Und obwohl seit Jahren immer wieder gewarnt wird, fallen noch immer viele Senioren darauf rein.
Auch, weil die Geschäftemacher- unter anderem ein “Shopping Club Berlin” mit immer neuen, raffinierten Tricks arbeiten.
Merke:
Das Versprechen von Geldgewinnen, Sachpreisen oder Geschenken, die im Rahmen einer Busfahrt übergeben werden sollen und die Verwendung einer Postfachadresse oder einer anderweitig irreführenden oder falschen Adresse im Schreiben oder in der Antwortkarte sowie die Möglichkeit, noch andere Personen zur Fahrt mitzunehmen, sind untrügliche Zeichen für eine unseriöse Kaffeefahrt, an deren Ende es die Gewinne niemals gibt, aber immer Abzocke erfolgt.
Die folgende Abzockmasche ist so alt, dass man es fast nicht glauben mag dass Gauner es wieder versuchen, Senioren mittels eines angeblich “eingetriebenen Geldbetrages” auf eine Kaffeefahrt zu locken.
Eine Firma “von Radenstein” verschickt Briefe an Rentner und verspricht diesen eine Gewinnausschüttung in Bar von 946,04 Euro.
In den verschickten Schreiben heisst es:
“Das Geld habe man bei verschiedenen Firmen eingetrieben, die zugesagte Gewinne nicht ausgeschüttet hätten. Als Zusatzprämie aus angeblichen Lagerbestandsauflösungen legt „von Radenstein“ noch ein Geschenk im Wert von 300 Euro und einen „prall gefüllten Präsentkorb“ obendrauf.
Abzuholen sei die Gewinnausschüttung allerdings nur persönlich- und zwar am 7. November in der Zweigstelle der Firma- in der Nähe von Steinfurt.
Um dort hin zu gelangen, werden am Bahnhof in Burgsteinfurt geeignete Verkehrsmittel in Form von Bussen kostenlos zur Verfügung gestellt”.
Wie die “nwzonline” berichtet, laufen Ermittlungen der Polizei gegen eine Firma die sogenannte “Kaffeefahrten” ausrichtet.
Besagte Firma soll per Post rund 30 ältere Hann.Mündener Bürger zu einer angeblichen Firmen-Geburtstagsfeier in eine Gaststätte eingeladen haben.
Nach Polizeiangaben wurden bei dieser “Feier” Reisen angeboten und ein persönliches Wertgeschenk in Höhe von 499 Euro in Aussicht gestellt.
Dieses sollte in Form von Gutscheinen, u.a. von einem Lebensmittel-Discounter, für Reisen und Einkäufe einzulösen sein. Weiterhin wurden Trimmgeräte zum Kauf angeboten.
Um in den Genuss der Gutscheine und des Wertgeschenkes zu gelangen, sollten die Gäste ihre EC-Karte samt gültiger PIN-Nummer angeben.
Mithilfe der PIN buchte dann der Veranstalter unzulässig Geldbeträge ab.
Die in Aussicht gestellten Gutscheine erhielten die Betroffenen nicht.
Oftmals wird die Kaffeefahrt auch als vermeintlicher Gewinn verkauft, bei dem der Preis auf einer Busfahrt überreicht werden soll.
Dass die “Gewinner” zuvor niemals an einem Gewinnspiel teilgenommen haben und ein Preis gar nicht ausgezahlt wird, gehört zur Strategie der Reisen.
Diese erfreuen sich zur Sorge von Verbraucherschützern aber wachsender Beliebtheit. Jeden Tag sollen rund 400 Kaffefahrt-Busse auf Deutschlands Landstraßen unterwegs sein. Verbraucherschützer schätzen, dass etwa fünf Millionen Deutsche pro Jahr bei einer solchen Fahrt mitmachen.
75 Verkaufsveranstaltungen hat der rüstige Rentner mittlerweile auffliegen lassen. Am Anfang hat er selbst an „Kaffeefahrten“ teilgenommen. Mittlerweile kennen ihn die Veranstalter und Busfahrer (er ist verbrannt) und bleibt im Hintergrund.
Er verfolgt die Reisebusse, schleust Informanten ein und holt in dem Moment, wenn die alten Leute Kaufverträge unterschreiben sollen, Ordnungsamt und Polizei.
Bei solchen Veranstaltungen werden Senioren mit Geschenk- und Gewinnversprechen angelockt und dann fachmännisch überredet, für viel Geld Nahrungsergänzungsmittel oder andere, meist überteuerte Sachen zu kaufen.
Die Verkäufer auf solchen Präsentationen beherrschen die Tricks perfekt.
Die “Wir-sind-anders”-Masche.
Der Verkäufer spricht ganz bewusst den nicht immer guten Ruf dieser Kaffeefahrten an.
„Ich weiß, dass es viele schwarze Schafe in dieser Branche gibt. Aber WIR sind ganz anders.“
(Das war die erste Lüge. Die zweite kommt, wenn er sich vorstellt. Grundsätzlich ist der Name falsch.)Das konkrete Ansprechen von miesen Machenschaften schafft Vertrauen. „Da ist ja einer mal richtig ehrlich…“
„Wir wollen nichts verkaufen.“ Natürlich erklärt der Verkäufer genau, wie Magneten auf den menschlichen Organismus wirken und was sie alles können:
„Zum Beispiel Schlaganfall und Herzinfarkt vorbeugen, Kopfschmerzen lindern, Bluthochdruck senken. Leider sei seine neueste Erfindung – eine spezielle Magnet-Einlegesohle – heute noch nicht auf dem Markt”.
Tipp:
Lassen Sie sich auf Kaffeefahrten ruhig einmal unterhalten, verzehren Sie die Speisen und nehmen Sie die Geschenke mit – aber Sie sind nie zu einer Bestellung oder einem Kauf verpflichtet.
Merke:
Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“. Achten Sie bei Verträgen auf das Datum und die Unterschriften.
Die Belehrung über Ihr Widerrufsrecht muss im Vertrag gesondert unterschrieben werden. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.
Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten:
Schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein) binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss an den Verkäufer.
Wenn Sie sich betrogen fühlen, scheuen Sie nicht den Anruf bei der Polizei.
Diese prüft nicht nur Straftatbestände (unzulässige und strafbare Werbung nach § 4 UWG) sondern auch bei der zuständigen Ordnungsbehörde, ob die Veranstaltung angemeldet wurde.
Zwei Wochen vorher muss dieses „Wanderlager“ gemäß § 56 a Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Bei fehlender Anzeige begehen die Verkäufer eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 1000 Euro geahndet werden kann.
(Die meisten Verkäufer kommen ihrer Anzeigepflicht nicht nach, weil schon ihre Einladung gesetzliche Normen verletzt.)
Nach dem Gesetz zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb kann sich der Verkäufer sogar strafbar machen, wenn er versprochene Geschenke nicht überreicht.
Auf jeden Fall haben Sie seit dem 01. 07. 2000 einen Anspruch auf die versprochenen Geschenke.
Damals trat das Fernabsatzgesetz in Kraft. Das Bürgerliche Gesetzbuch –BGB- wurde um den § 661 a ergänzt. Demzufolge müssen Gewinnversprechen eingehalten werden, auch wenn nur „der Eindruck erweckt wurde.“
Nach dem Willen von Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich (CDU) soll mit der Kaffeefahrtabzocke bald Schluss sein. Zusammen mit ihrer bayerischen Amtskollegin Beate Merk (CSU) reichte sie am Freitag auf dem Treffen der Verbraucherschutzminister in Hamburg einen entsprechenden Antrag ein – der auch angenommen wurde.
Daß man den Kaffeefahrtengaunern aber auch ganz anders kommen kann, (im Gegensatz zu Wachtberg-Villip)beweist die Verwaltung des Lahn-Dill-Kreises, der nach eigenen Angaben sozusagen Kaffeefahrten frei ist.
Dabei wird beispielsweise auf Einladungen und “Gewinnmitteilungen” hingewiesen, die Titel wie “VIP-Ausflugsfahrt”, “Traditionelle Jubiläums-Sommerfahrt” oder “Jackpotübergabe in Höhe von 7.500 Euro” tragen. Die Absenderadressen beinhalten fast immer nur ein Postfach als Angabe.
Das Versprechen von Geldgewinnen, Sachpreisen oder Geschenken, die im Rahmen einer Busfahrt übergeben werden sollen und die Verwendung einer Postfachadresse oder einer anderweitig irreführenden oder falschen Adresse im Schreiben oder in der Antwortkarte sowie die Möglichkeit, noch andere Personen zur Fahrt mitzunehmen, sind untrügliche Zeichen für eine unseriöse Kaffeefahrt, an deren Ende es die Gewinne niemals gibt, aber immer Abzocke erfolgt.
Auch in der Schweiz treiben die fragwürdigen Kaffeefahrtenbetreiber das für sie lukrative Geschäft.
Es werden Gewinnschreiben an Rentner verschickt, die suggerieren sollen, man habe in einem “Super- Gewinnspiel” 2.000 Franken, das sind ungefähr 1.650 Euro gewonnen.
Der angebliche Gewinn soll im Rahmen einer Busfahrt überreicht werden. Der glückliche Gewinner muss sich lediglich für die Bus-Fahrt anmelden, in dem er die beigelegte Antwortkarte an den:
Bei so einer Fahrt kosten die Sachen im Vergleich zum normalen Handel das 20- bis 60-Fache. Um ihre Produkte an den Mann zu bringen, ziehen die Verkäufer alle Register.
Das Verkaufspersonal ist meist gut geschult und es lügt.
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