
März 8, 2012
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Abofallenseiten, auch Nutzlosseiten genannt, gibt es mittlerweile zu tausenden in Deutschland und Europa.
Rund 3411 Abofallenseiten der in Deutschland bestens bekannten Betreiber, hat „Biene“ ehemals Schreiberin beim mittlerweile geschlossenen Forum „autosec4u“ für uns zusammengetragen und gelistet.
Die Liste umfasst den Zeitraum von August 2011 bis Februar 2012
Die komplette Liste- Es sind 66 PDF Seiten, soweit man von “komplett” bei Nutzlosseiten reden kann- finden sie hier als PDF hinterlegt.
Categories: Abofalle, Abzocker, Hinweis, Internet, News, Sicherheit, Tipps, Verbraucher
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Tags: Abo, Abofalle, Abonnement, Abzocke, Abzocker, Aigner, Bernhard S., Bernhard Syndikus, Berufung, Betrug, Bundesregierung, Bundestag, Burat, Button Lösung, Daten, Drescher Systems, Drohung, Einschüchtern, Fax, Frankfurt 29 c 1812 / 10, Geld, Gericht, gesetz, Gewinnspiel, Info, Inkasso, Internet, Internetabzocke, Konsumer, konsumer.info, Kostenfalle, Landgericht, Landgericht Osnabrück, Mahnschreiben, Mahnung, Mahnungen, MB Routenplaner GmbH, Michael Burat, Nepp, News, outlet.de, outlets.de, Premium Media Solutions AG, Prozess, Rechtsanwalt, Revision, Ronny Neugeboren, routen-planung.de, SMS, Surfstick, Telefon, Tipps, Tomas Franko, Urteil, Verbraucher, Verbraucherschutz, Verbraucherschutzministerin, Verbraucherschutzministerin Aigner, Verbraucherzentrale, Verfahren, Vertrag, Villiam Adamca, Vorsicht-Falle, Vorwurf, Warnung, Warnungen, Witten 2c 585 10, www.outlets.de
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März 6, 2012
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Wie eine offizielle Presseverlautbarung des Landgerichts Osnabrück meldet, haben Michael Burat und der mitangeklagte Rechtsanwalt Bernhard S. ebenso wie die Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen das Urteil der 15. großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück vom 17.02.2012 Revision eingelegt.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nun die Entscheidung auf etwaige Rechtsfehler zu überprüfen.
Michael Burat wurde wegen gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der 37-Jährige muss als Bewährungsauflage 120.000,- € an sechs gemeinnützige Einrichtungen zahlen.
Gegen Bernhard S. aus München wurde wegen gewerbsmäßigen Betruges (31 Fälle vollendet und 33-mal versucht) eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten verhängt, deren Vollstreckung unter einer Auflage von 12.000,- € zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Auch die Angeklagten Alexander K., der wegen Betruges in drei Fällen zu einer 7-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde, und Mariano W., gegen den im Urteil wegen Beihilfe zum Betrug eine Geldstrafe von 170 Tagessätzen zu je 50,- € festgesetzt wurde, haben Revision eingelegt. Gegen ihre Verurteilungen richtet sich die Revision der Staatsanwaltschaft hingegen nicht.
Die Angeklagten haben 2004 und 2005 Firmen, Kommunen und Parteien abgemahnt, die in ihrem Internetauftritt die Möglichkeit einer e-card-Versendung vorsahen. Sie haben behauptet, dass sie unerwünscht per E-Mail eine e-card erhalten hätten.
Diese Werbemails hatten sich die Angeklagten jedoch selbst zugeschickt, um die Betroffenen per Abmahnung durch den Rechtsanwalt (jeweils 532,90 € Anwaltsgebühren, die zwischen den Beteiligten aufgeteilt wurden) zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung aufzufordern.
Für jeden Wiederholungsfall war eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € zu zahlen, die teilweise auch erfolgreich provoziert worden ist (allein die CDU zahlte 15.000,- €). Bei der vorliegenden Verurteilung ging es nicht um die beim Landgericht Frankfurt am Main im Mai zu verhandelnden sogenannten Abo-Fallen.
Quelle: Landgericht Osnabrück
Wir wollen dem Leser natürlich nicht die Meinung des Verteidigers von Herr Burat zur Frankfurter Verhandlung im kommenden Mai und dessen Ausgang vorenthalten.
Categories: Abofalle, Abzocke, Betrug, Email, Hinweis, Inkasso, Internet, Kostenfalle, Nepp, Abzocke, News, Sicherheit, Tipps, Verbraucher, Warnungen
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Tags: 15 KLs 35/09, Abzocker, Bernhard S., Bernhard Syndikus, Berufung, Betrug, Burat, Daten, Drescher Systems, Drohung, Einschüchtern, Fax, Frankfurt 29 c 1812 / 10, Geld, Gericht, Info, Inkasso, Internet, Internetabzocke, Konsumer, konsumer.info, Kostenfalle, Landgericht, Landgericht Osnabrück, Mahnung, MB Routenplaner GmbH, Michael Burat, News, outlet.de, outlets.de, Premium Media Solutions AG, Prozess, Rechtsanwalt, Revision, routen-planung.de, SMS, Surfstick, Tomas Franko, Urteil, Verbraucherschutz, Verbraucherzentrale, Verfahren, Villiam Adamca, Vorwurf, Warnungen, Witten 2c 585 10, www.outlets.de
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Februar 25, 2012
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Wie uns der Rechtanwalt von Herrn Burat bestätigte, wurden am 23.2.2012 Rechtsmittel gegen das am 17.2.2012 ergangene Urteil in Osnabrück eingelegt.
Die Richter am Landgericht befanden Herrn Burat schuldig wegen: “gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen.”
Die Strafe- 18 Monate Haft, sind zur Bewährung ausgesetzt worden.
Wir zitieren jetzt aus Belugas Blog das meint:
…müssen wir annehmen, dass 1 1/2 Jahre auf Bewährung und eine kleine Geldbuße an gemeinnützige Organisationen selbst Herrn Burat zu wenig ist. Kann sein dass selbst er über die Milde seiner Strafe lachen musste und wirklich bestraft werden will.
Eher denkbar ist aber folgendes Szenario:
Herr Burat erwartet in einigen Monaten seinen Prozess vor dem OLG in Frankfurt/Main. Dort geht es um das Thema Abofallen (outlets u.a.) aus der jüngsten Vergangenheit des Herrn Burat.
Sollte also Herr Burat vor dem OLG Frankfurt ebenfalls verurteilt werden, wäre eine weitere Bewährungstrafe höchst unwahrscheinlich. Die Bewährungsstrafe aus Osnabrück würde evtl widerufen werden und in Haft umgewandelt werden.
… sind Feststellungen zu Tatsachen in der Revision ausgeschlossen. Das Revisionsgericht prüft nur, ob das Urteil materiellrechtlich richtig ist und verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
Ein juristischer Trick?
Somit sind die eingelegten Rechtsmittel vor dem LG Osnabrück die einzige Möglichkeit, einer Verurteilung in Frankfurt wegen mutmasslichem Betrug die dann höchstwahrscheinlich nicht auf Bewährung ausgesprochenem werden kann, zu entgehen.
Das Urteil von Osnabrück ist noch nicht rechtskräftig.
Categories: Abzocke, Falle, Hinweis, News, Sicherheit, Sonstiges, Tipps, Warnungen
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November 15, 2011
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Dass einige zwangs Kunden von Michael Burats Abofallenimperium unzufrieden sind, ist zu verstehen.
Verbraucherportale die auf die Abofallenabzocke und die Möglichkeit sich dagegen zu wehren hinweisen,werden nun vom “Michl” defacto mit Konsequenzen bedroht, wenn man den Verbraucher auf die Möglichkeiten sich zu wehren aufmerksam macht.
Burat schreibt auf seinem Blog “savonarola.org”:
…dass die Aufrufe zu Anschreiben an Banken zwecks der Erreichung von Kontokündigungen rechtswidrig sind.
Und bezieht sich da auf eine einstweilige Verfügung die er gegen die Verbraucherzentrale errungen hat.
…dass diese die Bank oder Sparkasse anschreiben, bei welcher die Antragstellerin ein Girokonto unterhält und diese aufzufordern, dieses Konto zu kündigen und/oder das eingegangene Geld an die Absender zurück zu überweisen.“
(LG München, Az. 37 O 24320/11 vom 10.11.2011)
Im Umkehrschluss bedeutet das:
Dass man sehr wohl auf die Möglichkeit die Bank anzuschreiben hinweisen darf, aber nicht zur Kontokündigung und/oder Rückzahlung auffordern darf.
Von den Verbraucherzentralen hält er ja im übrigen gar nichts und er schreibt weiter:
…dass Verbraucherzentralen unseriös sind. Da auch die Verbraucherzentrale Hamburg abgemahnt wurde und nicht reagierte, ist auch von Uneinsichtigkeit, Borniertheit und Sturheit zu reden.
Und weil Burat grad beim Austeilen ist werden auch alle anderen bedacht, die er nicht mag:
…nun haben alle Foren und Blogbetreiber drei Tage Gelegenheit Ihren Content entsprechend zu überprüfen und anzupassen. Andernfalls auch hier mit gerichtlicher Inanspruchnahme gerechnet werden muss.
Das Blog für Rödermark hat dazu auch eine Meinung. Man ist somit auf das äusserste gespannt wie es weiter geht.
Categories: Abofalle, Abzocke, Datenhandel, Email, Hinweis, Inkasso, Internet, Kostenfalle, New, News, Sicherheit, Sonstiges, Tipp, Tipps, Verbraucher, Verbraucherzentrale
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November 15, 2011
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Eine empfindliche Schlappe musste Frank Drescher, seines Zeichens Prokurist der OPM Media GmbH einstecken. Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass mit der Anmeldung auf der Seite “live2gether.de” keine Einigung über einen kostenpflichtigen Vertrag zustande kommt.
Betroffene müssen die geforderten Abogebühren demnach nicht bezahlen.
Das Landgericht Berlin kam zu folgendem Schluss:
Der Hinweis auf die entstehenden Kosten sei bei live2gether.de “so versteckt, dass er vom im Internet surfenden Durchschnittsverbraucher nicht zwangsläufig gesehen wird, sondern erst bei sehr genauem Lesen. Auch die Notwendigkeit, persönliche Daten einzugeben, lasse nicht zwingend den Schluss auf Kostenpflichtigkeit zu.
Im Übrigen kommt in den Texten der Klägerin nicht zum Ausdruck, dass überhaupt ein Vertrag geschlossen werden soll; dieses Wort wird gemieden, stattdessen wird nur von “anmelden” und “Anmeldung abschließen” gesprochen und der Eindruck einer reinen Registrierung hervorgerufen.
Quelle: Computerbetrug, das Urteil des LG Berlin auf verbraucherrechtliches.de
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