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Die Gewerbeauskunft-Zentrale versucht weiterhin abzuzocken

Die Redaktion von Konsumer berichtet seit September letzten Jahres über die Gewerbeauskunft-Zentrale,

“www.gewerbeauskunft-zentrale.de“.

Ziel dieser Firma ist es, Unternehmer in das eigene Branchenverzeichnis im Internet aufzunehmen. Mit “unseriösem Vorgehen”, wie die Industrie und Handelskammer (IHK) Ostwestfalen in Bielefeld meint.


Teure Internet-Abzocke

Landgericht Düsseldorf zeigt Branchenbuch-Abzockern Grenzen

Die Firma GWE Wirtschaftsinformationsges. mbH, bekannt durch ihr Online-Branchenbuch Gewerbeauskunft-Zentrale.de, musste eine empfindliche Niederlage vor dem Landgericht Düsseldorf hinnehmen.

Die üblicherweise von der Firma genutzten Formulare versuchen zu verschleiern, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.

Das Landgericht Düsseldorf (30 O 148/10) hat sich mit dem Formular der beschäftigt und dabei die bisherige Geschäftspraxis, also die Verwendung des bisher verwendeten Formulars, untersagt.

An folgenden Punkten nahm das Gericht Anstoß:

  • dass bei einer zweijährigen Mindestvertragslaufzeit mit einem Monatspreis geworben werde, was gegen § 5 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) verstoße;
  • dass gegen die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) verstoßen werde, was nach § 4 Nr. 11 UWG wettbewerbswidrig sei;
  • dass die im Kopf des Formulars gewählte Bezeichnung “Gewerbeauskunft-Zentrale – Erfassung gewerblicher Einträge” mit dem Gewerberegister verwechselt werden könnte, und dieser Eindruck durch vorausgefüllte Felder und die generelle Gestaltung des Formulars noch gefördert werde;
  • dass auch Gewerbetreibende häufig unter Zeitdruck stünden und mit nur einem Blick zwischen Werbung und wichtiger Post unterscheiden müssten.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Quellen: Rechtsanwälte  Ferner und  Dosch

Die Abzocke der Gewerbeauskunft-Zentrale

Das Ziel von Gewerbeauskunft-Zentrale, welche eine Internetseite mit Brancheneinträgen betreibt, (“www.gewerbeauskunft-zentrale.de“) ist es, Unternehmer in das eigene Branchenverzeichnis aufzunehmen. Mit “unseriösem Vorgehen”, wie die Industrie und Handelskammer (IHK) Ostwestfalen in Bielefeld meint.

Bereits im Juni warnte die Polizeidirektion Husum unter der Überschrift “Achtung Gewerbetreibende: Abzockerschreiben im Umlauf” vor der Gewerbeauskunft-Zentrale. In Minden nahmen Gewerbetreibende sogar an, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale im Auftrag der Stadtverwaltung handele. Die Stadt distanzierte sich davon in den Medien, wies aber darauf hin, dass das Vorgehen nach “polizeilichen Angaben kein Betrug” sei, da alle Angaben in dem Schreiben “korrekt seien”, wenn auch nicht sofort ersichtlich.

Die Branchenbuch Abzocke

Das Ziel von Gewerbeauskunft-Zentrale, welche  eine Internetseite mit Brancheneinträgen betreibt, (“www.gewerbeauskunft-zentrale.de“) ist es, Unternehmer in das eigene Branchenverzeichnis aufzunehmen. Mit “unseriösem Vorgehen”, wie die Industrie und Handelskammer (IHK) Ostwestfalen in Bielefeld meint.

Die Besitzerin eines Geschäftes ist in die Falle getappt. Sie antwortete auf den Brief der Gewerbeauskunft-Zentale und erhielt eine saftige Rechnung.

Gewerbeauskunft-Zentrale:Kunden und Polizei sprechen von Abzocke

Das Ziel von Gewerbeauskunft-Zentrale, welche  eine Internetseite mit Brancheneinträgen betreibt, (“www.gewerbeauskunft-zentrale.de“) ist es, Unternehmer in das eigene Branchenverzeichnis aufzunehmen. Mit “unseriösem Vorgehen”, wie die Industrie und Handelskammer (IHK) Ostwestfalen in Bielefeld meint.

Bereits im Juni warnte die Polizeidirektion Husum unter der Überschrift “Achtung Gewerbetreibende: Abzockerschreiben im Umlauf” vor der Gewerbeauskunft-Zentrale. In Minden nahmen Gewerbetreibende sogar an, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale im Auftrag der Stadtverwaltung handele. Die Stadt distanzierte sich davon in den Medien, wies aber darauf hin, dass das Vorgehen nach “polizeilichen Angaben kein Betrug” sei, da alle Angaben in dem Schreiben “korrekt seien”, wenn auch nicht sofort ersichtlich.

Darin sieht die IHK eine “arglistige Täuschung“, sagt Morenike Throl vom Referat Recht der Kammer in Bielefeld. Sie habe in den vergangenen Monaten oft von der Gewerbeauskunft-Zentrale gehört.

Bei dieser Masche wird die oft hohe Arbeitsbelastung der Selbstständigen ausgenutzt. Da kommt ein Brief mit offiziellem Eindruck, bei dem oben fett gedruckt steht, Schreiben ist Ihnen schon am 30.07.2010 per Post zugesandt worden!

so Throl.

Das Düsseldorfer Unternehmen ist Ende Juli vom Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität abgemahnt worden, habe bis jetzt allerdings nicht reagiert. Ein Sprecher der GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH kann die Aufregung nicht verstehen.

Alle Angaben, die für ein Angebot nötig sind, sind vorhanden. Der Rest gehe aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervor. Außerdem liefere sein Unternehmen doch eine Gegenleistung, nämlich den Eintrag auf www.gewerbeauskunft-zentrale.de. Die Internetseite wird “mehrere hunderttausend Mal pro Monat angeklickt”. Auch die negativen Einträge in Internetforen zu seinem Unternehmen seien ihm völlig unverständlich und allenfalls gebe es sie nur vereinzelt. Dass zudem die Polizei im Internet vor dem Angebot seiner Firma warnt, könne er nicht nachvollziehen. Er wolle jetzt gerichtlich dagegen vorgehen.

Quelle: Gerald Dunkel/NW-News