Urteil gegen Michael Burat und einen Rechtsanwalt wegen Abmahn-Betruges ist rechtskräftig

Wie “beck-aktuell ” zu berichten weiss, ist das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 17.02.2012 wegen Abmahn-Betruges im Zusammenhang mit e-cards im Prozess gegen Michael Burat und den Rechtsanwalt Bernhard S. (Az.: 15 KLs 35/09) rechtskräftig.

Wie das Gericht mitteilt, hat der Bundesgerichtshof die Revisionen der beiden Angeklagten mit Beschluss vom 03.04.2013 verworfen (Az.: 3 StR 408/12).

Michael Burat wurde vom LG Osnabrück wegen gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der 37-Jährige muss als Bewährungsauflage 120.000 Euro an sechs gemeinnützige Einrichtungen zahlen.

Gegen Rechtsanwalt Bernhard S. aus München wurde wegen gewerbsmäßigen Betruges (31 Fälle vollendet und 33 Fälle versucht) eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten verhängt, deren Vollstreckung unter einer Auflage von 12.000 Euro zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Quelle: beck

Interview mit Michael Burat nach der Verurteilung wegen versuchten Betrugs

Am 18.6.2012 wurde Michael Burat  vom Landgericht Frankfurt wegen versuchten Betruges zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt.

Die Reporter von Akte 2012 hatten im Anschluss  an das Urteil die Gelegenheit ein paar Fragen zu stellen.

Dieses nicht im Fernsehen ausgestrahlte Interview mit Michael Burat  und seinem Verteidiger Rechtsanwalt Thomas Pfister entstand kurz nach der Verurteilung von Michael Burat wegen versuchten Betrugs im Juni 2012

Zum Video bei Konsumer.eu  oder zum Video bei Akte.net

Trotz Buttonlösung lauert Abofalle

Das alte Abofallengeschäft  mit Michael Burat und anderen Nutzlosseitenbetreibern scheinte mit der Buttonlösung des Gesetzgebers, das ab 1. August dieses Jahres gültig ist vorbei zu sein- doch nur anscheinend.

Man versteckt nun den “richtigen” Button geschickt unter vielen anderen, welche lediglich zum fortführen des Bestellprozesses dienen.

Unsere bösen Jungs im Internet, ob man sie Abofallenbetreiber, Nutzlosseitenbetreiber oder einfach nur Abzocker nennt, haben das Abzock-Geschäftsmodell einfach ein wenig abgeändert und angepasst. So wurde die Abzocke auf  B2B Kunden ( Gewerbekunden) ausgedehnt.

Die Vendis GmbH, mit ihrer Geschäftsführerin Eva Rüpps baut auf dieses Großhandels und Gewerbekundenmodell, wobei ca.50% der Internetnutzer die auf sein Angebot reinfallen, gewöhnliche Verbraucher sind.

Es sieht so aus, als ob bewusst mit einem Irrtum der Endverbraucher über das Online-Angebot der Vendis GmbH welches sich an Gewerbekunden richtet, gerechnet wird.

Der Button hat bei Gewerbekunden keine Gültigkeit.

Und wenn man schon beim Geschäftemachen ist, so lässt sich Herr Frank Drescher das Abmahngeschäft der KVR nicht entgehen. Für die KVR Handelsgesellschaft mahnt die Kanzlei U+C  unter anderem AGB-Fehler ab und hat somit ihr “Portfolio”erweitert.

Weshalb es sich hierbei um gewerbliche Massenabmahnungen handeln könnte, offenbart sich in einem aktiven  Stellenangebot des Herrn Bernhard Soldwisch (Olivosmedia GmbH, Onlinequiz GmbH und DOZ – Deutsche Zentral Inkasso GmbH).

Sehen sie sich dazu das Video von “Akte 2012″ an.


Ein Abofallenkönig wird zur Kasse gebeten

Foto:Kaier/konsumer.infoAnwalt Christopher Posch besucht den “Abofallen-König” Michael Burat der unter anderem eine Familie mit seinem fragwürdigen Internetangebot von “Outlets.de” hereingelegt hat.

Michael Burat betont im Gespräch gegenüber Anwalt Posch, dass jemand:

“…der den Kostenhinweis nicht gesehen hat sehr, sehr, sehr aussergewöhnlich einfälltig gewesen ist”.

Im weiteren Gespräch mit Michael Burat bringt es RA Posch doch tatsächlich fertig, von Herrn Burat die Abokosten vom ersten Jahr wieder zurückerstattet zu bekommen- und das noch in Bar.

Unser Rat:

Wenn die gesetzliche Widerrufsfrist verstrichen ist, weil die Rechnung erst mehrere Wochen später kam gilt:

Empfohlen wird den Betroffenen, der Zahlungsaufforderung schriftlich zu widersprechen (am besten per Einschreiben mit Rückschein) und die Sache auszusitzen.

Doch vorsicht, spätestens wenn Post von einem Gericht kommt muss gehandelt werden. Siehe hier

Niemals einer strittigen Teilzahlung einer Rechnung zustimmen, denn damit wird eine auch unberechtigte Forderung rechtens.

Wenn Sie Empfänger einer Mahnung von Abofallenbetreibern sind und nicht weiter wissen, wenden sie sich an die Verbraucherzentralen oder einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens.

Inzwischen sind die meisten Abofallen weggebrochen.

Der Gesetzgeber hatte  zum 1. August dieses Jahres die sogenannte Buttonlösung eingeführt.

Das bedeutet: Vor dem Download von Internetangeboten muss der Verbraucher auf die entstehenden Kosten aufmerksam gemacht werden.

Das neue Gesetz scheint Wirkung zu zeigen.

“92 Prozent der Webseiten, die in der Vergangenheit bei den Verbrauchern wegen verschleierter Preisangaben für viel Ärger gesorgt hatten, sind derzeit nicht mehr aufrufbar oder eine Anmeldung ist nicht mehr möglich”,

so der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Doch  es gibt keinen Grund zur Entwarnung. Es ist jederzeit möglich, dass entsprechende Internetseiten wieder online gehen und mit gleichen oder ähnlichen Tricks versuchen, Verbraucher abzuzocken.


Stern TVs Bericht über den Abofallenking Michael Burat

Das war gestern Abend kein Highlight investigativer Berichterstattung was uns Stern TV bescherte.

Es wurden kurzerhand ältere Berichte neu zusammengeschnitten.

Was in der Sendung von Stern TV eine ehemalige Mitarbeiterin (Insider) zu erzählen wusste, dürfte den Betroffenen der vermeintlichen Abofallen längst bekannt gewesen sein.

Einzig allein die Aussage des Oberstaatsanwalts Zmyj-Köbel, dass seiner Meinung nach wohl nun niemand mehr eine Rechnung aus dem Hause Burat und CO bezahlen muss war interressant.

Wir haben deshalb nur Ausschnitte der Sendung übernommen und mit eigenen Berichten ergänzt.