Der “Pate der Abofallenmafia” vor Gericht

Update 10.10.12, 12:00 Uhr

Der Inhaber der Webseite “nicht-abzocken.eu” (Torsten T.) leitet die Domain um, man landet auf Seiten der Verbraucherzentrale.

Aber:

Die Internet-Seite vom Erfüllungsgehilfen der Abofallenbetreiber hat nichts mit der Verbraucherzentrale zu tun, Internetnutzer sollten sich nicht verwirren lassen.

Seit einigen Wochen wird dem Internetunternehmer Faustus Eberle, (Pate der Abofallenmafia) in mehreren Verhandlungstagen vor dem Landgericht Frankfurt der Prozess gemacht.

Er muss er sich dafür verantworten, dass er Tausende von Internetnutzern mittels so genannter Abofallen abgezockt hat.

Aber auch die Handlanger des “Paten” werden sich mit Sicherheit irgendwann vor Gericht verantworten müssen.

Akte 2012 ist auf der Spur eines “Erfüllungsgehilfen der Abofallenbetreiber“.

Der Präsidet des Verbraucherschutzvereins “Nicht Abzocken.e.V”, Torsten T. der sich von Faustus Eberle vermutlich hat kaufen lassen, betreibt jetzt eine Presseagentur (IPA), die im Internet so gut wie unbekannt ist.

Akte 2012 stößt bei der Recherche nicht auf Torsten T. ehemaliger Lokführer und Präsident des Verbraucherschutzvereins “Nicht Abzocken.e.V”, sondern findet statt dessen Udo P. den ehemaligen Geschäftsführer der DIS Deutsche Inkassostelle GmbH

Den Film dazu haben wir hier  entdeckt.

Bis zur Klärung einer von uns geschriebenen Email an *********, bleibt das Video bei www.konsumer.eu auf  “privat” gesetzt.

Um Spekulationen zu entkräften: Es gibt und gab bislang keinen Beschluss oder eine Anordung, die uns verbietet, oder verboten hat, das Akte 2012 Video auf konsumer.info zu zeigen.

Update: 15.10.2012 13:oo Uhr

Wie uns Rechtsanwalt ****** per Email bestätigte, hat er unsere Redaktion nicht per Telefon kontaktiert und irgendeine Löschung von einem Film verlangt. (Hatten wir uns schon gedacht). Das Filmchen ist dort zu sehen.

Wie aus Verbraucherschützer Erfüllungsgehilfen der Abofallenbetreiber werden

Mittlerweile dürfte es sich bei den meisten Internetnutzern herumgesprochen haben, dass nicht immer bei sogenannten Abofallenportalen, (als Abofalle wird eine unseriöse Geschäftspraktik im Internet bezeichnet, bei der Verbraucher unbeabsichtigt ein kostenpflichtiges Abonnement eingehen), die angeblichen Forderungen bezahlt werden müssen.

Deshalb greifen so manche Nutzlosseitenbetreiber zu anderen Mitteln und versuchen sich die Hilfe von Verbraucherschützern zu sichern, wie im vorliegenden Fall geschehen.

Hier ein Auszug aus der schriftlichen Erklärung eines Zeugen, der bei der internen Abprache zwischen Abofallenbetreiber (Faustus Eberle) und des ehemaligen Präsidenten des Verbraucherschutzportals:

nicht-abzocken.eu (Nicht Abzocken e.V.) anwesend war.

[...]gern einmal demonstrieren wolle, wie gut er Kunden zum zahlen übereden könne, rief
Herr Trejtnar dann in meiner und der Gegenwart von Herrn Eberle direkt von einem Supporttelefon bei mir-  einige Kunden des Faustus Eberle an. Es handelte sich der Schilderung der beiden folgend konkret um Personen, die in der Datenbank des Portals “nachbarschaft24.net” erfasst waren und die von der Portalbetreiberin zuvor mit Entgeltforderungen konfrontiert worden waren. Nachdem Herr Trejtnar von Herrn Eberle einige Datensätze aus der Datenbank bekommen hatte, rief er die Kunden also reihenweise an und trainierte – auch mit konketen Tipps von Herrn Eberle wie man den Kunden Geld entlocken könne, wobei er sich jeweils als Vertreter des Vereins “Nicht Abzocken e.V.” vorstellte und den Angerufenen gegenüber jeweils äußerte, es handele sich bei “nachbarschaf24.net” gar nicht um eine Abofalle, die Forderungen der Betreiber bestünden zu recht und die Kunden müssten zahlen.[...]

Die komplette eidesstattliche Aussage des Zeugen Tobias Huch finden sie hier 1 , 2 , 3  und ein Interview mit ihm dort.

Landgericht Bielefeld: Erklärung einer Abofalle für “Dummies”

Ein bekannter Blogbetreiber, der in der jüngsten Vergangenheit massiv an Lawhunting zu leiden hatte, hat nun jüngst vor dem Landgericht Bielefeld ein Urteil erwirkt, dass sich so mancher Handlanger und Abofallenbetreiber nicht so schnell hinter den berühmten Spiegel steckt.

Im Verfahren vor dem Bielefelder Landgericht ging es eigentlich um ein “einstweiliges Verfügungsverfahren” der “IPA internationale Presse Agentur GmbH” mit dem GF Thorsten Trejtnar u.a. gegen Claus Frickemeier, weil dieser behauptet hatte Thorsten Trejtnar (geborener Eckstein) sei ein Erfüllungsgehilfe der Abofallenbetreiber.

Die Verhandlung war beeindruckend, weil es der Verfügungskläger es nicht für nötig hielt, persönlich zu erscheinen und seine Sache lediglich durch eine Anwältin vortragen lies.

So kam es wie es kommen musste, Herr Trejtnar verlor das Verfahren mit Pauken und Trompeten. Das Landgericht Bielefeld wies das einstweilige Verfügungsverfahren vollumfänglich ab.

In dem vorliegendem schriftlichen Urteil  machen die Richter sich auch noch die Mühe und erklären im 15 Seiten starken Urteil u.a. am Beispiel von  Routenplaner und Kochrezepte wie eine Abofalle funktioniert.

Ausschlaggebend für das vernichtende Urteil war nicht zuletzt die schriftlich vorliegende Aussage des Herrn Tobias Huch, der die Querverbindung zwischen Abofallenbetreiber Faustus Eberle und dem Betreiber einer einst angesehenen Internetplattform für Verbraucherschutz (Nicht-Abzocken e.V.) und dessem Vorstand Trejtnar herstellte.

Unser Eindruck:

Die anwesenden Richter haben das Konstrukt des Internets mit ihren bösen Fallstricken, die auf den unachtsamen User lauern, aufmerksam durchleuchtet und verstanden.

Nicht nur, dass die anwesenden Richter das einstweilige Verfügungsverfahren vollumfänglich abwiesen, sie machen sich auch noch die Mühe und erklären im 15 Seiten starken Urteil u.a. am Beispiel von  Routenplaner und Kochrezepte wie eine Abofalle funktioniert.

Auf  Seite 10 des Urteils ist folgendes (kurzer Auschnitt) zu lesen:

Als Abofalle wird unseriöse Geschäftspraktikim Internet bezeichnet, bei der Verbraucher unbeabsichtigt ein kostenpflichtiges Abonnement eingehen.
Die angebotene Leistung ist in der Regel kostenlos zu erhalten ist, also z.b. Kochrezepte oder Routenplaner.
Im Unterschied zu kostenfreien Anbietern müssen die Nutzer der Seite aber vorher ihren Namen und ihre Adresse eingeben.

Alles in allem ein sehr bemerkenswertes Urteil von 15 Seiten wenn man bedenkt, dass es ursprünglich nur um eine “Einstweilige Verfügung” ging, welche die “IPA internationale Presseagentur” mit ihrem GF  Thorsten Trejtnar gegen Herrn Frickemeier beantragt hatte.

Zusammengefasst:
Die IPA GmbH verliert weil nicht betroffen.
Herr Trejtnar selbst verliert, weil er nicht substantiiert bestritten hatte.

Hier das Urteil des LG Bielefeld im Volltext

Auch Rechtsanwalt Stefan Richter hat zum Verfahren einiges zu sagen. Lesen Sie es hier nach.

Die Verbraucherzentrale warnt: Drohbriefe von Rechtsanwalt Michalak

verbraucherAktuell  warnt die Verbraucherzentrale vor Nachbarschaft24 und Rechtsanwalt Michalak sowie vor rotglut.org und seinen “Sympathisanten”.

Ein fast vergessenes Ärgernis ist wieder in Erscheinung getreten. Forderungen des Abofallenportals Nachbarschaft24 werden von dem Rechtsanwalt Frank Michalak unter Zuhilfenahme fragwürdiger Mittel geltend gemacht.

 Hierbei verweist dieser in seinen Schreiben und auf seiner Homepage auf Urteile und Rechtsgutachten, die die Rechtmäßigkeit der Forderungen belegen sollen. Diese Angaben sind jedoch mit höchster Vorsicht zu genießen.

 Die zitierten Urteile sind völlig aus dem Zusammenhang gerissen und geben ein verzerrtes Bild über das wieder, was wirklich vor Gericht geschehen ist. Zudem verschweigt Herr Michalak, dass das Amtsgericht Berlin Mitte sich eingehend mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Forderungen von Nachbarschaft24 befasst hatte. Dort urteilte man, dass es weder eine Widerrufsbelehrung gegeben hätte, noch wirksam die AGB miteinbezogen worden seien (Urteil v. 05.11.2008, Az. 17 C 298/08).

 Es kommt noch verrückter: auf der besagten Homepage des Herrn Michalak findet sich die Rubrik “10 Fragen und Antworten zu nachbarschaft24.net“.

 Hier sollen letzte Zweifel über die Rechtmäßigkeit der Forderung erneut durch gezielte Desinformation ausgeräumt werden. Neben zahlreichen rechtlich falschen Aussagen wird im letzten Punkt sogar behauptet, dass die Verbraucherzentralen falsch beraten würde.

 Parallel dazu scheinen “Sympathisanten” von Nachbarschaft24 auf dem Blog “rotglut.org” gezielt dieser Desinformationskampagne Nahrung zu geben. Der ehemalige Betreiber des Blogs distanziert sich allerdings nicht nur von den dort veröffentlichten Meinungen, sondern trägt auf seinem aktuellen Blog “fastix.blogspot.orgzur Wahrheitsfindung bei.

 Als Fazit bleibt also festzuhalten, dass nach wie vor die Forderungen von Nachbarschaft24 nicht ausgeglichen werden müssen.

 Egal, wer diese mit welchen Mitteln auch immer versucht einzutreiben. Sollte der Verbraucher einen Mahnbescheid erhalten, kann dieser noch selbst mit einem Kreuz und einer Unterschrift Widerspruch einlegen.
Dazu ein Video

 Um diesem Vorgehen Einhalt zu gebieten, haben wir den Vorgang der Rechtsanwaltskammer Brandenburg der zuständigen Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Gleichzeitig bitten wir Geschädigte sich bei uns zu melden.

 Quelle verbraucherzentrale

Rechtsanwalt Frank Michalak lässt unrechtmäßige Rechnungen verschicken

michal1In diesen Tagen rollt eine gewaltige Inkasso – Mahnwelle über Deutschland hinweg. Der  Potsdamer Anwalt Frank Michalak fordert von tausenden Internetnutzern jeweils fast 300 Euro.

Die Empfänger dieser Inkassoschreiben hatten sich angeblich bei nachbarschaft24.net registriert, bei dem nachträglich Gebühren erhoben wurden.

Aus Angst vor den angeblichen Folgen zahlen viele oder haben viele gezahlt. PLANETOPIA begibt sich auf die Spuren des Inkassoanwalts.



von verbraucherinfoTV