Urteil gegen Michael Burat und einen Rechtsanwalt wegen Abmahn-Betruges ist rechtskräftig

Wie “beck-aktuell ” zu berichten weiss, ist das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 17.02.2012 wegen Abmahn-Betruges im Zusammenhang mit e-cards im Prozess gegen Michael Burat und den Rechtsanwalt Bernhard S. (Az.: 15 KLs 35/09) rechtskräftig.

Wie das Gericht mitteilt, hat der Bundesgerichtshof die Revisionen der beiden Angeklagten mit Beschluss vom 03.04.2013 verworfen (Az.: 3 StR 408/12).

Michael Burat wurde vom LG Osnabrück wegen gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der 37-Jährige muss als Bewährungsauflage 120.000 Euro an sechs gemeinnützige Einrichtungen zahlen.

Gegen Rechtsanwalt Bernhard S. aus München wurde wegen gewerbsmäßigen Betruges (31 Fälle vollendet und 33 Fälle versucht) eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten verhängt, deren Vollstreckung unter einer Auflage von 12.000 Euro zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Quelle: beck

Überfall auf internet-Inkassobüro

Wie op-online.de und hr-online.de berichteten, wurde am vergangenen Dienstag die DIG Deutsche Internetinkasso GmbH  überfallen.

Zurück blieben eine gefesselte Frau, ein überwältigter Wachmann und zurückgelassene Kleidung.

Die- oder der Täter hatten es vermutlich auf  Unterlagen und Computer-Festplatten abgesehen.

“Wir gehen momentan von einem Raub aus”, so ein Polizeisprecher am Donnerstag zu hr-online.

Es fehlen Festplatten von Computern und Unterlagen.

Welche Art von Informationen der Täter erbeuten konnte und ob es sich dabei um Informationen über “Schuldner” handelt, konnte die Polizei am Donnerstagmorgen nicht sagen.

Die betroffene Firma aus Heusenstamm ist als Internet-Inkasso-Unternehmen tätig.

Sie treibt unter anderem Geld von Internet-Nutzern ein, die in die Kostenfalle getappt waren, weil sie Software aus dem Internet runtergeladen hatten, die sie für kostenfrei hielten.

Quellen: op-online.de/ hr-online.de

Aus der Deutschen Zentral Inkasso GmbH wird die Praeda Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

Immer wieder fallen Inkassounternehmen, wie z.B. die DOZ Deutschen Zentral Inkasso GmbH durch unseriöse Geschäftspraktiken auf.

Bei vielen ist die Forderung schlichtweg unberechtigt, andere bauen eine Drohkulisse auf, mit der sie Verbraucher einschüchtern und zur Zahlung der vermeintlichen Forderung bewegen wollen.

Da nun die Inkassobutze “DOZ” des Herrn Frank Drescher mittlerweile als “Abzocke” hinreichend bekannt ist, scheint man sich entschlossen zu haben, den Namen zu wechseln.

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin). Aktenzeichen: HRB 118815 B Bekannt gemacht am: 11.09.2012 12:00 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
07.09.2012
DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH, Berlin, Bundesallee 47, 10715 Berlin. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.07.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Firma: Praeda Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

Im übrigen kommt der Begriff “praeda” aus dem Lateinischen und wird übersetzt mit Beute.

Bleibt zu hoffen dass die Richter, die es sicherlich irgendwann mit der “PRAEDA” zu tun bekommen, sich an ihr Latinum erinnern und daraus die entsprechenden Schlüsse ziehen.

Quelle: antiabzocknet

Interview mit Michael Burat nach der Verurteilung wegen versuchten Betrugs

Am 18.6.2012 wurde Michael Burat  vom Landgericht Frankfurt wegen versuchten Betruges zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt.

Die Reporter von Akte 2012 hatten im Anschluss  an das Urteil die Gelegenheit ein paar Fragen zu stellen.

Dieses nicht im Fernsehen ausgestrahlte Interview mit Michael Burat  und seinem Verteidiger Rechtsanwalt Thomas Pfister entstand kurz nach der Verurteilung von Michael Burat wegen versuchten Betrugs im Juni 2012

Zum Video bei Konsumer.eu  oder zum Video bei Akte.net

Trotz Buttonlösung lauert Abofalle

Das alte Abofallengeschäft  mit Michael Burat und anderen Nutzlosseitenbetreibern scheinte mit der Buttonlösung des Gesetzgebers, das ab 1. August dieses Jahres gültig ist vorbei zu sein- doch nur anscheinend.

Man versteckt nun den “richtigen” Button geschickt unter vielen anderen, welche lediglich zum fortführen des Bestellprozesses dienen.

Unsere bösen Jungs im Internet, ob man sie Abofallenbetreiber, Nutzlosseitenbetreiber oder einfach nur Abzocker nennt, haben das Abzock-Geschäftsmodell einfach ein wenig abgeändert und angepasst. So wurde die Abzocke auf  B2B Kunden ( Gewerbekunden) ausgedehnt.

Die Vendis GmbH, mit ihrer Geschäftsführerin Eva Rüpps baut auf dieses Großhandels und Gewerbekundenmodell, wobei ca.50% der Internetnutzer die auf sein Angebot reinfallen, gewöhnliche Verbraucher sind.

Es sieht so aus, als ob bewusst mit einem Irrtum der Endverbraucher über das Online-Angebot der Vendis GmbH welches sich an Gewerbekunden richtet, gerechnet wird.

Der Button hat bei Gewerbekunden keine Gültigkeit.

Und wenn man schon beim Geschäftemachen ist, so lässt sich Herr Frank Drescher das Abmahngeschäft der KVR nicht entgehen. Für die KVR Handelsgesellschaft mahnt die Kanzlei U+C  unter anderem AGB-Fehler ab und hat somit ihr “Portfolio”erweitert.

Weshalb es sich hierbei um gewerbliche Massenabmahnungen handeln könnte, offenbart sich in einem aktiven  Stellenangebot des Herrn Bernhard Soldwisch (Olivosmedia GmbH, Onlinequiz GmbH und DOZ – Deutsche Zentral Inkasso GmbH).

Sehen sie sich dazu das Video von “Akte 2012″ an.