Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen über Solvenza Inkasso- bzw. Solvenza 24

abzockeWir berichteten gestern über den Nachfolger der Icontent GmbH, die “Solvenza” Inkasso.

Wie nun der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. mitteilt ist die Solvenza oder auch Solvenza24 der BDIU unbekannt, und man rät betroffenen zu folgendem:

Eine „Solvenza Inkasso“ beziehungsweise eine „Solvenza 24 GmbH“ ist uns nicht bekannt. Es handelt sich um KEIN Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen.

Aus im Internet veröffentlichten Mahnschreiben scheint hervorzugehen, dass die „Solvenza24“ dieselbe Registrierungsnummer wie die einschlägig bekannte „DIG Deutsche Internet Inkasso GmbH“ verwendet – mithin ihre Nachfolgegesellschaft zu sein scheint.

Verbraucher, die Probleme mit diesem Unternehmen haben, wird geraten sich an die zuständige Registrierungsbehörde, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, zu wenden: www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/O…

Quelle: xing.com

Solvenza Inkasso fordert für Abofallen der IContent GmbH

Wie das Netzwerk gegen Internetkriminalität berichtet, gibt es neues aus der Borsigstrasse in Rodgau. Wir errinnern uns sicherlich noch gut an die Abofallen eines gewieften Internetkaufmanns.

Ahnungslose Internet-Nutzer rasselten durch anscheinend nicht sichtbare, später dann durch geschickt angebrachte Kostenbuttons, die man allerdings leicht übersehen konnte, in ein mehrjähriges Abo.

Da setzt nun die Firma Solvenza24 GmbH an.

Sie fordert nun für das zweite angebliche Vertragsjahr die Gebühren für ein abgeschlossenes Abo bei der Firma Icontent GmbH aus Rodgau.

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Wir empfehlen zunächst solch einer Forderung zu Widersprechen, ein öffentliches Verfahrensverzeichnis anzufordern und eine Auskunft über die bei der Solvenza24 gespeicherten personenbezogenen Daten einzuholen.

Kommt das Unternehmen dieser gesetzlichen Auskunftspflicht nicht oder nur ungenügend nach, so raten wir sich Hilfe bei der hessischen Datenschutzaufsichtsbehörde zu holen.

Aus der Deutschen Zentral Inkasso GmbH wird die Praeda Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

Immer wieder fallen Inkassounternehmen, wie z.B. die DOZ Deutschen Zentral Inkasso GmbH durch unseriöse Geschäftspraktiken auf.

Bei vielen ist die Forderung schlichtweg unberechtigt, andere bauen eine Drohkulisse auf, mit der sie Verbraucher einschüchtern und zur Zahlung der vermeintlichen Forderung bewegen wollen.

Da nun die Inkassobutze “DOZ” des Herrn Frank Drescher mittlerweile als “Abzocke” hinreichend bekannt ist, scheint man sich entschlossen zu haben, den Namen zu wechseln.

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin). Aktenzeichen: HRB 118815 B Bekannt gemacht am: 11.09.2012 12:00 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
07.09.2012
DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH, Berlin, Bundesallee 47, 10715 Berlin. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.07.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Firma: Praeda Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

Im übrigen kommt der Begriff “praeda” aus dem Lateinischen und wird übersetzt mit Beute.

Bleibt zu hoffen dass die Richter, die es sicherlich irgendwann mit der “PRAEDA” zu tun bekommen, sich an ihr Latinum erinnern und daraus die entsprechenden Schlüsse ziehen.

Quelle: antiabzocknet

Trotz Buttonlösung lauert Abofalle

Das alte Abofallengeschäft  mit Michael Burat und anderen Nutzlosseitenbetreibern scheinte mit der Buttonlösung des Gesetzgebers, das ab 1. August dieses Jahres gültig ist vorbei zu sein- doch nur anscheinend.

Man versteckt nun den “richtigen” Button geschickt unter vielen anderen, welche lediglich zum fortführen des Bestellprozesses dienen.

Unsere bösen Jungs im Internet, ob man sie Abofallenbetreiber, Nutzlosseitenbetreiber oder einfach nur Abzocker nennt, haben das Abzock-Geschäftsmodell einfach ein wenig abgeändert und angepasst. So wurde die Abzocke auf  B2B Kunden ( Gewerbekunden) ausgedehnt.

Die Vendis GmbH, mit ihrer Geschäftsführerin Eva Rüpps baut auf dieses Großhandels und Gewerbekundenmodell, wobei ca.50% der Internetnutzer die auf sein Angebot reinfallen, gewöhnliche Verbraucher sind.

Es sieht so aus, als ob bewusst mit einem Irrtum der Endverbraucher über das Online-Angebot der Vendis GmbH welches sich an Gewerbekunden richtet, gerechnet wird.

Der Button hat bei Gewerbekunden keine Gültigkeit.

Und wenn man schon beim Geschäftemachen ist, so lässt sich Herr Frank Drescher das Abmahngeschäft der KVR nicht entgehen. Für die KVR Handelsgesellschaft mahnt die Kanzlei U+C  unter anderem AGB-Fehler ab und hat somit ihr “Portfolio”erweitert.

Weshalb es sich hierbei um gewerbliche Massenabmahnungen handeln könnte, offenbart sich in einem aktiven  Stellenangebot des Herrn Bernhard Soldwisch (Olivosmedia GmbH, Onlinequiz GmbH und DOZ – Deutsche Zentral Inkasso GmbH).

Sehen sie sich dazu das Video von “Akte 2012″ an.


Ein Abofallenkönig wird zur Kasse gebeten

Foto:Kaier/konsumer.infoAnwalt Christopher Posch besucht den “Abofallen-König” Michael Burat der unter anderem eine Familie mit seinem fragwürdigen Internetangebot von “Outlets.de” hereingelegt hat.

Michael Burat betont im Gespräch gegenüber Anwalt Posch, dass jemand:

“…der den Kostenhinweis nicht gesehen hat sehr, sehr, sehr aussergewöhnlich einfälltig gewesen ist”.

Im weiteren Gespräch mit Michael Burat bringt es RA Posch doch tatsächlich fertig, von Herrn Burat die Abokosten vom ersten Jahr wieder zurückerstattet zu bekommen- und das noch in Bar.

Unser Rat:

Wenn die gesetzliche Widerrufsfrist verstrichen ist, weil die Rechnung erst mehrere Wochen später kam gilt:

Empfohlen wird den Betroffenen, der Zahlungsaufforderung schriftlich zu widersprechen (am besten per Einschreiben mit Rückschein) und die Sache auszusitzen.

Doch vorsicht, spätestens wenn Post von einem Gericht kommt muss gehandelt werden. Siehe hier

Niemals einer strittigen Teilzahlung einer Rechnung zustimmen, denn damit wird eine auch unberechtigte Forderung rechtens.

Wenn Sie Empfänger einer Mahnung von Abofallenbetreibern sind und nicht weiter wissen, wenden sie sich an die Verbraucherzentralen oder einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens.

Inzwischen sind die meisten Abofallen weggebrochen.

Der Gesetzgeber hatte  zum 1. August dieses Jahres die sogenannte Buttonlösung eingeführt.

Das bedeutet: Vor dem Download von Internetangeboten muss der Verbraucher auf die entstehenden Kosten aufmerksam gemacht werden.

Das neue Gesetz scheint Wirkung zu zeigen.

“92 Prozent der Webseiten, die in der Vergangenheit bei den Verbrauchern wegen verschleierter Preisangaben für viel Ärger gesorgt hatten, sind derzeit nicht mehr aufrufbar oder eine Anmeldung ist nicht mehr möglich”,

so der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Doch  es gibt keinen Grund zur Entwarnung. Es ist jederzeit möglich, dass entsprechende Internetseiten wieder online gehen und mit gleichen oder ähnlichen Tricks versuchen, Verbraucher abzuzocken.