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Die illegale Masche mit den Faxen

falle Zahlreiche Unternehmer beschweren sich wegen “die Neue Robinsonliste“. Deshalb warnt der DDV e. V.  aktuell vor der Webseite “Neue Robinsonliste”. Diese Werbesperrliste für Gewerbetreibende war bereits 2011 durch unseriöse Geschäftspraktiken in Erscheinung getreten.

Die Masche: Damals wurden (vermeintlich kostenfreie) Eintragungen von Unternehmen in diese Liste durch Kontaktaufnahme per gesetzlich nicht erlaubter Fax-Werbung und mit  Einsatz einer Abo-Falle generiert. Viele Unternehmen wurden dann unvermittelt für eine „kostenpflichtige Bearbeitungspauschale“ in Höhe von 416,50 Euro (aktuell 350 EUR exkl. MwSt) zur Kasse gebeten.

In der Pressemitteilung wird weiter darauf aufmerksam gemacht, dass man sich schon an den DSW (Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität) gewandt hat, doch die “Neue Robinsonliste” konnte sich einer Verfolgung bisher dadurch entziehen, weil die im Impressum angegebene Adresse anscheinend eine „Scheinadresse ist“, unter der jedoch niemand erreichbar ist! - 

Da erscheint es doch geradezu schleierhaft, wie es der DSW mit dem “Briefkasten” der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH (gewerbeauskunft-zentrale.de) des Sebastian Cypersky so weit bringen konnte.

Apropos Sebastian Cypersky, hat er sich doch aktuell vor dem Amtsgericht Düsseldorf mit seiner GWE-Wirtschaftsinformations GmbH wieder eine Klatsche geholt. Die GWE hat beim Prozess die Klage zurückgenommen wohl deshalb, weil Gerichte quer durch die Republik den Branchenbuchschwindel der GWE als solchen erkannt haben.

Hier der Beschluss des Rechtsstreits vor dem AG Düsseldorf vom 7.3.2013

Quelle: abzocktalk.de / ddv.de / Anwaltskanzlei Johannes

Brachenbuchabzocke ruft Trittbettfahrer auf den Plan

Dass sich das Geschäftsmodell des Branchenbucheintrages in ein Onlineregister als lohnendes, aber durchaus fragwürdiges  Geschäft herausstellt, ist seit der Abzocke der GWE (Gewerbeauskunft-zentrale.de) und ähnlichen Firmen hinlänglich bekannt.

Das “Branchenbuchmodell” nutzt nun auch die Firma “Medienverlag Moritz UG” mit ihrem Sitz in Miesbach.

Auch hier werden, wie bei den bereits bekannten Abzockunternehmen weit über tausend Euro fällig.

Bei dem uns vorliegenden Fall der Moritz UG sind es 1.176 Euro netto pro Jahr. Dazu kommt natürlich noch die Steuer.

moritzug

Die Offerte des “Medienverlag Moritz UG” kann auf den ersten Blick mit einem offiziellen Schreiben des richtigen Branchenbuch Verlages verwechselt werden, wobei die Verwechslung mit dem richtigen Branchenbuchverlag  vermutlich beabsichtigt ist.

Empfängern ist dringend zu empfehlen, das behördlich aussehende Formular nicht ungeprüft zu unterschreiben und an den Medienverlag Moritz UG zurückzusenden, sofern das Vertragsangebot nicht tatsächlich angenommen werden soll.

Auf der Internetseite der WK LEGAL und  Rechtsanwalt Guido Kluck werden dazu die rechtlichen Aspekte erläutert.

Branchenbuch-Abzocker auch im Neuen Jahr aktiv

Auch im Jahr 2013 flattern Kleinunternehmern und Selbstständigen, Schreiben von Gewerbeauskunft-Zentralen ins Haus.

Hinter dem, auf den ersten Blick-  offiziell aussehendem Schreiben der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf, verbirgt sich eine Abofalle.

Viele Unternehmen, Institutionen und Gewerbetreibende sind bereits auf das kostenpflichtige Angebot eines Branchenbucheintrags unter:

www.Gewerbeauskunft-Zentrale.de

reingefallen.

Die Adressaten haben meist zwei Schreiben mit dem amtlich scheinenden Titel:

Gewerbeauskunft-Zentrale.de – Erfassung gewerblicher Einträge

erhalten.

Die  Unternehmer werden im Schreiben aufgefordert, in einem bereits ausgefülltem Formular noch fehlende Daten zu ergänzen oder falsche zu korrigieren und alles unterschrieben zurückzusenden. Für die Rücksendung bietet die GWE  eine kostenlose 0800er-Nummer an, über die die Angeschriebenen eine gebührenfreie Fax-Antwort losschicken können.

Vorsicht Kostenfalle:

Für die Listung der Firmendaten  im Internet werden rund 600 Euro fällig. Bei einer vorgesehenen Vertragslaufzeit von zwei Jahren sind das insgesamt etwa 1200 Euro-  alles für einen Eintrag in einem Online-Firmenregister, dessen Nutzen fragwürdig ist.

Die IHK rät Unternehmern:

Sich nicht zur Zahlung nötigen zu lassen, sondern ein vermeintliches Vertragsverhältnis wegen arglistiger Täuschung anzufechten und vorsorglich zu kündigen.

Und weiter:

Hinsichtlich unseriöser Eintragungsofferten können wir nur immer wieder an betroffene Unternehmen appellieren, derartige Angebote genauestens unter die Lupe zu nehmen und im Zweifel – zum Beispiel bei einem exotischen Firmensitz oder einem fehlenden Impressum – keine Unterschrift zu leisten.

Quelle: torgauerzeitung

Abgezockt dank Kleingedrucktem?

Ein Düsseldorfer Unternehmen gibt sich einen behördlichen Anschein und macht damit Kasse bei gutgläubigen Geschäftsleuten:

Etwa 250 Firmen fielen in Kassel und Umgebung auf deren 1100 Euro teures Angebot für einen zweijährigen Adresseintrag auf der Internetseite Gewerbeauskunft-Zentrale.de herein.

Obwohl es deutschlandweit weit über 1000 Strafanzeigen gibt, lässt sich den fragwürdigen Geschäften nur schwer beikommen.

Derzeit verschickt die Düsseldorfer GWE-Wirtschaftsinformations GmbH wieder verstärkt ihre behördlich aussehenden Schreiben.

Auf diesen sollen die Adressaten gegebenenfalls Korrekturen ihrer Adresse vornehmen.

Im Kleingedruckten stehen die nicht unerheblichen Kosten, die alle akzeptieren, die das Formular unterschrieben zurücksenden.

In Kassel ist von Autohäusern über Einzelhändler, Handwerksbetriebe, Ärzten und Gastronomen fast jede Branche betroffen.

Wer nicht zahlt, erhält die Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Meist bleibt es bei der Drohung.

Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Düsseldorf gingen jährlich Hunderte Strafanzeigen gegen die GWE ein, sagt Sprecher Christoph Kumpa.

Zwar werde wegen Betrugs ermittelt, dies betreffe aber nicht grundsätzlich den Versand der Angebote.

Das Geschäft sei moralisch anstößig, aber keine Straftat. Wer genau lese, könne den Angebotscharakter erkennen.

Es werde im Einzelfall geprüft, ob ein Betrug vorliegt.

Quelle: hna.de

Adressbuch-Abzocke: Dortmunder Kanzlei dreht den Spieß um

Normalerweise ärgert man sich ja nur über den dreisten Abzockversuch, wenn mal wieder ein dubioses Adressbuch-Angebot eingeht.

Das Kleingedruckte der Gewerbeauskunft-zentrale.de (einschließlich der Grammatikfehler):

Basiseintrag: Name, Adresse, Telefon, Informationstext, E-mail, Internetadresse, inklusive Verlinkung auf Ihre Homepage und einem integriertem automatischem Routenplaner. Marketingbeitrag jährlich inkl. Ust: Eur 569,06. Die Aktualisierung und Berechnung erfolgt einmal pro Jahr.

Die Anwälte der Dortmunder Kanzlei Schlüter Graf & Partner greifen jetzt allerdings zu handfester Gegenwehr:

Sie verlangen von der GWE Wirtschaftsinformations GmbH  Geld dafür, dass die ihre Daten veröffentlichen darf.

Die brillante Idee hatte Dr. Mirko Möller, der in der Dortmunder Anwaltskanzlei arbeitet.

Er änderte einfach den Text des Vordrucks, mit dem die Düsseldorfer GWE Wirtschafts-Informations GmbH für ihr Portal gewerbeauskunft-zentrale.de kostenpflichtige Aufträge reinholt.

Statt die Zahlung von 569,06 Euro zu versprechen, schrieb Möller folgendes ins Formular:

Basiseintrag: Für die Erlaubnis, unsere genannten Firmendaten unter Gewerbeauskunft-Zentrale.de veröffentlichen zu dürfen, einschließlich der Verlinkung auf unsere Homepage erhalten wir von der GWE GmbH eine Vergütung von jährlich inkl. Ust: Eur 569,06. Die Berechnung erfolgt einmal pro Jahr im Voraus.

Der Adressbuchverlag nahm die Daten der Anwaltskanzlei prompt in sein Register auf, verweigert aber bislang die Vergütung.

Nun gehen die Dortmunder Rechtsanwälte einen Schritt weiter. Sie haben die GWE Wirtschafts-Information GmbH vor dem Amtsgericht Düsseldorf verklagt. Quelle:  Ra. Udo Vetter via ruhrnachrichten

Im übrigen hat die GWE jüngst vor dem Amtsgericht Hannover durch die Anwaltskanzlei Johannes aus Hamburg, eine böse Schlappe einstecken müssen.

Die GWE verzichtet für immer auf Forderung aus Formular und übernimmt Kosten des Rechtsstreits

AG Hannover, Beschluss vom 14.06.2012, Az. 464 C 2977/12