Gewinnbimmler versprechen hochwertiges Auto

abzockeMeist ältere Menschen erhalten jüngst Telefonanrufe einer “Kanzlei Vendel und Partner”. Es meldet sich eine Frau Dr. Förster die ihnen erzählt, man habe ein hochwertiges Auto gewonnen. (Meist Audi A5 oder Mercedes)

Im Laufe des Gesprächs erwähnt sie dann ein paar kleine Gebühren, die Sie zu entrichten haben, wenn Sie das Auto (das nicht existiert) haben möchten.

“Überführungsgebühr: Euro 715.- Eine Barablöse für Euro 42.600,- wäre auch möglich.”

(Anmerkung Red.) Betrag kann variieren- es können auch andere Beträge genannt werden.

Keinesfalls etwas überweisen oder anweisen.

Das Geld ist weg. Ein Auto gibt es nicht!

Bezahlen Sie auf keinen Fall für einen nicht existenten Gewinn, an eine nicht existente Transportfirma Geld per Western Union.

LG Frankfurt: 4 Jahre und 3 Monate Haft für Faustus Eberle

Wie man bei einem Twitter – Tweet von Tobias Huch entnehmen kann, wurde Faustus Eberle gestern vor dem Landgericht Frankfurt zu 4 Jahren und 3 Monaten Haft wegen versuchtem Betrug verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Prozessbeobachter vermuten, dass Herr Eberle gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt.

StA Frankfurt/Main-Faustus Eberle: Vermögenswerte vorläufig eingefroren, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, gegen Wilhelm Faustus Simon Eberle und andere, wegen Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs, wurden die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend.

Die Aufrechrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt.

Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Quelle: Bundesanzeiger.de

Prozess gegen Gewinnspielbetreiber vor dem LG Düsseldorf

Seit dem 14.11.2012 müssen sich fünf  “ehrenwerte” Männer, darunter ein ehemaliger FDP-Ratsherr aus Meerbusch, vor dem Landgericht Düsseldorf wegen Betruges verantworten.

Das Quintett soll laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft Düsseldorf mehrere Firmen mit der Absicht gegründet haben, Kunden mittels eines angeblichen Gewinnspiels auszunehmen.

Die Angeklagten beschafften sich dazu die Daten von Altkunden eines Gewinnspielunternehmens.

66000 Kunden wurden so betrogen- ohne daß diese sich jemals bei einem Gewinnspiel registriert haben.

Zum Prozessauftakt machten die fünf Angeklagten- ausser Anträge zu stellen keine Angaben.

Gegen einen der beteiligten Herren läuft bereits ein großer Prozess in Frankfurt bei dem mehr als 100.000 Telefonkunden gegen den eigenen Willen kostenpflichtige Abos aufgeschwatzt bekamen.

Dewegen besteht die Möglichkeit, daß das Verfahren in Düsseldorf möglicherweise vorerst ausgesetzt wird.

Quelle: Westdeutsche Zeitung

Der “Pate der Abofallenmafia” vor Gericht

Update 10.10.12, 12:00 Uhr

Der Inhaber der Webseite “nicht-abzocken.eu” (Torsten T.) leitet die Domain um, man landet auf Seiten der Verbraucherzentrale.

Aber:

Die Internet-Seite vom Erfüllungsgehilfen der Abofallenbetreiber hat nichts mit der Verbraucherzentrale zu tun, Internetnutzer sollten sich nicht verwirren lassen.

Seit einigen Wochen wird dem Internetunternehmer Faustus Eberle, (Pate der Abofallenmafia) in mehreren Verhandlungstagen vor dem Landgericht Frankfurt der Prozess gemacht.

Er muss er sich dafür verantworten, dass er Tausende von Internetnutzern mittels so genannter Abofallen abgezockt hat.

Aber auch die Handlanger des “Paten” werden sich mit Sicherheit irgendwann vor Gericht verantworten müssen.

Akte 2012 ist auf der Spur eines “Erfüllungsgehilfen der Abofallenbetreiber“.

Der Präsidet des Verbraucherschutzvereins “Nicht Abzocken.e.V”, Torsten T. der sich von Faustus Eberle vermutlich hat kaufen lassen, betreibt jetzt eine Presseagentur (IPA), die im Internet so gut wie unbekannt ist.

Akte 2012 stößt bei der Recherche nicht auf Torsten T. ehemaliger Lokführer und Präsident des Verbraucherschutzvereins “Nicht Abzocken.e.V”, sondern findet statt dessen Udo P. den ehemaligen Geschäftsführer der DIS Deutsche Inkassostelle GmbH

Den Film dazu haben wir hier  entdeckt.

Bis zur Klärung einer von uns geschriebenen Email an *********, bleibt das Video bei www.konsumer.eu auf  “privat” gesetzt.

Um Spekulationen zu entkräften: Es gibt und gab bislang keinen Beschluss oder eine Anordung, die uns verbietet, oder verboten hat, das Akte 2012 Video auf konsumer.info zu zeigen.

Update: 15.10.2012 13:oo Uhr

Wie uns Rechtsanwalt ****** per Email bestätigte, hat er unsere Redaktion nicht per Telefon kontaktiert und irgendeine Löschung von einem Film verlangt. (Hatten wir uns schon gedacht). Das Filmchen ist dort zu sehen.