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LG Frankfurt: 4 Jahre und 3 Monate Haft für Faustus Eberle

Wie man bei einem Twitter – Tweet von Tobias Huch entnehmen kann, wurde Faustus Eberle gestern vor dem Landgericht Frankfurt zu 4 Jahren und 3 Monaten Haft wegen versuchtem Betrug verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Prozessbeobachter vermuten, dass Herr Eberle gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt.

StA Frankfurt/Main-Faustus Eberle: Vermögenswerte vorläufig eingefroren, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, gegen Wilhelm Faustus Simon Eberle und andere, wegen Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs, wurden die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend.

Die Aufrechrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt.

Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Quelle: Bundesanzeiger.de

Prozess gegen Gewinnspielbetreiber vor dem LG Düsseldorf

Seit dem 14.11.2012 müssen sich fünf  “ehrenwerte” Männer, darunter ein ehemaliger FDP-Ratsherr aus Meerbusch, vor dem Landgericht Düsseldorf wegen Betruges verantworten.

Das Quintett soll laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft Düsseldorf mehrere Firmen mit der Absicht gegründet haben, Kunden mittels eines angeblichen Gewinnspiels auszunehmen.

Die Angeklagten beschafften sich dazu die Daten von Altkunden eines Gewinnspielunternehmens.

66000 Kunden wurden so betrogen- ohne daß diese sich jemals bei einem Gewinnspiel registriert haben.

Zum Prozessauftakt machten die fünf Angeklagten- ausser Anträge zu stellen keine Angaben.

Gegen einen der beteiligten Herren läuft bereits ein großer Prozess in Frankfurt bei dem mehr als 100.000 Telefonkunden gegen den eigenen Willen kostenpflichtige Abos aufgeschwatzt bekamen.

Dewegen besteht die Möglichkeit, daß das Verfahren in Düsseldorf möglicherweise vorerst ausgesetzt wird.

Quelle: Westdeutsche Zeitung

Rechtswidriges Vorgehen gegen brisantes Akte 20.12 Video

Daß man, wenn man über Abzocker, Gauner und andere dunklen Gelichter berichtet sich nicht unbedingt Freunde fürs Leben schafft, liegt in der Natur der Sache.

Was aber ein simpler Akte 20.12 Beitrag über Faustus Eberle und das Geflecht der Dunkelmänner auslöst, ist kaum zu fassen.

So wurde versucht, mittels eines Telefonanrufes in der man sich als Rechtsanwalt einer angesehenen Frankfurter Kanzlei ausgab-  ein entfernen des Akte 20.12 Videos vom 9.10.12 welches auf der Videoplattform von konsumer.eu zu finden ist,  zu erwirken.

Das ganze sei:

“Rein freundschaftlich und als kostenloser Rat zu betrachten- man meine es ja nur gut.”

Als wir uns, misstrauisch von Berufswegen- mittels einer Email an besagte Frankfurter Kanzlei wandten, stellte sich am darauf folgenden Tag heraus, daß die Kanzlei nicht beauftragt worden sei, irgend etwas gegen uns oder das Video zu unternehmen, alles ist in Ordnung.

Die Betreiber der Videoplattform Dailymotion, wo besagtes Video zu sehen war, ist anscheinend auf irgendwelche dubiosen Beschwerdeschreiben reingefallen, und hat es entfernt. Aber auch bei meinem Filehoster wurde versucht, das Video mit der Behauptung man verletze Rechte löschen zu lassen.

Zitat:

- Persönlichkeitsrecht von Herrn Faustus Eberle
- Persönlichkeitsrecht weiterer Personen
- Urheberrecht Dritter

Nach dem sich der Versuch das Video löschen zu lassen als Fehlschlag herausstellte und das Video immer noch auf der Plattform von konsumer.eu zu finden ist,  griff man zu dem profanen Mittel der Nötigung. § 240 Strafgesetzbuch

So erhielt ich, Fred Kaier am 16.10.12 eine Email in der ich “genötigt” werde.

Nötigung: (Vergleichbar mit Erpressung, nur ohne Geldforderung, deswegen Nötigung).

Auf anraten der Behörden- aus ermittlungstechnischen Gründen nur ein kleiner Auszug der Mail:

…Hallo Herr Kaier, folgender Deal, Sie bereinigen Ihren Internetauftritt[...]und wir versenden keine Infomail [...]mit amtlichem Führungszeugnis[...]z.B. an Bonner Bürger, Künstlervereine.[...]Vielleicht sollten Sie nochmal über Konsumer.eu nachdenken. Denken Sie scharf nach, dass ist nun kein Spiel mehr, die Uhr tickt. Also, denken Sie schnell und vernünftig nach.

Daß man sich den plumpen Versuch die Pressefreiheit mittels einer Nötigung zu beschneiden, sich nicht gefallen lassen kann, ist selbstverständlich-  und ich wandte mich an die Kripo in Bonn.

Der Straftatbestand der Nötigung ist ein so genanntes Offizialdelikt und entsprechende Ermittlungen wurden aufgenommen.

Update 21.10.12

Wie wir gesehen haben, wurde das Video bei Rutube eingestellt. Dort zum anschauen.

Der “Pate der Abofallenmafia” vor Gericht

Update 10.10.12, 12:00 Uhr

Der Inhaber der Webseite “nicht-abzocken.eu” (Torsten T.) leitet die Domain um, man landet auf Seiten der Verbraucherzentrale.

Aber:

Die Internet-Seite vom Erfüllungsgehilfen der Abofallenbetreiber hat nichts mit der Verbraucherzentrale zu tun, Internetnutzer sollten sich nicht verwirren lassen.

Seit einigen Wochen wird dem Internetunternehmer Faustus Eberle, (Pate der Abofallenmafia) in mehreren Verhandlungstagen vor dem Landgericht Frankfurt der Prozess gemacht.

Er muss er sich dafür verantworten, dass er Tausende von Internetnutzern mittels so genannter Abofallen abgezockt hat.

Aber auch die Handlanger des “Paten” werden sich mit Sicherheit irgendwann vor Gericht verantworten müssen.

Akte 2012 ist auf der Spur eines “Erfüllungsgehilfen der Abofallenbetreiber“.

Der Präsidet des Verbraucherschutzvereins “Nicht Abzocken.e.V”, Torsten T. der sich von Faustus Eberle vermutlich hat kaufen lassen, betreibt jetzt eine Presseagentur (IPA), die im Internet so gut wie unbekannt ist.

Akte 2012 stößt bei der Recherche nicht auf Torsten T. ehemaliger Lokführer und Präsident des Verbraucherschutzvereins “Nicht Abzocken.e.V”, sondern findet statt dessen Udo P. den ehemaligen Geschäftsführer der DIS Deutsche Inkassostelle GmbH

Den Film dazu haben wir hier  entdeckt.

Bis zur Klärung einer von uns geschriebenen Email an *********, bleibt das Video bei www.konsumer.eu auf  “privat” gesetzt.

Um Spekulationen zu entkräften: Es gibt und gab bislang keinen Beschluss oder eine Anordung, die uns verbietet, oder verboten hat, das Akte 2012 Video auf konsumer.info zu zeigen.

Update: 15.10.2012 13:oo Uhr

Wie uns Rechtsanwalt ****** per Email bestätigte, hat er unsere Redaktion nicht per Telefon kontaktiert und irgendeine Löschung von einem Film verlangt. (Hatten wir uns schon gedacht). Das Filmchen ist dort zu sehen.