst solch einer Forderung zu Widersprechen, ein öffentliches Verfahrensverzeichnis anzufordern und eine Auskunft über die bei der Solvenza24 gespeicherten personenbezogenen Daten einzuholen.

Kommt das Unternehmen dieser gesetzlichen Auskunftspflicht nicht oder nur ungenügend nach, so raten wir sich Hilfe bei der hessischen Datenschutzaufsichtsbehörde zu holen.

Urteil gegen Michael Burat und einen Rechtsanwalt wegen Abmahn-Betruges ist rechtskräftig

Wie “beck-aktuell ” zu berichten weiss, ist das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 17.02.2012 wegen Abmahn-Betruges im Zusammenhang mit e-cards im Prozess gegen Michael Burat und den Rechtsanwalt Bernhard S. (Az.: 15 KLs 35/09) rechtskräftig.

Wie das Gericht mitteilt, hat der Bundesgerichtshof die Revisionen der beiden Angeklagten mit Beschluss vom 03.04.2013 verworfen (Az.: 3 StR 408/12).

Michael Burat wurde vom LG Osnabrück wegen gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der 37-Jährige muss als Bewährungsauflage 120.000 Euro an sechs gemeinnützige Einrichtungen zahlen.

Gegen Rechtsanwalt Bernhard S. aus München wurde wegen gewerbsmäßigen Betruges (31 Fälle vollendet und 33 Fälle versucht) eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten verhängt, deren Vollstreckung unter einer Auflage von 12.000 Euro zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Quelle: beck

Interview mit Michael Burat nach der Verurteilung wegen versuchten Betrugs

Am 18.6.2012 wurde Michael Burat  vom Landgericht Frankfurt wegen versuchten Betruges zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt.

Die Reporter von Akte 2012 hatten im Anschluss  an das Urteil die Gelegenheit ein paar Fragen zu stellen.

Dieses nicht im Fernsehen ausgestrahlte Interview mit Michael Burat  und seinem Verteidiger Rechtsanwalt Thomas Pfister entstand kurz nach der Verurteilung von Michael Burat wegen versuchten Betrugs im Juni 2012

Zum Video bei Konsumer.eu  oder zum Video bei Akte.net

Trotz Buttonlösung lauert Abofalle

Das alte Abofallengeschäft  mit Michael Burat und anderen Nutzlosseitenbetreibern scheinte mit der Buttonlösung des Gesetzgebers, das ab 1. August dieses Jahres gültig ist vorbei zu sein- doch nur anscheinend.

Man versteckt nun den “richtigen” Button geschickt unter vielen anderen, welche lediglich zum fortführen des Bestellprozesses dienen.

Unsere bösen Jungs im Internet, ob man sie Abofallenbetreiber, Nutzlosseitenbetreiber oder einfach nur Abzocker nennt, haben das Abzock-Geschäftsmodell einfach ein wenig abgeändert und angepasst. So wurde die Abzocke auf  B2B Kunden ( Gewerbekunden) ausgedehnt.

Die Vendis GmbH, mit ihrer Geschäftsführerin Eva Rüpps baut auf dieses Großhandels und Gewerbekundenmodell, wobei ca.50% der Internetnutzer die auf sein Angebot reinfallen, gewöhnliche Verbraucher sind.

Es sieht so aus, als ob bewusst mit einem Irrtum der Endverbraucher über das Online-Angebot der Vendis GmbH welches sich an Gewerbekunden richtet, gerechnet wird.

Der Button hat bei Gewerbekunden keine Gültigkeit.

Und wenn man schon beim Geschäftemachen ist, so lässt sich Herr Frank Drescher das Abmahngeschäft der KVR nicht entgehen. Für die KVR Handelsgesellschaft mahnt die Kanzlei U+C  unter anderem AGB-Fehler ab und hat somit ihr “Portfolio”erweitert.

Weshalb es sich hierbei um gewerbliche Massenabmahnungen handeln könnte, offenbart sich in einem aktiven  Stellenangebot des Herrn Bernhard Soldwisch (Olivosmedia GmbH, Onlinequiz GmbH und DOZ – Deutsche Zentral Inkasso GmbH).

Sehen sie sich dazu das Video von “Akte 2012″ an.