
April 16, 2013
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Der Stromanbieter Flexstrom hatte am Freitag (12.04.2013) Insolvenz angemeldet. Auch die Tochtergesellschaften des Berliner Anbieters, OptimalGrün und Löwenzahn Energie sind pleite, teilte Flexstrom mit.
Das Geschäft der Gas-Tochter FlexGas dagegen werde durch einen Investor weitergeführt. Stromkunden sind nun verunsichert.
Was ist aber, wenn ich den Strom bereits per Vorkasse bezahlt habe? ist mein Geld dann weg? kann ich es zurückholen?
Dazu gibt Gerhild Loer von der Verbraucherzentrale NRW Auskunft.
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April 13, 2013
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Der Stromanbieter Flexstrom hat am Freitag (12.04.2013) Insolvenz angemeldet.
Auch die Tochtergesellschaften des Berliner Anbieters, OptimalGrün und Löwenzahn Energie sind pleite, teilte Flexstrom mit.
Das Geschäft der Gas-Tochter FlexGas dagegen werde durch einen Investor weitergeführt.
Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale NRW rät betroffenen, vorerst Ruhe zu bewahren. Die Insolvenz ist nicht gleichbedeutend mit Lieferstopp. So lange Flexstrom-Kunden noch mit Energie versorgt werden, müssen sie sich vertragstreu verhalten – also auch die monatlichen Abschläge zahlen.
Größere Vorauszahlungen sollte man allerdings nicht leisten, bis die Dauer der weiteren Versorgung feststeht. Erteilte Einzugsermächtigungen sollten Sie möglichst sofort widerrufen. Kürzlich abgebuchte Beträge können Kunden von ihrer Bank binnen acht Wochen zurückbuchen lassen.
Quelle und Videobeitrag WDR
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Januar 8, 2013
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Seit über einem Jahr berichteten wir über das Thema “Stromanbieter“. Viele Strom-Wechsler kritisieren, dass ihnen Guthaben teilweise in Höhe von mehreren Hundert Euro monatelang nicht ausgezahlt wurden.
Dieser Masche hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Mitte November vorerst einen Riegel vorgeschoben.
Laut einer aktuellen Studie der Beratungsunternehmens A.T. Kearney arbeiten Billiganbieter im ersten Belieferungsjahr deutlich unprofitabel. Die Beispielrechnung eines Dreipersonenhaushalts macht es deutlich:
Nach Abzug des Bonus, der Steuern, Abgaben und Netzentgelte bleibt kaum noch Geld übrig, um überhaupt Strom zu kaufen. Laut dem Beratungsunternehmen würde der Anbieter rein rechnerisch pro Kunde 145 bis 175 Euro Verlust machen.
Dementsprechend brodelt auch die Gerüchteküche um die Solvenz von Unternehmen wie Extraenergie und Flexstrom.
Die Energieversorger weisen zwar alle Vorwürfe zurück und präsentieren positive Bilanzen. Doch Flexstrom hat vor wenigen Wochen eine eigene Risikoanalyse für potenzielle Investoren veröffentlicht.
Darin heißt es unter anderem, das Geschäftsmodell sei “stark von der Gewinnung neuer Kunden abhängig.” “Ohne Neukunden sei möglicherweise der Fortbestand der Flexstrom-Gruppe infrage gestellt”.
Lesen Sie den ganzen Bericht beim WDR und sehen Sie sich dazu folgendes Video an.
Quelle: WDR
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Juli 11, 2012
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Immer wieder gibt es Beschwerden über den Strom- und Gasanbieter “extraenergie”. Das Unternehmen mit den Marken Prioenergie und Hitenergie hat offenbar Probleme mit der Kundenbetreuung.
Im März 2012 hat Markt das erste Mal über Extraenergie berichtet. Damals hieß es, es seien Einzelfälle. Einen Monat später, im April dieses Jahres gab das Unternehmen gegenüber markt zu, dass es mehr als 18.000 Kunden teilweise monatelang auf ihre Endabrechnungen und ihr Geld hat warten lassen.
Dieses Problem scheint der Energielieferant inzwischen teilweise im Griff zu haben. Doch ein anderes Problem, das gleich mehrere Kunden schildern, scheint ziemlich akut zu sein: eine kostenpflichtige Preisgarantie für den Gastarif, die gar keine ist.
Der größte Teil der Beschwerden bezieht sich dabei auf fehlende Endabrechnungen, überhöhte Abschlagszahlungen und unkorrekte Jahresabrechnungen.
Rechtsexperte Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dazu:
Ein Verbraucher hat einen Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit und 24 Monaten Preisgarantie abgeschlossen. Die Garantie nimmt Preissteigerungen durch Mehrwertsteuer- und Energiesteuererhöhungen aus. Beides hat bisher nicht stattgefunden. Trotzdem erhält der Verbraucher nun eine Preiserhöhung nach Ablauf eines Jahres. Das ist nicht in Ordnung und rechtlich nicht gedeckt, weder durch die Geschäftsbedingungen noch durch sonstige Rechtsgrundlagen.
Jurist Schröder rät den Kunden daher:
Ich würde diese Preiserhöhung auf keinen Fall bezahlen! Da gibt es keinerlei Anhaltspunkte für irgendeine Rechtsgrundlage in den Geschäftsbedingungen. Und ich denke, das ist kein Einzelfall, das hat System und das ist absolut nicht in Ordnung. Ich kann das auch nicht nachvollziehen und nicht verstehen, wie ein Unternehmen dermaßen agieren kann. Es verdirbt sich dadurch selbst den Ruf und hält weitere Verbraucher davon ab, hier Kunde zu werden.
Per E-Mail teilt das Unternehmen mit, die Kritik zur Preiserhöhung trotz Preisgarantie sei unbegründet.
Zitat:
Nach Überprüfung der von Ihnen genannten Kunden sind wir laut aktuellem Kenntnisstand gemäß der dem Kunden übermittelten AGBs richtlinienkonform vorgegangen.Wir bedauern, dass die genannten Kunden sich nicht ausreichend informiert gefühlt haben, sind aber der Meinung, dass wir alle wesentlichen Informationen klar an den Kunden kommuniziert haben.
Quelle : WDR
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