Keine GEZ Gebühren bei Terrorismusverdacht

Auch in England gibt es eine “Art” GEZ die für den Einzug der Fernsehgebühren zuständig ist. Nun jedoch hat der Brite, Anthony Rooke einen Weg gefunden die Gebühren zu verweigern.

Terrorism Act 2000Dabei stützt Rooke sich auf den Paragraph 15, Artikel 3, des drakonischen »Terrorism Act 2000«, der schon beim geringsten Verdacht, man könnte durch sein Tun, z.B. Spenden, den Terrorismus unterstützen, jeden britischen Bürger unter hoher Strafandrohung verpflichtet, von entsprechenden Handlungen abzusehen.

Auf dieser Grundlage argumentiert Rooke, daß er sich durch die Zahlung der Rundfunkgebühr der Unterstützung des Terrorismus schuldig machen würde, denn durch die ständigen Desinformationen der BBC über den Ablauf der Anschläge vom 11. September 2001 in den USA decke der Medienkonzern die wahren Schuldigen und leiste somit Beihilfe zum Terrorismus.

Quelle: jungewelt.de

Überflüssig?-Streit um den neuen Rundfunkbeitrag

GEZ.KameraDie Umstellung von der Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag hat für heftigen Streit gesorgt – vor allem aber für viele Schlagzeilen.

Die GEZ, die seit Jahresbeginn “Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio” heißt, bleibt für viele Kritiker ein Verwaltungsmonster, das Millionen verschlingt.
Populäre, aber falsche Schlagzeilen

Wann ist die Kritik am öffentlich-rechtlichen System berechtigt – und wann geht sie möglicherweise zu weit? “Ein Bagger sieht fern”, lautete eine populäre Schlagzeile, die sich mit nur wenigen Klicks als Falschmeldung entlarven ließ.

Neben dieser Diskussion um die tatsächlichen Kosten flackert allerdings wieder ein Grundsatzstreit über die Notwendigkeit eines von allen finanzierten Medienangebots hoch. “Unersättlich” seien ARD und ZDF, gar völlig überflüssig.

Es ist fraglich, ob so manch schrille Schlagzeile noch der sachlichen Aufklärung dient oder nicht doch eine mediale Kampagne betrieben wird.

Sehen Sie sich dazu den Bericht des NDR aus der Reihe “45 Minuten” an.

Stadt Köln zahlt vorerst keine Rundfunkbeiträge mehr

Köln stoppt die Zahlung der Rundfunkgebühren. Die Stadtverwaltung stellt die Überweisungen vorläufig ein, weil sie zunächst mit enormem Aufwand ermitteln muss, für was und wen genau sie nach der neuen Regelung wie viel zu zahlen hat.

“Die im Januar eingeführte Regelung führt zu einer massiven Kostensteigerung und zu einem unnötigen bürokratischen Aufwand”.

So eine Stadt-Sprecherin der Nachrichtenagentur dpa nach entsprechenden Medienberichten.

Bergisch Gladbach etwa müsse statt bisher 2000 nun gut 20.000 Euro jährlich zahlen, für die Stadt Rheinbach werde es siebenfach teurer mit dann 7000 Euro. Düsseldorf muss mit 150.000 Euro rechnen, statt bisher 25.000 Euro.

Nach Medienberichten geht Duisburg von einer satten Verdopplung auf 100.000 Euro aus, Bielefeld gar von einer Verdreifachung auf 93.000 Euro.

Die Stadt Bonn hat mit Mehrkosten von rund 33.000 Euro zu kämpfen.

Quelle: general-anzeiger

Update 1.2.2013

Nach Medienberichten zufolge, soll der ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice (vorher GEZ) eingeknickt sein und die Stadt Köln kann die bisherigen Rundfunk-Gebühren in der alten Höhe zahlen.

Öffentlich rechtliches Fernsehen: Gutachten- Neuer Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig

Die Kritik am neuen Rundfunkbeitrag, den die öffentlich-rechtlichen Sender seit dem 1. Januar erheben, bekommt immer neue Nahrung.

Der Handelsverband HDE hat ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben, das zu dem Ergebnis kommt, die neue Rundfunk-Zwangsabgabe verstoße gegen das Grundgesetz.

Bestimmte Unternehmen und Branchen, Städte und Gemeinden, Behinderte, die bislang keine Gebühr zahlen mussten, und Bürger, die allein fürs Radio oder den Computer Gebühren entrichteten, werden deutlich stärker belastet.

Insbesondere der Einzelhandel hat es mit zum Teil exorbitanten Steigerungen um das Zwei- bis Zehnfache zu tun.

Quelle: faz

In dem Zusammenhang erinnern wir unsere Leser an eine Petition gegen die Zwangsgebühren.

Rundfunkbeitrag: Haustürkontrollen sind doch weiter möglich

Die Linkspartei weist in ihrem offiziellen Blog darauf hin, dass die Satzungen der Landesrundfunkanstalten ausdrücklich Beitragsfahnder vorsehen, die mit den gleichen Befugnissen ausgestattet seien wie die alten GEZ-Fahnder.

Tatsächlich sieht die online abrufbare “Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge” des MDR, stellvertretend für die der übrigen Landesanstalten vor, dass “Dritte mit einzelnen Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzugs” betraut werden können.

Sie können “insbesondere mit der Feststellung bisher nicht bekannter Beitragsschuldner beauftragt” werden.

Die mit einem Dienstausweis auszustattenden Fremdkräfte sollen laut Satzung Auskünfte einholen und Nachweise verlangen können.

In die Wohnung lassen muss man im übrigen die Fremdkräfte nicht. Wohnungen dürfen sie nur betreten, wenn ihnen der Bewohner das ausdrücklich gestattet.

Die Kontrolleure haben nicht mehr Befugnisse als Sie oder ich- auch wenn die Fahnder ein wichtiges Gesicht aufsetzen und mit einem sogenannten Dienstausweis wedeln.

Quelle: stern.de