Rechtswidriges Vorgehen gegen brisantes Akte 20.12 Video

Daß man, wenn man über Abzocker, Gauner und andere dunklen Gelichter berichtet sich nicht unbedingt Freunde fürs Leben schafft, liegt in der Natur der Sache.

Was aber ein simpler Akte 20.12 Beitrag über Faustus Eberle und das Geflecht der Dunkelmänner auslöst, ist kaum zu fassen.

So wurde versucht, mittels eines Telefonanrufes in der man sich als Rechtsanwalt einer angesehenen Frankfurter Kanzlei ausgab-  ein entfernen des Akte 20.12 Videos vom 9.10.12 welches auf der Videoplattform von konsumer.eu zu finden ist,  zu erwirken.

Das ganze sei:

“Rein freundschaftlich und als kostenloser Rat zu betrachten- man meine es ja nur gut.”

Als wir uns, misstrauisch von Berufswegen- mittels einer Email an besagte Frankfurter Kanzlei wandten, stellte sich am darauf folgenden Tag heraus, daß die Kanzlei nicht beauftragt worden sei, irgend etwas gegen uns oder das Video zu unternehmen, alles ist in Ordnung.

Die Betreiber der Videoplattform Dailymotion, wo besagtes Video zu sehen war, ist anscheinend auf irgendwelche dubiosen Beschwerdeschreiben reingefallen, und hat es entfernt. Aber auch bei meinem Filehoster wurde versucht, das Video mit der Behauptung man verletze Rechte löschen zu lassen.

Zitat:

- Persönlichkeitsrecht von Herrn Faustus Eberle
- Persönlichkeitsrecht weiterer Personen
- Urheberrecht Dritter

Nach dem sich der Versuch das Video löschen zu lassen als Fehlschlag herausstellte und das Video immer noch auf der Plattform von konsumer.eu zu finden ist,  griff man zu dem profanen Mittel der Nötigung. § 240 Strafgesetzbuch

So erhielt ich, Fred Kaier am 16.10.12 eine Email in der ich “genötigt” werde.

Nötigung: (Vergleichbar mit Erpressung, nur ohne Geldforderung, deswegen Nötigung).

Auf anraten der Behörden- aus ermittlungstechnischen Gründen nur ein kleiner Auszug der Mail:

…Hallo Herr Kaier, folgender Deal, Sie bereinigen Ihren Internetauftritt[...]und wir versenden keine Infomail [...]mit amtlichem Führungszeugnis[...]z.B. an Bonner Bürger, Künstlervereine.[...]Vielleicht sollten Sie nochmal über Konsumer.eu nachdenken. Denken Sie scharf nach, dass ist nun kein Spiel mehr, die Uhr tickt. Also, denken Sie schnell und vernünftig nach.

Daß man sich den plumpen Versuch die Pressefreiheit mittels einer Nötigung zu beschneiden, sich nicht gefallen lassen kann, ist selbstverständlich-  und ich wandte mich an die Kripo in Bonn.

Der Straftatbestand der Nötigung ist ein so genanntes Offizialdelikt und entsprechende Ermittlungen wurden aufgenommen.

Update 21.10.12

Wie wir gesehen haben, wurde das Video bei Rutube eingestellt. Dort zum anschauen.

Der “Pate der Abofallenmafia” vor Gericht

Update 10.10.12, 12:00 Uhr

Der Inhaber der Webseite “nicht-abzocken.eu” (Torsten T.) leitet die Domain um, man landet auf Seiten der Verbraucherzentrale.

Aber:

Die Internet-Seite vom Erfüllungsgehilfen der Abofallenbetreiber hat nichts mit der Verbraucherzentrale zu tun, Internetnutzer sollten sich nicht verwirren lassen.

Seit einigen Wochen wird dem Internetunternehmer Faustus Eberle, (Pate der Abofallenmafia) in mehreren Verhandlungstagen vor dem Landgericht Frankfurt der Prozess gemacht.

Er muss er sich dafür verantworten, dass er Tausende von Internetnutzern mittels so genannter Abofallen abgezockt hat.

Aber auch die Handlanger des “Paten” werden sich mit Sicherheit irgendwann vor Gericht verantworten müssen.

Akte 2012 ist auf der Spur eines “Erfüllungsgehilfen der Abofallenbetreiber“.

Der Präsidet des Verbraucherschutzvereins “Nicht Abzocken.e.V”, Torsten T. der sich von Faustus Eberle vermutlich hat kaufen lassen, betreibt jetzt eine Presseagentur (IPA), die im Internet so gut wie unbekannt ist.

Akte 2012 stößt bei der Recherche nicht auf Torsten T. ehemaliger Lokführer und Präsident des Verbraucherschutzvereins “Nicht Abzocken.e.V”, sondern findet statt dessen Udo P. den ehemaligen Geschäftsführer der DIS Deutsche Inkassostelle GmbH

Den Film dazu haben wir hier  entdeckt.

Bis zur Klärung einer von uns geschriebenen Email an *********, bleibt das Video bei www.konsumer.eu auf  “privat” gesetzt.

Um Spekulationen zu entkräften: Es gibt und gab bislang keinen Beschluss oder eine Anordung, die uns verbietet, oder verboten hat, das Akte 2012 Video auf konsumer.info zu zeigen.

Update: 15.10.2012 13:oo Uhr

Wie uns Rechtsanwalt ****** per Email bestätigte, hat er unsere Redaktion nicht per Telefon kontaktiert und irgendeine Löschung von einem Film verlangt. (Hatten wir uns schon gedacht). Das Filmchen ist dort zu sehen.

Wie aus Verbraucherschützer Erfüllungsgehilfen der Abofallenbetreiber werden

Mittlerweile dürfte es sich bei den meisten Internetnutzern herumgesprochen haben, dass nicht immer bei sogenannten Abofallenportalen, (als Abofalle wird eine unseriöse Geschäftspraktik im Internet bezeichnet, bei der Verbraucher unbeabsichtigt ein kostenpflichtiges Abonnement eingehen), die angeblichen Forderungen bezahlt werden müssen.

Deshalb greifen so manche Nutzlosseitenbetreiber zu anderen Mitteln und versuchen sich die Hilfe von Verbraucherschützern zu sichern, wie im vorliegenden Fall geschehen.

Hier ein Auszug aus der schriftlichen Erklärung eines Zeugen, der bei der internen Abprache zwischen Abofallenbetreiber (Faustus Eberle) und des ehemaligen Präsidenten des Verbraucherschutzportals:

nicht-abzocken.eu (Nicht Abzocken e.V.) anwesend war.

[...]gern einmal demonstrieren wolle, wie gut er Kunden zum zahlen übereden könne, rief
Herr Trejtnar dann in meiner und der Gegenwart von Herrn Eberle direkt von einem Supporttelefon bei mir-  einige Kunden des Faustus Eberle an. Es handelte sich der Schilderung der beiden folgend konkret um Personen, die in der Datenbank des Portals “nachbarschaft24.net” erfasst waren und die von der Portalbetreiberin zuvor mit Entgeltforderungen konfrontiert worden waren. Nachdem Herr Trejtnar von Herrn Eberle einige Datensätze aus der Datenbank bekommen hatte, rief er die Kunden also reihenweise an und trainierte – auch mit konketen Tipps von Herrn Eberle wie man den Kunden Geld entlocken könne, wobei er sich jeweils als Vertreter des Vereins “Nicht Abzocken e.V.” vorstellte und den Angerufenen gegenüber jeweils äußerte, es handele sich bei “nachbarschaf24.net” gar nicht um eine Abofalle, die Forderungen der Betreiber bestünden zu recht und die Kunden müssten zahlen.[...]

Die komplette eidesstattliche Aussage des Zeugen Tobias Huch finden sie hier 1 , 2 , 3  und ein Interview mit ihm dort.

Landgericht Bielefeld: Erklärung einer Abofalle für “Dummies”

Ein bekannter Blogbetreiber, der in der jüngsten Vergangenheit massiv an Lawhunting zu leiden hatte, hat nun jüngst vor dem Landgericht Bielefeld ein Urteil erwirkt, dass sich so mancher Handlanger und Abofallenbetreiber nicht so schnell hinter den berühmten Spiegel steckt.

Im Verfahren vor dem Bielefelder Landgericht ging es eigentlich um ein “einstweiliges Verfügungsverfahren” der “IPA internationale Presse Agentur GmbH” mit dem GF Thorsten Trejtnar u.a. gegen Claus Frickemeier, weil dieser behauptet hatte Thorsten Trejtnar (geborener Eckstein) sei ein Erfüllungsgehilfe der Abofallenbetreiber.

Die Verhandlung war beeindruckend, weil es der Verfügungskläger es nicht für nötig hielt, persönlich zu erscheinen und seine Sache lediglich durch eine Anwältin vortragen lies.

So kam es wie es kommen musste, Herr Trejtnar verlor das Verfahren mit Pauken und Trompeten. Das Landgericht Bielefeld wies das einstweilige Verfügungsverfahren vollumfänglich ab.

In dem vorliegendem schriftlichen Urteil  machen die Richter sich auch noch die Mühe und erklären im 15 Seiten starken Urteil u.a. am Beispiel von  Routenplaner und Kochrezepte wie eine Abofalle funktioniert.

Ausschlaggebend für das vernichtende Urteil war nicht zuletzt die schriftlich vorliegende Aussage des Herrn Tobias Huch, der die Querverbindung zwischen Abofallenbetreiber Faustus Eberle und dem Betreiber einer einst angesehenen Internetplattform für Verbraucherschutz (Nicht-Abzocken e.V.) und dessem Vorstand Trejtnar herstellte.

Unser Eindruck:

Die anwesenden Richter haben das Konstrukt des Internets mit ihren bösen Fallstricken, die auf den unachtsamen User lauern, aufmerksam durchleuchtet und verstanden.

Nicht nur, dass die anwesenden Richter das einstweilige Verfügungsverfahren vollumfänglich abwiesen, sie machen sich auch noch die Mühe und erklären im 15 Seiten starken Urteil u.a. am Beispiel von  Routenplaner und Kochrezepte wie eine Abofalle funktioniert.

Auf  Seite 10 des Urteils ist folgendes (kurzer Auschnitt) zu lesen:

Als Abofalle wird unseriöse Geschäftspraktikim Internet bezeichnet, bei der Verbraucher unbeabsichtigt ein kostenpflichtiges Abonnement eingehen.
Die angebotene Leistung ist in der Regel kostenlos zu erhalten ist, also z.b. Kochrezepte oder Routenplaner.
Im Unterschied zu kostenfreien Anbietern müssen die Nutzer der Seite aber vorher ihren Namen und ihre Adresse eingeben.

Alles in allem ein sehr bemerkenswertes Urteil von 15 Seiten wenn man bedenkt, dass es ursprünglich nur um eine “Einstweilige Verfügung” ging, welche die “IPA internationale Presseagentur” mit ihrem GF  Thorsten Trejtnar gegen Herrn Frickemeier beantragt hatte.

Zusammengefasst:
Die IPA GmbH verliert weil nicht betroffen.
Herr Trejtnar selbst verliert, weil er nicht substantiiert bestritten hatte.

Hier das Urteil des LG Bielefeld im Volltext

Auch Rechtsanwalt Stefan Richter hat zum Verfahren einiges zu sagen. Lesen Sie es hier nach.