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Neues von Euroweb und Webstyle bei “Escher”

Als ich im September letzten Jahres über die Firma Euroweb berichtete, ……. blablabla

“Rest vorerst editiert und entfernt wegen einer einstweiligen Verfügung

können sie dem heutigen Bericht entnehmen, in dem es neue Fakten über Euroweb gibt.

Die Firma “Euroweb” und “Webstyle” ist  wieder einmal Thema beim MDR und Escher. Ein ehemaliger Mitarbeiter packt aus. Rechtsanwalt Stefan Musiol berichtet, daß es inzwischen auch Urteile gibt, die für den Verbraucher sprechen.

Und das sagt die Zahnärztekammer Niedersachsen dazu.

16 Kommentare

  1. Vielen Dank.
    Einige der o.g. Urteile sind hier zum Download verlinkt.
    http://www.blogigo.de/euroweb_vor_gericht

  2. Fritz sagt:

    Danke fürs hochladen !
    Es bleibt zu hoffen, dass Herr Escher nicht noch eine 3. Folge senden muss bis man diesen Firmen einhalt gebietet.
    Mein Kompliment an Herrn Romaker der sich von dieser Firma nicht einschüchtern lässt !
    Die Betroffenen stehen hinter Ihnen !
    Gruß

  3. user sagt:

    Vielen Dank!

    ich bin von der Firma zum Vorstellungsgespräch eingeladen – ist nun abgesagt.

    Unfassbare Methoden….

    Also vielen Dank!

    • michael sagt:

      Hi bin auch eingeladen worden…hatte schon von vornherein eine gewisse skepsis vor
      dieser Firma und hatte mich eigentlich garnicht beworben, bin dann aber über den personalvermittler MAXWORKER vermittelt worden.
      bin aus münchen und du???
      vlt können wir uns ja ein bischen austauschen…

      gruss michael

  4. Fritz sagt:

    ACHTUNG EUROWEB-GESCHÄDIGTE :
    Am Donnerstag den 04.02.2010 findet um 9 Uhr morgens im BGH in Karlsruhe die Entscheidung bzgl.Werkvertrag (21 S 53/08 // 31 C 8544/07) statt. Nachzulesen hier :
    blogigo.de/euroweb_vor_gericht/Alles-hat-ein-Ende-nur-die-Wurst-hat-zwei/1/
    #Beitrag 327
    Die Sitzung ist öffentlich, d.h. JEDER Geschädigte kann daran teilnehmen !
    Wer sich im Klaren darüber ist, wie wichtig die Entscheidung bzgl.Werkvertrag für seinen eigenen Rechtsstreit ist sollte sich das nicht entgehen lassen !
    Warum ist diese Entscheidung so wichtig ?? —> medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2007

    Wir sehen uns ;-)

  5. JoJo sagt:

    Hallo,
    zu dem Bericht vom 04.02.10 sei ergänzend noch gesagt, dass sich die Firma Euroweb eine Lücke im bundesdeutschen Handelsgesetz zu nutze macht, indem gerade für Selbstständige und Gewerbetreibende, (nicht wie bei Otto-Normalverbrauchern) das 14-tägige Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist. Ein Hinweis darauf erfolgt von den Vertretern, welche Ihre Kunden zu schnellen Vertragsabschlüssen drängen, natürlich nicht.
    Auch der Vorwurf, in der Art von Haustürgeschäften, Verträge abzuschließen entfällt, da sich die Vertreter meist telefonisch anmelden.
    Das Problem ist m. E. nicht, ob nun Werk- oder Dienstvertrag, sondern grundsätzlich das Kündigungsrecht für Gewerbetreibende. Darauf wurde in dem Beitrag leider nicht einmal von einem gestandenem Anwalt eingegangen.

    • Pueschki sagt:

      Mal zum Webststyle… Es ist schon ziemlich beschi… , für eine Seite zahlen zu müssen, die es noch nicht einmal gibt. Und das Schlimmste daran ist, das man nichts dagegen tun kann. Aber es tröstet mich, zu wissen, das ich nicht die Einzige bin die darauf ******** ist.

      LG

  6. admin sagt:

    @JoJo
    Dann sollten sie sich den neuesten Bericht ansehen, dort wird sehrwohl auf diese Problematik hingewiesen!
    http://www.konsumer.info/?p=7594

  7. JoJo sagt:

    … nur, dass sich der BGH vermutl. über diese Ungleichbehandlung noch keine Gedanken gemacht hat.

  8. @ JoJo
    Der BGH hat hier anhand des o.g. Urteils die grundsätzliche Einordnung des strittigen Internet-System-Vertrages im Vertragsrecht zu beurteilen.
    Das Kündigungsrecht zu ändern liegt wohl eher in der Zuständigkeit der Politiker, die in zunehmenden Maße von Betroffenen auf diese Problematik hingewiesen werden.
    Wichtig wären noch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, da immer mehr Gerichte eine arglistige Täuschung bei der Anbahnung des Vertrages erkennen.

  9. Pet sagt:

    Kurz mal dazu, mittlerweile heisst das Unternehmen nicht mehr Euroweb QUAM sondern MAXCLIP, die WebStyle exisitiert auch weiterhin paralell dazu. Also weiterhin vorsicht walten lassen. Ich hatte das Glück mal einen Einblick zu bekommen vom Strukturvertrieb den sie machen.

    Nichtdestotrotz muss ich aber auch sagen, ich habe kein Verständnis (für beide Seiten) aber vor allem für sog. Geschäftsinhaber, die sich darauf einlassen. Auch als GF sollte man in der Lage sein, Verträge lesen und interpretieren zu können. In den meisten Fällen wird es der Euroweb einfach viel zu leicht gemacht.

  10. Muggel1402 sagt:

    Hallo

    Ich hatte vor ein paar Tagen einen Anruf bekommen, wo man mir versprach eine kostenlose Homepage zu erstellen. Ich müsste dafür nur als Referenz herhalten.

    Der Vertreter war auch dann bei mir vor Ort. Nach anderthalb Stunde sollte ich mich entscheiden ob ich den Vertrag ( der nicht mehr umsonst war ) unterschreibe oder nicht.

    Meine Frage nach einer Bedenkzeit wurde abgelehnt.

    Gott sei dank habe ich nicht unterschrieben und mich mal im Netz schlau gemacht.

    Übrigens die Firma stellte sich als webstyle bei mir vor .

  11. talia sagt:

    ich war leider so **** und habe unterschrieben.
    Hatte schon damals ein schlechtes Gewissen und habe dem Vertreter gefragt, ob ich noch am selben Tag zurück treten könne. Dies hat er bejat, aber jetzt will er davon nichts mehr wissen.
    Maxclip pocht auf ihren Vertrag.

    Gibt es keine Chance dort wieder raus zu kommen?
    Ich könnte mich außerdem echt ärgern, dass ich meine Rechtsschutzversicherung immer noch ununterschrieben hier liegen habe :-(

    • zina sagt:

      Hi, talia, bin auch so****, inzwischen sind Unterlagen beim Anwalt, der will es anfechten wegen….. weiß nicht genau was, aber der auch sagt, daß die skrupellos eine Gesetzlücke ausgenutzt haben. Wird wohl noch eine Gerichtssitzung meinetwegen geben.

    • Jules sagt:

      Hallo @talia,

      als Euroweb/Maxclip Online-Kundenbetreuer ist es mein Job Probleme zu lösen. Ich würde Ihnen anbieten, mir Ihren Fall in diesem Forum zu schildern – warum Sie am nächsten Tag widerrufen haben usw. – oder mich direkt zu kontaktieren, da wir über keinerlei gespeicherte Daten zu Ihrer Person „talia“ verfügen. Ich werde mich sofort um Ihr Problem kümmern, Ihnen das Resultat aber aus Rücksicht auf Ihre Privatsphäre gerne persönlich übermitteln. Je länger wir nicht zu einer Einigung kommen, desto teurer wird die Angelegenheit für beide Seiten. Sie können sich vorstellen, dass es für ein Unternehmen wie Euroweb in hohem Maße unangenehm ist, wenn solche Fälle auftreten und Kunden unzufrieden sind.
      Da Euroweb nur Verträge mit Unternehmer abschließt, sensibilisieren wir in unseren Schulungen die für uns tätigen Außendienstmitarbeiter beim Kundengespräch darauf hinzuweisen, dass es grundsätzlich kein Rücktrittsrecht für Unternehmen gibt. Als Unternehmer werden Personen bezeichnet, die mit dem Vertragsabschluss eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit ausüben. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Unternehmen einen besseren Überblick über geschäftliche Vorgänge haben als Privatkunden und auch wissen, dass es kein grundsätzliches Rücktrittsrecht für gewerbliche Kunden gibt
      Leider entsteht in den Blogs der Eindruck, Euroweb sei eine Betrugsfirma und somit kontaktieren einige Kunden sobald sie diese Einträge hier gelesen haben einen Rechtsanwalt obwohl kein Grund dafür besteht. Würden wir keine oder eine nur unzureichenden Leistung erbringen dann wäre das ja verständlich. Aber das ist nicht der Fall.
      Mit freundlichen Grüßen
      Jules

      Online-Redakteur
      Jules
      Social Media/Kundenbetreuung
      Euroweb Internet GmbH
      eurowep-group.com
      Jules@euroweb.de

  12. hinzundkunz sagt:

    Hallo Herr Jules,
    warum wird von Ihnen nicht offen erklärt, dass jeder Besteller grundsätzlich ein freies werkvertragliches Kündigungsrecht nach § 649 BGB hat mit der Folge, dass sich der Vergütungsanspruch je nach Höhe der ersparten Aufwendungen und anderweitigen Verdienstmöglichkeiten reduzieren kann. Es trägt nicht zur Glaubwürdigkeit ihres Arbeitgebers bei, wenn stattdessen immer wieder ein Verbraucher-Widerrufsrecht thematisiert wird, dass es natürlich für Unternehmer nicht gibt. Bei dem Kündigungsrecht des Bestellers nach § 649 BGB stellt sich doch gar nicht die Frage nach Verbraucher oder Unternehmer.Warum überzieht man denjenigen, die sich vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften lösen will mit einer Klage und verlangt jeweils die vollen Gebühren, ohne sich die Ersparnisse und anderen Verdienstmöglichkeiten anrechnen zu lassen.

    Ihr Arbeitgeber hat jedenfalls zurzeit einige Mühen vor den Gerichten einen Ausschluss dieses freien Kündigungsrechts des Bestellers einer Werkleistung zu konstruieren. Die Gerichte, die einen solchen Auschluss aktuell in den AGB erkennen wollen, halten ihn wegen Benachteiligung des Kunden für unwirksam. Ihr Arbeitnehmer nennt die Kunden Partner und geriert sich als Förderer von Kleinunternehmer.

    Warum läßt er diejenigen, die keine Partner sein wollen und das bereits kurz nach Unterzeichnung merken nicht einfach mit freundlichen Empfehlungen gehen? Vieviel Klagen von Kunden gibt es denn und wieviel von Ihrem Arbeitgeber gegen Kunden?

    Na, Herr Jules, trauen Sie sich zu antworten, oder dürfen Sie nicht.

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