Mutmaßlicher Abofallenbetreiber Alexander Hennig in Haft

Tausende Internetnutzer hat Alexander Henning in die sogenannte Abo-Falle gelockt.

Am vergangenen Mittwoch klickten für den 25 jährigen nun die Handschellen– er wurde festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Waldeck gebracht.

Seit März 2010 soll Henning als Betreiber von  Webseiten wie premiumdownloaden.de, hypersoftware.de oder downloadtransfer.de, Software zum downloaden angeboten haben, die eigentlich im Internet kostenlos verfügbar ist.

Die arglosen Nutzer wurden anschliessend mit Rechnungen, Mahnungen, Inkassoforderungen von Hennings Firmen bedrängt.

Der Staatsanwaltschaft Rostock liegen bisher mehr als 2000 Anzeigen von Geschädigten aus ganz Deutschland und Österreich vor.

„Täglich kommen neue hinzu“,

so Oberstaatsanwalt Andreas Gärtner

Quelle: ostseezeitung

Abofallen: Viel Geld für null Informationen

Im Internet sind seit Jahren dubiose Geschäftemacher unterwegs, um ahnungslose Nutzer zur Kasse zu bitten.

Über dutzende von Lockvogelseiten, wie zb. “download-Service.de, Outlets.de, Routen-planung.de, Kochrezepte.de, cocktails-rezepte.de” werden Internetnutzer in die Kostenfalle gelockt.

Diese Unternehmen verschleiern durch die unklare oder irreführende Gestaltung ihrer Internetseiten bewusst, dass ihre Leistung kostenpflichtig ist.

Der Internetnutzer erfährt oftmals erst mit Zustellung einer Zahlungsaufforderung per Post davon, dass er in eine Abo-Falle getappt ist.

Ein neues Gesetz soll diesen dreisten Firmen im Internet den Riegel vorschieben. Doch für viele Betroffene kommt diese Regelung zu spät.


Abofallen: Viel Geld für null Informationen

Abofallen: Ist die deutsche Justiz mit Blindheit geschlagen?

Abofallenbetreiber haben in Deutschland anscheinend wenig zu befürchten. Ganz anders in Österreich, dort wird gehandelt und nicht gezaudert.

Das HG Wien meint in seiner Entscheidung:

Das Gericht sieht in den Entgeltklauseln Vertragsbestimmungen, die für den Kunden nachteilig sind. Der versteckte Kostenhinweis auf der von der Beklagten betriebenen Internetseite “download-service.de” verstößt gegen gesetzliche Informationspflichten. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die im Netz üblicherweise kostenlos angeboten werden.

Aber… So manche Richter in Deutschland sind, was Abofallen mit deren juristischen Tricks betrifft, anscheinend mit Blindheit geschlagen.

Böse Zungen könnten jetzt behaupten, dass an der strafrechtlichen Verfolgung der Abofallenbetreiber und deren Hintermänner kein Interesse besteht.

Wie ist es  zu erklären, dass die sonst sehr konservativen Richter in Landshut (Bayern) in der “Buratschen Nutzlosseitekeine Abofalle sehen, und den Vertrag zwischen Outlets.de und einem Verbraucher bejahen.

Dies zumindest bei Verträgen nach dem November 2010.

Das Landgericht Landshut:

… dass mit der Bestätigung des Aktivierungslinks der Mail ein Vertrag zustande kommt…

Hier das Urteil als PDF.

Wir schliessen uns trotzdem der Meinung und dem Rat der Verbraucherzentralen an, die immer noch raten nicht zu bezahlen, und im Zweifel einen Anwalt zu konsultieren.

Internetabzocke: Klage gegen die Firma Content4U erfolgreich

Die Firma Content4u betreibt unter der Domain download-service.de eine Internetseite, auf der interessierte Nutzer “Downloads” zum beziehen von verschiedenen Programmen nutzen können.

Doch Kunden, die sich für den “Service” der grundsätzlich im Netz gratis zur Verfügung gestellten Programme anmeldeten, erlebten eine böse Überraschung.

Laut Anbieter hatten sie damit einen Vertrag für eine zweijährige Nutzung des Donwload-Service von € 96,– pro Jahr abgeschlossen.

Es überraschte daher nicht, dass viele Beschwerden und Anfragen von verunsicherten Konsumenten beim VKI und anderen Verbraucherschutzorganisationen eingingen, die in die Abofalle der Firma Content4u auf der Seite  tappten.

Mit einer Klage ging der VKI gegen die unseriöse Kostengestaltung vor und bekam vor Gericht Recht.

Das Gericht sieht in den Entgeltklauseln Vertragsbestimmungen, die für den Kunden nachteilig sind. Der versteckte Kostenhinweis auf der von der Beklagten betriebenen Internetseite “download-service.de” verstößt gegen gesetzliche Informationspflichten.

Internetanbeiter müssen auf ihrer Homepage klar und eindeutig die Preise der angebotenen Dienstleistungen angeben.

Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die im Netz üblicherweise kostenlos angeboten werden, wie zum Beispiel das Programm “OpenOffice“.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Download des Urteils als PDF
HG_Wien_20.09.2011_30_Cg_5_11d.pdf

Quelle: verbraucherrecht.at

Abofallen: Neue Briefe mit alter Abzock-Masche

Die Firma “Miranavo Content Plus” mit der Internetseite “premiumdownloaden.de”  ist mit ihren fragwürdigen Internetangeboten in den Focus der Verbraucherschutzverbände und der Behörden geraten.

Das Angebot- und das Mahnvorgehen der “Miranavo” erinnern uns sehr an die Methoden der Firmen, die als Internet-Abzockseiten bekannt wurden, und die mit den verschiedensten Internet Adressen  abzocken.

Die “Miranavo Content Plus” bietet z.b. Gratissoftware wie das Textverarbeitungsprogramm Open Office oder die Fotosoftware Irfanview, die eigentlich gratis heruntergeladen werden kann, kostenpflichtig für 192 Euro an.

96,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro), zahlbar im Voraus.Vertragslaufzeit 2 Jahre

Wer darauf reinfällt, aber nicht bezahlt, dem wird dreist gedroht:

Leider sehen wir uns nun gezwungen, diese Angelegenheit durch unsere Anwaltskanzlei einzufordern. [...] Folgen eines gerichtlichen Mahnverfahrens so wie einem Schufa-Eintrag.

Die Verbraucherzentralen raten, Widerspruch einzulegen und auch Strafanzeigen zu erstatten.

Quelle: Nw-news