
Mai 28, 2013
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Zwei Jahre nach dem großen Schlag gegen die Gründerväter von Kino.to, haben die Ermittler des BKA in Schleswig-Holstein einen “Top-Uploader” aufgespürt.
Das teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ( GVU) am vergangenen Montag mit.
Der Verdächtige Spitzname”Hologramm” ist bei einer Wohnungsdurchsuchung am Mittwoch letzter Woche, mit Rechner und Speichermedien ins Netz der Fahnder gegangen. Er zeigte sich kooperativ und hat seine Tat voll eingeräumt.
Daher ließ man ihn weiterhin auf freiem Fuß.
Laut GVU habe der Verdächtige, der im Internet unter dem Pseudonym “Hologramm” bekannt war, zwischen September 2008 und April 2011 fast 120.000 illegale Filmkopien im Netz veröffentlicht und verbreitet.
Nach der Schließung von kino.to habe er Inhalte an movie2k weitergegeben und verbreitet.
Der Gründer und Chef des Streaming-Portals war Mitte Juni 2012 vom Landgericht Leipzig zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Es hatte den 39-Jährigen der massenhaften Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden.
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Juli 28, 2012
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Es ist nicht das erste Mal, dass ein Verfahren gegen ehemalige Premium-Kunden von Kino.to im Raum steht.
Nun hat jedoch zum ersten Mal die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Dresden entsprechende Maßnahmen bestätigt.
Personen, die für die Nutzung des illegalen Filmportals zahlten, könnte also ein juristisches Verfahren drohen.
Die GVU beruft sich auf den Leipziger Richter Mathias Winderlich. Winderlich habe bei der mündlichen Begründung des Urteils gegen einen der kino.to-Mitarbeiter Ende 2011 auch die Nutzung von kino.to als Straftat gewertet.
Im Urteil (AZ: 200 Ls 390 Js 184/11, 21.12.2011) heißt es, dass Urheberrechtsgesetz (§ 16) stelle klar, „dass auch vorübergehend erstellte Vervielfältigungsstücke dem Urheberrechtsschutz unterfallen“. Die Ausnahmevorschrift des § 44a UrhG sei nicht einschlägig.
Nach GVU-Erkenntnissen habe sich innerhalb der Internetwerbewirtschaft längst eine Schattenwirtschaft entwickelt, die gezielt darauf aus sei, solche illegale Internetangebote am Leben zu erhalten. Dazu gehören insbesondere Betreiber von Abzockseiten und anderen dubiosen Angeboten, deren Werbung nicht auf seriösen Seiten platziert werden kann.
Die Hintermänner des Internetportals Kino.to konnten Werbeeinnahmen in Millionenhöhe erzielen, indem sie illegal Filme veröffentlichten.
Der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft will die “Finanzierung illegaler Geschäftspraktiken durch Werbung” spürbar eindämmen, erklärt ZAW-Geschäftsführer Bernd Nauen im Interview.
Quelle: Netzwelt via irights.info
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Juni 20, 2012
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Es ist ein echter Krimi um ein illegales Unternehmen, Millionenumsätze und am Ende Haftstrafen:
Dirk B., Ex-Chef der Raubkopie-Seite kino.to wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt- doch eine Frage bleibt ungeklärt:
Wer und wo sind seine Hintermänner?
Die Spur im Internet-Kriminalfall führt jetzt nach Österreich.
Der Verein Anti-Piraterie (VAP) vermutet hier die Hintermänner von Dirk B., konkret geht es um die Personen, die für die Werbung auf Kino.to verantwortlich waren, mit der Millionen-Umsätze erzielt wurden.
Strafrechtlich haben die Hintermänner im Fall Kino.to wohl nichts zu befürchten, denn Urheberrechtsverletzungen sind in Österreich Privatanklagedelikte.
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Juni 15, 2012
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Zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten ist am Donnerstag der Gründer und Betreiber des illegalen Internetfilmportals Kino.to verurteilt worden.
Zudem muss Dirk B. nach dem Urteil der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig bis zu 3,7 Millionen Euro an den Staat abführen, die er über seine spanische Firma mit Werbung bei Kino.to eingenommen hat.
Dass die Freiheit des Internets an Grenzen stößt, zum Beispiel an die des Urheberrechts – diese Erkenntnis habe er erst nach und nach gewonnen, erklärte der Kino.to-Gründer.
Für ein Vorläufer-Projekt von Kino.to war er früher bereits zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
“Aus dieser Verurteilung hat er aber nicht das Signal erhalten, dass die Grundidee strafbar war”,
erklärte sein Anwalt.
Er kritisierte, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen mit der rasanten Entwicklung des Internets einfach nicht Schritt gehalten hätten.
Die Wirtschaftsstrafkammer bezeichnete das vorgelesene Geständnis als “von Reue getragen”. Im Rahmen des Deals akzeptierte der Angeklagte, dass sein noch vorhandenes Millionenvermögen “abgeschöpft” wird.
Zudem muss er eine große Zahl von Handys und Rechnern abgeben.
Quelle: Spiegel.de
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Juni 9, 2012
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Tausende Bundesbürger hatten bis Ende des Jahres 2009- Rechnungen und Mahnungen von bis zu 156 Euro erhalten, weil sie angeblich auf der Internetseite von Megadownloads.net Computerprogramme heruntergeladen und einen Abo-Vertrag abgeschlossen haben sollen.
Wie nun bekannt wurde gibt es über Herford und Wien, Spuren zu einem der größten Internet-Strafverfahren der letzten Jahre:
Kino.to.
Die Seite Kino.to, auf der Raubkopien von Filmen gezeigt wurden, hatte Millionen Nutzer und gehörte bis zu ihrer Sperrung durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zu den Top 50 der meistgeklickten deutschen Internet-Seiten.
Als Schlüsselfigur gilt hier und auch in dem Herforder Verfahren ein Geschäftsmann aus Wien.
Parallel zeigte sich der mutmaßliche Wiener Empfänger bei der Seite Kino.to generös. Er soll angeblich monatlich Zahlungen in Höhe von 250.000 Euro an die illegale Webseite geleistet haben.
Damit trug er maßgeblich zu deren Finanzierung bei.
Quelle: nw
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