
März 14, 2012
|
Posted by admin
Die Abo- Opfer von „Top of Software“ und anderer Nutzlosseiten erhalten wieder Anwaltspost aus Osnabrück.
Es werden zahlreiche Inkassoschreiben durch die Firma “aninos – Anwaltinkasso Osnabrück” verschickt.
Internetnutzer die auf eine der Abofallenseiten reingefallen sind, sollen für ihr zweites Abo-Jahr zahlen.
Auch wenn der Herr Der Rechtsanwalt Nikolai Fedor Zutz von der “aninos anwaltsinkasso” evtl. gerne mit einem Schufa Eintrag droht, so ist es nichts als heisse Luft, denn laut Auskunft der Schufa ist:
…Das Unternehmen aninos Anwaltsinkasso selbst keine Meldungen an die SCHUFA veranlassen darf, da sie nicht Vertragspartner der Schufa sind.
Rechtsanwalt Thomas Meier schreibt dazu :
Da zumindest eine der Voraussetzungen nicht vorliegt (Mitgliedschaft des meldenden Unternehmens), wird es also nie eine Meldung geben. Der Satz ist also nicht weiter als eine gefährlich klingende Formulierung mit dem Wort “Schufa” drin.
Quelle: Kanzlei Thomas Meier
Categories: Abzocke, Hinweis, Inkasso, Nepp, Abzocke, News, Sicherheit, Tipps, Verbraucher, Warnungen
|
Tags: Abmahner, Abonnement, Abzocke, Alexander Varin, Andreas Walter Schmidtlein, aninos - Anwaltinkasso Osnabrück, Aninos – Anwaltsinkasso Osnabrück, Antassia GmbH, Content Services Ltd, Gericht, Gewinn, Inkasso, Inkassobüro, Inkassoschreiben, Internetabzocke, Jan Manuel Schmidtlein, Konsumer, konsumer.info, Kostenfalle, Kostenfallen, Landgericht Frankfurt, Landgericht Osnabrück, Mahnschreiben, Mahnungen, Michael Burat, Nepp, Nikolai Fedor Zutz, Olaf Tank, opendownload.de, Rechtsanwalt, Rechtsanwalt Olaf Tank, softwaresammler.de, top-of-software.de, Tropmi Payment GmbH, Urteil, Verbraucher, Verbraucherzentrale, Vergleich, Vertragsfalle, Warnung
|
Keine Kommentare

März 4, 2012
|
Posted by admin
Nach einer Infas-Studie aus dem Jahr 2011 sind 5,4 Millionen Internetnutzer in Deutschland schon einmal in Abofallen getappt.
Die „Button-Lösung“ soll nun optisch deutlich hervorgehoben, eine Warnfunktion vor Abschluss eines Vertrages im Internet entfalten, so die Hoffnung.
Was aber nicht unbedingt bedeutet, dass bereits unter den alten Regelungen zweifelsfrei Verträge zustande gekommen sind- denn wo war der Konsens über die wesentlichen Bestandteile eines Vertrages?
Ob die Neuregelung Nutzlosseitenbetreiber mit krimineller Energie bremsen wird?
Im übrigen versucht aktuell die Tropmi Payment GmbH über die aninos-anwaltinkasso ihre angeblichen Forderungen einzutreiben.
Der Geschäftsführer der Tropmi Payment GmbH, Herr Alexander Varin steht im übrigen im Visier der Justiz.
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs auf den Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de in der Zeit vom September 2008 bis Februar 2010 Anklage vor dem Landgericht Darmstadt erhoben.
Alle anderen Verfahren – auch die weitere Internetseite top-of-software.de betreffend – wurden vorläufig im Hinblick auf die o. g. Anklage eingestellt, da dem Strafverfolgungsinteresse durch die Anklage auch insoweit Rechnung getragen wird.
Quellen: z.T. biallo.de / abzocknews.de /Red
Categories: Abofalle, Abzocke, Allgemein, Falle, Hinweis, Inkasso, Internet, Nepp, Abzocke, News, Sicherheit, Tipps, Verbraucher, Warnungen
|
Tags: Abmahner, Abonnement, Abzocke, Alexander Varin, Andreas Walter Schmidtlein, aninos - Anwaltinkasso Osnabrück, Aninos – Anwaltsinkasso Osnabrück, Antassia GmbH, Bernhard Syndikus, Content Services Ltd, Gericht, Gewinn, Inkasso, Inkassobüro, Inkassoschreiben, Internetabzocke, Jan Manuel Schmidtlein, Konsumer, konsumer.info, Kostenfalle, Kostenfallen, Landgericht Frankfurt, Landgericht Osnabrück, Mahnschreiben, Mahnungen, Michael Burat, Nepp, Nikolai Fedor Zutz, Olaf Tank, opendownload.de, Polizei, Rechtsanwalt, Rechtsanwalt Olaf Tank, Skandal, SMS, softwaresammler.de, top-of-software.de, Tropmi Payment GmbH, Urteil, Verbraucher, Verbraucherzentrale, Vergleich, Vertragsfalle, Warnung
|
Keine Kommentare
Kommentare