Rechtswidriges Vorgehen gegen brisantes Akte 20.12 Video
Daß man, wenn man über Abzocker, Gauner und andere dunklen Gelichter berichtet sich nicht unbedingt Freunde fürs Leben schafft, liegt in der Natur der Sache.
Was aber ein simpler Akte 20.12 Beitrag über Faustus Eberle und das Geflecht der Dunkelmänner auslöst, ist kaum zu fassen.
So wurde versucht, mittels eines Telefonanrufes in der man sich als Rechtsanwalt einer angesehenen Frankfurter Kanzlei ausgab- ein entfernen des Akte 20.12 Videos vom 9.10.12 welches auf der Videoplattform von konsumer.eu zu finden ist, zu erwirken.
Das ganze sei:
“Rein freundschaftlich und als kostenloser Rat zu betrachten- man meine es ja nur gut.”
Als wir uns, misstrauisch von Berufswegen- mittels einer Email an besagte Frankfurter Kanzlei wandten, stellte sich am darauf folgenden Tag heraus, daß die Kanzlei nicht beauftragt worden sei, irgend etwas gegen uns oder das Video zu unternehmen, alles ist in Ordnung.
Die Betreiber der Videoplattform Dailymotion, wo besagtes Video zu sehen war, ist anscheinend auf irgendwelche dubiosen Beschwerdeschreiben reingefallen, und hat es entfernt. Aber auch bei meinem Filehoster wurde versucht, das Video mit der Behauptung man verletze Rechte löschen zu lassen.
Zitat:
- Persönlichkeitsrecht von Herrn Faustus Eberle
- Persönlichkeitsrecht weiterer Personen
- Urheberrecht Dritter
Nach dem sich der Versuch das Video löschen zu lassen als Fehlschlag herausstellte und das Video immer noch auf der Plattform von konsumer.eu zu finden ist, griff man zu dem profanen Mittel der Nötigung. § 240 Strafgesetzbuch
So erhielt ich, Fred Kaier am 16.10.12 eine Email in der ich “genötigt” werde.
Nötigung: (Vergleichbar mit Erpressung, nur ohne Geldforderung, deswegen Nötigung).
Auf anraten der Behörden- aus ermittlungstechnischen Gründen nur ein kleiner Auszug der Mail:
…Hallo Herr Kaier, folgender Deal, Sie bereinigen Ihren Internetauftritt[...]und wir versenden keine Infomail [...]mit amtlichem Führungszeugnis[...]z.B. an Bonner Bürger, Künstlervereine.[...]Vielleicht sollten Sie nochmal über Konsumer.eu nachdenken. Denken Sie scharf nach, dass ist nun kein Spiel mehr, die Uhr tickt. Also, denken Sie schnell und vernünftig nach.
Daß man sich den plumpen Versuch die Pressefreiheit mittels einer Nötigung zu beschneiden, sich nicht gefallen lassen kann, ist selbstverständlich- und ich wandte mich an die Kripo in Bonn.
Der Straftatbestand der Nötigung ist ein so genanntes Offizialdelikt und entsprechende Ermittlungen wurden aufgenommen.
Update 21.10.12
Wie wir gesehen haben, wurde das Video bei Rutube eingestellt. Dort zum anschauen.
Oktober 17, 2012
|
Posted by admin
Categories:
Tags:
Mittlerweile dürfte es sich bei den meisten Internetnutzern herumgesprochen haben, dass nicht immer bei sogenannten Abofallenportalen, (als Abofalle wird eine unseriöse Geschäftspraktik im Internet bezeichnet, bei der Verbraucher unbeabsichtigt ein kostenpflichtiges Abonnement eingehen), die angeblichen Forderungen bezahlt werden müssen.
Ein bekannter Blogbetreiber, der in der jüngsten Vergangenheit massiv an 





Kommentare