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Ermittlungen und Sicherungsmaßnahmen gegen INET-Dienstleistungen GmbH

In einem unter dem Az.: 257 UJs 727590/11 – VMA bei der Staatsanwaltschaft MünchenI geführten Ermittlungsverfahren wegen Betruges zu Lasten der Geschädigten sind aufgrund laufender Ermittlungen folgende Tatsachen bekannt.

Auf dem Konto der UniCredit Bank AG, ehemals HypoVereinsbank AG, Kontonummer 10030726, der Firma INET-Dienstleistungen GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Zlatko ILIC, Nymphenburger Straße 4, 80335 München gehen Zahlungen aufgrund sogenannter Abofallen, sprich Geltendmachung unberechtigter Forderungen für Anmeldungen im Internet für sonst üblicherweise kostenlose Leistungen, ein.

Die unbekannten Täter versenden hierzu Schreiben mit Zahlungsaufforderungen, in denen sie den Empfängern vortäuschen, ein Inkassounternehmen zu sein. Die Zahlungsaufforderungen werden nicht unter der Firmenbezeichnung „INET-Dienstleistungen GmbH“ sondern unter der Firmenbezeichnung „Blue 180.Vermögensverwaltungs GmbH“ versandt.

Als Geschäftsführer der Blue 180.Vermögensverwaltungs GmbH wird ebenfalls Zlatko ILIC aufgeführt.

Inhalte der Zahlungsaufforderungen sind unter anderem unberechtigte Forderungen für Anmeldungen im Internet für sonst üblicherweise kostenlose Leistungen über Websites wie z.B. www.web-downloads.net und www.win-loads.net.

Den Forderungen wird dadurch Nachdruck verliehen, dass den Kunden für den Fall eines fruchtlosen Ablaufs der gesetzten Frist im Namen der Gläubigerin, der ESTESA Ltd., mit der gerichtlichen Geltendmachung der noch offenen Forderungen über einen Rechtsanwalt im Wege der Zwangsvollstreckung inkl. Gehaltspfändungen und SCHUFA-Einträgen gedroht wird.

Die Empfänger der Schreiben werden aufgefordert, die Forderungen außergerichtliche zu begleichen und dazu eine Überweisung auf das Konto der Firma „Blue 180.Vermögensverwaltungs GmbH“ bzw. „INET-Dienstleistungen GmbH“ bei der HypoVereinsbank, Kontonr. 10030726, BLZ 70020270, zu tätigen.

Die Staatsanwaltschaft München I führt in der vorliegenden Strafsache neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang wurden, folgende Vermögenswerte der Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft gemäß §§ 111b ff StPO einstweilen gesichert :

Mit Beschlagnahme- und Pfändungsbeschluss des AG München vom 07.10.2011, Az.: II Gs 8688/11, wurde folgendes Konto beschlagnahmt und gepfändet:

Konto Nr. 10030726 (Kontoinhaber INET-Dienstleistungen GmbH) bei der UniCredit Bank AG, vertreten durch den Vorstand, Dienstleistungsbereich München, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Apianstraße 14, 85774 Unterföhring. Das Konto wies zum 03.11.2011 ein Guthaben in Höhe von € 13.273,35 aus.

Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es, den durch die Straftat betroffenen Geschädigten einen (ggf. teilweisen) finanziellen Ersatz zu ermöglichen.

Der vom Gesetz vorgesehene Ablauf sieht dabei vor, dass jeder/jede Geschädigte selbst aktiv wird. Im Regelfall muss daher jede/jeder seine/ihre eventuellen Ersatzansprüche selbst gerichtlich geltend machen und kann anschließend mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die von der Staatsanwaltschaft sozusagen stellvertretend gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen. Nur dort, wo der/dem Geschädigten unmittelbar durch die Straftat ein beweglicher Gegenstand entzogen wurde und genau dieser Gegenstand von der Staatsanwaltschaft in amtlichen Gewahrsam genommen wurde (und dieser amtliche Gewahrsam noch besteht), reicht ein einfacher Herausgabeantrag nach § 111k StPO aus.

Erfolgen keine Maßnahmen durch die Geschädigten erhält der/die Beschuldigte möglicherweise die gesicherten Vermögenswerte wieder zurück!

Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens werden durch diese Nachricht nicht berührt, d.h. Sie müssen sich selbst vorab überlegen, ob sich die Beschreitung des Rechtswegs für Sie, auch unter Berücksichtigung der dabei anfallenden Kosten, überhaupt lohnt. In diesem Zusammenhang kann auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Sie sinnvoll sein, durch den allerdings weitere Kosten entstehen.

Bitte bedenken Sie, dass Sie – abgesehen vom oben genannten Sonderfall nach § 111k StPO – nur im Wege der Zwangsvollstreckung auf die gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen können. Dies setzt immer einen zivilrechtlichen Titel voraus. Solche Titel können Vollstreckungsbescheide, vollstreckbare Urteile oder ähnliches sein, die Vollstreckung kann, je nach Sachlage, auch aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests möglich sein. Details hierzu müssten Sie, soweit Sie sich nicht selbst auskennen, ggf. mit einem Anwalt erörtern. Unter Umständen bedarf die Zwangsvollstreckung in das gesicherte Vermögen auch noch der Zulassung durch den Richter (§ 111g StPO) und/oder eines Rangrücktritts der Staatsanwaltschaft, zu dem wiederum eine richterliche Zulassung erforderlich ist (§ 111h StPO).

Das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip (umgangssprachlich: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“) gilt auch in diesem Verfahren. Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche sind daher bei einem schnellen Zugriff wesentlich höher.

Die Aufrechterhaltung der staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen für die Geschädigten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das befasste Gericht die auch zu Ihren Gunsten erwirkten Sicherungsmaßnahmen aufrecht erhalten wird, wird Ihnen dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Haben Sie bitte Verständnis, dass die Staatsanwaltschaft keine Ratschläge zum Verfahren oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten geben kann und darf und eine weitergehende Auskunftserteilung daher nicht erfolgen wird.

Quelle: Bundesanzeiger

Polizeieinsatz bei Deutschlands bekanntesten Internetabzocker in Rodgau

Nach Schätzungen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen tappen jeden Monat mehr als 20.000 Menschen in Internetfallen.
Wie zb.  die  von den Belleros mit  der Abofallenwebseite: 99downloads.de oder der
Softwaresammler.de der Content Services Limited.

Seit der ersten Erwähnung der Belleros Premium Media Ltd. mit 99Downloads.de im Januar 2009 sind jetzt   Monate vergangen. Es wurde massiv gegen kritische Berichterstattungen vorgegangen und viele neue Lockvogel-Domains beworben – Doch es gibt noch weitere Neuigkeiten rund um diesen Nutzlosanbieter.

So berichtet Rechtsanwalt Frank Weiß, dass eine Rechnung der Belleros Premium Media Ltd. von Win-Loads.net der media intense GmbH versendet wird – Nun gut, irgendwann schmeißt auch das größte Abzockimperium mal etwas durcheinander.

Auch könnte man Olaf Tank erwähnen, der ja schließlich für die media intense GmbH eintreibt, wie auch für Opendownload.de,  der Content Services Ltd. – Nur dann sind wir ja Österreich. Also wieder zurück nach Deutschland zur Belleros Premium Media Ltd., die ein Ableger der Online Premium Content Ltd. ist.

Das Inkasso betreibt tatkräftig  Rechtsanwalt Sven Schulze, der eine Praktikantin mit dem versenden der Zahlungsaufforderungen für 99Downloads.de beschäftigt.



Akte09 über SoftwareSammler und eingefrorene Konten bei Mega-Downloads

Die Seite “Mega-Downloads.net” bietet Nutzern das herunterladen von Gratis-Software an und steht im Verdacht, ihnen dabei teure Abo-Verträge unterzuschieben – genauso wie bei Win-Loads.net, Abcload.de, Opendownload.de, My-Downloads.de, 99downloads.de und ähnlichen Abzockportalen. Doch die meisten Nutzer bemerken die verdeckten Kosten erst, wenn sie plötzlich Rechnungen und Mahnungen zugeschickt bekommen.

“Mega-Downloads.net” ist seit einigen Jahren aktiv im Internet und fällt immer wieder durch seine Mahnungen auf, die in den letzten Monaten von der Inkassofirma “L&H GmbH” versendet wurden. Doch jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover.

Der Vorwurf lautet Betrug. Der Verdacht: Betroffene könnten gar nicht auf der Webseite gewesen sein und nun trotzdem Rechnungen erhalten.

Nutzer könnten etwa über Gewinnspiele oder Popup-Werbung zu einer unbeabsichtigten Anmeldung gekommen sein.
Im Internet wird auch darüber spekuliert, dass ein Kreditinstitut Anzeige erstattet hat wegen des Verdachts der Geldwäsche. Ausserdem sollten sich die Opfer der Abzocke schon mal darauf einstellen, dass sie demnächst erneut Mahnungen bekommen. Dann aber wahrscheinlich von einer anderen Inkassofirma wie zum Beispiel die ‘Collector GmbH’ oder die ‘VWL Verwaltungs GmbH’.

“Kostenfallen wie ‘Opendownload.de’ breiten sich im Internet wie eine Seuche aus”, hieß es dazu seitens der Verbraucherzentrale im Mai 2009, die zu dem Zeitpunkt mit einer Klage gegen die Firma “Content Services Ltd.” erfolgreich war; doch das Urteil vom 12.05.2009 vom Landgericht Mannheim scheint dem Betreiber irgendwie nicht zu stören, denn nur knapp fünf Wochen später tauchte von dem selben Betreiber eine neue Abzockseite auf: “Softwaresammler.de”
so nennt sich jetzt ist die neue Abzockseite der Firma “Content Services Ltd“.

Auch hier werden die Nutzer bewusst getäuscht, das es sich dabei um ein kostenloses Angebot handelt, da nur einmal kurz vor der vermeindlich kostenlosen Anmeldeseite im kleingedruckten auf dem Preis am rechten Rand hingewiesen wird. Weiterhin wird die Angabe des Gesamtpreises einfach mal wieder so weggelassen und genauso soll man hier auch auf sein Widerrufsrecht verzichten, was übrigens laut dem oben genannten Mannheimer Urteil absolut wettbewerbswidrig ist!

[youtube=http://www.youtube.com/watch?v=C9MDkhGmbJA&hl=de&fs=1&]

In diesem Zusammenhang sucht die Kripo und die Staatsanwaltschaft Hannover noch Betroffene. Bitte stellen Sie sich dann als Zeuge zur Verfügung und schreiben unter Hinweis auf das Aktenzeichen an:

Staatsanwaltschaft Hannover
Postfach 109
30001 Hannover

Aktenzeichen: 5302 Js 41769/09

Belleros – 99downloads und die Verflechtungen in der "Nutzlosbranche"

Seit dem ersten Bericht über die Belleros Premium Media Ltd. mit 99Downloads.de im Januar 2009 sind jetzt schon über 3 Monate vergangen. Alleine in diesem Zeitraum wurde massiv gegen kritische Berichterstattungen vorgegangen und viele neue “Lockvogel-Domains” geschaffen – Doch es gibt noch weitere Neuigkeiten rund um diesen “Nutzlosanbieter”.

So berichtet Rechtsanwalt Frank Weiß, dass eine Rechnung der Belleros Premium Media Ltd. von Win-Loads.net der Media intense GmbH versendet wird.. weiter lesen

1. Downloadhit.org
2. Downloads-Top.de
3. Download-Schneller.org
4. Downloadfabrik.de
5. Download-Fix.org
6. Download-Power.org
7. Download-Sicher.org
8. Starke-Downloads.net
9. Power-Downloads.com
10. 99-Downloads.de

vielen Dank an Adrian Fuchs von Abzocknews für die Recherche

Warnung vor Kostenpflicht auf 99Downloads.de

Neue Seiten dach dem Schema von Mega-Downloads.net , Opendownload.de , Win-Loads.net und viele andere, versuchen im Internet den schnellen Euro zu machen.
Der neue Anbieter “99Downloads.de” versucht jetzt frei erhältliche Software gegen Gebühr “60 Euro” an den Mann/Frau zu bringen.

Doch leider findet man keinen Hinweis zur Kostenpflicht auf der Startseite. Dieser befindet sich nur in den AGB und in einem Fließtext neben dem Anmeldeformular.
Wer also nicht aufpasst ist gleich 60 Euro los, und hat ein Jahresabo!

Das Unternehmen :
Belleros Premium Media Limited
22459 Hamburg
Sperberhorst 6a
Geschäftsführerin: Stephanie Schneider

quelle:
http://www.vorsicht-falle.net/viewtopic.php?t=467