Spam Fax:10.000% in einem Monat

Abends, bzw. nachts geht es wieder los. Das Faxgerät beginnt zu rattern. Schon wieder kommt unerwünschte Faxwerbung. Diesesmal wird ein einmaliger Aktiencoup versprochen. Dazu wird der Name einer Firma aus Österreich missbraucht.

Und um das Werbefax noch glaubhafter zu machen, wird behauptet, dass man eben dieses Fax auf Grund einer Newsletteranmeldung bekommt. Und dem Empfänger wird am Schluss des Faxes noch etwas mit folgendem gedroht:

Dieses Fax unterliegt dem Urheberrecht, unerlaupte Weitergabe oder Verbreitung ist untersagt- wenn man es doch tut, erfolgt Strafanzeige.

Schauen wir uns doch mal die deutsche Rechtssprechung an, was sie in Sachen unerwünschte Faxe zu sagen hat:

Faxwerbung verstößt gegen § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und § 823 BGB, sofern der Betroffene nicht vorab der Zusendung zugestimmt hat. Dies hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 25.10.1995 (Az. I ZR 255/93) entschieden. Dies gilt im übrigen auch für ausländische Anbieter, denn im Werberecht gilt der Ort des finalen Markteingriffs. Will jemand deutsche Kunden über Faxwerbung erreichen, wird er sich auch an die in Deutschland geltenden guten Sitten, also § 1 UWG halten müssen.

Im übrigen schreibt das Unternehmen das im Fax mit Ihrem Namen unberechtigt missbraucht wurde auf ihrer Firmenwebseite dazu folgendes:

…Unrechtmäßiger Faxversand von Aussagen unserer Aktiengesellschaft, die von unserer Aktiengesellschaft nie getätigt und zum Versand gebracht worden sind.
Wir distanzieren uns von diesen Aussagen bzw. Empfehlungen klar und eindeutig.
Der FMA in Österreich, der BaFin in Deutschland und der Börse Berlin wurde dieser Sachverhalt bereits mitgeteilt. Eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien wird vorbereitet…

Da sind wir mal gespannt, was der Faxversender nun tun will, denn hier haben wir das unerwünschte, nicht bestellte Fax als Bild bereitgestellt.

Spam Fax- Klicken für größeres Bild

Online-Kriminelle nutzen Attentat in Boston für ihre Zwecke aus

angebliches-videoMit E-Mails, Twitter- und Facebook-Nachrichten versuchen Online-Kriminelle derzeit, das Attentat auf den Marathonlauf in Boston für ihre Zwecke zu missbrauchen.

Sie locken mit spektakulären Videos oder bitten hilfsbereite Menschen um Spenden für die Opfer.

Der so genannte Boston-Spam dient aber hauptsächlich der Verbreitung von Schadsoftware.

Zwischen 10 und 20 Prozent des aktuellen Spamaufkommens sollen derzeit einen Bezug auf den Terroranschlag nehmen. Insgesamt steigt das Volumen der gefährlichen Mails derzeit stark an. Auch Twitter und Facebook werden zur Verbreitung genutzt.

Einige Mails versprechen Augenzeugen-Videos, Fotos oder andere Detailinfos von den Bombenexplosionen und locken den Leser meist auf verseuchte Internetseiten. Der Nutzer soll beispielsweise eine vermeintliche Video-Datei boston.avi_______.exe herunterladen.

Die aber enthält kein Video, sondern Schadsoftware. Andere Spam-Mails ködern mit der Behauptung, der Anschlag stünde im Zusammenhang mit Osama Bin Laden. Sicherheitsspezialist Symantec warnt vor E-Mails mit den folgenden Betreffzeilen:

  • 2 Explosions at Boston Marathon
  • Explosion at Boston Marathon
  • Explosion at the Boston Marathon
  • Boston Explosion Caught on Video
  • Boston attack Aftermath
  • Boston Aftermath

Quelle: t-online

Vorsicht Pishing: Angebliche “ELSTER” Steuerbescheide enthalten Schadcode

Elster-LogoDas Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik(BSI)weist auf eine Spam-Welle hin, mit der aktuell angebliche ELSTER-Steuerbescheide an Bundesbürger verschickt werden.

ELSTER ist die Software des Bundes zur elektronischen Steuererklärung. Die Fake-Mail weist Empfänger darauf hin, dass “von Ihrem Finanzamt bzw. ihrer Steuerverwaltung über das “ELSTER” Portal eine verschlüsselte Zip-Datei zur Abholung bereitgestellt” wurde.

Unterzeichnet ist die E-Mail mit “Ihr Finanzamt / Ihre Steuerverwaltung”. Vorsicht! Die angehängte, per ZIP gepackte Datei “ELSTER.exe” enthält Schadcode.

Die Versandadressen können variieren, bekannt sind bislang folgende Adressen:

finanzamt-online@elster.de, online@elster.de, einkommensteuerbescheid@elster.de, Steuerverwaltung@elster.de

Nach Aussage auf der Elster-Website wird für “Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2000 die Möglichkeit der elektronischen Abholung (Rückübermittlung) der Bescheiddaten in allen Bundesländern angeboten”. Erforderlich ist hierfür jedoch ein Steuer- beziehungsweise Buchhaltungsprogramm über das der Datenaustausch erfolgt.

Nach derzeitigem Stand wird die  Pishing E-Mail von vielen Virenschutzprogrammen noch nicht zuverlässig erkannt. Das BSI empfiehlt, die Mail zu löschen.

Quelle: BSI

Erneuter Schlag gegen Krefelder Call-Center Szene und Gewinnspielbetrüger

Wie die Polizei Krefeld mitteilt schlug die Ermittlungskommission Call (EK Call) des Polizeipräsidiums Krefeld, in den frühen Morgenstunden des 10.12.2012 erneut zu.

Die privaten Wohnanschriften und mehrere Firmenanschriften der beiden Hauptbeschuldigten ca. 30 jährigen Brüder wurden durchsucht.

Beide Beschuldigte wurden festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt.

Dieser hat die Untersuchungshaft angeordnet.

Hintergrund des Strafverfahrens, welches vom Staatsanwalt Herrn Pelka geführt wird, sind massive gewerbsmäßige Betrügereien in Zusammenhang mit sogenannten Gewinnspieleintragungen.

Die beiden Brüder betrieben ein Call-Center auf der Kimplerstraße in Krefeld Fischeln. Von hier aus wurden bundesweit Geschädigte unter der Vorspielung falscher Tatsachen und Gewinnversprechen zu vermeintlichen Verträgen verleitet.

Die Arbeitsweise war besonders perfide, da keinerlei Gegenleistungen erbracht wurden.

Der Schaden beläuft sich auf mindestens eine halbe Millionen Euro.

Quelle: Polizeipräsidium Krefeld

Adresshändler oder Spammer?

…das fragt man sich, wenn man auf die Internetpräsenz des “deutscher-verbraucherschutz-club” gerät.

Bei etwas genauerem Betrachten beschleicht einem ein Unbehagen- und man kann sich den Eindruck nicht verwehren, dass mit dem angeblich wohlgemeinten Angebot des Unternehmens etwas nicht stimmen kann.

Denn:

Informationen mit wem man es zu tun hat fehlen- das heisst:

Gesetzlich vorgeschriebene Angaben zur Webseite nach dem  “Telemediengesetz (TMG)” sind nicht vorhanden.

Das flöst nicht gerade Vertrauen ein und eigentlich ein “No-Go” für eine Internetseite die Verbrauchern Hilfe vor Werbespam verspricht.

Man möchte ja schliesslich wissen mit wem man es zu tun hat, wenn man schon persönliche Daten in ein Formular eingeben soll.

Die Internetseite  “deutscher-verbraucherschutz-club.com”  schreibt auf der Werbseite folgendes:

“Ruhe zuhause, ruhe am Arbeitsplatz mit dem Anrufblocker. Verlieren Sie keine Zeit mehr mit ungewollten Anrufern. Lassen Sie sich nichts mehr am Telefon andrehen. Keine ungewollten Vertragsabschlüsse mehr am Telefon”.

Hinterfragen wir einfach mal die Whois wer für die Webpräsenz verantwortlich ist.

Es soll ein Herr Stefan Jansen, mit der Email: “service@callcenter-produkte.de” für die Internetseite “deutscher-verbraucherschutz-club.com” verantwortlich sein.

Wohnen soll dann der Herr Jansen laut whois in “Bakirkoey – Istanbul” ( Türkei) und dort in der “Imren Sok Basak, Apt. No2, Kat2 D10

“callcenter-produkte.de”, hm ja- nicht gerade vertrauenserweckend wenn es um Schutz vor Werbespam geht.

Domaininhaber soll laut Denic ein “Everton Wilsch”- ebenfalls wohnhaft in der “Imren Sok Basak, Apt. No2,  Kat2 D10” in “Bakirkoey – Istanbul” ( Türkei) sein.

Wobei ein unvollständiges und dem TMG nicht genügendes Impressum behauptet, man sei ansässig in der Neustraße 58 in 40721 Hilden.

Unter der genannten Adresse findet man laut Google Maps das Finanzamt der Stadt Hilden und keine Firma.

Weitere Merkwürdigkeiten:

Der Registrar von “callcenter-produkte.de” residiert in der selben Stadt (Bakirkoey – Istanbul) und auch im selben Apartment, (Imren Sok Basak, Apt. No2,  Kat2 D10) wie der Registrar von “deutscher-verbraucherschutz-club.com”

Fazit:

Wir können Verbraucher nur dazu raten sehr vorsichtig zu sein, wenn Sie persönliche Daten auf einer Webseite eingeben sollen, die nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt und zudem kein Impressum besitzt.

Ganz leicht können so Ihre persönlichen Angaben für genau das verwendet werden, dass  Sie eigentlich vermeiden wollten- Nämlich für Werbung.