Schwere Zeiten für unsauber arbeitende Inkassobüros brechen an

Der Schutz des Verbrauchers vor unberechtigten Forderungen durch unseriös arbeitende Inkassobüros soll erleichtert werden, bzw. den in manchen Fällen fragwürdigen Inkassier- Methoden, einen Riegel vorgeschoben werden.

Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, dass das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vom 12. Dezember 2007 geändert wird und ein zusätzlicher Paragraf (15a) eingefügt wird, der da lautet:

Wer bei der Erbringung von Inkassodienstleistungen eine Forderung aus einem Fernabsatzvertrag (§ 312b des Bürgerlichen Gesetzbuches) oder einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312g des Bürgerlichen Gesetzbuches) gegenüber einem Verbraucher geltend macht, hat den Verbraucher, der dem Bestand der Forderung widersprochen hat, bei einer folgenden Zahlungsaufforderung nach Maßgabe des Satzes 2 zu unterrichten.

Die Unterrichtung des Verbrauchers muss folgende Angaben enthalten:

1. Die Identität und ladungsfähige Anschrift des Unternehmers, mit dem der behauptete Vertrag geschlossen wurde,

2. Eine Erklärung, ob der Verbraucher seine Willenserklärung zum Vertragsschluss am Telefon (fernmündlich), im elektronischen Geschäftsverkehr (online), in Textform (E-Mail, Telefax), schriftlich oder in einer sonstigen, näher zu bezeichnenden Form abgegeben hat,

3. Im Fall der im elektronischen Geschäftsverkehr (online) abgegebenen Willenserklärung eine Erklärung, ob, wann und in welcher Form der Unternehmer die Vorgaben des § 312g Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches erfüllt hat,

4. Eine Erklärung, ob der Verbraucher die Willenserklärung zum Vertragsschluss widerrufen hat.

Die vorstehenden Angaben sind dem Verbraucher gemeinsam mit der Zahlungsaufforderung in der für die Zahlungsaufforderung gewählten Form mitzuteilen.

Quelle: Bundesrat

Zu Gast bei “Abofallenkönig” Michael Burat

Über dutzende von Lockvogelseiten, wie zb. “download-Service.de, Outlets.de, Routen-planung.de, Kochrezepte.de, cocktails-rezepte.de” und viele andere lotst Michael Burat (35) arglose Internetnutzer in die Abofalle.

Aber nicht doch, betont Burat im Interview mit dem SWR, der Kosteninweis ist sehr wohl vorhanden, und seines erachtens, auch groß genug angebracht.

Also keine Rede von fehlendem Kostenhinweisen auf seinen Internetseiten.

Natürlich ist deshalb das Einfordern der Nutzungsbebühren für seinen Service über die Deutsche Zentral Inkasso legitim.

Übrigends  findet vor der 15. Großen Strafkammer in Osnabrück der Prozess gegen Michael Burat und andere statt, ihnen wird gewerbs- und bandenmäßige Erpressung, Betrug und Beihilfe hierzu vorgeworfen.

Auch vor dem  Oberlandesgericht Frankfurt am Main läuft eine Anklage wegen mutmasslichen Betrugs gegen Michael Burat und seine frühere Geschäftspartnerin Katarina D. (Az. 1 Ws 29/09).


Zu Gast bei Abofallenkönig Michael Burat

Droht dem “Buchhalter” der Icontent GmbH – Michael Burat gerichtlicher Ärger?

Es gibt wieder Neues von der Nutzlosseiten Front zu berichten. Da hat eine renomierte Anwaltskanzlei aus Koblenz gegen Herrn Michael Burat mit seinem Blog “savonorola.org” eine einstweilige Verfügung erwirkt, dass er gewisse Äusserungen über die “VON HEUSINGER MOGWITZ Rechtsanwälte” nicht wiederholen darf. Und was macht der “Buchhalter” Burat?

Es scheint ihn nicht zu interressieren was ein Gericht beschliesst und veröffentlicht vollkommen unanonymisiert den Beschluss des Landgerichts Darmstadt mit sämtlichen Passagen “ungeschwärzt” auf seinem Blog. Ob Herrn Burat bewusst ist, dass er damit just gegen dieses vom Landgericht erlassene Aussageverbot verstößt?

Wir denken, dass sich das Gericht diese Missachtung des Beschlusses nicht gefallen lässt und wir spekulieren einmal was evtl. folgt- ein Ordnungsmittelgeldantrag dürfte der nächste Schritt sein der gegen Herrn Burat erlassen wird, aber Ordnungsgeld? “alles Peanuts”  das wird ja aus der Portokasse bezahlt- bei tausenden Nutzern die auf seine Nutzlosseiten reingefallen sind.

 

Abofallen und Nutzlosseiten: Wie Urteile pro Abzocke zustande kommen

Wenn man sich all die Urteile die für die Abofallenbetreiber erwirkt wurden anschaut fällt auf, dass in sämtlichen Urteilen folgende  auffällige Gemeinsamkeit zu Grunde liegt, nämlich dass sich alle Urteile mit den Webseiten selbst befassen, aber niemals mit dem Weg, welcher in die Abofalle führt.

Die Initative der ergangenen Urteile für den so genannten “Frankfurter Kreisel” um Michael Burat, also die “Premium Content GmbH, Webtains GmbH, Content4u GmbH und IContent GmbH” fast ausschließlich von den Opfern ausging.

Während das Gespann “Frank Drescher” und “Bernhard Soldwisch”, daher die “OPM Media GmbH” und demnächst wohl auch die “Paid Content GmbH” hier die Initiative selbst ergreift und scheinbare Opfer vor Gericht zitiert.

Lesen Sie den höchst interressanten Bericht bei antiabzocknet

Quelle: antiabzocknet via abzocknews.de

Die moderne Art der Wegelagerei geht weiter…

Der Warnbutton vor Kostenfallen wird von der Politik als Wunderwaffe im Kampf gegen die Internet-Abzocker gefeiert. Man ist doch hoffentlich nicht so naiv zu glauben, dem Millionen-Geschäft einen Riegel vorgeschoben zu haben?

Was passiert, wenn ein dubioses Angebot auffliegt, das keinen Warnbutton verwendet? Im Idealfall nehmen die Behörden die Seite zügig vom Netz – und dann taucht sie unter anderem Namen bald wieder auf.

Der Knopf, der vor versteckten Kosten warnen soll, ist absolut nutzlos.

Was wäre, wenn sich die Volksvertreter endlich um die grauen Eminenzen dieser Branche kümmern?-  Rechtsanwälte und Inkasso-Büros , die mit fragwürdigen Mahnschreiben um sich werfen. Hier müsste angesetzt werden. Denn ohne Geldeintreiber lohnt sich die Wegelagerei im Web nicht mehr.

Quelle: Meller Kreisblatt