Search Results



Abgezockt dank Kleingedrucktem?

Ein Düsseldorfer Unternehmen gibt sich einen behördlichen Anschein und macht damit Kasse bei gutgläubigen Geschäftsleuten:

Etwa 250 Firmen fielen in Kassel und Umgebung auf deren 1100 Euro teures Angebot für einen zweijährigen Adresseintrag auf der Internetseite Gewerbeauskunft-Zentrale.de herein.

Obwohl es deutschlandweit weit über 1000 Strafanzeigen gibt, lässt sich den fragwürdigen Geschäften nur schwer beikommen.

Derzeit verschickt die Düsseldorfer GWE-Wirtschaftsinformations GmbH wieder verstärkt ihre behördlich aussehenden Schreiben.

Auf diesen sollen die Adressaten gegebenenfalls Korrekturen ihrer Adresse vornehmen.

Im Kleingedruckten stehen die nicht unerheblichen Kosten, die alle akzeptieren, die das Formular unterschrieben zurücksenden.

In Kassel ist von Autohäusern über Einzelhändler, Handwerksbetriebe, Ärzten und Gastronomen fast jede Branche betroffen.

Wer nicht zahlt, erhält die Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Meist bleibt es bei der Drohung.

Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Düsseldorf gingen jährlich Hunderte Strafanzeigen gegen die GWE ein, sagt Sprecher Christoph Kumpa.

Zwar werde wegen Betrugs ermittelt, dies betreffe aber nicht grundsätzlich den Versand der Angebote.

Das Geschäft sei moralisch anstößig, aber keine Straftat. Wer genau lese, könne den Angebotscharakter erkennen.

Es werde im Einzelfall geprüft, ob ein Betrug vorliegt.

Quelle: hna.de

Adressbuch-Abzocke: Dortmunder Kanzlei dreht den Spieß um

Normalerweise ärgert man sich ja nur über den dreisten Abzockversuch, wenn mal wieder ein dubioses Adressbuch-Angebot eingeht.

Das Kleingedruckte der Gewerbeauskunft-zentrale.de (einschließlich der Grammatikfehler):

Basiseintrag: Name, Adresse, Telefon, Informationstext, E-mail, Internetadresse, inklusive Verlinkung auf Ihre Homepage und einem integriertem automatischem Routenplaner. Marketingbeitrag jährlich inkl. Ust: Eur 569,06. Die Aktualisierung und Berechnung erfolgt einmal pro Jahr.

Die Anwälte der Dortmunder Kanzlei Schlüter Graf & Partner greifen jetzt allerdings zu handfester Gegenwehr:

Sie verlangen von der GWE Wirtschaftsinformations GmbH  Geld dafür, dass die ihre Daten veröffentlichen darf.

Die brillante Idee hatte Dr. Mirko Möller, der in der Dortmunder Anwaltskanzlei arbeitet.

Er änderte einfach den Text des Vordrucks, mit dem die Düsseldorfer GWE Wirtschafts-Informations GmbH für ihr Portal gewerbeauskunft-zentrale.de kostenpflichtige Aufträge reinholt.

Statt die Zahlung von 569,06 Euro zu versprechen, schrieb Möller folgendes ins Formular:

Basiseintrag: Für die Erlaubnis, unsere genannten Firmendaten unter Gewerbeauskunft-Zentrale.de veröffentlichen zu dürfen, einschließlich der Verlinkung auf unsere Homepage erhalten wir von der GWE GmbH eine Vergütung von jährlich inkl. Ust: Eur 569,06. Die Berechnung erfolgt einmal pro Jahr im Voraus.

Der Adressbuchverlag nahm die Daten der Anwaltskanzlei prompt in sein Register auf, verweigert aber bislang die Vergütung.

Nun gehen die Dortmunder Rechtsanwälte einen Schritt weiter. Sie haben die GWE Wirtschafts-Information GmbH vor dem Amtsgericht Düsseldorf verklagt. Quelle:  Ra. Udo Vetter via ruhrnachrichten

Im übrigen hat die GWE jüngst vor dem Amtsgericht Hannover durch die Anwaltskanzlei Johannes aus Hamburg, eine böse Schlappe einstecken müssen.

Die GWE verzichtet für immer auf Forderung aus Formular und übernimmt Kosten des Rechtsstreits

AG Hannover, Beschluss vom 14.06.2012, Az. 464 C 2977/12

Neue Abzocke bei Gewerbetreibenden

Kostenfalle “Gewerbeauskunft-Zentrale“. Wieder werden Faxe oder Briefe von einer GWE GmbH aus Düsseldorf an Gewerbetreibende verschickt. Wer sich dann nicht die Zeit nimmt und das Schreiben genauestens studiert, landet in einer Kostenfalle.

Zur “Kundengewinnung” schreibt die GWE GmbH Gewerbetreibende in ganz Deutschland an und übersendet diesen sogenannte “Eintragungsangebote”.

Dass bei einer Unterschrift ein 2-Jahresvertrag geschlossen wird, der monatlich 39,85 € zzgl. Umsatzsteuer kostet, (in 2 Jahren 956,40 zzgl. Umsatzsteuer) wird dabei so gut im Kleingedruckten versteckt, dass die meisten Angeschriebenen diese Klauseln nicht entdecken.

Fällt der Gewerbetreibende auf die Masche herein und der Vertag kommt zustande, übt die GWE GmbH in der Folge Druck auf ihre vermeintlichen “Kunden” aus und beauftragt schließlich das Inkassounternehmen

“Deutsche Direkt Inkasso” mit der Eintreibung der Forderungen.

Dies kann für den Gewerbetreibenden, der auf die Masche hereingefallen ist, sehr unangenehm und zermürbend werden.

Aus Angst und Unwissenheit zahlen die meisten Opfer.

Dabei bestehen beste Aussichten, sich von dem angeblich geschlossenen Vertrag zu lösen. Zahlreiche Gerichte haben dem Geschäftsmodell der GWE GmbH und ähnlichen Geschäftsmodellen bereits eine Absage erteilt und Unlauterkeit festgestellt.

Die Wirtschaftskanzlei “LoschelderLeisenberg” vertritt bereits zahlreiche Mandanten in dieser Angelegenheit und klagt für ihre Mandanten gegen die GWE GmbH auf Feststellung, dass der geltend gemachte Anspruch nicht besteht.

Die Vergangenheit hat dabei gezeigt, dass dies das beste und effektivste Mittel ist, um sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen.

Wenn der Klage entsprochen wird trägt übrigens die GWE GmbH die Kosten. Den Opfern entstehen also keine Kosten, wenn sie ihr Recht einklagen und gewinnen.

Abzocke der Gewerbeauskunft-zentrale: Schreiben sind unzulässig

Die Gewerbeauskunft-zentrale  erweckt mit dem Formular den Eindruck, dass es sich um den Eintrag in ein öffentliches Register handelt. Auf den zugeschickten Schreiben an Gewerbetreibende, stehen bereits Angaben zum konkreten Unternehmen des Angeschriebenen, die ergänzt oder gegebenenfalls korrigiert werden sollen.

Im kleingedruckten Fließtext des GEW-Schreibens, wird zunächst den “Damen und Herren” erklärt, nur vollständige und aktuelle Firmendaten würden eine “erfolgreiche Empfehlung Ihres Unternehmens” gewährleisten.

Darüber steht zwar unter anderem auch “Eintragungsangebot” und weiter unten mitten im Text, dass der “Basiseintrag” (im Internet) jährlich 569,06 Euro kostet und man mit der Unterzeichnung den Basiseintrag “für zwei Jahre verbindlich bestellt”.

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung “Az. I ZR 157/10″ der Abzocke durch so genannte Branchendienste einen Riegel vorgeschoben. Die “Werbung”, und nichts anderes ist oben angeführtes Angebot, darf bei Gewerbetreibenden nicht gezielt auf die Unaufmerksamkeit des Gewerbetreibenden setzen.

Der werbende Charakter einer Werbung darf nicht verschleiert oder versteckt werden.

Hamburger Schulen tappen in teure Zahl-Falle der Gerwerbeauskunft-Zentrale

Wie die Hamburger Morgenpost berichtete, sind mindestens zwölf Hamburger Schulen in eine teure Abo-Falle der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ getappt und sollen nun je knapp 500 Euro zahlen.  In den Faxen/Briefen des fragwürdigen Unternehmens werden Firmen, Vereine und Institutionen aufgefordert, ihre Daten zu ergänzen oder zu korrigieren.

Wer die Post/Fax ausgefüllt zurückschickt, der hat plötzlich und ungewollt einen Vertrag mit der “Gewerbeauskunft-Zentrale” unterzeichnet. Für monatlich knapp 40 Euro werden die Schulen in ein so gut wie nutzloses Online-Firmenregister eingetragen.

Der Betrag ist für ein Jahr im Voraus zu zahlen, und er läuft in der Regel ganze zwei Jahre.

Quelle: mopo

Im übrigen warnen seit weit über einem Jahr die Polizei, IHKs und diverse andere Institutionen vor den Abzock-Tricks der Gewerbeauskunft-Zentrale oder ähnlich klingender Firmennamen.