Überwachungsskandal PRISM: Digitale Gesellschaft e. V. erstattet Anzeige
Wegen des Verdachts auf Geheimdienstliche Agententätigkeit und Landesverräterische Agententätigkeit (§§ 98, 99 StGB) hat der Digitale Gesellschaft e. V. gestern Anzeige bei der Polizei erstattet.
„Wir gehen davon aus, dass es sich bei PRISM um staatliche Spionage handelt, bei der sowohl private als auch staatliche Geheimnisse ausgeforscht wurden“, so Markus Beckedahl, Vorstand des Digitale Gesellschaft e. V. „Es liegt nahe, dass es für die entsprechenden Spionageprogramme Unterstützer im In- und Ausland gegeben hat.
Beides ist nach dem Strafgesetzbuch kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Polizei und Staatsanwaltschaft müssen nun ermitteln, ob es auch Täter in Deutschland gab.“
Nachdem in den vergangenen Tagen bekannt wurde, dass PRISM nur ein Bestandteil eines noch weit umfassenderen Spionageprogramms ist, hat sich der Digitale Gesellschaft e. V. zu diesem Schritt entschlossen. “Wir verlangen Aufklärung, wie diese beispiellose Grundrechtsverletzung geschehen konnte und wer daran mitwirkte”, sagt Markus Beckedahl.
“Wir wollen die Namen, und wir wollen sie vor Gericht sehen.” Mit der Strafverfolgung von PRISM-Mittätern in Deutschland könnten die Ermittlungsbehörden deutlich machen, dass sie den Schutz der Bürgerrechte ernst nehmen – und zwar auch dann, wenn es nicht ganz fern liegt, dass auch Mitarbeiter deutscher Behörden zu den Tätern zählen.
Die Anzeige ist absichtlich simpel und ohne Fachchinesisch formuliert worden.
Hier der Wortlaut der Anzeige, die unser Vorsitzender Markus Beckedahl am Montag, den 17. Juni 2013 online bei der Polizei aufgegeben hat:
“Ich möchte eine Anzeige wegen des Verdachts auf Geheimdienstliche Agententätigkeit und Landesverräterische Agententätigkeit (§§ 98, 99 StGB) gegen Unbekannt erstatten.
In vielen Medien wird über das sogenannte Prism-Überwachungsprogramm des USA-Geheimdienstes NSA berichtet. Davon soll auch Deutschland betroffen sein, indem deutsche Staatsbürger, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bundes- und Landesbehörden überwacht worden sind.Außerdem gibt es nach Presseberichten konkrete Hinweise darauf, dass Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes von dem Spionage-System profitiert haben. Das lässt es naheliegend erscheinen, dass es Gegenleistungen des BND gab und sich deutsche Bedienstete des BND an Straftaten amerikanischer Stellen beteiligt haben.
Ich gehe davon aus, dass es sich bei PRISM um staatliche Spionage seitens amerikanischer Stellen handelt, bei der sowohl private als auch staatliche Geheimnisse der Bundesrepublik Deutschland ausgeforscht wurden. Es liegt nahe, dass es für die entsprechenden Spionageprogramme Unterstützer im In- und Ausland gegeben hat, etwa beim Bundesnachrichtendienst. All das ist nach dem Strafgesetzbuch kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat.
Polizei und Staatsanwaltschaft müssen nun ermitteln, ob es auch Täter gab, die in Deutschland gehandelt haben, oder Deutsche, die sich im Ausland an den amerikanischen Spionagemaßnahmen beteiligt haben.”
Quelle: Pressemitteilung digitalegesellschaft.de
Juni 19, 2013
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