Aus der Deutschen Zentral Inkasso GmbH wird die Praeda Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

Immer wieder fallen Inkassounternehmen, wie z.B. die DOZ Deutschen Zentral Inkasso GmbH durch unseriöse Geschäftspraktiken auf.

Bei vielen ist die Forderung schlichtweg unberechtigt, andere bauen eine Drohkulisse auf, mit der sie Verbraucher einschüchtern und zur Zahlung der vermeintlichen Forderung bewegen wollen.

Da nun die Inkassobutze “DOZ” des Herrn Frank Drescher mittlerweile als “Abzocke” hinreichend bekannt ist, scheint man sich entschlossen zu haben, den Namen zu wechseln.

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin). Aktenzeichen: HRB 118815 B Bekannt gemacht am: 11.09.2012 12:00 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
07.09.2012
DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH, Berlin, Bundesallee 47, 10715 Berlin. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.07.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Firma: Praeda Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

Im übrigen kommt der Begriff “praeda” aus dem Lateinischen und wird übersetzt mit Beute.

Bleibt zu hoffen dass die Richter, die es sicherlich irgendwann mit der “PRAEDA” zu tun bekommen, sich an ihr Latinum erinnern und daraus die entsprechenden Schlüsse ziehen.

Quelle: antiabzocknet

Neues Urteil gegen Abofallenbetreiber und Inkassoabzocke

Vor etwa 2 Jahren begann die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Banken und Sparkassen anzuschreiben um diesen mitzuteilen dass fragwürdige Inkassounternehmen über deren Konten “schmutziges Geld” aus Abfofallen eintreiben.

Viele der angeschriebenen Geldinstitute kündigten daraufhin die entsprechenden Konten.

Die “Deutsche Internetinkasso” hatte vor dem LG Frankfurt gegen ein solches Schreiben der VZ Brandenburg geklagt und nunmehr verloren.

In dem bemerkenswert klaren Urteil wurde festgestellt, dass die von den Verbraucherzentralen versendeten Schreiben an Banken und Sparkassen deswegen gerechtfertigt sind, weil das fragliche Inkassounternehmen Forderungen eintreibt, die unter Verstoß von § 1 Abs. 6 Preisangabenverordnung erschlichen worden sind.

Außerdem handelt es sich nach Auffassung des Gerichts um eine von Art. 5 Grundgesetz umfasste freie Meinungsäußerung.

Quelle: Verbraucherzentrale SH

Einschüchtern: Erfolg gegen unseriöse Inkassopraxis

Immer wieder fallen Inkassounternehmen, wie z.B. die DOZ Deutschen Zentral Inkasso GmbH durch unseriöse Geschäftspraktiken auf. Bei vielen ist die Forderung schlichtweg unberechtigt, andere bauen eine Drohkulisse auf, mit der sie Verbraucher einschüchtern und zur Zahlung der vermeintlichen Forderung bewegen wollen.

Das Kammergericht Berlin hat die DOZ nun in ihre Schranken verwiesen. Die DOZ hatte in einem Mahnschreiben einer Verbraucherin bei weiterem Zahlungsverzug mit einem Gerichtsverfahren gedroht, durch das “Kosten in Höhe von bis zu 600,00 EUR entstehen” können.

Da diese Summe völlig aus der Luft gegriffen ist und nichts weiter als einen dreisten Einschüchterungsversuch darstellt, ist die Verbraucherzentrale gerichtlich gegen die DOZ vorgegangen. Nach gewonnenem Urteil vor dem Landgericht Berlin (Az: 96 O 190/10) ging die DOZ in Berufung und ist damit nun auch endgültig gescheitert, das Kammergericht Berlin hat die Berufung durch Beschluss (Az: 5 U 64/11) zurückgewiesen.

Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale:

Wir hoffen, dass dieses Urteil Schule macht und solche und andere unzulässige Drohungen nun grundsätzlich ein Ende haben werden.

Quelle: vz-bawue

Unseriöses Inkasso

Unseriöse Inkassopraktiken sind ein Massenphänomen geworden, dem sich die Politik stellen muss. In den vergangenen Jahren haben Fälle unseriöser Inkassopraktiken  erheblich zugenommen.

Immer häufiger ist dabei ein Zusammenwirken unseriöser Firmen mit Inkassounternehmen zu beobachten.Verbraucher werden mit übelsten Methoden unter Druck gesetzt, zum Teil- es scheint so, sogar erpresst.

Es gibt Inkassounternehmen die es gar nicht gibt, so eine “Prooinkasso” mit angeblichem Sitz in Berlin, aber die Firma ist nicht zu finden.

Die Firma “Prooinkasso” nicht verwechseln mit Proinkasso, die aber auch nicht unbedingt als seriös arbeitend zu bezeichnen ist.

Aktion unseriöse Inkassounternehmen

Unseriöse Inkassopraktiken sind ein Massenphänomen geworden, dem sich die Politik stellen muss. In den vergangenen Jahren haben Fälle unseriöser Inkassopraktiken im Beratungsalltag der Verbraucherzentralen erheblich zugenommen.

Immer häufiger ist dabei ein Zusammenwirken unseriöser Firmen mit Inkassounternehmen zu beobachten.

Die Verbraucherzentralen haben von Mitte Juli bis Ende September 2011 gezielt Verbraucherbeschwerden zum Thema Inkasso gesammelt und ausgewertet.

Ziel der Aktion war es, unseriöse Praktiken von Inkassounternehmen zu analysieren und anhand der Auswertungsergebnisse Vorschläge zu erarbeiten, wie unseriöse Inkassopraxis künftig wirkungsvoll eingedämmt werden kann.

In der Erhebung konnten insgesamt rund 4.000 Fälle von Beschwerden aus persönlichen Beratungen in den beteiligten Verbraucherzentralen gesammelt werden.

Die detaillierten Ergebnisse der Inkasso-Auswertung sowie die verbraucherpolitischen Forderungen finden Sie hier:

Auswertung von Verbraucherbeschwerden zu Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen (334 kb, pdf)

Auswertungsergebnisse in Zahlen (176 kb, pdf)

Top 10 der Inkassounternehmen nach Fallzahl (49 kb, pdf)

Quelle: Verbraucherzentrale

Nicht vergessen: Petition gegen unseriöse Geschäftemacher