Filesharing-Abmahnung per E-Mail

abzockeZur Zeit kursieren E-Mails, in denen dem Empfänger vorgeworfen wird, auf pornografischen Seiten Filme angeschaut und dadurch Urheberrechte verletzt zu haben.

Nachfolgende Email zeigt ein solches Schreiben.

Betreff: Rechnung Nr. 7*******

Sehr geehrte(r) Herr ,

Sie haben durch das Besuchen einer der nachfolgend aufgeführten Seiten fuxxxer.com, youporn.com, pornleche.com, pornhub.com, xvideos.com, xhamster.com, youjizz.com, eskimotube.com, biloporn.com und das Betrachten der dort angebotenen Videoclips mit pornografischen Inhalten gegen geltendes Urheberrecht sowohl in den USA als auch in Deutschland verstoßen.

Dies ist eine Straftat und kann vom Lizenzinhaber des Films, aus dem der Auszug stammt, zur Anzeige gebracht werden. Der Film steht unter der Lizenz von LFP Video Group und M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd.

Um von weiteren rechtlichen Schritten abzusehen (Strafrechtliche Verurteilung, Beauftragung eines Inkassounternehmens, Bußgeld, usw.) sowie die Sache so diskret wie möglich zu behandeln, haben die Linzenzinhaber uns, UK Online Advertising Ltd. beauftragt mit Ihnen in Kontakt zu treten und den Vorgang schnellstmöglich abzuwickeln.

Der Lizenzinhaber ist bereit durch eine Einmalzahlung in Höhe von 18,79 Euro von weiteren strafrechtlichen Verfolgungen abzusehen und sich so außergerichtlich mit Ihnen zu einigen.

Sie werden daher aufgefordert, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Den Rechnungsbetrag in Höhe von 18,79 Euro überweisen Sie auf nachfolgend angegebenes Konto des mit der Zahlungsabwicklung beauftragten Unternehmens:

Kontoinhaber: 24/7 Clearing Abrechnungssysteme GmbH

Konto-Nummer: 99 923 469, Bankleitzahl: 440 100 46, Bank: Postbank

Für Zahlungen aus dem Ausland:

IBAN: DE75 4401 0046 0099 9234 69, BIC: PBNKDEFF

Bitte tragen Sie als Verwendungszweck oben genannte Rechungsnummer ein.

Hochachtungsvoll

UK Online Advertising LTD, 311 Shoreham Street, Sheffield – South Yorkshire

S2 4FA England

Company No.: 08139950

Internet: uk-online-adv.com, Email: support@uk-online-adv.com

Solche E-Mails wie die obige sind vollkommender Schwachfug, und Sie können diese getrost löschen. In keinem Fall sollten Sie irgendwelche Zahlungen leisten.

Beschiss per Brief im Namen des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio(GEZ)

Vor einem Betrug mit einem Brief per Hauswurfsendung der angeblich von ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice (früher GEZ) stammt, warnt die Polizei.

Das Schreiben, das “An alle privaten Haushalte im Beitragsgebiet Deutschland” adressiert ist und vermutlich nicht über die offizielle Post-Zustellung verteilt wurde, weisst auf folgendes hin:

“…durch Umstellung der Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag haben wir, zum 1. Januar 2013, das Zahlungs-System und die Konto-Daten geändert. Sie haben eine neue Betragsnummer zugewiesen bekommen. Bitte zahlen Sie die kommenden Beträge unter Angabe der Beitragskonto-Nr. 4216631058556014, auf das Konto 6603197900, bei der Landesbank Berlin BLZ.10050000. Wir bitten sie daher, die Rundfunkbeiträge für den Zeitraum April 2013 bis Juni 2013 von 53,94 Euro zu überweisen. Einen Vordruck für Ihre Zahlung haben wir beigefügt.”

Betrug_Rundfunkgebühr_2013 - Bild Polizei Hessen

Selbst ein Hinweis für die Befreiungspflicht von der Rundfunkbeitragspflicht ist im Brief enthalten und verstärkt den Anschein der Echtheit des Schreibens.

Die Polizei bittet in dem Zusammenhang um Hinweise auf die Verteiler der Hauswurfsendung. Wer hat das Zustellen solcher Briefe beobachtet und kann eventuell Angaben zu den Verteilern machen? Hinweise erbittet die

Kriminalpolizei in Gießen, Tel.: 0641/7006-2555.

Quelle: Polizei Hessen/ Willi Schwarz

Recherchen ergaben, dass das angegebene Bankkonto mit Berliner Bankleitzahl zu einer VISA-Prepaid-Karte gehört. Die Bank hat das Konto mittlerweile gesperrt und überweist falsch gezahlte Beiträge wieder zurück.

Eine Sprecherin vom Beitragsservice wies in einem Hörfunkbeitrag des Hessischen Rundfunks darauf hin, dass eine echte Rechnung immer an eine konkrete Person gerichtet ist. Die aufgetauchten Fälschungen sind dagegen “An alle privaten Haushalte im Beitragsgebiet Deutschland” adressiert.

Zudem würden derzeit postalisch keine Rechnungen zum Rundfunkbeitrag verschickt.

LG Frankfurt: 4 Jahre und 3 Monate Haft für Faustus Eberle

Wie man bei einem Twitter – Tweet von Tobias Huch entnehmen kann, wurde Faustus Eberle gestern vor dem Landgericht Frankfurt zu 4 Jahren und 3 Monaten Haft wegen versuchtem Betrug verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Prozessbeobachter vermuten, dass Herr Eberle gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt.

StA Frankfurt/Main-Faustus Eberle: Vermögenswerte vorläufig eingefroren, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, gegen Wilhelm Faustus Simon Eberle und andere, wegen Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs, wurden die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend.

Die Aufrechrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt.

Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Quelle: Bundesanzeiger.de

Prozess gegen Gewinnspielbetreiber vor dem LG Düsseldorf

Seit dem 14.11.2012 müssen sich fünf  “ehrenwerte” Männer, darunter ein ehemaliger FDP-Ratsherr aus Meerbusch, vor dem Landgericht Düsseldorf wegen Betruges verantworten.

Das Quintett soll laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft Düsseldorf mehrere Firmen mit der Absicht gegründet haben, Kunden mittels eines angeblichen Gewinnspiels auszunehmen.

Die Angeklagten beschafften sich dazu die Daten von Altkunden eines Gewinnspielunternehmens.

66000 Kunden wurden so betrogen- ohne daß diese sich jemals bei einem Gewinnspiel registriert haben.

Zum Prozessauftakt machten die fünf Angeklagten- ausser Anträge zu stellen keine Angaben.

Gegen einen der beteiligten Herren läuft bereits ein großer Prozess in Frankfurt bei dem mehr als 100.000 Telefonkunden gegen den eigenen Willen kostenpflichtige Abos aufgeschwatzt bekamen.

Dewegen besteht die Möglichkeit, daß das Verfahren in Düsseldorf möglicherweise vorerst ausgesetzt wird.

Quelle: Westdeutsche Zeitung