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Obdachlos: Schon GEZbezahlt?

Mit der GEZ hatten wir uns in den letzen Jahren so das ein oder andere mal beschäftigt, und nicht immer war der Grund erfreulich.
Was nun  Fernsehkritik TV aufdeckte ist der Oberhammer schlecht hin.

Der GEZ neuestes Husarenstückchen-  man forderte von einem Obdachlosen (also jemand ohne Wohnung) Gebühren- natürlich fürs Fernsehgucken, “weil ja jeder Obdachlose auf der Strasse einen Fernseher dort stehen hat”.

Nur der Obdachlose, Peter S. aus Bremen hatte gar keinen TV, aber wen wundert es-  das interessierte die GEZ nicht besonders und beharrte auf  Zahlung.

Sie forderte, natürlich über Jahre rückwirkend knapp 400 Euro. Aller Widerspruch und Einspruch dagegen-  sogar mittels eines Anwalts blieben erfolglos.

Also stotterte der Peter S. in monatlichen Kleinstraten den gefordeten Betrag ab.

Als die letzte Rate überwiesen war und alles erledigt schien, gab es erneut Post von der GEZ.

Man forderte nun von Peter S. einen angeblich fehlenden Cent ein. Doch nach genauer Untersuchung der Rechnungen stellte sich heraus, nicht Herr S. schuldet der GEZ einen Cent, sondern die GEZ  Herrn S.

Doch wie sollte es anders sein, die GEZ denkt gar nicht ans zurückzahlen…


Schon BEZahlt? Vorsicht, Kaffeefahrt!

Das Logo ist bis auf einen kleinen Buchstabendreher – BEZ statt GEZ – vertrauenerweckend, und die Versprechen im offiziell aussehenden Schreiben klingen vielversprechend.

Ein neuer Flachbildfernseher und ein Jahr Gebührenbefreiung winken als Kundenprämie, außerdem ein Preis in Höhe von 2.500 Euro. Da scheint es sich doch zu lohnen, zur „Gewinnübergabe“ anzureisen? Irrtum!

Denn zu gewinnen gibt es erfahrungsgemäß nichts, und wegen der dreisten Logo-Ähnlichkeit mit der Gebühreneinzugszentrale ermittelt die Staatsanwaltschaft Oldenburg.

Die vermeintlichen Gewinner sollen auf eine Kaffeefahrt gelockt werden. Dort findet eine mehrstündige Veranstaltung statt, die mit den Versprechen im Brief nichts zu tun hat.

Wir waren bereits am 30. Januar diese Jahres dabei, damals waren es Briefe von angeblichen Finanzdienstleistern.

Im übrigen ist es der selbe Landgasthof, mit deren Wirtsleuten die sich im Januar dieses Jahres- wie auch jetzt aktuell, für diese üblen Kaffeefahrtabzocker zur Verfügung stellt.

Damals bekamen wir übrigends dem Landgasthof  “Zu den drei Linden“  Hausverbot.


Schon BEZahlt? Vorsicht, Kaffeefahrt!

Bald Wirklichkeit? Vermieter als Spitzel für die GEZ?

Vermieter sollen in Zukunft im Auftrag der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ihre Mieter bespitzeln. So will es anscheinend der neue Staatsvertrag über Rundfunkgebühren, der Anfang 2013 in Kraft treten soll.

Demnach sollen alle Vermieter und Wohnungsverwalter künftig per Gesetz dazu gezwungen werden, der GEZ genaue Angaben über solche Mieter zu machen, die ihre Haushaltspauschale nicht bezahlen.

Im Staatsvertrag, der noch vom Landtag ratifiziert werden muss, heißt es unter Paragraf 9:

„Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer (…) der Wohnung oder des Grundstücks verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber (…) zu erteilen.“

Die Auskunftspflicht beinhaltet unter anderem Namen der Bewohner und deren Geburtsdaten, Beginn des Mietverhältnisses oder – im Falle von Firmen – die Zahl der Beschäftigten. Aber auch zum „Lebenssachverhalt“ ihrer Mieter können Hauseigentümer von der GEZ künftig ganz legal ausgequetscht werden. Bei Weigerung droht ein „Verwaltungszwangsverfahren“.

Quelle: Lübecker Nachrichten

Kaffeefahrtenabzocke mit Kundenbetreuung “Schon BEZahlt”

Zur Zeit werden Kaffeefahrt- Einladungen der Firma “Kundenbetreuung Schon BEZahlt. Danke” aus Stedingsmühlen verschickt. Aussehen und Schriftart der “Einladung zur Gewinnübergabe” sind dem echten  Schreiben der Gebühreneinzugszentrale des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (GEZ) sehr ähnlich. In der Einladung heißt es, die Geschenke seien das “Dankeschön für die gezahlten GEZ-Gebühren”. Ein absoluter Unsinn!

Es hat sich in all den vielen Jahren in denen solche oder ähnliche Schreiben verschickt werden herausgestellt, dass die versprochenen hochpreisigen Geschenke nie überreicht werden. Immer gibt es ein juristisches Hintertürchen damit solche Preise nicht vor Ort überreicht werden müssen.

Der in der Einladung genannte Gewinn von 2.500,00 € der versprochene LCD-Flachbildfernseher und die angebliche Gebührenbefreiung für ein Jahr sind die üblichen Lockmittel der Kaffeefahrtenveranstalter.

Auch hier gilt unser Rat: Nicht mitfahren.

GEZ soll vollen Zugriff auf Daten erhalten

GEZ GezahltMit der Umstellung der Rundfunkgebühr auf eine Rundfunkabgabe pro Haushalt und Betrieb soll die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von ARD, ZDF und Deutschlandradio ab dem Jahr 2013 zu einer Art bundesweitem Zentralregister ausgebaut werden. Das geht aus einem Staatsvertragsentwurf der Länder hervor, den der Internet-Politikblog “carta.info” gestern veröffentlicht hat.

Den Arbeitsentwurf könnten die Ministerpräsidenten bereits am 29. September beschließen. Dem Entwurf zufolge soll die GEZ, der heute kein Bürger auch nur die Tür öffnen muss, künftig vollen Zugriff auf die Daten der örtlichen Einwohnermeldeämter haben “und bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen” weitere Bürger-Daten erheben dürfen.

Die ARD-Rundfunkanstalten sollen diese Daten untereinander austauschen dürfen.

Um die Gebührenpflicht feststellen zu können, soll jeder Inhaber einer Wohnung verpflichtet werden, der GEZ umfangreiche persönliche Angaben auch über Mitbewohner zu machen.

Quelle: rp-online

Gab es sowas nicht früher mal in der DDR? Sowas nannte man dann Spitzel, und Blockwarte …. Das Ganze erinnert mich aber stark an “Stasi” Methoden.