
Dezember 22, 2012
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Posted by admin
Wie man bei einem Twitter – Tweet von Tobias Huch entnehmen kann, wurde Faustus Eberle gestern vor dem Landgericht Frankfurt zu 4 Jahren und 3 Monaten Haft wegen versuchtem Betrug verurteilt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Prozessbeobachter vermuten, dass Herr Eberle gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt.
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Dezember 22, 2012
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Posted by FK
Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, gegen Wilhelm Faustus Simon Eberle und andere, wegen Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs, wurden die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.
Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend.
Die Aufrechrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt.
Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.
Quelle: Bundesanzeiger.de
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November 18, 2012
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Seit dem 14.11.2012 müssen sich fünf “ehrenwerte” Männer, darunter ein ehemaliger FDP-Ratsherr aus Meerbusch, vor dem Landgericht Düsseldorf wegen Betruges verantworten.
Das Quintett soll laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft Düsseldorf mehrere Firmen mit der Absicht gegründet haben, Kunden mittels eines angeblichen Gewinnspiels auszunehmen.
Die Angeklagten beschafften sich dazu die Daten von Altkunden eines Gewinnspielunternehmens.
66000 Kunden wurden so betrogen- ohne daß diese sich jemals bei einem Gewinnspiel registriert haben.
Zum Prozessauftakt machten die fünf Angeklagten- ausser Anträge zu stellen keine Angaben.
Gegen einen der beteiligten Herren läuft bereits ein großer Prozess in Frankfurt bei dem mehr als 100.000 Telefonkunden gegen den eigenen Willen kostenpflichtige Abos aufgeschwatzt bekamen.
Dewegen besteht die Möglichkeit, daß das Verfahren in Düsseldorf möglicherweise vorerst ausgesetzt wird.
Quelle: Westdeutsche Zeitung
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Mai 21, 2012
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Der polizeibekannte Rechtsanwalt Nikolai Fedor Zutz versendet unter einem neuen Kanzleinamen weitere Forderungsschreiben an zahlreiche Internetnutzer.
Unter dem Namen Kanzlei KFZ – Kanzlei für Forderungsmanagement – mit Sitz in Darmstadt, agiert nach bisherigen polizeilichen Ermittlungsergebnissen eine Nachfolgerin der ANINOS – Anwaltinkasso Osnabrück.
Geschäftsführer ist hier der Rechtsanwalt Nikolai Fedor ZUTZ, der im August 2011 die Nachfolge des Rechtsanwaltes Olaf TANK antrat.
Mit dem jetzt per Post zugestellten Anschreiben über einen Betrag von 141,00 Euro, sollen die entstandenen Forderungen zu einer Aboleistung über die Downloadportale beglichen werden.
Diese Forderungen wurden zuvor erfolglos per Email angemahnt und stammen zumeist aus einem Internetabodownloadvertrag aus den Jahren 2009 und 2010.
Als zugrunde liegende Internetseiten sind der Polizei bislang die Domains der Tropmi Payment GmbH, der Antassia GmbH und der Content Services Limited, mit den jeweiligen Internetpräsenzen:
“www.top-of-software.de“, “www.software-und-tools.de“, “www.softwaresammler.de” und “www.opendownload.de” bekannt.
Es liegen bei der Polizei und Staatsanwaltschaft Osnabrück bislang zahlreiche Ermittlungsverfahren vor.
Quelle: Polizei Osnabrück
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April 3, 2012
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Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Landshut, Aktenzeichen 4 Js 4156/10, gegen Olaf Tank wegen Betruges, wurden nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.
Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern.
Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend.
Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt.
Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.
Aktenzeichen: 4 Js 4156/10
Aufstellung der gesicherten Vermögenswerte:
Bargeld 520 Euro
Smartphone „mobistel“
Smartphone Blackberry
Herrenuhr Rolex „Collini“
Arresthypothek für das Wohnanwesen über 500.000 Euro
Arresthypothek für zwei Tiefgaragenstellplätze über je 30.000 Euro
Kontoguthaben über insgesamt 75.273,20 Euro.
Quelle: bundesanzeiger
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