
September 6, 2012
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Anwalt Christopher Posch besucht den “Abofallen-König” Michael Burat der unter anderem eine Familie mit seinem fragwürdigen Internetangebot von “Outlets.de” hereingelegt hat.
Michael Burat betont im Gespräch gegenüber Anwalt Posch, dass jemand:
“…der den Kostenhinweis nicht gesehen hat sehr, sehr, sehr aussergewöhnlich einfälltig gewesen ist”.
Im weiteren Gespräch mit Michael Burat bringt es RA Posch doch tatsächlich fertig, von Herrn Burat die Abokosten vom ersten Jahr wieder zurückerstattet zu bekommen- und das noch in Bar.
Unser Rat:
Wenn die gesetzliche Widerrufsfrist verstrichen ist, weil die Rechnung erst mehrere Wochen später kam gilt:
Empfohlen wird den Betroffenen, der Zahlungsaufforderung schriftlich zu widersprechen (am besten per Einschreiben mit Rückschein) und die Sache auszusitzen.
Doch vorsicht, spätestens wenn Post von einem Gericht kommt muss gehandelt werden. Siehe hier
Niemals einer strittigen Teilzahlung einer Rechnung zustimmen, denn damit wird eine auch unberechtigte Forderung rechtens.
Wenn Sie Empfänger einer Mahnung von Abofallenbetreibern sind und nicht weiter wissen, wenden sie sich an die Verbraucherzentralen oder einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens.
Inzwischen sind die meisten Abofallen weggebrochen.
Der Gesetzgeber hatte zum 1. August dieses Jahres die sogenannte Buttonlösung eingeführt.
Das bedeutet: Vor dem Download von Internetangeboten muss der Verbraucher auf die entstehenden Kosten aufmerksam gemacht werden.
Das neue Gesetz scheint Wirkung zu zeigen.
“92 Prozent der Webseiten, die in der Vergangenheit bei den Verbrauchern wegen verschleierter Preisangaben für viel Ärger gesorgt hatten, sind derzeit nicht mehr aufrufbar oder eine Anmeldung ist nicht mehr möglich”,
so der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Doch es gibt keinen Grund zur Entwarnung. Es ist jederzeit möglich, dass entsprechende Internetseiten wieder online gehen und mit gleichen oder ähnlichen Tricks versuchen, Verbraucher abzuzocken.
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Juni 28, 2012
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Das war gestern Abend kein Highlight investigativer Berichterstattung was uns Stern TV bescherte.
Es wurden kurzerhand ältere Berichte neu zusammengeschnitten.
Was in der Sendung von Stern TV eine ehemalige Mitarbeiterin (Insider) zu erzählen wusste, dürfte den Betroffenen der vermeintlichen Abofallen längst bekannt gewesen sein.
Einzig allein die Aussage des Oberstaatsanwalts Zmyj-Köbel, dass seiner Meinung nach wohl nun niemand mehr eine Rechnung aus dem Hause Burat und CO bezahlen muss war interressant.
Wir haben deshalb nur Ausschnitte der Sendung übernommen und mit eigenen Berichten ergänzt.
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Juni 19, 2012
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Gestern sprach das Landgericht Frankfurt das Urteil gegen Michael Burat wegen des Betreibens von Abofallen schuldig.
Das Strafmaß fiel in den Augen vieler Betroffener relativ gering aus.
2 Jahre auf Bewährung wegen versuchten Betrugs. Davon gelten 4 Monate als verbüßt.
Was die Firma NetContent betrifft wurde Michael Burat freigesprochen.
Hier hatte die Staatsanwaltschaft 1 Jahr 8 Monate gefordert. Siehe 10.Verhandlungstag. Die Begründung lautete:
“Unvermeidbarer Verbotsirrtum.”
Herr Burat hat sich bezüglich seiner Webseiten anwaltlich beraten lassen- und ihm wurde attestiert:
“Meine Webseiten verstoßen nicht gegen geltendes Recht”.
Für die OnlineContent konnte das Gericht ein fehlendes Unrechtsbewusstsein (ab Juli 2007) nicht gelten lassen. Ein “Unvermeidbarer Verbotsirrtum.”, wie bei der NetContent, war nicht zu erkennen.
Für das Gericht ist es nicht nachvollziehbar warum nicht alle Mahnungen (durch ein Inkassounternehmen ausgestellt) eingeklagt wurden. Sitzverlegungen der Firmen; Umbenennen der Firmen; Einsetzen von Scheingeschäftsführern (so das Gericht) wertete der vorsitzende Richter als ein gewachsenes Unrechtsbewusstsein.
Die Strafe wurde zu Bewährung ausgesprochen weil sich Herr Burat:
“Bei der Verhandlung sehr kooperativ verhalten hat. Herr Burat hat auch zur Verkürzung des Verfahrens beigetragen. Auch der Schaden für jeden Einzelnen ist gering.”
Was die Bewährung insgesamt bedeutet, werden die Urteile aus Osnabrück und Hanau nach der Rechtskräftigkeit zeigen.
Die Urteile sind allesamt noch nicht rechtskräftig.
Merke:
Es sollte sich jeder Abofallen-Geschädigte unverzüglich um die Erstattung seiner bezahlten Gelder kümmern.
Unrechtmäßig durch versuchten Betrug erlangte Gelder können zivilrechtlich zurückgeholt werden.
Prozessbeobachter vor Ort war Herr Donners von Pachtworkmarkt Rödermark
Categories: Allgemein, Internet, News, Sicherheit, Tipps, Verbraucher
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März 19, 2012
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Wir berichten mittlerweile seit Februar 2009 über die Inkassoversuche einer TRC Telemedia die sich in all den Jahren in:
Toma Inkasso s.r.o., All Inkasso , Roxborough Management, Pepper Unided S.R.O, Czech Media Factoring, MB Direct Phone, Pepper United und jetzt wieder aktuell Euro Inkasso Solution s.r.o umbenannt hatte.
In den dubiosen Inkasso schreiben heisst es, man habe Mehrwertrufnummern angewählt und habe jetzt für die Serviceleistung von R.M.I zu bezahlen. Pro angeblicher Anruf werden 90 Euro verlangt.
Die Abzocker arbeiten mit einem simplen Trick, die Firma ruft willkürlich jemanden bei Abwesenheit in der Hoffnung an, dass der Angerufene die Nummer sieht und zurückrufen wird.
Tut er dies, hat die Firma die Rufnummer des Verbrauchers und kann darüber die Postadresse ermitteln. Wenige Tage später findet sich die erste Rechnung über die Inanspruchnahme einer Sex-Hotline in Höhe von € 90,- im Briefkasten.
Aktuell werden folgende Vorwahlen in den Inkassoschreiben benannt “0039″, “0044″, 0046″, “0031″.
Den Betroffenen kann nur geraten werden, nicht zu zahlen.
Es ist nach wie vor davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine betrügerische Methode handelt, um Verbraucher so weit unter Druck zu setzen, dass diese (mehr oder weniger) freiwillig zahlen.

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März 14, 2012
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Die Abo- Opfer von „Top of Software“ und anderer Nutzlosseiten erhalten wieder Anwaltspost aus Osnabrück.
Es werden zahlreiche Inkassoschreiben durch die Firma “aninos – Anwaltinkasso Osnabrück” verschickt.
Internetnutzer die auf eine der Abofallenseiten reingefallen sind, sollen für ihr zweites Abo-Jahr zahlen.
Auch wenn der Herr Der Rechtsanwalt Nikolai Fedor Zutz von der “aninos anwaltsinkasso” evtl. gerne mit einem Schufa Eintrag droht, so ist es nichts als heisse Luft, denn laut Auskunft der Schufa ist:
…Das Unternehmen aninos Anwaltsinkasso selbst keine Meldungen an die SCHUFA veranlassen darf, da sie nicht Vertragspartner der Schufa sind.
Rechtsanwalt Thomas Meier schreibt dazu :
Da zumindest eine der Voraussetzungen nicht vorliegt (Mitgliedschaft des meldenden Unternehmens), wird es also nie eine Meldung geben. Der Satz ist also nicht weiter als eine gefährlich klingende Formulierung mit dem Wort “Schufa” drin.
Quelle: Kanzlei Thomas Meier
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