Überfall auf internet-Inkassobüro

Wie op-online.de und hr-online.de berichteten, wurde am vergangenen Dienstag die DIG Deutsche Internetinkasso GmbH  überfallen.

Zurück blieben eine gefesselte Frau, ein überwältigter Wachmann und zurückgelassene Kleidung.

Die- oder der Täter hatten es vermutlich auf  Unterlagen und Computer-Festplatten abgesehen.

“Wir gehen momentan von einem Raub aus”, so ein Polizeisprecher am Donnerstag zu hr-online.

Es fehlen Festplatten von Computern und Unterlagen.

Welche Art von Informationen der Täter erbeuten konnte und ob es sich dabei um Informationen über “Schuldner” handelt, konnte die Polizei am Donnerstagmorgen nicht sagen.

Die betroffene Firma aus Heusenstamm ist als Internet-Inkasso-Unternehmen tätig.

Sie treibt unter anderem Geld von Internet-Nutzern ein, die in die Kostenfalle getappt waren, weil sie Software aus dem Internet runtergeladen hatten, die sie für kostenfrei hielten.

Quellen: op-online.de/ hr-online.de

Abzocke mit Outlets Tricks

Für Geiz ist Geil- Schnäppchenjäger sind Internetportale wie z.b. “Outlets.de” ein- ach so verlockendes Angebot. Dort könne man richtig Geld sparen.

Doch: Statt der erhofften Schnäppchen flatterte am Ende eine Rechnung für ein kostenpflichtiges Abo ins Haus.

Über dutzende von Lockvogelseiten, wie zb. “download-Service.de, Outlets.de, Routen-planung.de, Kochrezepte.de, cocktails-rezepte.de” werden Internetnutzer, wenn sie nicht genau aufpassen, in eine Kostenfalle gelockt.


Versucht die Firma Webtains per Zahlungsaufforderung abzuzocken?

Letzte Mahnung, so lautet die bedrohliche Formulierung. Darunter eine Rechnungs- sowie eine Kundennummer.

101 Euro – davon 5 Euro Mahngebühren-  verlangt die Firma Webtains GmbH für einen „Jahreszugang Routen-Planung.de“ aus dem Hause Burat in Rodgau.

Für den Fall der Nichtzahlung werden weitere Kosten sowie ein Negativeintrag bei einer Wirtschaftsauskunft wie der Schufa oder der Creditreform angedroht.

Für Rechtsanwälte, die sich auf Internetrecht spezialisiert haben, ist die Firma Webtains keine Unbekannte.

Arglose Internetnutzer erhalten eine Zahlungsaufforderung der Webtains GmbH über 96 Euro, weil sie einen kostenpflichtigen Zwölf-Monats-Zugang auf der von Firma Webtains betriebenen Internetseite “Routenplaner-Service.de” gebucht hätten.

Und weil nun die Widerrufsfrist verstrichen sei, werden nun das Nutzungsentgelt und zusätzlich Mahngebühren fällig.

Empfohlen wird den Betroffenen, der Zahlungsaufforderung schriftlich zu widersprechen (am besten per Einschreiben mit Rückschein) und die Sache auszusitzen.

Doch vorsicht, spätestens wenn Post von einem Gericht kommt muss gehandelt werden. Siehe hier

Quelle: Märkische Allgemeine

Amtsrichter stellt fest: Kein rechtsgültiger Vertrag zwischen der Icontent GmbH und einem Beklagten

Es gibt wieder ein Urteil, AG Gladbeck (12 C 267/11) das gegen Michael Burat mit der Nutzlosseite “outlets.de” spricht.

Erstaunliche Sachkunde zeigte ein Gericht aus Gladbeck, dessen Amtsrichter den vollen Durchblick hatte, und das Begehren der Icontent GmbH-  Man hätte doch einen Vertrag zwischen einem Internetuser und der Internetseite   “outlets.de” abgeschlossen, zurückwies.

Gegen das Urteil wurde keine Berufung zugelassen.

Sehen Sie sich dazu das Urteil auf abzocknews.de an.

Arbeiterkammer (AK) Österreich bezeichnet die Internetseiten des Burat`schens Imperiums als Abzocke

Und wiedereinmal bekommt der Rodgauer Nutzlosseitenbetreiber Michael Burat die Meinung gesagt.

Die AK Österreich bezeichnet seine Nutzlosseiten, u.a. die  „Webtains GmbH“ oder „IContent GmbH“ als Abzocke.

Mit vermeintlichen “Gratis-Angeboten” locken dubiose Firmen die arglosen Internetnutzer auf ihre Abzockseiten.

Zahlungsaufforderungen und Inkassoschreiben wie z.b. der „Deutsche Zentral Inkasso“ folgen.

„Hinter dieser Vorgehensweise verbirgt sich eine Abzocke“,

warnt die AK-Juristin. Die Arbeiterkammer rät:

Bei „Gratis-Angeboten“ immer misstrauisch sein, vor allem wenn eine Registrierung verlangt wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen lesen.

Durch Drohungen und Mahnschreiben nicht einschüchtern lassen und den Betrag keinesfalls einzahlen!

Schriftlich und eingeschrieben den Rücktritt erklären. Den Musterbrief „Rücktritt Internetfalle“ finden Sie in der Infobox.

Aufgabeschein und Kopie des Schreibens aber unbedingt aufheben.

Weitere Mahnungen von Inkassobüros oder Rechtsanwälten ignorieren.

Eine Liste der unseriösen Internetseiten finden Sie hier

Quelle AK Österreich