Massenabmahnungen – ein illegales Geschäftsmodell?

Wie  regensburg-digital.de berichtet, scheint es eng für einen bekannten Regensburger Anwalt und einen zwielichtigen Geschäftsmann werden.

Bekommt die Klägerin im laufenden Prozess recht, könnte eine Flut von Verfahren gegen die Anwaltskanzlei Urmann und Collegen (U+C) folgen.

Im Kern geht es um die Frage, ob die durch den „Porno-Pranger“ bekannt gewordene U+C mit dem bekannten Internetabzocker Frank Drescher gemeinsame Sache gemacht hat, um mit sittenwidrigen Massenabmahnungen Geld zu verdienen.

Die Regensburger Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb seit geraumer Zeit gegen Frank Drescher und den Rechtsanwalt Thomas Urmann und wirft ihnen versuchten Betrug vor.

Quelle: regensburg-digital.de

Realsatire:Porno-Pranger-Abmahnanwalt gehts an den Kragen

abmahnung1Die Regensburger Abmahn-Kanzlei Urmann + Collegen hatte im letzten Jahr Schlagzeilen mit ihrem Porno-Pranger gemacht.

Die Juristen wollten darauf im Internet die Namen ihrer Abgemahnten veröffentlichten.

Nun steht die Kanzlei selbst im Visier von Ermittlungen, denn die Staatsanwaltschaft will gegen einen Anwalt der Kanzlei wegen Betrugs vorgehen.

Der Anwalt von Betroffenen des so genannten Porno-Prangers spricht von einem Schreiben der Staatsanwaltschaft, “welches es in sich hat”.

Quelle: regensburg-digital

Staatsanwaltschaft Regensburg: Ermittlungen gegen Frank Drescher und RA Urmann

paragrafUnter dem Aktenzeichen (Az.: 103 Js 16997/12) hat die Staatsanwaltschaft Regensburg ein Ermittlungsverfahren gegen den Regensburger Rechtsanwalt Thomas Martin Urmann und Herr Frank Oliver Drescher wegen versuchten Betruges eingeleitet.

Hintergrund sind die offensichtlich betrügerischen und rechtsmißbräuchlichen Massenabmahnungen von Frank Dreschers Firma KVR Handelsgesellschaft mbH.

Opfer dieser Masche werden gebeten, die StA zu unterstützen, indem sie vorhandene Abmahnschreiben oder anwaltliche Schreiben an die StA Regensburg übermitteln.

Quelle: Rechtsanwalt Andreas Forsthoff

Ist die KVR Handelsgesellschaft mbH Insolvent?

Wie einem Beitrag von Ra Schupp auf it-recht-deutschland.de  zu lesen ist, hat nicht nur die einschlägig bekannte Kanzlei U+C ihr “Portfolio” erweitert, sondern auch ihr Auftraggeber- eine “KVR Handelsgesellschaft mbH”.

Den Lesern ist die KVR wahrscheinlich besser bekannt unter dem Namen: 

OPM Media GmbH, mit ihrem Geschäftsführer Frank Drescher.

Wie nun Rechtsanwalt Felling berichtet, soll nun eben diese KVR Handelsgesellschaft mbH pleite sein.

…jeweils mit Schreiben vom 22.11.2012 mitgeteilt, dass die KVR Handelsgesellschaft mbH durch Ihren Geschäftsführer Frank Drescher  erklärt habe, diese (geringen) Summen nicht aufbringen zu können. Die Zwangsvollstreckung war daher in beiden Fällen erfolglos!Auf meinen Antrag hin ist nun für den 10.12.2012 um 10.00 Uhr Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmt worden.

“Dieses Ergebnis bestätigt die diesseitige Rechtsauffassung, dass hier offenkundig mit krimineller Energie die hunderten von Abmahnungen gefertigt wurden.”

Quelle: abzocknews/ Ra. Felling

Trotz Buttonlösung lauert Abofalle

Das alte Abofallengeschäft  mit Michael Burat und anderen Nutzlosseitenbetreibern scheinte mit der Buttonlösung des Gesetzgebers, das ab 1. August dieses Jahres gültig ist vorbei zu sein- doch nur anscheinend.

Man versteckt nun den “richtigen” Button geschickt unter vielen anderen, welche lediglich zum fortführen des Bestellprozesses dienen.

Unsere bösen Jungs im Internet, ob man sie Abofallenbetreiber, Nutzlosseitenbetreiber oder einfach nur Abzocker nennt, haben das Abzock-Geschäftsmodell einfach ein wenig abgeändert und angepasst. So wurde die Abzocke auf  B2B Kunden ( Gewerbekunden) ausgedehnt.

Die Vendis GmbH, mit ihrer Geschäftsführerin Eva Rüpps baut auf dieses Großhandels und Gewerbekundenmodell, wobei ca.50% der Internetnutzer die auf sein Angebot reinfallen, gewöhnliche Verbraucher sind.

Es sieht so aus, als ob bewusst mit einem Irrtum der Endverbraucher über das Online-Angebot der Vendis GmbH welches sich an Gewerbekunden richtet, gerechnet wird.

Der Button hat bei Gewerbekunden keine Gültigkeit.

Und wenn man schon beim Geschäftemachen ist, so lässt sich Herr Frank Drescher das Abmahngeschäft der KVR nicht entgehen. Für die KVR Handelsgesellschaft mahnt die Kanzlei U+C  unter anderem AGB-Fehler ab und hat somit ihr “Portfolio”erweitert.

Weshalb es sich hierbei um gewerbliche Massenabmahnungen handeln könnte, offenbart sich in einem aktiven  Stellenangebot des Herrn Bernhard Soldwisch (Olivosmedia GmbH, Onlinequiz GmbH und DOZ – Deutsche Zentral Inkasso GmbH).

Sehen sie sich dazu das Video von “Akte 2012″ an.