
Juni 5, 2013
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Wir berichteten gestern über den Nachfolger der Icontent GmbH, die “Solvenza” Inkasso.
Wie nun der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. mitteilt ist die Solvenza oder auch Solvenza24 der BDIU unbekannt, und man rät betroffenen zu folgendem:
Eine „Solvenza Inkasso“ beziehungsweise eine „Solvenza 24 GmbH“ ist uns nicht bekannt. Es handelt sich um KEIN Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen.
Aus im Internet veröffentlichten Mahnschreiben scheint hervorzugehen, dass die „Solvenza24“ dieselbe Registrierungsnummer wie die einschlägig bekannte „DIG Deutsche Internet Inkasso GmbH“ verwendet – mithin ihre Nachfolgegesellschaft zu sein scheint.
Verbraucher, die Probleme mit diesem Unternehmen haben, wird geraten sich an die zuständige Registrierungsbehörde, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, zu wenden: www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/O…
Quelle: xing.com
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Tags: Abofallen, Alexandra Neugeboren, BDIU, Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen, Button, Buttonlösung, Daten, Deutsche Zentral Inkasso GmbH, DIG GmbH, DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH, Gericht, Inkasso, Konsumer, konsumer.info, Kostenfalle, KVR Handelsgesellschaft mbH, Landgericht, Mahnschreiben, Michael Burat, NetContent Limited, Online Content Limited, Online Service Ltd., OPM Media GmbH, outlets.de, Premium Content GmbH, Rodgau, Routenplaner, Solvenza, Solvenza24, Urteil, Vendis, Vendis GmbH, Verfahren, Vertrag, Warnung, www.outlets.de

Juni 4, 2013
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Wie das Netzwerk gegen Internetkriminalität berichtet, gibt es neues aus der Borsigstrasse in Rodgau. Wir errinnern uns sicherlich noch gut an die Abofallen eines gewieften Internetkaufmanns.
Ahnungslose Internet-Nutzer rasselten durch anscheinend nicht sichtbare, später dann durch geschickt angebrachte Kostenbuttons, die man allerdings leicht übersehen konnte, in ein mehrjähriges Abo.
Da setzt nun die Firma Solvenza24 GmbH an.
Sie fordert nun für das zweite angebliche Vertragsjahr die Gebühren für ein abgeschlossenes Abo bei der Firma Icontent GmbH aus Rodgau.

Wir empfehlen zunächst solch einer Forderung zu Widersprechen, ein öffentliches Verfahrensverzeichnis anzufordern und eine Auskunft über die bei der Solvenza24 gespeicherten personenbezogenen Daten einzuholen.
Kommt das Unternehmen dieser gesetzlichen Auskunftspflicht nicht oder nur ungenügend nach, so raten wir sich Hilfe bei der hessischen Datenschutzaufsichtsbehörde zu holen.
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Mai 28, 2013
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Zwei Jahre nach dem großen Schlag gegen die Gründerväter von Kino.to, haben die Ermittler des BKA in Schleswig-Holstein einen “Top-Uploader” aufgespürt.
Das teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ( GVU) am vergangenen Montag mit.
Der Verdächtige Spitzname”Hologramm” ist bei einer Wohnungsdurchsuchung am Mittwoch letzter Woche, mit Rechner und Speichermedien ins Netz der Fahnder gegangen. Er zeigte sich kooperativ und hat seine Tat voll eingeräumt.
Daher ließ man ihn weiterhin auf freiem Fuß.
Laut GVU habe der Verdächtige, der im Internet unter dem Pseudonym “Hologramm” bekannt war, zwischen September 2008 und April 2011 fast 120.000 illegale Filmkopien im Netz veröffentlicht und verbreitet.
Nach der Schließung von kino.to habe er Inhalte an movie2k weitergegeben und verbreitet.
Der Gründer und Chef des Streaming-Portals war Mitte Juni 2012 vom Landgericht Leipzig zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Es hatte den 39-Jährigen der massenhaften Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden.
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Tags: Abzocke, Betrug, BKA, Daten, drei.to, Filme, Games, Geld, Gericht, gesetz, GVU, Hologramm, Internet, Kino.to, Konsumer, konsumer.info, Kripo, Landgericht, Leipzig, Polizei, Rechtsanwalt, Schleswig-Holstein, Staatsanwaltschaft, Stream, Tauschbörsen, Urheberrecht, Urteil, Verbraucher
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April 17, 2013
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Wie “beck-aktuell ” zu berichten weiss, ist das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 17.02.2012 wegen Abmahn-Betruges im Zusammenhang mit e-cards im Prozess gegen Michael Burat und den Rechtsanwalt Bernhard S. (Az.: 15 KLs 35/09) rechtskräftig.
Wie das Gericht mitteilt, hat der Bundesgerichtshof die Revisionen der beiden Angeklagten mit Beschluss vom 03.04.2013 verworfen (Az.: 3 StR 408/12).
Michael Burat wurde vom LG Osnabrück wegen gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der 37-Jährige muss als Bewährungsauflage 120.000 Euro an sechs gemeinnützige Einrichtungen zahlen.
Gegen Rechtsanwalt Bernhard S. aus München wurde wegen gewerbsmäßigen Betruges (31 Fälle vollendet und 33 Fälle versucht) eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten verhängt, deren Vollstreckung unter einer Auflage von 12.000 Euro zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Quelle: beck
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Tags: 15 KLs 35/09, Abzocker, Az.: 15 KLs 35/09, Az.: 3 StR 408/12, Bernhard S., Berufung, Burat, Daten, Drohung, Einschüchtern, Frankfurt 29 c 1812 / 10, Gericht, Inkasso, Internet, Internetabzocke, Konsumer, konsumer.info, Landgericht, Landgericht Osnabrück, Michael Burat, Prozess, Rechtsanwalt, Revision, SMS, Urteil, Verfahren, Witten 2c 585 10
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März 1, 2013
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Nach 233 Tagen Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Berlin Moabit wird dem Mitternachtsnotar Marcel Eupen aus Berlin Schöneberg, ab dem 8. März 2013 der Prozess gemacht.
Zwei Mal hatte Eupen um Haftverschonung ersucht. Doch das Landgericht lehnte wegen Fluchtgefahr ab. Der in Köln geborene Eupen wohnte in Falkensee, wo er am 18. Juli 2012 verhaftet wurde.
Seine Rechts- und Notarkanzlei in Berlin Schöneberg wurde in einem Insolvenzverfahren abgewickelt.
Die Verhandlung gegen Eupen wird am kommenden Freitag um 9 Uhr vor der 2. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs im Amt eröffnet werden, wie der Pressesprecher der Berliner Strafgerichte, Dr. Tobias Kaehne mitteilte.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit von Juni 2008 bis zum 31. März 2010 sein Amt als Notar zur Begehung von Betrugstaten missbraucht zu haben. Er sei Mitglied einer Bande gewesen, die es sich zum Ziel gesetzt habe, geschäftlich unerfahrenen Personen überteuerte fremdgenutzte Immobilien als Steuersparmodell anzubieten.
Es sind 16 Verhandlungstage angesetzt: Nach dem 8. März wird das Verfahren am 15., 20., 22. und 26. März, am 04., 09., 12., 16. und 19. April, am 07. und 14. Mai, am 04., 25. und 28. Juni und am 22. Juli 2013 fortgesetzt.
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