Urteil gegen Michael Burat und einen Rechtsanwalt wegen Abmahn-Betruges ist rechtskräftig

Wie “beck-aktuell ” zu berichten weiss, ist das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 17.02.2012 wegen Abmahn-Betruges im Zusammenhang mit e-cards im Prozess gegen Michael Burat und den Rechtsanwalt Bernhard S. (Az.: 15 KLs 35/09) rechtskräftig.

Wie das Gericht mitteilt, hat der Bundesgerichtshof die Revisionen der beiden Angeklagten mit Beschluss vom 03.04.2013 verworfen (Az.: 3 StR 408/12).

Michael Burat wurde vom LG Osnabrück wegen gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der 37-Jährige muss als Bewährungsauflage 120.000 Euro an sechs gemeinnützige Einrichtungen zahlen.

Gegen Rechtsanwalt Bernhard S. aus München wurde wegen gewerbsmäßigen Betruges (31 Fälle vollendet und 33 Fälle versucht) eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten verhängt, deren Vollstreckung unter einer Auflage von 12.000 Euro zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Quelle: beck

Ein Abofallenkönig wird zur Kasse gebeten

Foto:Kaier/konsumer.infoAnwalt Christopher Posch besucht den “Abofallen-König” Michael Burat der unter anderem eine Familie mit seinem fragwürdigen Internetangebot von “Outlets.de” hereingelegt hat.

Michael Burat betont im Gespräch gegenüber Anwalt Posch, dass jemand:

“…der den Kostenhinweis nicht gesehen hat sehr, sehr, sehr aussergewöhnlich einfälltig gewesen ist”.

Im weiteren Gespräch mit Michael Burat bringt es RA Posch doch tatsächlich fertig, von Herrn Burat die Abokosten vom ersten Jahr wieder zurückerstattet zu bekommen- und das noch in Bar.

Unser Rat:

Wenn die gesetzliche Widerrufsfrist verstrichen ist, weil die Rechnung erst mehrere Wochen später kam gilt:

Empfohlen wird den Betroffenen, der Zahlungsaufforderung schriftlich zu widersprechen (am besten per Einschreiben mit Rückschein) und die Sache auszusitzen.

Doch vorsicht, spätestens wenn Post von einem Gericht kommt muss gehandelt werden. Siehe hier

Niemals einer strittigen Teilzahlung einer Rechnung zustimmen, denn damit wird eine auch unberechtigte Forderung rechtens.

Wenn Sie Empfänger einer Mahnung von Abofallenbetreibern sind und nicht weiter wissen, wenden sie sich an die Verbraucherzentralen oder einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens.

Inzwischen sind die meisten Abofallen weggebrochen.

Der Gesetzgeber hatte  zum 1. August dieses Jahres die sogenannte Buttonlösung eingeführt.

Das bedeutet: Vor dem Download von Internetangeboten muss der Verbraucher auf die entstehenden Kosten aufmerksam gemacht werden.

Das neue Gesetz scheint Wirkung zu zeigen.

“92 Prozent der Webseiten, die in der Vergangenheit bei den Verbrauchern wegen verschleierter Preisangaben für viel Ärger gesorgt hatten, sind derzeit nicht mehr aufrufbar oder eine Anmeldung ist nicht mehr möglich”,

so der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Doch  es gibt keinen Grund zur Entwarnung. Es ist jederzeit möglich, dass entsprechende Internetseiten wieder online gehen und mit gleichen oder ähnlichen Tricks versuchen, Verbraucher abzuzocken.


Neues Urteil gegen Abofallenbetreiber und Inkassoabzocke

Vor etwa 2 Jahren begann die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Banken und Sparkassen anzuschreiben um diesen mitzuteilen dass fragwürdige Inkassounternehmen über deren Konten “schmutziges Geld” aus Abfofallen eintreiben.

Viele der angeschriebenen Geldinstitute kündigten daraufhin die entsprechenden Konten.

Die “Deutsche Internetinkasso” hatte vor dem LG Frankfurt gegen ein solches Schreiben der VZ Brandenburg geklagt und nunmehr verloren.

In dem bemerkenswert klaren Urteil wurde festgestellt, dass die von den Verbraucherzentralen versendeten Schreiben an Banken und Sparkassen deswegen gerechtfertigt sind, weil das fragliche Inkassounternehmen Forderungen eintreibt, die unter Verstoß von § 1 Abs. 6 Preisangabenverordnung erschlichen worden sind.

Außerdem handelt es sich nach Auffassung des Gerichts um eine von Art. 5 Grundgesetz umfasste freie Meinungsäußerung.

Quelle: Verbraucherzentrale SH

Stern TVs Bericht über den Abofallenking Michael Burat

Das war gestern Abend kein Highlight investigativer Berichterstattung was uns Stern TV bescherte.

Es wurden kurzerhand ältere Berichte neu zusammengeschnitten.

Was in der Sendung von Stern TV eine ehemalige Mitarbeiterin (Insider) zu erzählen wusste, dürfte den Betroffenen der vermeintlichen Abofallen längst bekannt gewesen sein.

Einzig allein die Aussage des Oberstaatsanwalts Zmyj-Köbel, dass seiner Meinung nach wohl nun niemand mehr eine Rechnung aus dem Hause Burat und CO bezahlen muss war interressant.

Wir haben deshalb nur Ausschnitte der Sendung übernommen und mit eigenen Berichten ergänzt.

Abofalle ist versuchter Betrug: Gestern wurde das Urteil gegen Michael Burat verkündet

Foto:Kaier/konsumer.infoGestern sprach das Landgericht Frankfurt das Urteil gegen Michael Burat wegen des Betreibens von Abofallen schuldig.

Das Strafmaß fiel in den Augen vieler Betroffener relativ gering aus.

2 Jahre auf Bewährung wegen versuchten Betrugs. Davon gelten 4 Monate als verbüßt.

Was die Firma NetContent betrifft wurde Michael Burat freigesprochen.

Hier hatte die Staatsanwaltschaft 1 Jahr 8 Monate gefordert. Siehe 10.Verhandlungstag. Die Begründung lautete:

“Unvermeidbarer Verbotsirrtum.”

Herr Burat hat sich bezüglich seiner Webseiten anwaltlich beraten lassen- und ihm wurde attestiert:

“Meine Webseiten verstoßen nicht gegen geltendes Recht”.

Für die OnlineContent konnte das Gericht ein fehlendes Unrechtsbewusstsein (ab Juli 2007) nicht gelten lassen. Ein “Unvermeidbarer Verbotsirrtum.”, wie bei der NetContent, war nicht zu erkennen.

Für das Gericht ist es nicht nachvollziehbar warum nicht alle Mahnungen (durch ein Inkassounternehmen ausgestellt) eingeklagt wurden. Sitzverlegungen der Firmen; Umbenennen der Firmen; Einsetzen von Scheingeschäftsführern (so das Gericht) wertete der vorsitzende Richter als ein gewachsenes Unrechtsbewusstsein.

Die Strafe wurde zu Bewährung ausgesprochen weil sich Herr Burat:

“Bei der Verhandlung sehr kooperativ verhalten hat. Herr Burat hat auch zur Verkürzung des Verfahrens beigetragen. Auch der Schaden für jeden Einzelnen ist gering.”

Was die Bewährung insgesamt bedeutet, werden die Urteile aus Osnabrück und Hanau nach der Rechtskräftigkeit zeigen.

Die Urteile sind allesamt noch nicht rechtskräftig.

Merke:

Es sollte sich jeder Abofallen-Geschädigte unverzüglich um die Erstattung seiner bezahlten Gelder kümmern.

Unrechtmäßig durch versuchten Betrug erlangte Gelder können zivilrechtlich zurückgeholt werden.

Prozessbeobachter vor Ort war Herr Donners von Pachtworkmarkt Rödermark