Ordnungsgeld von 50.000 € gegen Gewerbeauskunftszentrale verhängt

gericht1Wie die Rechtsanwälte Beckmann und Norda berichten, hat das LG Düsseldorf gegen die GWE-Wirtschaftsinformationsges.mbH (Gewerbeauskunftszentrale) ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000,- € verhängt, nachdem diese trotz rechtskräftiger Entscheidung weiterhin irreführende Antragsformulare verschickt hatten.

Das LG Düsseldorf zu dem Ergebnis, dass auch durch ein leicht abgewandeltes Formular ein Verstoß gegen den Unterlassungstitel vorliegt.

Unterlassungstitel und auch strafbewehrte Unterlassungserklärungen beziehen bekanntermaßen sich immer auch auf kerngleiche Verstöße.

Quelle: beckmannundnorda

Branchenbuchabzocke: Neue Faxe für Berlin und Umkreis

Die Abzocke mit Einträgen in vermeintliche Branchenbücher mit meist wertlosen Onlineverzeichnissen scheint ein äusserst lukratives Geschäft zu sein.

So verschickt der Branchenbuchabzocker “www.lokale-suche.com”  Faxe an Freiberufler und Unternehmer- und bietet für einen unglaublichen Schnäppchenpreis von nur 998,00  € pro Jahr einen Eintrag in selbiges an.

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Vorsicht:

Das “Branchenbuch Berlin und Umgebung”  ist nichts anderes, als ein weiterer Versuch, unachtsamen Geschäftsleuten Geld aus der Tasche zu ziehen.

Dabei beträgt die Mindestvertragslaufzeit 3 Jahre!-  und verlängert sich automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.

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Einsame Spitze ist auch die in den AGB  ausgewiesene Gerichtsstandsvereinbarung. Der soll nämlich in Karagandy sein und das liegt in Kasachstan.

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Unser Rat:

Sollten Sie per Fax oder sonstwie so ein Schreiben erhalten, ist der beste Platz dafür der Papierkorb.

Die illegale Masche mit den Faxen

falle Zahlreiche Unternehmer beschweren sich wegen “die Neue Robinsonliste“. Deshalb warnt der DDV e. V.  aktuell vor der Webseite “Neue Robinsonliste”. Diese Werbesperrliste für Gewerbetreibende war bereits 2011 durch unseriöse Geschäftspraktiken in Erscheinung getreten.

Die Masche: Damals wurden (vermeintlich kostenfreie) Eintragungen von Unternehmen in diese Liste durch Kontaktaufnahme per gesetzlich nicht erlaubter Fax-Werbung und mit  Einsatz einer Abo-Falle generiert. Viele Unternehmen wurden dann unvermittelt für eine „kostenpflichtige Bearbeitungspauschale“ in Höhe von 416,50 Euro (aktuell 350 EUR exkl. MwSt) zur Kasse gebeten.

In der Pressemitteilung wird weiter darauf aufmerksam gemacht, dass man sich schon an den DSW (Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität) gewandt hat, doch die “Neue Robinsonliste” konnte sich einer Verfolgung bisher dadurch entziehen, weil die im Impressum angegebene Adresse anscheinend eine „Scheinadresse ist“, unter der jedoch niemand erreichbar ist! - 

Da erscheint es doch geradezu schleierhaft, wie es der DSW mit dem “Briefkasten” der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH (gewerbeauskunft-zentrale.de) des Sebastian Cypersky so weit bringen konnte.

Apropos Sebastian Cypersky, hat er sich doch aktuell vor dem Amtsgericht Düsseldorf mit seiner GWE-Wirtschaftsinformations GmbH wieder eine Klatsche geholt. Die GWE hat beim Prozess die Klage zurückgenommen wohl deshalb, weil Gerichte quer durch die Republik den Branchenbuchschwindel der GWE als solchen erkannt haben.

Hier der Beschluss des Rechtsstreits vor dem AG Düsseldorf vom 7.3.2013

Quelle: abzocktalk.de / ddv.de / Anwaltskanzlei Johannes

Brachenbuchabzocke ruft Trittbettfahrer auf den Plan

Dass sich das Geschäftsmodell des Branchenbucheintrages in ein Onlineregister als lohnendes, aber durchaus fragwürdiges  Geschäft herausstellt, ist seit der Abzocke der GWE (Gewerbeauskunft-zentrale.de) und ähnlichen Firmen hinlänglich bekannt.

Das “Branchenbuchmodell” nutzt nun auch die Firma “Medienverlag Moritz UG” mit ihrem Sitz in Miesbach.

Auch hier werden, wie bei den bereits bekannten Abzockunternehmen weit über tausend Euro fällig.

Bei dem uns vorliegenden Fall der Moritz UG sind es 1.176 Euro netto pro Jahr. Dazu kommt natürlich noch die Steuer.

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Die Offerte des “Medienverlag Moritz UG” kann auf den ersten Blick mit einem offiziellen Schreiben des richtigen Branchenbuch Verlages verwechselt werden, wobei die Verwechslung mit dem richtigen Branchenbuchverlag  vermutlich beabsichtigt ist.

Empfängern ist dringend zu empfehlen, das behördlich aussehende Formular nicht ungeprüft zu unterschreiben und an den Medienverlag Moritz UG zurückzusenden, sofern das Vertragsangebot nicht tatsächlich angenommen werden soll.

Auf der Internetseite der WK LEGAL und  Rechtsanwalt Guido Kluck werden dazu die rechtlichen Aspekte erläutert.

Branchenbuch-Abzocker auch im Neuen Jahr aktiv

Auch im Jahr 2013 flattern Kleinunternehmern und Selbstständigen, Schreiben von Gewerbeauskunft-Zentralen ins Haus.

Hinter dem, auf den ersten Blick-  offiziell aussehendem Schreiben der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf, verbirgt sich eine Abofalle.

Viele Unternehmen, Institutionen und Gewerbetreibende sind bereits auf das kostenpflichtige Angebot eines Branchenbucheintrags unter:

www.Gewerbeauskunft-Zentrale.de

reingefallen.

Die Adressaten haben meist zwei Schreiben mit dem amtlich scheinenden Titel:

Gewerbeauskunft-Zentrale.de – Erfassung gewerblicher Einträge

erhalten.

Die  Unternehmer werden im Schreiben aufgefordert, in einem bereits ausgefülltem Formular noch fehlende Daten zu ergänzen oder falsche zu korrigieren und alles unterschrieben zurückzusenden. Für die Rücksendung bietet die GWE  eine kostenlose 0800er-Nummer an, über die die Angeschriebenen eine gebührenfreie Fax-Antwort losschicken können.

Vorsicht Kostenfalle:

Für die Listung der Firmendaten  im Internet werden rund 600 Euro fällig. Bei einer vorgesehenen Vertragslaufzeit von zwei Jahren sind das insgesamt etwa 1200 Euro-  alles für einen Eintrag in einem Online-Firmenregister, dessen Nutzen fragwürdig ist.

Die IHK rät Unternehmern:

Sich nicht zur Zahlung nötigen zu lassen, sondern ein vermeintliches Vertragsverhältnis wegen arglistiger Täuschung anzufechten und vorsorglich zu kündigen.

Und weiter:

Hinsichtlich unseriöser Eintragungsofferten können wir nur immer wieder an betroffene Unternehmen appellieren, derartige Angebote genauestens unter die Lupe zu nehmen und im Zweifel – zum Beispiel bei einem exotischen Firmensitz oder einem fehlenden Impressum – keine Unterschrift zu leisten.

Quelle: torgauerzeitung