
Mai 7, 2013
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Wie die Rechtsanwälte Beckmann und Norda berichten, hat das LG Düsseldorf gegen die GWE-Wirtschaftsinformationsges.mbH (Gewerbeauskunftszentrale) ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000,- € verhängt, nachdem diese trotz rechtskräftiger Entscheidung weiterhin irreführende Antragsformulare verschickt hatten.
Das LG Düsseldorf zu dem Ergebnis, dass auch durch ein leicht abgewandeltes Formular ein Verstoß gegen den Unterlassungstitel vorliegt.
Unterlassungstitel und auch strafbewehrte Unterlassungserklärungen beziehen bekanntermaßen sich immer auch auf kerngleiche Verstöße.
Quelle: beckmannundnorda
Categories: Abzocker, Falle, New, Sicherheit
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Tags: Angebot, BGH, Branchenbuch, Branchenbuchabzocke, Daten, Europäische Union, Europäisches Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, Fax, Geld, Gericht, gewerbeauskunft, gewerbeauskunft-zentrale, Gewerbeauskunfts-Zentrale, gewerberegister, GWE, GWE Wirtschaftsinformations GmbH, IHK, Internet, internetverezeichnis, Karagandy, Konsumer, konsumer.info, Kostenfalle, Offerte, Urteil, UWG, Vertrag, wettbewerbswidrig, ZDV, zentralregister
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März 23, 2013
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Die Abzocke mit Einträgen in vermeintliche Branchenbücher mit meist wertlosen Onlineverzeichnissen scheint ein äusserst lukratives Geschäft zu sein.
So verschickt der Branchenbuchabzocker “www.lokale-suche.com” Faxe an Freiberufler und Unternehmer- und bietet für einen unglaublichen Schnäppchenpreis von nur 998,00 € pro Jahr einen Eintrag in selbiges an.

Vorsicht:
Das “Branchenbuch Berlin und Umgebung” ist nichts anderes, als ein weiterer Versuch, unachtsamen Geschäftsleuten Geld aus der Tasche zu ziehen.
Dabei beträgt die Mindestvertragslaufzeit 3 Jahre!- und verlängert sich automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Einsame Spitze ist auch die in den AGB ausgewiesene Gerichtsstandsvereinbarung. Der soll nämlich in Karagandy sein und das liegt in Kasachstan.

Unser Rat:
Sollten Sie per Fax oder sonstwie so ein Schreiben erhalten, ist der beste Platz dafür der Papierkorb.
Categories: Abzocke, Internet, News, Tipps, Verbraucher, Warnungen
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Tags: Angebot, BGH, Branchenbuch, Branchenbuchabzocke, Daten, Europäische Union, Europäisches Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, Fax, Geld, Gericht, gewerbeauskunft-zentrale, GWE Wirtschaftsinformations GmbH, IHK, Internet, Internetabzocke, Karagandy, Konsumer, konsumer.info, Kostenfalle, lokale-suche.com, Nepp, Offerte, Polizei, Rechtsanwalt, Urteil, Verbraucher, Verbraucherzentrale, Vertrag, Vorsicht-Falle, Warnung, Wiesbaden, www.lokale-suche.com, ZDV
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März 12, 2013
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Zahlreiche Unternehmer beschweren sich wegen “die Neue Robinsonliste“. Deshalb warnt der DDV e. V. aktuell vor der Webseite “Neue Robinsonliste”. Diese Werbesperrliste für Gewerbetreibende war bereits 2011 durch unseriöse Geschäftspraktiken in Erscheinung getreten.
Die Masche: Damals wurden (vermeintlich kostenfreie) Eintragungen von Unternehmen in diese Liste durch Kontaktaufnahme per gesetzlich nicht erlaubter Fax-Werbung und mit Einsatz einer Abo-Falle generiert. Viele Unternehmen wurden dann unvermittelt für eine „kostenpflichtige Bearbeitungspauschale“ in Höhe von 416,50 Euro (aktuell 350 EUR exkl. MwSt) zur Kasse gebeten.
In der Pressemitteilung wird weiter darauf aufmerksam gemacht, dass man sich schon an den DSW (Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität) gewandt hat, doch die “Neue Robinsonliste” konnte sich einer Verfolgung bisher dadurch entziehen, weil die im Impressum angegebene Adresse anscheinend “eine „Scheinadresse ist“, unter der jedoch niemand erreichbar ist! -
Da erscheint es doch geradezu schleierhaft, wie es der DSW mit dem “Briefkasten” der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH (gewerbeauskunft-zentrale.de) des Sebastian Cypersky so weit bringen konnte.
Apropos Sebastian Cypersky, hat er sich doch aktuell vor dem Amtsgericht Düsseldorf mit seiner GWE-Wirtschaftsinformations GmbH wieder eine Klatsche geholt. Die GWE hat beim Prozess die Klage zurückgenommen wohl deshalb, weil Gerichte quer durch die Republik den Branchenbuchschwindel der GWE als solchen erkannt haben.
Hier der Beschluss des Rechtsstreits vor dem AG Düsseldorf vom 7.3.2013
Quelle: abzocktalk.de / ddv.de / Anwaltskanzlei Johannes
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Tags: AG Hannover, Aktenzeichen 756 Js 6542/11, Aktz: 2a O 69/11, Aktz:47 C 12925/12, Amtsgerichts Düsseldorf, Az. 464 C 2977/12, Az. I ZR 157/10, BGH, Branchenbuch, Branchenbuchabzocke, Daten, DDV e. V., DSW, Fax, Geld, Gericht, GEW, gewerbeauskunft-zentrale, Gewerbeauskunft-zentrale.de, GWE, GWE Wirtschaftsinformations GmbH, GWE Wirtschaftsinformationsges. mbH, IHK, Internet, Internetabzocke, Konsumer, Kostenfalle, Neue Robinsonliste, Rechtsanwalt, Rechtsanwaltkammer, Sebastian Cypersky, Tipps, Urteil, Warnung
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Februar 21, 2013
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Es muss nicht immer ein kostenplichtiger Eintrag in ein- mit fragwürdigem Nutzen verbundener Eintrag in ein Online-Branchenbuchverzeichnis sein, bei dem Gewerbetreibende teuer Lehrgeld bezahlen.
Abzocker gehen mit der Zeit und haben sich etwas relativ “Neues” einfallen lassen.
Im vorliegendem Fall kommt ein, auf den ersten Blick amtlich aussehendes Schreiben von einem:
“Europäisches Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern”.
Es wird der Eindruck erweckt, bei dem Schreiben handele es sich um eine eilige Terminsache. So wird Zeit-Druck auf den Empfänger des Schreibens ausgeübt und man unterschreibt ohne genaue Prüfung. Der Kostenpunkt, wenn der Gewerbetreibende nicht aufpasst und unterschrieben zurückschickt, liegt bei 890,00 Euro im Jahr.
Dieser „Bescheid“- rechtlich gesehen ist es eigentlich ein Angebot, macht aber mit voller Absicht einen “amtlichen” Eindruck- und erweckt so an die Europäische Union (EU) erinnernden Sternchen im Logo- und Verweise auf Aktenzeichen den Anschein, man sei trotz der Hinweise im Kleingedruckten amtlich.

Merke:
Es gibt kein Europäisches Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern welches deutsche Unternehmer anschreibt.
Noch ein Pferdefuß:
Wer unterschreibt, bindet sich für zwei Jahre- Summasumarum sind dann 1,780 Euro für einen „freiwilligen- nicht amtlichen, kostenpflichtigen Eintrag“ fällig- und wer nicht drei Monate vor Vertragsablauf kündigt, zahlt weiter.
Unser Rat:
Sollten Sie per Fax oder sonstwie so ein Schreiben erhalten, lassen Sie sich nicht verunsichern, es ist nichts amtliches- in diesem Fall will kein Finanzamt oder die EU Geld von Ihnen..
Der beste Platz für solche Schreiben ist der Papierkorb.
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Januar 22, 2013
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Es geht um Betrug und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Auf der Anklagebank der XV. Strafkammer des Landgerichtes sitzen vier Männer und zwei Frauen.
An der Spitze ein 59-jähriger Anwalt aus Steele.
Eine gute Stunde braucht Staatsanwalt Thomas Merz, um die Anklage zu verlesen.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft:
Dem Anwalt werden 2080 strafbare Handlungen vorgeworfen. Er soll sich Anfang 2008 mit mutmaßlichen Mittätern zusammengetan haben, um ein Unternehmen zu gründen, das an verschiedene Firmen und Einrichtungen Angebote verschickt, die den irrtümlichen Eindruck erwecken konnten, dass man durch Zahlung von 697,34 Euro in eine kostenpflichtige Gewerbedatenbank eingetragen würde.
Die Angebote, so die Anklage, waren rechnungsähnlich aufgemacht, so dass es sich erst bei genauem Hinsehen herausstellte, dass es sich nur um Angebote handelte. Die so erzielten Einkünfte sollen die Angeklagten außerdem nicht versteuert haben.
Der Rechtsanwalt und ein 50-jähriger Mitangeklagter aus Bad Kreuznach mit 1428 Tatvorwürfen sitzen in Untersuchungshaft.
Der Prozess dauert an.
Quelle: derwesten
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