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Die illegale Masche mit den Faxen

falle Zahlreiche Unternehmer beschweren sich wegen “die Neue Robinsonliste“. Deshalb warnt der DDV e. V.  aktuell vor der Webseite “Neue Robinsonliste”. Diese Werbesperrliste für Gewerbetreibende war bereits 2011 durch unseriöse Geschäftspraktiken in Erscheinung getreten.

Die Masche: Damals wurden (vermeintlich kostenfreie) Eintragungen von Unternehmen in diese Liste durch Kontaktaufnahme per gesetzlich nicht erlaubter Fax-Werbung und mit  Einsatz einer Abo-Falle generiert. Viele Unternehmen wurden dann unvermittelt für eine „kostenpflichtige Bearbeitungspauschale“ in Höhe von 416,50 Euro (aktuell 350 EUR exkl. MwSt) zur Kasse gebeten.

In der Pressemitteilung wird weiter darauf aufmerksam gemacht, dass man sich schon an den DSW (Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität) gewandt hat, doch die “Neue Robinsonliste” konnte sich einer Verfolgung bisher dadurch entziehen, weil die im Impressum angegebene Adresse anscheinend eine „Scheinadresse ist“, unter der jedoch niemand erreichbar ist! - 

Da erscheint es doch geradezu schleierhaft, wie es der DSW mit dem “Briefkasten” der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH (gewerbeauskunft-zentrale.de) des Sebastian Cypersky so weit bringen konnte.

Apropos Sebastian Cypersky, hat er sich doch aktuell vor dem Amtsgericht Düsseldorf mit seiner GWE-Wirtschaftsinformations GmbH wieder eine Klatsche geholt. Die GWE hat beim Prozess die Klage zurückgenommen wohl deshalb, weil Gerichte quer durch die Republik den Branchenbuchschwindel der GWE als solchen erkannt haben.

Hier der Beschluss des Rechtsstreits vor dem AG Düsseldorf vom 7.3.2013

Quelle: abzocktalk.de / ddv.de / Anwaltskanzlei Johannes

Brachenbuchabzocke ruft Trittbettfahrer auf den Plan

Dass sich das Geschäftsmodell des Branchenbucheintrages in ein Onlineregister als lohnendes, aber durchaus fragwürdiges  Geschäft herausstellt, ist seit der Abzocke der GWE (Gewerbeauskunft-zentrale.de) und ähnlichen Firmen hinlänglich bekannt.

Das “Branchenbuchmodell” nutzt nun auch die Firma “Medienverlag Moritz UG” mit ihrem Sitz in Miesbach.

Auch hier werden, wie bei den bereits bekannten Abzockunternehmen weit über tausend Euro fällig.

Bei dem uns vorliegenden Fall der Moritz UG sind es 1.176 Euro netto pro Jahr. Dazu kommt natürlich noch die Steuer.

moritzug

Die Offerte des “Medienverlag Moritz UG” kann auf den ersten Blick mit einem offiziellen Schreiben des richtigen Branchenbuch Verlages verwechselt werden, wobei die Verwechslung mit dem richtigen Branchenbuchverlag  vermutlich beabsichtigt ist.

Empfängern ist dringend zu empfehlen, das behördlich aussehende Formular nicht ungeprüft zu unterschreiben und an den Medienverlag Moritz UG zurückzusenden, sofern das Vertragsangebot nicht tatsächlich angenommen werden soll.

Auf der Internetseite der WK LEGAL und  Rechtsanwalt Guido Kluck werden dazu die rechtlichen Aspekte erläutert.

Branchenbuch-Abzocker auch im Neuen Jahr aktiv

Auch im Jahr 2013 flattern Kleinunternehmern und Selbstständigen, Schreiben von Gewerbeauskunft-Zentralen ins Haus.

Hinter dem, auf den ersten Blick-  offiziell aussehendem Schreiben der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf, verbirgt sich eine Abofalle.

Viele Unternehmen, Institutionen und Gewerbetreibende sind bereits auf das kostenpflichtige Angebot eines Branchenbucheintrags unter:

www.Gewerbeauskunft-Zentrale.de

reingefallen.

Die Adressaten haben meist zwei Schreiben mit dem amtlich scheinenden Titel:

Gewerbeauskunft-Zentrale.de – Erfassung gewerblicher Einträge

erhalten.

Die  Unternehmer werden im Schreiben aufgefordert, in einem bereits ausgefülltem Formular noch fehlende Daten zu ergänzen oder falsche zu korrigieren und alles unterschrieben zurückzusenden. Für die Rücksendung bietet die GWE  eine kostenlose 0800er-Nummer an, über die die Angeschriebenen eine gebührenfreie Fax-Antwort losschicken können.

Vorsicht Kostenfalle:

Für die Listung der Firmendaten  im Internet werden rund 600 Euro fällig. Bei einer vorgesehenen Vertragslaufzeit von zwei Jahren sind das insgesamt etwa 1200 Euro-  alles für einen Eintrag in einem Online-Firmenregister, dessen Nutzen fragwürdig ist.

Die IHK rät Unternehmern:

Sich nicht zur Zahlung nötigen zu lassen, sondern ein vermeintliches Vertragsverhältnis wegen arglistiger Täuschung anzufechten und vorsorglich zu kündigen.

Und weiter:

Hinsichtlich unseriöser Eintragungsofferten können wir nur immer wieder an betroffene Unternehmen appellieren, derartige Angebote genauestens unter die Lupe zu nehmen und im Zweifel – zum Beispiel bei einem exotischen Firmensitz oder einem fehlenden Impressum – keine Unterschrift zu leisten.

Quelle: torgauerzeitung

GWE GmbH: Rechtsanwalt legt Mandat nieder

Die Gewerbeauskunft-zentrale  erweckt mit den verschickten Formularen den Eindruck, dass es sich um den Eintrag in ein öffentliches Register handelt.

Auf den zugeschickten Schreiben an Gewerbetreibende, stehen bereits Angaben zum konkreten Unternehmen des Angeschriebenen, die ergänzt oder gegebenenfalls korrigiert werden sollen.

Dieser Eintrag ist natürlich nicht kostenlos, was aber geschickt im Schreiben verschleiert wird.

Bis vor kurzem verschickte die GWE Wirtschaftsinformations GmbH deshalb Mahnbescheide der Gewerbeauskunft-Zentralean Unternehmer und Selbständige.

Wie Rechtsanwalt Holger Hesterberg nun berichtet, erreichte ihn am 29.08.2012 ein Schreiben des Herrn RA Hofheinz, dass dieser das Mandat für die Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE GmbH) niedergelegt habe.

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität hatte vor dem Landgericht Düsseldorf gegen die GWE-GmbH geklagt. Das Landgericht Düsseldorf (38 O 148/10) hatte sich in diesem Urteil mit dem Formular der Gewerbeauskunft-Zentrale beschäftigt und dabei die bisherige Geschäftspraxis, also die Verwendung des bisher verwendeten Formulars, untersagt.

Am 14.2.2012 kam es in der Berufung vor dem OLG Düsseldorf AZ: I-20 U 100/11 zur mündlichen Verhandlung. Der Vorsitzende Richter führte hierbei aus, dass das Gericht keine Geschäftsmodelle billigen werde, die auf einen unaufmerksamen Adressaten spekulierten, egal, wie viele Betroffene tatsächlich irregeführt worden seien.

Mit Urteil vom 14.01.2011, Az. 309 S 66/10, wertete das Landgericht Hamburg auch in 2. Instanz das Versenden von irreführenden Formularen für Internet-Branchenbuchverzeichnisse als Betrug und stellte zudem fest, dass derartige Verträge nichtig seien und der dortige Versender zum Schadensersatz verpflichtet sei.

Quelle: anwalt.de

Rechtsanwalt beantragt Mahnbescheide für Online-Branchenbuch

Wieder flatterern Mahnbescheide der Gewerbeauskunft-Zentrale an Unternehmer und Selbständige in deren Briefkästen.

Antragsteller: GWE Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf.

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kay Hofheinz aus Köln.

In Düsseldorf vor dem Amtsgericht hat die GWE ein Verfahren gewonnen und eines verloren. Das OLG Düsseldorf hat zudem in einer wettbewerbsrechtlichen Sache deutlich gesagt, dass das einst verwendete Formular irreführend sei.

Danach wurde das Formular an ein paar Stellen geändert und munter weiter gemacht.

Das oben genannte neue Urteil des BGH ist im Volltext (pdf) zu lesen.

Die beiden BGH-Entscheidungen (Bye-bye, Online-Branchenbuch-Abzocke und Branchenbuch Berg: Auch Gewerbetreibende dürfen mal flüchtig lesen) scheinen die irgendwie nicht zu kennen. Oder – was wahrscheinlicher ist – sie gehen davon aus, dass diese Urteile auf ihr Geschäftsgebaren nicht anwendbar ist.

Quelle: Klawtext