Ermittlungen und Sicherungsmaßnahmen gegen INET-Dienstleistungen GmbH

In einem unter dem Az.: 257 UJs 727590/11 – VMA bei der Staatsanwaltschaft MünchenI geführten Ermittlungsverfahren wegen Betruges zu Lasten der Geschädigten sind aufgrund laufender Ermittlungen folgende Tatsachen bekannt.

Auf dem Konto der UniCredit Bank AG, ehemals HypoVereinsbank AG, Kontonummer 10030726, der Firma INET-Dienstleistungen GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Zlatko ILIC, Nymphenburger Straße 4, 80335 München gehen Zahlungen aufgrund sogenannter Abofallen, sprich Geltendmachung unberechtigter Forderungen für Anmeldungen im Internet für sonst üblicherweise kostenlose Leistungen, ein.

Die unbekannten Täter versenden hierzu Schreiben mit Zahlungsaufforderungen, in denen sie den Empfängern vortäuschen, ein Inkassounternehmen zu sein. Die Zahlungsaufforderungen werden nicht unter der Firmenbezeichnung „INET-Dienstleistungen GmbH“ sondern unter der Firmenbezeichnung „Blue 180.Vermögensverwaltungs GmbH“ versandt.

Als Geschäftsführer der Blue 180.Vermögensverwaltungs GmbH wird ebenfalls Zlatko ILIC aufgeführt.

Inhalte der Zahlungsaufforderungen sind unter anderem unberechtigte Forderungen für Anmeldungen im Internet für sonst üblicherweise kostenlose Leistungen über Websites wie z.B. www.web-downloads.net und www.win-loads.net.

Den Forderungen wird dadurch Nachdruck verliehen, dass den Kunden für den Fall eines fruchtlosen Ablaufs der gesetzten Frist im Namen der Gläubigerin, der ESTESA Ltd., mit der gerichtlichen Geltendmachung der noch offenen Forderungen über einen Rechtsanwalt im Wege der Zwangsvollstreckung inkl. Gehaltspfändungen und SCHUFA-Einträgen gedroht wird.

Die Empfänger der Schreiben werden aufgefordert, die Forderungen außergerichtliche zu begleichen und dazu eine Überweisung auf das Konto der Firma „Blue 180.Vermögensverwaltungs GmbH“ bzw. „INET-Dienstleistungen GmbH“ bei der HypoVereinsbank, Kontonr. 10030726, BLZ 70020270, zu tätigen.

Die Staatsanwaltschaft München I führt in der vorliegenden Strafsache neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang wurden, folgende Vermögenswerte der Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft gemäß §§ 111b ff StPO einstweilen gesichert :

Mit Beschlagnahme- und Pfändungsbeschluss des AG München vom 07.10.2011, Az.: II Gs 8688/11, wurde folgendes Konto beschlagnahmt und gepfändet:

Konto Nr. 10030726 (Kontoinhaber INET-Dienstleistungen GmbH) bei der UniCredit Bank AG, vertreten durch den Vorstand, Dienstleistungsbereich München, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Apianstraße 14, 85774 Unterföhring. Das Konto wies zum 03.11.2011 ein Guthaben in Höhe von € 13.273,35 aus.

Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es, den durch die Straftat betroffenen Geschädigten einen (ggf. teilweisen) finanziellen Ersatz zu ermöglichen.

Der vom Gesetz vorgesehene Ablauf sieht dabei vor, dass jeder/jede Geschädigte selbst aktiv wird. Im Regelfall muss daher jede/jeder seine/ihre eventuellen Ersatzansprüche selbst gerichtlich geltend machen und kann anschließend mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die von der Staatsanwaltschaft sozusagen stellvertretend gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen. Nur dort, wo der/dem Geschädigten unmittelbar durch die Straftat ein beweglicher Gegenstand entzogen wurde und genau dieser Gegenstand von der Staatsanwaltschaft in amtlichen Gewahrsam genommen wurde (und dieser amtliche Gewahrsam noch besteht), reicht ein einfacher Herausgabeantrag nach § 111k StPO aus.

Erfolgen keine Maßnahmen durch die Geschädigten erhält der/die Beschuldigte möglicherweise die gesicherten Vermögenswerte wieder zurück!

Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens werden durch diese Nachricht nicht berührt, d.h. Sie müssen sich selbst vorab überlegen, ob sich die Beschreitung des Rechtswegs für Sie, auch unter Berücksichtigung der dabei anfallenden Kosten, überhaupt lohnt. In diesem Zusammenhang kann auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Sie sinnvoll sein, durch den allerdings weitere Kosten entstehen.

Bitte bedenken Sie, dass Sie – abgesehen vom oben genannten Sonderfall nach § 111k StPO – nur im Wege der Zwangsvollstreckung auf die gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen können. Dies setzt immer einen zivilrechtlichen Titel voraus. Solche Titel können Vollstreckungsbescheide, vollstreckbare Urteile oder ähnliches sein, die Vollstreckung kann, je nach Sachlage, auch aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests möglich sein. Details hierzu müssten Sie, soweit Sie sich nicht selbst auskennen, ggf. mit einem Anwalt erörtern. Unter Umständen bedarf die Zwangsvollstreckung in das gesicherte Vermögen auch noch der Zulassung durch den Richter (§ 111g StPO) und/oder eines Rangrücktritts der Staatsanwaltschaft, zu dem wiederum eine richterliche Zulassung erforderlich ist (§ 111h StPO).

Das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip (umgangssprachlich: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“) gilt auch in diesem Verfahren. Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche sind daher bei einem schnellen Zugriff wesentlich höher.

Die Aufrechterhaltung der staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen für die Geschädigten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das befasste Gericht die auch zu Ihren Gunsten erwirkten Sicherungsmaßnahmen aufrecht erhalten wird, wird Ihnen dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Haben Sie bitte Verständnis, dass die Staatsanwaltschaft keine Ratschläge zum Verfahren oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten geben kann und darf und eine weitergehende Auskunftserteilung daher nicht erfolgen wird.

Quelle: Bundesanzeiger

Haftstrafe für Abofallenbetreiber

Haft für Abo-Abzocker: Der Hauptangeklagte muss für fast vier Jahre ins Gefängnis. (Quelle: dpa)Im Prozess um Abofallen wurde heute vor dem Hamburger Landgericht das Urteil verkündet.

Die acht Angeklagten – sieben Männer und eine Frau – sollen fast 70 000 Nutzer geprellt und mehr als fünf Millionen Euro ergaunert haben.

Der Hauptangeklagte Abofallenbetreiber (99downloads.de) muss nun für 3 Jahre und neun Monate  ins Gefängnis.

Fünf seiner Mitangeklagten erhielten Bewährungs- oder Geldstrafen, ein weiterer Angeklagter wurde verwarnt.


Im übrigen geht es dem Internetunternehmer Michael Burat demnächst in Frankfurt ebenfalls an den Kragen.

Wenn sich das Frankfurter Gericht – dann das Urteil von Hamburg zum Vorbild nimmt, kann Herr Burat sich “warm” anziehen.

Auch wenn der Verteidiger von Burat im folgenden Video sich noch zuversichtlich zeigt.

Abzocke mit Abofallen – Urteil erwartet

Im Prozess um Abofallen wird heute vor dem Hamburger Landgericht das Urteil erwartet.

Die acht Angeklagten – sieben Männer und eine Frau – sollen fast 70 000 Nutzer geprellt und mehr als fünf Millionen Euro ergaunert haben.

Die Wirtschaftskammer verhandelt bereits seit Ende Oktober gegen sie – unter anderem wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs.

Laut Anklage sollen sie von Juli 2007 bis Februar 2010 mit diversen Scheinfirmen sogenannte Downloadportale im Internet betrieben haben.

Eigentlich kann dort Software kostenlos heruntergeladen werden – doch die Bande soll mehrere hunderttausend Menschen auf ihre eigenen, trickreich gestalteten Internetangebote gelenkt haben. Dabei sollen sie etwa kopierte Internetseiten von seriösen Unternehmen, versteckte Kostenhinweise und präparierte Webseiten genutzt haben.

Wenn die Nutzer nicht zahlten, soll ein ebenfalls angeklagter Rechtsanwalt Mahnschreiben verschickt haben.

Laut Anklage gründete er sogar ein Inkasso-Unternehmen, um ausstehende Forderungen einzutreiben.

Quelle: dpa/ welt

Outlet- Abzocke mit Kinderwagen und Spielzeug

An die diversen Nutzlosseiten des Michael Burat haben wir uns mit der Zeit ja zwangsläufig gewöhnen müssen. Einschließlich der für viele Nutzer überraschenden Rechnungen und Mahnungen für den Download eigentlich kostenloser Software.

Dass Internetnutzer auf der Suche nach Lifestyle-Produkten wie z.B. Produkte von Adidas abgezockt werden sollten, war dann auch nur eine logische Fortsetzung.

Neu aus Herrn Burats Schmiede und anscheinend momentan nur bei den Suchergebnissen bei Yahoo zu finden:

Die Kinderwagen- Abzocke.

Abgezockt werden anscheinend junge Eltern die sparen wollen und häufig auch müssen, um ihren Sprößlingen das Notwendige zukommen zu lassen.

Quelle und mehr bei: antiabzocknet

Abofallenbetreibern wird der Prozess gemacht

Abofallen-Betreiber vor Gericht. Mit sogenannten Abo-Fallen- angeblich kostenlosen Downloads- sollen die Beschuldigten mehr als fünf  Millionen Euro ergaunert haben. Für den Prozess wurden zunächst 20 Verhandlungstage festgelegt. Ein Urteil wird nicht vor Ende Januar 2012 erwartet.

Es ist immer die selbe Methode beim abkassieren. Es wird versucht, auf Internetnutzer die in eine Abofalle geraten sind mittels Mahnungen und Mahnbescheiden Druck aufzubauen, dem dann die meisten Nutzer bereits nach kurzer Zeit nachgeben.

Spätestens wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid per Post kommt (erkennbar am gelben Umschlag) muss gehandelt werden und dem Anspruch insgesamt widersprochen werden. Dies raten die Verbraucherzentralen aber auch kompetente Rechtsanwälte.