
September 12, 2012
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Das alte Abofallengeschäft mit Michael Burat und anderen Nutzlosseitenbetreibern scheinte mit der Buttonlösung des Gesetzgebers, das ab 1. August dieses Jahres gültig ist vorbei zu sein- doch nur anscheinend.
Man versteckt nun den “richtigen” Button geschickt unter vielen anderen, welche lediglich zum fortführen des Bestellprozesses dienen.
Unsere bösen Jungs im Internet, ob man sie Abofallenbetreiber, Nutzlosseitenbetreiber oder einfach nur Abzocker nennt, haben das Abzock-Geschäftsmodell einfach ein wenig abgeändert und angepasst. So wurde die Abzocke auf B2B Kunden ( Gewerbekunden) ausgedehnt.
Die Vendis GmbH, mit ihrer Geschäftsführerin Eva Rüpps baut auf dieses Großhandels und Gewerbekundenmodell, wobei ca.50% der Internetnutzer die auf sein Angebot reinfallen, gewöhnliche Verbraucher sind.
Es sieht so aus, als ob bewusst mit einem Irrtum der Endverbraucher über das Online-Angebot der Vendis GmbH welches sich an Gewerbekunden richtet, gerechnet wird.
Der Button hat bei Gewerbekunden keine Gültigkeit.
Und wenn man schon beim Geschäftemachen ist, so lässt sich Herr Frank Drescher das Abmahngeschäft der KVR nicht entgehen. Für die KVR Handelsgesellschaft mahnt die Kanzlei U+C unter anderem AGB-Fehler ab und hat somit ihr “Portfolio”erweitert.
Weshalb es sich hierbei um gewerbliche Massenabmahnungen handeln könnte, offenbart sich in einem aktiven Stellenangebot des Herrn Bernhard Soldwisch (Olivosmedia GmbH, Onlinequiz GmbH und DOZ – Deutsche Zentral Inkasso GmbH).
Sehen sie sich dazu das Video von “Akte 2012″ an.
Categories: Abzocke, Email, Hinweis, Inkasso, News, Tipps, Verbraucher, Warnungen
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Tags: Abmahnung, Abofallen, Abonnement, Abzocke, Bernhard Soldwisch, Bezahlsysteme, Button, Buttonlösung, Collektor Inkasso, Daten, Deutsche Zentral Inkasso, Deutsche Zentral Inkasso GmbH, DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH, Frank Drescher, Frankfurt, Geld, Gericht, Gewinn, Handy, Hausaufgaben, Inkasso, Internetabzocke, iPhone, Kanzlei Urmann & Collegen, Konsumer, konsumer.info, Kostenfalle, Kostenfallen, KVR Handelsgesellschaft mbH, Landgericht, Landgericht Osnabrück, Mahnschreiben, Mahnungen, MB Routenplaner GmbH, Michael Burat, NetContent Limited, Netzwerk, Olivosmedia GmbH, Online Content Limited, Online Service Ltd., Onlinequiz GmbH, OPM Media GmbH, outlets.de, Politik, Polizei, Premium Content GmbH, Prozess, Rechtsanwalt, Revision, Rodgau, Routenplaner, Sicherheit, Smartphones, Staatsanwaltschaft, Thomas Franko, U+C Rechtsanwälte, Urteil, Vendis, Vendis GmbH, Verbraucher, Verbraucherzentrale, Verfahren, Vertrag, Warnung, www.outlets.de
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September 6, 2012
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Anwalt Christopher Posch besucht den “Abofallen-König” Michael Burat der unter anderem eine Familie mit seinem fragwürdigen Internetangebot von “Outlets.de” hereingelegt hat.
Michael Burat betont im Gespräch gegenüber Anwalt Posch, dass jemand:
“…der den Kostenhinweis nicht gesehen hat sehr, sehr, sehr aussergewöhnlich einfälltig gewesen ist”.
Im weiteren Gespräch mit Michael Burat bringt es RA Posch doch tatsächlich fertig, von Herrn Burat die Abokosten vom ersten Jahr wieder zurückerstattet zu bekommen- und das noch in Bar.
Unser Rat:
Wenn die gesetzliche Widerrufsfrist verstrichen ist, weil die Rechnung erst mehrere Wochen später kam gilt:
Empfohlen wird den Betroffenen, der Zahlungsaufforderung schriftlich zu widersprechen (am besten per Einschreiben mit Rückschein) und die Sache auszusitzen.
Doch vorsicht, spätestens wenn Post von einem Gericht kommt muss gehandelt werden. Siehe hier
Niemals einer strittigen Teilzahlung einer Rechnung zustimmen, denn damit wird eine auch unberechtigte Forderung rechtens.
Wenn Sie Empfänger einer Mahnung von Abofallenbetreibern sind und nicht weiter wissen, wenden sie sich an die Verbraucherzentralen oder einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens.
Inzwischen sind die meisten Abofallen weggebrochen.
Der Gesetzgeber hatte zum 1. August dieses Jahres die sogenannte Buttonlösung eingeführt.
Das bedeutet: Vor dem Download von Internetangeboten muss der Verbraucher auf die entstehenden Kosten aufmerksam gemacht werden.
Das neue Gesetz scheint Wirkung zu zeigen.
“92 Prozent der Webseiten, die in der Vergangenheit bei den Verbrauchern wegen verschleierter Preisangaben für viel Ärger gesorgt hatten, sind derzeit nicht mehr aufrufbar oder eine Anmeldung ist nicht mehr möglich”,
so der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Doch es gibt keinen Grund zur Entwarnung. Es ist jederzeit möglich, dass entsprechende Internetseiten wieder online gehen und mit gleichen oder ähnlichen Tricks versuchen, Verbraucher abzuzocken.
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Juni 28, 2012
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Das war gestern Abend kein Highlight investigativer Berichterstattung was uns Stern TV bescherte.
Es wurden kurzerhand ältere Berichte neu zusammengeschnitten.
Was in der Sendung von Stern TV eine ehemalige Mitarbeiterin (Insider) zu erzählen wusste, dürfte den Betroffenen der vermeintlichen Abofallen längst bekannt gewesen sein.
Einzig allein die Aussage des Oberstaatsanwalts Zmyj-Köbel, dass seiner Meinung nach wohl nun niemand mehr eine Rechnung aus dem Hause Burat und CO bezahlen muss war interressant.
Wir haben deshalb nur Ausschnitte der Sendung übernommen und mit eigenen Berichten ergänzt.
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Juni 19, 2012
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Gestern sprach das Landgericht Frankfurt das Urteil gegen Michael Burat wegen des Betreibens von Abofallen schuldig.
Das Strafmaß fiel in den Augen vieler Betroffener relativ gering aus.
2 Jahre auf Bewährung wegen versuchten Betrugs. Davon gelten 4 Monate als verbüßt.
Was die Firma NetContent betrifft wurde Michael Burat freigesprochen.
Hier hatte die Staatsanwaltschaft 1 Jahr 8 Monate gefordert. Siehe 10.Verhandlungstag. Die Begründung lautete:
“Unvermeidbarer Verbotsirrtum.”
Herr Burat hat sich bezüglich seiner Webseiten anwaltlich beraten lassen- und ihm wurde attestiert:
“Meine Webseiten verstoßen nicht gegen geltendes Recht”.
Für die OnlineContent konnte das Gericht ein fehlendes Unrechtsbewusstsein (ab Juli 2007) nicht gelten lassen. Ein “Unvermeidbarer Verbotsirrtum.”, wie bei der NetContent, war nicht zu erkennen.
Für das Gericht ist es nicht nachvollziehbar warum nicht alle Mahnungen (durch ein Inkassounternehmen ausgestellt) eingeklagt wurden. Sitzverlegungen der Firmen; Umbenennen der Firmen; Einsetzen von Scheingeschäftsführern (so das Gericht) wertete der vorsitzende Richter als ein gewachsenes Unrechtsbewusstsein.
Die Strafe wurde zu Bewährung ausgesprochen weil sich Herr Burat:
“Bei der Verhandlung sehr kooperativ verhalten hat. Herr Burat hat auch zur Verkürzung des Verfahrens beigetragen. Auch der Schaden für jeden Einzelnen ist gering.”
Was die Bewährung insgesamt bedeutet, werden die Urteile aus Osnabrück und Hanau nach der Rechtskräftigkeit zeigen.
Die Urteile sind allesamt noch nicht rechtskräftig.
Merke:
Es sollte sich jeder Abofallen-Geschädigte unverzüglich um die Erstattung seiner bezahlten Gelder kümmern.
Unrechtmäßig durch versuchten Betrug erlangte Gelder können zivilrechtlich zurückgeholt werden.
Prozessbeobachter vor Ort war Herr Donners von Pachtworkmarkt Rödermark
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November 28, 2011
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Letzte Mahnung, so lautet die bedrohliche Formulierung. Darunter eine Rechnungs- sowie eine Kundennummer.
101 Euro – davon 5 Euro Mahngebühren- verlangt die Firma Webtains GmbH für einen „Jahreszugang Routen-Planung.de“ aus dem Hause Burat in Rodgau.
Für den Fall der Nichtzahlung werden weitere Kosten sowie ein Negativeintrag bei einer Wirtschaftsauskunft wie der Schufa oder der Creditreform angedroht.
Für Rechtsanwälte, die sich auf Internetrecht spezialisiert haben, ist die Firma Webtains keine Unbekannte.
Arglose Internetnutzer erhalten eine Zahlungsaufforderung der Webtains GmbH über 96 Euro, weil sie einen kostenpflichtigen Zwölf-Monats-Zugang auf der von Firma Webtains betriebenen Internetseite “Routenplaner-Service.de” gebucht hätten.
Und weil nun die Widerrufsfrist verstrichen sei, werden nun das Nutzungsentgelt und zusätzlich Mahngebühren fällig.
Empfohlen wird den Betroffenen, der Zahlungsaufforderung schriftlich zu widersprechen (am besten per Einschreiben mit Rückschein) und die Sache auszusitzen.
Doch vorsicht, spätestens wenn Post von einem Gericht kommt muss gehandelt werden. Siehe hier
Quelle: Märkische Allgemeine
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