Kanzlei BERGER LAW LLP – Euroweb Internet GmbH – Richterverschleiß?

Wie Rechtsanwalt Hänsch auf  ra-haensch.de berichtet, scheint wenn es um die Firma Euroweb geht, mittlerweile ein gewisser “Richterverschleiss” in Düsseldorf stattzufinden.

So schreibt Ra Haensch auf seiner Internetpräsenz dazu folgendes:

In einem ursprünglich vor dem AG Düsseldorf geführten Verfahren der Euroweb GmbH gegen meinen Mandanten (zum endgültigen Verfahrensausgang siehe hier) hatte sich die eigentlich zur Entscheidung berufene Richterin B. am AG Düsseldorf wegen der Besorgnis der Befangenheit selbst abgelehnt-  was bestätigt wurde.

Angeblich soll sie im Rahmen einer mündlichen Verhandlung im Hinblick auf die Klägerin (Euroweb) wörtlich geäußert haben, sie “bekämpfe die Klägerin mit allen Mitteln”.

Nun erreicht mich in einem neuen Verfahren vor dem LG Düsseldorf die dienstliche Äußerung der dort zur Entscheidung berufenen Richterin M.:

Im vorliegenden Rechtsstreit zeige ich hiermit an, dass ich möglicherweise von einer der Parteien wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden könnte. Dies aufgrund meiner Zeugenstellung in dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, 20 Js 1328/12, das mit den von der Kanzlei BERGER LAW LLP für die Euroweb Internet GmbH geführten Verfahren in Zusammenhang steht. Ich halte es für unpassend, dass ich in einem Rechtsstreit mitwirke, der von der Kanzlei BERGER LAW LLP für die Euroweb Internet GmbH geführt wird.

Rechtsanwalt Hänsch hat zwar keine Kenntnis von dem zitierten Ermittlungsverfahren und worum es darin geht, konstatiert aber, dass die Düsseldorfer Richter offensichtlich von der Euroweb zunehmend “verbraucht” werden.

Quelle: Ra. Haensch

Firma Euroweb und die KMU in der Schweiz

Neuen-Stader-WochenblattDie Firma Euroweb lässt in der Schweiz die Muskeln spielen. Gegen einen Garagisten aus dem aargauischen Seetal, der nicht bezahlen will, weil er sich getäuscht fühlt, geht Euroweb gerichtlich vor.

Euroweb hat eine der teuersten Anwaltskanzleien Zürichs mit dem Fall betraut; diese verlangt pro Stunde mindestens 600 Franken.

Das Bezirksgericht Zürich hat aber bereits in Aussicht gestellt, dass es der obsiegenden Partei eine Anwaltsentschädigung von höchstens 2400 Franken zusprechen wird. Für Euroweb wird damit der Prozess – ein Urteil fällt wohl erst im nächsten Frühling – mit Sicherheit zum Verlust­geschäft.

Die Vermutung liegt deshalb ­nahe, dass es um einen Musterprozess geht. Gewinnt Euroweb, müssen wohl 
die übrigen Geschädigten ebenfalls mit Gerichtsverfahren rechnen.

Wie die Firma Euroweb in der Schweiz Kunden aquiriert, zeigt eindrucksvoll der Bericht von Martin Müller auf beobachter.ch

[...]Auch als der Vertreter dann Kellers Betrieb besuchte, war von Kosten nie die 
Rede. «Das Gratisangebot gelte aber nur, wenn ich sofort zustimme, sagte er», er­innert sich Gisela Keller, denn er müsse weiter zum nächsten Termin. «Ich kam mir vor wie in einer Gehirnwäsche.» Es war halb zwölf, und im Betrieb war noch jede Menge zu tun, da unterschrieb Keller und gab dem Vertreter eine Liste mit knapp 20 weiteren Betrieben in der Region, die 
interessiert sein könnten. «Ich sah zwar, dass da irgendwas von 400 Franken stand, aber ich meinte, es gehe um eine einmalige Aufschaltgebühr», so Keller. Ein fataler Irrtum, denn laut Vertragstext muss Kellers Sägerei jetzt vier Jahre lang jeden Monat 
Fr. 453.60 bezahlen, total also fast 22’000 Franken. Dafür erstellt Euroweb eine Website, ein Kurzvideo sowie einen E-Mail-Newsletter über Kellers Sägerei, Hobel- und Leimwerk in Unterstammheim ZH.[...]

Quelle: beobachter

Homepage: Teuer statt kostenlos?

Bereits seit Jahren berichten wir über das Geschäftsmodell der Firma Euroweb Internet GmbH aus Düsseldorf.

Telefonisch erhalten Selbstständige ein anscheinend unschlagbares Angebot: eine Homepage, die nichts kosten soll.

Kommt ein Termin zustande, ist der Ablauf , wie bei all den anderen “Kunden”  fast identisch:

Nach langem Vorgespräch, bei dem alle angeblichen Vorteile umfassend erläutert werden, wird kurz vor Ende des Termins unter Zeitdruck noch schnell der Vertrag gezückt.

Im Gefühl, bestens informiert zu sein, unterschreiben die meisten voller Vertrauen tatsächlich den Vertrag, der dann als „Referenzkundenvertrag“ aber noch vom Vorstand genehmigt werden muss.

Bekommen die Kunden dann ihren Durchschlag zugeschickt, ist von kostenlos keine Rede mehr:

In Monatsraten fordert Euroweb je nach Vertragsinhalt bis zu 15.000 Euro.

Die Antwort von Euroweb

Sie kam prompt:

Über die Kanzlei Berger Law wurde der WDR aufgefordert, die Berichterstattung zu unterlassen-  andernfalls drohte man dem WDR mit einer Unterlassungsklage und Schadenersatz bei einem Streitwert von 250.000 Euro.

Die Begründung:

Euroweb würde aktuell keine Referenzkunden mehr suchen und würde nicht mit kostenfreien Homepages werben.

Der WDR und auch private Blogger recherchierten- und stellten folgendes fest:

1. Immer noch wird nach dem Referenzkundenmodell mit kostenlosen Hompages geworben, das heißt die Kanzlei Berger Law – sozusagen die „Haus- und Hofkanzlei“ von Euroweb – hat im Auftrag von Euroweb in ihrem Schreiben falsche Fakten übermittelt.

2. Die „Referenzkundenmasche“ ist ein ausgefeiltes System, verankert in Telefon- sowie Gesprächsleitfäden. Diese enthalten detaillierte Frage-Antwort-Techniken, aber auch „manipulative“ Gesprächsführungen mit dem klaren Ziel, dass der Vertrag unterschrieben werden soll. Sowohl eine eidesstattliche Versicherung eines ehemaligen Euroweb-Mitarbeiters sowie uns ausgehändigte Schulungsunterlagen zur Vertragsakquisition belegen das. Euroweb nimmt dabei bewusst in Kauf, „Kunden“ mit Versprechungen zu ködern, die im Vertrag keine Erwähnung mehr finden. Typische Beispiele sind Rücktrittsrecht oder kostenlose Homepage. Folgerichtig werden die Leistungen sowie Verträge während des Termins nur auf Nachfrage besprochen – und immer kurz vor Ende des Termins, dann wenn die Zeit knapp wird. Auch hierzu haben wir eidesstattliche Versicherungen.

3. Unterschrieben wird ein Systemvertrag, der viel zu teuer ist. Die Internetseite gehört dem Kunden nicht einmal, und die Suchmaschinenoptimierung ist oftmals dürftig.

4. Es wird Kaltakquise betrieben, das heißt es werden Menschen unaufgefordert und ohne ihre Zustimmung von Euroweb angerufen oder sogar besucht. Laut Wettbewerbsrecht ist das verboten!

5. Alleine bei der Staatsanwaltschaft Leipzig liegen aktuell 14 Anzeigen gegen Euroweb vor, ein Großteil namentlich gegen den Geschäftsführer Christoph Preuß.

6. Gegen Philipp Berger von der Kanzlei Berger Law wird zurzeit staatsanwaltschaftlich ermittelt.

Der Vorwurf: Er soll im Rahmen eines Euroweb-Prozesses am Oberlandesgericht in Düsseldorf einen Zeugen beeinflusst haben.

Bei einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Diesen Sachverhalt bestätigte sowohl das Oberlandesgericht als auch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf.

Quelle WDR

Sollte das Video in der Quelle nicht mehr verfügbar sein, haben wir es hier und dort zum Download entdeckt. (nach 15 sekunden Wartezeit dann auf downloaden klicken)

Euroweb: Kampf David gegen Goliath- Diesmal siegte der vermeintlich Unterlegene

Ein Rendsburger Imbissbetreiber hat eine Klage des Homepage-Dienstleisters Euroweb vor Gericht abgeschmettert.

Das bundesweit tätige IT-Unternehmen hatte den Gastronom auf Zahlung von fast 9000 Euro verklagt. In erster Instanz erteilte das Kieler Landgericht dieser Forderung bereits eine Absage und warf der Euroweb Internet GmbH “arglistige Täuschung” vor.

Das Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf ging vor dem Oberlandesgericht Schleswig in Berufung. Die Richter dort schlossen sich jetzt der Einschätzung ihrer Kieler Kollegen an.

“Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat den Hinweis gegeben, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat”, sagte Gerichtssprecherin Christine von Milczewski.

Euroweb nahm die Berufung daraufhin zurück, noch bevor es in Schleswig zum Prozess kam.

Das Urteil aus erster Instanz ist damit rechtskräftig.

Auszug aus dem Fall:

[...]Die auf den Gewerbetreibenden zukommenden Kosten betrugen, berechnet auf die gesamte Laufzeit, 7044,65 Euro plus acht Prozent Zinsen – fast 9000 Euro über vier Jahre.[...] Vor Gericht in Kiel erklärte der Gastronom, der Euroweb-Vertreter habe angegeben, der Internetauftritt würde einmalig 150 Euro plus Mehrwertsteuer kosten: 178,50 Euro.[...]Der Euroweb-Mitarbeiter habe den Imbissbetreiber, der zudem nicht gut Deutsch spricht, “über die Höhe des zu zahlenden Entgelts arglistig getäuscht”

Rechtsanwalt Gabrys rät zur Vorsicht im Umgang mit der Firma Euroweb. “Bei Werbeversuchen nie sofort unterschreiben, immer eine Nacht darüber schlafen”, sagt er.

“Wer schon unterschrieben hat, sollte vorsorglich die Anfechtung erklären und hilfsweise auch die Kündigung.”

Verbraucherschützer empfehlen außerdem, sich ohne anwaltliche Beratung auf keine Vergleiche mit Euroweb einzulassen.

Mehr Berichte und Informationen über den bundesweit tätigen IT Dienstleister finden Sie auf den Internetpräsenzen hier , hier und natürlich bei uns

Quelle: shz.de und hier

BGH-Urteil: Leichtsinn beim Online-Banking wird bestraft

Wer beim Online-Banking leichtsinnig und unbekümmert mit seinen TANs umgeht und daher auf  Betrüger reinfällt, muss den Schaden der ihm entstanden ist selber tragen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof in seinem aktuellen Urteil vom 24. April 2012 – XI ZR 96/11 .

Im zugrundeliegenden Fall nahm der Kläger die beklagte Bank wegen einer von ihr im Online-Banking ausgeführten Überweisung von 5.000 € auf Rückzahlung dieses Betrages in Anspruch.
Der Kläger unterhält bei der Bank ein Girokonto und nimmt seit 2001 am Online-Banking teil.

Für Überweisungsaufträge verwendet die Beklagte das sog. iTAN-Verfahren, bei dem der Nutzer nach Erhalt des Zugangs durch Eingabe einer korrekten persönlichen Identifikationsnummer (PIN) dazu aufgefordert wird, eine bestimmte, durch eine Positionsnummer gekennzeichnete (indizierte) Transaktionsnummer (TAN) aus einer ihm vorher zur Verfügung gestellten, durchnummerierten TAN-Liste einzugeben.

In der Mitte der Log-In-Seite des Online-Bankings der Beklagten befand sich folgender Hinweis: “Derzeit sind vermehrt Schadprogramme und sogenannte Phishing-Mails in Umlauf, die Sie auffordern, mehrere Transaktionsnummern oder gar Kreditkartendaten in ein Formular einzugeben.

Der Kläger hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen, indem er beim Log-In-Vorgang, also nicht in Bezug auf einen konkreten Überweisungsvorgang, trotz des ausdrücklichen Warnhinweises der Bank gleichzeitig zehn TAN eingegeben hat. Für die Haftung des Kunden reicht im vorliegenden Fall einfache Fahrlässigkeit aus, weil § 675v Abs. 2 BGB, der eine unbegrenzte Haftung des Kunden bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vorsieht, erst am 31. Oktober 2009 in Kraft getreten ist.

Ein anspruchsminderndes Mitverschulden der Bank hat das Berufungsgericht verneint. Nach seinen Feststellungen ist die Bank mit dem Einsatz des im Jahr 2008 dem Stand der Technik entsprechenden iTAN-Verfahrens ihrer Pflicht zur Bereitstellung eines möglichst wenig missbrauchsanfälligen Systems des Online-Banking nachgekommen.

Sie hat auch keine Aufklärungs- oder Warnpflichten verletzt. Ob mit der Ausführung der Überweisung der Kreditrahmen des Kunden überschritten wurde, ist unerheblich, weil Kreditinstitute grundsätzlich keine Schutzpflicht haben, Kontoüberziehungen ihrer Kunden zu vermeiden. Einen die einzelne Transaktion unabhängig vom Kontostand beschränkenden Verfügungsrahmen hatten die Parteien nicht vereinbart.

Amtsgericht Düsseldorf – Urteil vom 6. April 2010 – 36 C 13469/09
Landgericht Düsseldorf – Urteil vom 19. Januar 2011 – 23 S 163/10

Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs