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Akte2010 Abofallenanwälte vor Gericht

Akte2010 über Rechtsanwälte wie zb. Katja Günther, Olaf Tank, Sven Schulze, hier nur einige dieser besonderen “Art”  von Rechtsanwälten, die sich entschieden haben, ihr Geld durch Vertretung der Abofallenbetreiber zu verdienen.

Die Firmen, die hinter den Abofallen stehen,  sind immer die gleichen üblichen Verdächtigen: 99downloads, abcload, opendownload, onlinecontent,  Liebestest.de, Belleros und viele andere mehr.

Sehr selbstsicher und betont “unschuldig” zeigte sich bei der Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht in Bonn Rechtsanwalt Sven Schulze. Ein Interwiev lehnte Schulze mit der Begründung ab: “öffentlichkeitsscheu”

Sven Schulze

(Foto: F.Kaier)

Doch sehen sie dazu den Bericht von Akte2010 über Abofallen und Inkassoanwälte.

Die Icontent GmbH mit: outlets.de und die allerletzte Mahnung zum 03.05.2010

outletsDie Firma IContent GmbH mit outlets.de und ihrem Geschäftsführer Tomas Franko beschäftigt seit längerer Zeit viele Menschen.

Es kommen Rechnungen, Mahnungen und letzte Mahnungen usw. Dies wird in aller Regel damit begleitet, dass durch verschiedene „rechtliche Hinweise“ Zahlungsdruck und Angst bei den Kostenfallenopfern von outlets.de erzeugt wird.

Nunmehr ist wieder die Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH aus München, Geschäftsführerin Frau Katja Günther, unterwegs.

In einer Mahnwelle, welche aus unserer Sicht ein gewaltiges Ausmass erreicht hat, dies belegen die Beschwerden und Anfragen, werden den vermeintlichen Vertragspartnern von outlets.de bis zum 03.05.2010 ein allerletztes Zahlungsziel gesetzt.

Offensichtlich will man den Kostenfallenopfern so richtig Angst einjagen.

Die Frage die sich stellt ist, warum hat outlets. de bis heute noch nicht den Klageweg genommen ? Das Kostenrisiko für outlets.de ist in einem gerichtlichen Verfahren ist enorm. Ob sich davon Frau Katja Günther abhalten lässt bleibt offen. Die Staatsanwaltschaft München hat den Kostenfallenopfern mit ihrer Einstellung des Strafverfahrens gegen Frau Günther einen Bärendienst erwiesen.

Bei insgesamt 3 oder 4 Mahnungen muss sich das Geschäft doch richtig lohnen.

Im übrigen haben andere Kostenfallenangebote wie Megadownloads auch einen solchen Zahlungsdruck erzeugt und nicht geklagt.

Anwälte, Verbrauchervereine und sogar das Bundesministerium für Justiz raten, nicht zu zahlen.

Wenn geklagt wird, legen Sie gegen den gerichtlichen Mahnbescheid umgehend Widerspruch ein und nehmen sich einen Anwalt.

Im übrigen können Sie auch schon im Vorfeld was machen, dass heisst, gegen die aussergerichtliche Forderung schriftlich vorgehen.

Inzwischen gibt es mehrere gerichtliche Entscheidungen gegen outlets.de unter anderen eine Kostenentscheidung vom Amtsgericht Leipzig, die sich sehr ausführlich mit dem Problem des Vertragsschlusses bei outlets.de auseinandersetzt und einem Vertragsschluss deutlich verneint hat.

Wir haben erfahren, dass die Rechtsanwaltskanzlei anwalt sofort aus Halle, welche auch an dem Verfahren in Leipzig beteiligt war, beim Amtsgericht Halle (Saale) ein weiteres Verfahren gegen outlets.de angestrengt hat.

Wir empfehlen in dem Zusammenhang als aussergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbeistand anwaltsofort


Die “Arme” Rechtsanwältin Katja G. ohne Konto

güntherEiner bekannten Münchner Inkassoanwältin ist das Girokonto zu Recht gekündigt worden.

Das Landgericht München I stellte schon letztes Jahr fest, die Juristin habe objektiv den Tatbestand des mutmasslichen Betruges verwirklicht.
Die Anwältin habe gegenüber den angeschriebenen angeblichen Kunden von Internetabofallen ihre gesetzlichen Gebühren abgerechnet. Tatsächlich habe sie mit den Betreibern der Abofallen aber eine andere Vereinbarung gehabt, nämlich dass sie nur den tatsächlichen Zahlungseingang abrechnet, nicht aber auch die Fälle, in denen die Gemahnten nicht zahlen.

Wegen dieses Verhaltens habe die Sparkasse die Geschäftsbeziehung kündigen dürfen. Gegen das Urteil des Landgerichts hatte die Anwältin Berufung eingelegt, diese aber zurückgezogen. Die Entscheidung ist deshalb nun rechtskräftig geworden.

Quelle : Law Blog und  Justiz Bayern

Alles was Recht ist: Urteile im Namen des Volkes

Recht_Die Anwaltskanzlei, Küster, Klas & Kollegen hat in Ihren Urteilen gegen die Nutzlosbranche etwas gestöbert, und lies uns im folgenden ihre juristische Meinung, samt komplette Urteile zukommen. Selbstverständlich veröffentlichen wir gerne die Rechtssprechungen, da sie für den Verbraucher  richtungsweisend sind.

Wir können in dem Zusammenhang nur hoffen, dass sich viele Richter mit ihren Meinungen den bereits ergangenen Urteilen “gegen die Abofallenbetreiber” anschliessen, und das  vor einiger Zeit von einer Amtsrichterin in Karlruhe gesprochene Urteil für die Abzocker ein Einzelfall bleibt.

Fazit: Die Internetpräsenzen von Konsumer.info und viele andere Verbraucherschutzseiten sollten zur Pflichtlektüre für Richter werden, quasi eine Grundlage bilden, damit Juristen immer auf dem laufenden sind, und keine Fehlurteile entstehen. Aber kommen wir nun zu den Rechtssprechungen der letzten Wochen:

Ein sehr erfreuliches Urteil erließ kürzlich das AG Marburg  gegen den ebenfalls bekannten Osnabrücker „Abofallen-Anwalt“ Olaf Tank. Das AG Marburg hat die Entscheidung des AG Karlsruhe im Urteil zitiert und zur Begründung mit herangezogen. Auch hat die Neue Juristische Wochenzeitung (NJW) dieses Urteil zur “Entscheidung der Woche” erklärt.

Das AG Bonn fällte am 12.02.2010 ein “schönes” Urteil gegen den ebenfalls oft in Erscheinung getretenen Hamburger “Abofallen-Anwalt” Sven Schulze. Gegen ihn war bislang noch kein Urteil erwirkt worden. Das Urteil stellt fest, dass das Verhalten des RA Schulze eine zur Schadensersatzpflicht führende sittenwidrige vorsätzliche Schädigung darstellt.  Eine Berufung gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen, allerdings hat die Gegenseite sog. Gehörsrüge gemäß § 321a ZPO erhoben. Eine Entscheidung hierüber steht noch aus, jedoch ist zu erwarten, dass das Urteil Bestand hat.

Am 12.01.2010 wurde ein Wegweiser gegen den Osnabrücker “Abofallen-Anwalt” Olaf Tank erreicht. Das Versäumnisurteil.  Leider enthalten Versäumnisurteile keine Gründe, jedoch muss das Gericht auch bei Erlass eines Versäumnisurteils die Klage und den klägerischen Sachvortrag auf Schlüssigkeit prüfen, was vom Gericht bejaht wurde. Als Anspruchsgrundlagen wurde auch hier § 826 BGB (Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung) sowie § 823 BGB i.V.m. §§ 263, 27 StGB (Beihilfe zum Betrug) herangezogen, was das Gericht als schlüssig erachtete.

Zum Erlass des Versäumnisurteil kam es dadurch, dass  Rechtsanwalt Syndikus (der im Karlsruher Verfahren Katja Günther vertreten hatte und diesmal für RA Tank tätig wurde), sich durch einen anderen Rechtsanwalt vertreten lies. Nachdem dieser sich die mündliche Verhandlung und die Meinung des Richters angehört hatte, teilte er mit, dass er von RA Syndikus die ausdrückliche Anweisung habe, keinerlei Anträge zu stellen (was juristisch als “nicht verhandeln”, also nicht anwesend sein gilt), so dass das Gericht dann (nur) ein Versäumnisurteil erlassen konnte. Eine bemerkenswerte Vorgehensweise…

Leider gab es jedoch auch einen Rückschlag zu verzeichnen. Das Amtsgericht Karlsruhe hat – durch eine andere Richterin als in unserem “alten” Abofallen-Urteil – eine Klage gegen Katja Günther mit ausführlicher (aber unseren Erachtens klar unzutreffender) Begründung abgewiesen.  Man sieht also, dass es sich bei Abofallen immer noch um eine kontroverse Thematik handelt, bei der neben weiterer “Aufklärungsarbeit” auch öffentlicher und medialer Druck auf die Gerichte notwendig ist.

Hier die Urteile der angesprochnenen Fälle, die man sich runterladen oder anschauen kann

AG  Bonn, Urteil vom 12.02.2010 gegen RA Schulze.pdf AG Bonn, Urteil vom 12.02.2010 gegen RA Schulze.pdf
114 K   Anzeigen Download
AG  Marburg, Urteil vom 08.02,2010.pdf AG Marburg, Urteil vom 08.02,2010.pdf
335 K   Anzeigen Download
Beck  Online zu AG Marburg.doc Beck Online zu AG Marburg.doc
163 K    Download
NJW-  Entscheidung der Woche.pdf NJW- Entscheidung der Woche.pdf
32 K   Anzeigen Download
VU d.  AG Karlsruhe v. 12.01.2010 i.S. gegen RA Tank.pdf VU d. AG Karlsruhe v. 12.01.2010 i.S. gegen RA Tank.pdf
62 K   Anzeigen Download
Urteil d. AG Karlsruhe v. 18.02.10 i.S. RA Günther.pdf Urteil d. AG Karlsruhe v. 18.02.10 i.S. RA Günther.pdf
185 K   Anzeigen Download

……….

Betrugs-Ermittlungen gegen Anwältin Katja Günther eingestellt.

güntherDie Staatsanwaltschaft München hat die Ermittlungen gegen die umstrittene Anwältin eingestellt. Günther sei bei ihrem Inkasso für Abofallen im Internet weder Betrug noch Nötigung oder gar Erpressung nachzuweisen.

Die Münchner Rechtsanwältin Katja Günther sorgt seit Jahren für Schlagzeilen – und Verunsicherung bei hunderttausenden Verbrauchern. Günther verschickt   Mahnbriefe für umstrittene Online-Dienste – im Volksmund Abofallen im Internet genannt.

Anwältin Günther könne nicht nachgewiesen werden, dass sie Forderungen geltend macht, „bei denen die Unbegründetheit von vornherein feststeht“, meint die Staatsanwaltschaft. Das Einfordern von Geld „bei unsicherer Rechtslage“ reiche nicht aus, um als Betrug geahndet zu werden.

Und auch die Tatsache, dass Anwältin Günther vielen Opfern Gerichtverfahren androhte, ohne dann wirklich zu klagen, ist für die bayerische Behörde strafrechtlich nicht zu beanstanden: „Die Mahnpraxis der Beschuldigten, die je nach Blickwinkel sozialethisch fragwürdig erscheinen mag, kann nicht unter den Betrugstatbestand des § 263 Strafgesetzbuch subsumiert werden.“

Auch Nötigung könne Katja Günther nicht nachgewiesen werden, meint die Staatsanwaltschaft weiter. Eine Nötigung im strafrechtlichen Sinne ist eine „Drohung mit einem empfindlichen Übel“. So etwas mache Katja Günther nicht.

Quelle und ganzer Bericht bei Augsburger-allgemeine

Online-Abzocker muss 1,2 Mio. Euro abdrücken

Ein Internetnutzer klagt gegen einen Münchner  Onlineabzocker und bekommt sowohl vom Amts, als auch vom Landgericht Recht.

Vor Gericht erscheint Firmen-Chef Bernhard Soldwisch mit seinem Anwalt Bernhard Syndikus. Allein bei diesen beiden Namen bekommen Online-Aktivisten schon einen zittrigen Maus-Finger.

Syndikus vertrat jüngst die berüchtigte Münchner Anwältin und Abmahn-Königin Katja Günther, die zu Schadenersatz verdonnert wurde.

onlinequizZahlen muss  Mandant Soldwisch und sein Internetprojekt  onlinequiz.de.  Die Richterin urteilte, das Angebot sei  ein Geschicklichkeitsspiel und kein Glücksspiel und gab somit dem Kläger Recht. Das Landgericht bestätigte das Urteil in der Berufung.

Werners Anwalt Tarek Abdallah schickte die Rechnung über den Millionengewinn an die bekannte Firmen-Adresse des Chefs Soldwisch.

Plötzlich ist sie unzustellbar!

Ich werde ihn bis ans Ende der Welt verfolgen. Er hat zwei Chancen: zahlen oder ins Gefängnis!

Der Kläger erwägt, den Münchner wegen gewerbsmäßigen Betrugs anzuzeigen.

Syndikus und Soldwisch wollten sich auf Anfrage  zu dem Sachverhalt nicht äußern. Gestern war auch die Internetseite www.onlinequiz.de nicht erreichbar.

Quelle und ganzer Bericht bei der tz

Berichtigte Fassung: Opendownload muss Inkasso-Schaden ersetzen

opendownloadFür die Eintreiberkönige Olaf Tank, Katja Günther, Sven Schulze und Frank Babenhauserheide, die seit Jahren Massenmahnbriefe für die Abofallen Opendownload, Megadownload, 99downloads oder Firstload verschicken, sind schwere Zeiten angebrochen.

Ein hereingetappter Internetnutzer aus Issum (NRW) erstritt jetzt vor dem Landgericht Mannheim in zweiter Instanz ein Urteil, wonach die ” Content Services Ltd.” (Geschäftsführer Alexander Varin ) die Kosten für seinen Anwalt, den er zur Abwehr ihrer Forderung eingesetzt hatte, in voller Höhe bezahlen muss.

Das Urteil AZ 10 S 53 /09 vom 14. Januar 2010 ist sofort vollstreckbar. Eine Revision nicht zugelassen. Das bestätigte heute der Pressesprecher des Landgerichts Mannheim, Richter Dr. Joachim Bock.

Die Content Services Ltd vertreten durch ihren Rechtsanwalt,  hatten behauptet: Es gehöre doch “zum allgemeinen Lebensrisiko”, mit einem unberechtigten Anspruch konfrontiert zu werden .

Das sahen die Richter anders. Auf einen unberechtigten Anspruch könne man sehr wohl mit einem Anwalt reagieren, den die auslösende Partei zu bezahlen habe.

Das Urteil in PDF:  Urteil LG Mannheim vom 14.1.2010

Das Urteil erleichtert es nun vielen Abo-Fallen-Opfern, die Kosten für einen Anwalt von den Inkasso-Gegnern wieder hereinzuholen.

mit freundlicher Genehmigung:  Gomopa.net

Richtigstellung

Der gestrige Opendownload-Bericht enthielt einen Fehler: Nicht Anwältin Katja Günther stand vor Gericht, sondern die Opendownload-Betreiber-Gesellschaft Content Services Ltd. aus Mannheim. Den Inkassobrief für die Betreiberfirma hatte Olaf Tank geschickt.

Das Mannheimer Landgericht nennt zwei Aktenzeichen:
10 S 53/09 – das eigene des Landgerichtes.
14 C 71/09 – das des Amtsgerichtes Mannheim.

Versehentlich haben wir gestern im Zusammenhang mit dem Verfahren  10 S 53/09 des LG
Mannheim berichtet, dass eine Katja Günther die Berufungsklägerin vor dem LG
Mannheim bzw. die Beklagte vor dem AG Mannheim war.

Richtig ist: Beklagte vor dem AG Mannheim und Berufungsklägerin vor dem LG
Mannheim war die Mannheimer “Content Services Ltd.” (Geschäftsführer
Alexander Varin).

Wir bitten diesen Irrtum zu entschuldigen.

Inkassoanwältin: Katja Günther zieht einstweilige Verfügung zurück

güntherDie für ihre Inkassogeschäfte für Onlinefirmen bekannte Rechtsanwältin Katja Günther ist mit dem Versuch gescheitert: Urteil (AG Karlsruhe 9 C 93/09 – rechtskräftig) mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vorzugehen.

Gegenstand der vorläufigen Gerichtsentscheidung, deren Beantragung Günther jetzt zurückgezogen habe, war die Überschrift einer Pressemeldung der  Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und hier:Konsumer, teilte die Konsumentenorganisation heute mit.

Günther störte sich in der Überschrift an der Präposition “wegen“. Das Bindewort lasse den Rückschluss zu, dass Günther strafrechtlich verurteilt wurde, es handelte sich aber um ein zivilrechtliches Verfahren.

“Der Anwalt von Frau Günther trug juristisch ambitioniert vor, dass das Wort ‘wegen’ für Laien und Nicht-Laien zwangsläufig mit einer strafrechtlichen Verurteilung in Verbindung gebracht wird und scheiterte offenkundig damit”

 so Boris Wita von der Verbraucherzentrale. Dies sei aber gar nicht mit der Formulierung zum Ausdruck gekommen, sondern vielmehr eine an den Haaren herbeigezogene Deutung, sagte Wita.

Katja Günther betreibt seit Jahren das Inkassogeschäft für Unternehmen, die einschlägig als Internetabzocker bekannt sind. Sie verschickte massenweise Mahnschreiben, in denen zum Teil zu Unrecht erhobene Entgelte eingetrieben werden sollten. Anfang Oktober 2009 wurde die Anwältin selbst zivilrechtlich dazu verurteilt, die Kosten eines Anwaltes zu übernehmen, der im Auftrag eines Mandanten gegen die Forderung eines von Günther vertretenen Internetunternehmens vorgegangen war.

quelle: golem

Bedauerlicherweise lassen sich immer wieder Rechtsanwälte vor den schmutzigen Karren spannen…

Neues zu Rechtsanwältin Katja Günther die Blogger abmahnen lässt.

Jetzt will sie es anscheinend wissen, unsere allerliebste Nutzlosbranchen Rechtsanwältin Katja Günther mit ihrem Rechtsvertreter Kötz aus Düsseldorf.

Heute erreichte mich ein allerliebstes Schreiben von Ihrem Anwalt  worin er doch tatsächlich  5,100 Euro möchte  und ausserdem die Anwaltskosten ersetzt haben will. Angeblich weil ich gegen die Unterlassungsverfügung , einen gewissen Satz zu schreiben,  auf einem Presseportal verstossen habe.

Nun, ich werde hier den Teufel tun, und auf bewussten Artikel bei www.webnews verlinken, der geneigte Leser muss sich schon selber bemühen :-)

Bekommt er nicht was er will, will er Klage einreichen……  :-)

kötz002

Als Antwort darauf bekam  Rechtsanwalt Kötz nun von mir auch ein allerliebstes Briefchen, das Ihn spätestens am kommenden Dienstag erreicht.

Anmerkung an die werte Rechtsanwältin Katja Günther oder Ra. Kötz:

Lassen sie die Frist die ich ihnen in meinem ersten Brief  setzte zum zweiten mal ohne Reaktion verstreichen, werde ich die beiden Briefe mit den Fristen hier zur allgemeinen Kentnisnahme veröffentlichen.

Der WISO Detektiv über Fiese Anwälte

Scheinbare Gratis-Seiten im Internet entpuppen sich als kostenpflichtig. Und wenn die Leute nicht zahlen wollen, finden sich willige Juristen die mit  Gericht und Inkasso drohen. Ein Paradebeispiel dafür ist die Rechtsanwältin  Katja Günther. Ein Fall für WISO ermittelt.