Cleverwin 25: Prozess wegen falscher Mahnbriefe

Der 42-jährige Alexander S. aus  Deutschland  stand am vergangenen Mittwoch in Österreich vor dem Salzburger Landgericht, weil er 3.830 falsche Mahnbriefe verschickt und damit 46.000 Euro kassiert haben soll.

cleverwin25- Klicken für größeres BildIn den Mahnschreiben forderte der Angeklagte im Namen einer fiktiven Gewinnspielfirma namens „Cleverwin 25“ die Adressaten auf, offene Zahlungen zu begleichen und umgehend 185,46 Euro zu überweisen.

Teilweise habe Alexander S. auch zweite und dritte Mahnschreiben mit entsprechend angehobenen Gebühren versandt, betont die Staatsanwältin.

Zahlreiche Adressaten bezahlten, obwohl sie an gar keinem Gewinnspiel teilgenommen hatte. So seien insgesamt 46.000 Euro auf dem Konto des 42-Jährigen gelandet, so die Staatsanwältin.

Der Angeklagte bekannte sich bei dem Prozess nicht schuldig – und präsentierte zu seiner Verteidigung eine abenteuerliche Geschichte.

Der Prozess wurde am Mittwoch auf unbestimmte Zeit vertagt.

Gegen Alexander S. läuft derzeit noch ein weiteres Ermittlungsverfahren. Er soll im November im Namen einer „Agentur für Gleichberechtigung“ von Salzburg aus Mahnschreiben an tausende Friseurbetriebe in Österreich geschickt haben.

Dabei forderte er jeweils einen Kostenersatz von 249 Euro, weil die Läden das Gleichbehandlungsgesetz im Zusammenhang mit der Preisgestaltung verletzt hätten.

Tatsächlich gelten seit September in der Branche sogenannte Musterpreislisten:

Dabei hat die Preisgestaltung für Haarschnitte nicht mehr nach dem Geschlecht, sondern der Haarlänge zu erfolgen.

Quelle: ORF

Der “Pate der Abofallenmafia” vor Gericht

Update 10.10.12, 12:00 Uhr

Der Inhaber der Webseite “nicht-abzocken.eu” (Torsten T.) leitet die Domain um, man landet auf Seiten der Verbraucherzentrale.

Aber:

Die Internet-Seite vom Erfüllungsgehilfen der Abofallenbetreiber hat nichts mit der Verbraucherzentrale zu tun, Internetnutzer sollten sich nicht verwirren lassen.

Seit einigen Wochen wird dem Internetunternehmer Faustus Eberle, (Pate der Abofallenmafia) in mehreren Verhandlungstagen vor dem Landgericht Frankfurt der Prozess gemacht.

Er muss er sich dafür verantworten, dass er Tausende von Internetnutzern mittels so genannter Abofallen abgezockt hat.

Aber auch die Handlanger des “Paten” werden sich mit Sicherheit irgendwann vor Gericht verantworten müssen.

Akte 2012 ist auf der Spur eines “Erfüllungsgehilfen der Abofallenbetreiber“.

Der Präsidet des Verbraucherschutzvereins “Nicht Abzocken.e.V”, Torsten T. der sich von Faustus Eberle vermutlich hat kaufen lassen, betreibt jetzt eine Presseagentur (IPA), die im Internet so gut wie unbekannt ist.

Akte 2012 stößt bei der Recherche nicht auf Torsten T. ehemaliger Lokführer und Präsident des Verbraucherschutzvereins “Nicht Abzocken.e.V”, sondern findet statt dessen Udo P. den ehemaligen Geschäftsführer der DIS Deutsche Inkassostelle GmbH

Den Film dazu haben wir hier  entdeckt.

Bis zur Klärung einer von uns geschriebenen Email an *********, bleibt das Video bei www.konsumer.eu auf  “privat” gesetzt.

Um Spekulationen zu entkräften: Es gibt und gab bislang keinen Beschluss oder eine Anordung, die uns verbietet, oder verboten hat, das Akte 2012 Video auf konsumer.info zu zeigen.

Update: 15.10.2012 13:oo Uhr

Wie uns Rechtsanwalt ****** per Email bestätigte, hat er unsere Redaktion nicht per Telefon kontaktiert und irgendeine Löschung von einem Film verlangt. (Hatten wir uns schon gedacht). Das Filmchen ist dort zu sehen.

Prozess gegen Abofallenbetreiber wegen gewerbsmäßigen Betruges beginnt vor dem LG Frankfurt

Mit einem groß angelegten Telefon-Betrug muss sich ab heute nun das Landgericht Frankfurt am Main befassen.

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten im Alter von 32 und 40 Jahren vor, mehr als 100.000 Telefonkunden gegen deren Willen kostenpflichtige Abonnements angedreht zu haben.

Für die wöchentlichen Abbuchungen von 9,90 Euro nutzten die Betrüger die Dienstleistungsverträge von Netzbetreibern, so dass die Gebühren mit der Telefonrechnung abgebucht und von vielen Opfern zunächst gar nicht bemerkt wurden.

Den zwischen Juli 2010 und November 2011 entstandenen Schaden beziffert die Staatsanwaltschaft auf knapp zwei Millionen Euro.

Um die Zahlungen zu verschleiern, habe der 32-jährige Hauptangeklagte eine Vielzahl von Strohleuten und Scheinfirmen in den USA und auf den Virgin Islands genutzt.

Dadurch sei es den geprellten Kunden praktisch unmöglich gemacht worden, das Geld zurückzufordern.

Quelle: dapd-hes

Interview mit Michael Burat nach der Verurteilung wegen versuchten Betrugs

Am 18.6.2012 wurde Michael Burat  vom Landgericht Frankfurt wegen versuchten Betruges zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt.

Die Reporter von Akte 2012 hatten im Anschluss  an das Urteil die Gelegenheit ein paar Fragen zu stellen.

Dieses nicht im Fernsehen ausgestrahlte Interview mit Michael Burat  und seinem Verteidiger Rechtsanwalt Thomas Pfister entstand kurz nach der Verurteilung von Michael Burat wegen versuchten Betrugs im Juni 2012

Zum Video bei Konsumer.eu  oder zum Video bei Akte.net

Trotz Buttonlösung lauert Abofalle

Das alte Abofallengeschäft  mit Michael Burat und anderen Nutzlosseitenbetreibern scheinte mit der Buttonlösung des Gesetzgebers, das ab 1. August dieses Jahres gültig ist vorbei zu sein- doch nur anscheinend.

Man versteckt nun den “richtigen” Button geschickt unter vielen anderen, welche lediglich zum fortführen des Bestellprozesses dienen.

Unsere bösen Jungs im Internet, ob man sie Abofallenbetreiber, Nutzlosseitenbetreiber oder einfach nur Abzocker nennt, haben das Abzock-Geschäftsmodell einfach ein wenig abgeändert und angepasst. So wurde die Abzocke auf  B2B Kunden ( Gewerbekunden) ausgedehnt.

Die Vendis GmbH, mit ihrer Geschäftsführerin Eva Rüpps baut auf dieses Großhandels und Gewerbekundenmodell, wobei ca.50% der Internetnutzer die auf sein Angebot reinfallen, gewöhnliche Verbraucher sind.

Es sieht so aus, als ob bewusst mit einem Irrtum der Endverbraucher über das Online-Angebot der Vendis GmbH welches sich an Gewerbekunden richtet, gerechnet wird.

Der Button hat bei Gewerbekunden keine Gültigkeit.

Und wenn man schon beim Geschäftemachen ist, so lässt sich Herr Frank Drescher das Abmahngeschäft der KVR nicht entgehen. Für die KVR Handelsgesellschaft mahnt die Kanzlei U+C  unter anderem AGB-Fehler ab und hat somit ihr “Portfolio”erweitert.

Weshalb es sich hierbei um gewerbliche Massenabmahnungen handeln könnte, offenbart sich in einem aktiven  Stellenangebot des Herrn Bernhard Soldwisch (Olivosmedia GmbH, Onlinequiz GmbH und DOZ – Deutsche Zentral Inkasso GmbH).

Sehen sie sich dazu das Video von “Akte 2012″ an.