Die Hintermänner der “acoreus” Inkasso Services GmbH aus Neuss
Jeder kennt sie – Die für ihre dubiosen Inkassoforderungen bekannte “TÜV” geprüfte Acoreus Collection Services GmbH aus Neuss.
Leider war das Unternehmen bislang nicht in der Lage seine Geschäftspraktiken zu erläutern.
Dabei hat sich der BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V.) im September 2009 doch noch so für Acoreus gefreut:
Dabei sorgt diese Pressemitteilung durchaus für Verwirrung, denn lt. eigener Aussage war die Mediafinanz AG aus Osnabrück (ebenfalls Mitglied im BDIU) das erste Unternehmen, welches das TÜV-Siegel erhalten hat:
Dr. Alexander Ey, Vorstandsmitglied der mediafinanz AG, setzt schon seit Jahren auf externe Unterstützung im Qualitätsmanagement und sieht seine Strategie bestätigt: “Unser Unternehmen hat bereits im vergangenen Jahr als erstes Inkassounternehmen Deutschlands die Auszeichnung für TÜV-geprüftes Forderungsmanagement erlangt.
Das gerade die Mediafinanz AG ein Mitglied des BDIU ist kann man durchaus als Farce betrachten - So publizierte der BDIU im März 2009 unter einer eigens eingerichteten Rubrik “Abofallen” eine Pressemitteilung mit folgender Kernaussage:
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) distanziert sich von der Einziehung unberechtigter Forderungen. Wolfgang Spitz, Präsident des Verbandes, sagt: „Erkennt ein BDIU-Verbandsmitglied, dass eine einzuziehende Forderung nicht oder nur zum Teil nicht rechtswirksam ist oder auf sittenwidrige Weise entstand, so darf es diese für den Mandanten nicht einfordern. Gegen etwaige Verstöße gehen wir mit Entschiedenheit vor.“
Das es sich wohl nur um heiße Luft handelt zeigt uns die Mitgliederliste des BDIU:
Der einschlägig bekannte Abo-Abzocker Daniel Rosenke hat nicht nur die besten Kontakte zur Schattenwirtschaft, sondern kooperiert schon seit Jahren mit der Mediafinanz AG. Für weitere Informationen empfehle ich Ihnen die Google-Suche und machen sich ein eigenes Bild.
Somit macht sich der BDIU ebenso unglaubwürdig wie der Dachverband der Belästiger-Industrie, der DDV e. V. (Deutscher Dialogmarketing Verband).
Hier noch einmal der Videobeitrag über die acoreus Inkasso von Akte09
vielen Dank an Adrian Fuchs von abzocknews.de für die gründliche Recherche


November 20, 2009 | Posted by admin 

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Ab heute gehöre ich auch dazu – acoreus Schreiben lag im Postkasten.
Trotzdem wars etwas anders, irgendwie „merkwürdig“ :
- Das Schreiben ganz sachlich, ohne falsche Siegel o.ä.
- nur 1,63 + 5 Euro
- noch nicht(!) verjährt (aus 2006)
- die Nutzung hats es tatsächlich gegeben, die Rechnungsnummer stimmt, der Betrag stimmt, der Zeitpunkt stimmt (ja, ich habe die Unterlagen noch)
- Die Postrechnung wurde tatsächlich erst nach Mahnung bezahlt (und damit der Betrag für die weiteren Anbieter nicht eingezogen)
- und wahrscheinlich nie bezahlt, denn sowohl Rechnung/Zahlungserinnerung als auch Zahlungsbeleg fehlt.
Ein Glück, daß ich alles aufhebe.
Ich habe mich daher entschlossen zu zahlen, da ich damit in die Position gelange, genussvoll einige Schreiben zu verfassen:
- Verbraucherschutz (unseriöse Vorgehensweise, Mahngebühr ohne Zahlungserinnerrung, Mahnung ohne Zahlungserinnerung)
- Die kontoführende Bank (Hinweis auf das Geshäftgebaren der Einziehung verjährter Beträge, unseriöse Vorgehensweise, Mahngebühr ohne Zahlungserinnerrung, Mahnung ohne Zahlungserinnerung)
- Anzeige (Nötigung wg. Mahngebühr ohne Zahlungserinnerrung, Mahnung ohne Zahlungserinnerung, versuchter und vollendeter Betrug wg. Einziehung der Mahngebühr)
Wenn mans genau überlegt, ist das ganze der Gipfel der Perfidität – bei dem gegebenen äußerst schlechtem Ruf einige „echte“ Gläubiger auflaufen zu lassen, um sie dann richtig abzukassieren, weil die kleine ersteforderung tatsächlich berechtigt ist……
Und DANN warte ich darauf, dass die unermesslicher Gier dazu führt, weitere Forderungen an mich zu stellen…. DANN wirds lustig.
Was sagen denn die anwesenden Fachleute DAZU ?
Hallo, Ihr 2,
mir geht es ähnlich… in mehreren anderen Portalen waren Schreiben eingestellt, mit denen man antworten kann. z.B: bei verbraucherrunde.net.
Ich habe 2 Kleinstbeträge angeblich nicht bezahlt… jetzt bin ich schon bei 36€! Aber wie überall zu lesen ist, soll man das so formulieren:
…gegen Ihr Schreiben vom … und die Inrechnungstellung des Betrages von … € lege ich hiermit Widerspruch ein.
Sie berechnen mir eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe und die in einem Fall sogar verjährt wäre, wenn ich sie in Anspruch genommen hätte. (z.B.)
Ich fordere Sie mit diesem Brief unverzüglich auf, mir das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gemäß TKG § 45 i zu übermitteln und weise explizit darauf hin, dass ich einen sogenannten “Prüfbericht” mit vorgefertigten Textbausteinen nicht akzeptieren werde (siehe Amtsgericht Papenburg, Urteil – Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08).
Solange Sie diesen Nachweis ihrerseits nicht vorlegen, wird die Forderung von mir zurückgewiesen. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer oben angegebenen Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch.
Ich hab dann noch angehängt:
Da ich Ihre Geschäftspraktiken als äußerst unverschämt und unseriös einschätze, behalte ich mir das Recht vor, Ihren Brief an die Verbraucherzentrale und diverse Medien weiterzuleiten und notwendige Telefonanrufe bei Ihnen mitzuschneiden, falls dies erforderlich werden sollte.
____________________________
Es ist wirklich die Höhe, was die sich erlauben und ich bin drauf und dran mich an die Presse zu wenden. Aber das haben sicher schon viele getan. Die Verbraucherzentrale ist auch noch ein Weg, den ich dann wohl gehen werde… na, mal sehen!
Übrigens, Radio, wenn Du den Betrag bezahlst – bei den Anbietern direkt… können die Dir auch nichts… (Du Glücklicher, weiß wenigstens wDu sollst aber niemals eine Kopie des Kontoauszuges hinschicken… nur mitteilen dass der Betrag bezahlt wurde… ohne Datum der Zahlung! Hat in einem der Beschwerde-Portale ein ehemaliger Mitarbeiter von arcoreus geschrieben…. ;o)
Gruß von
Katrin
Hallo bei mir flatterte so eine Rechnung vor zwei Wochen ein. Aber nicht an mich adressiert sondern an die Adresse meines vor 3 Jahren verstorbenen Mannes. Der gemahnte Pfennig Betrag stammt von Februar 2006.
Mein Mann hat an meiner jetzigen Adresse in einer ganz anderen Stadt gewohnt und war hier nie gemeldet. Mahnungen sind nie gekommen und alle seine Rechnungen sind auch beglichen worden.Sein Haushalt ist schon längst aufgelöst.
Habe das Schreiben ignoriert und heute flattert der nächste sau freche Brief von denen an:
Terminvereinbarung für Hausbesuch!
Der Betrag wurde nicht beglichen! Wollen oder können Sie nicht zahlen?
Demnächst besuchen wir Sie zu Hause ! Halten Sie ihre Unterlagen bereit oder zahlen sie sofort!
So und jetzt freu ich mich drauf, wenn da jemand kommt. Dann rufe ich sofort die Polizei Denen muss das Handwerk gelegt werden. Ich möchte nicht wissen, wie viele ängstliche Leute da zahlen, damit sie keinen Ärger kriegen.
Grüße Martina
Martina, nicht warten! Auf, zur Polizei mit diesem Schreiben, Anzeige wegen Nötigung und versuchtem Betrug!
Hallo! Ich habe einen ähnlichen Brief von Acoreus erhalten.
Ich brauche hier eure Hilfe!
Also:
Das Schreiben ist scheinbar (steht auf dem Brief) vom 03.12.2009.
Es ging an die Adresse meines Elternhauses (2. Wohnsitz seit 2003).
Da ich dort nicht wohne, bekam ich den Brief erst am heutigen 28.12.2009.
Das Schreiben ist eine Mahnung. In dieser Mahnung wird gesagt, Ich hätte einen Betrag von 2,70€ aus einer Telekom- Rechnung vom Mai 2006 offen, allerdings nicht bei der Telekom selber, sondern bei “acoreus AG, freenet.de Super CbC Online Verbindungen, Leistung erbracht von Cityline”.
Darunter steht, ich hätte am 30.10.2009 eine Zahlungserinnerung von der Acoreus AG bekommen, für die weitere 5,00€ berechnet werden.
Dieses Schreiben habe jedoch ich nie erhalten!
Insgesamt macht Acoreus aus dem Betrag in dem aktuellen Mahnschreiben vom 03.12.2009 aus den anfänglichen 2,70€ einen Betrag von 53,70€
Acoreus setzt mir in dem Mahnschreiben eine Frist von 10 Tagen zum Begleichen des Betrages. Diese ist durch o.g. Umstände schon überschritten gewesen, als ich den Brief bekam.
Nun ist es so, dass ich, wie gesagt, keine Zahlungserinnerung erhalten habe und auch nicht im geringsten informiert war, dass ich von meinem damaligen Telekom- Anschluss noch einen Teilbetrag schuldig war. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob ich zu dem Zeitpunkt überhaupt bei der Telekom war. Auch habe ich keinerleih Rechnungen mehr von Damals.
(Mein letzter Anschluss bei der Telekom war zum 01.10.2008 gekündigt- seitdem habe ich mit dem Unternehmen nichts mehr zu tun.)
Was kann ich nun machen?
Gilt hier die Verjährung nach § 200 des BGB
(”Die Verjährungsfrist von Ansprüchen, die nicht der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen, beginnt mit der Entstehung des Anspruchs, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist.”)
Oder ist die Mahnung ungültig, weil ich keine Zahlungserinnerung erhalten habe und auch nicht von der angeblich seit 2006 ausstehenden “Schuld” weiß?
Ich weiß bereits, dass acoreus mit dieser Nummer bundesweit für Aufsehen sorgt…
Wie kann ich mich verhalten?
Danke im Vorraus!
Lockmann
@Lockmann
einfach das tun, was in den threats hier geraten wird!
http://www.konsumer.info/?s=acoreus
Da steht keine Antwort auf meine Fragen.
Oder: was genau meinen Sie?
Lockmann
wenn sie die “posts” aufmerksam durchlesen, werden ihre fragen fast von alleine beantwortet.
bitte beachten sie, dass wir hier keine rechtsberatung machen dürfen, das dürfen nur rechtsanwälte oder die verbraucherzentralen.
Über einen kleinen Tipp iHrerseits würde ich mich sehr freuen
60 Antworten zu „Inkassofirma „acoreus“ Dreistigkeit oder Abzockerei?“
2. Acoreus: Ein paar Links sagt:
September 2, 2009 um 18:33 | Antworten bearbeiten
[...] Verfasst von beobachter1 am 2. September 2009 Fred hatte ich schon kurz im ersten Beitrag genannt: Er bespricht ausführlich einen Mahnfall und stellt eine Vordruckmöglichkeit zum Widerspruch zur Verfügung. Zum Blog .. [...]
3. netzwelt sagt:
September 3, 2009 um 06:18 | Antworten bearbeiten
[...]Erfahrungen[...]
4. sudabeh G. (thehellion) sagt:
September 10, 2009 um 21:53 | Antworten bearbeiten
Sehr oft gehen Inkassofirmen bzw RAs nicht auf die Protokolleinforderung ein sondern mahnen – als ob nichts gewesen ist – munter weiter.
In diesem Fall nicht einknicken.
Wichtig ist das in einem ( wenig wahrscheinlichen ) Gerichtsverfahren das vergebliche Einfordern nachgewiesen werden kann.
Wer sicher ist das die angemahnten Verbindungen stattgefunden haben kann folgendes schreiben :
Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln.
Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten “ Prüfbericht “ mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde
Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08
Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch.“Trotz dieses Sachverhaltes habe ich heute unter Vorbehalt den Betrag von xx.xx € (die Verbindungsentgelte die eingefordert werden) zweckgebunden zur Verrechnung mit HF auf Ihr Konto überwiesen
Die Hauptforderung ( falls nicht strittig ) wäre vom Tisch und die Gegenseite müsste um die ohnehin meist stark überhöhten Mahn Gebühren durchzusetzen trotzdem das Protokoll in Auftrag geben
5. sudabeh G. (thehellion) sagt:
September 10, 2009 um 21:58 | Antworten bearbeiten
Nachtrag :
Natürlich macht das mit dem Prüfprotokoll wenig Sinn wenn die Forderung ohnehin verjährt ist….
Es sei denn man möchte das Inkassobüro mit unnötiger Arbeit beschäftigen
lg
6. Dreistigkeit! sagt:
September 21, 2009 um 14:24 | Antworten bearbeiten
Tja, also unser erster Kontakt mit acoreus (Anfang Juli 2009) sah folgendermaßen aus:
EILT!
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte rufen Sie uns in einer dringenden Angelegenheit zurück.
Die Telefonnummer sowie unsere Servicezeiten finden Sie oben rechts im Briefkopf.
Mit freundlichen Grüßen
acoreus Collection Services GmbH
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig!
Ein paar Tage später kam dann ein Ratenzahlungsvorschlag für „die Begleichung Ihrer Schuld in Höhe von …“ („gegen eine geringe Gebühr“) und wieder ein paar Tage später der Hinweis, man werde eine „Empfehlung für das gerichtliche Mahnverfahten aussprechen“. Nur: eine Forderungsaufstellung fehlt bis heute!
7. Atze0815 sagt:
September 28, 2009 um 18:40 | Antworten bearbeiten
Hallo
habe heute 28.09.2009 auch ein solches Schreiben bekommen allerdings das 2. und wohl letzte. Die Forderung ist jetzt bei 60,86€ und der Betrag um den es geht von Cityline in Höhe von 4,86€. Wer hat es schonmal draufankommen lassen und sich nicht gerührt oder gar Post von einem Amtsgericht bekommen?
8. Frech sagt:
September 28, 2009 um 23:08 | Antworten bearbeiten
Hallo,
ich kann mich nur anschliessen. Auch ich habe heute ein Schreiben von Acoreus erhalten über angebliche 4,58 Euro (gesamtsumme mit angeblichen Mahngebühren: 55,58 Euro). Einfach nur Frech. Die Rechnung sollte angeblich vom 18.07.2006 sein. Es wird auf eine Mahnung vom 24.08.2009 verwiesen, die ich definitiv nie erhalten habe.
Mich würde auch interessieren wie andere darauf reagiert haben.
* Sally sagt:
Dezember 28, 2009 um 16:21 | Antworten bearbeiten
Hallo, ich hatte das Vergnügen am 24,12.2009 bekommen, hatte dadurch schöne Feiertage
.
Habe leider erst heute durch die Beratungsstelle meiner Rechtschutz diese Seite gefunden.
Aber nun beruhigt, da ja viele angeblich alte RG von Cityline nicht BEZAHLT haben.
Wie gings denn bei euch so weiter, ich steh ja noch am Anfang, muss erst mal das Protokoll beantragen
9. Eddie sagt:
September 29, 2009 um 14:18 | Antworten bearbeiten
Hallo Zusammen,
hatte im Juni ebenfalls eine Rechnung über 1,59 € aus dem Januar 2007 erhalten. Da ich mich von Androhung eines Inkassounternehmens nicht einschüchtern lasse, habe ich mit Ventelo Kontakt aufgenommen. Wenn die schon der Meinung sind, dass eine Forderung besteht, dann möge man mir dies auch nachweisen.
Am 07-09-2009 erhielt ich ein Schreiben von dieser Acoreus mit einer Forderung von nun fast 50,-€uronen.
Gestern (28-09-2009) erhielt ich nun die „letzte außergerichtliche“ Zahlungsaufforderung. Unabhängig davon, dass mit bislang noch kein entsprechender Nachweis über die Rechtmäßigkeit der Forderung vorliegt, sind mir bei diesem zweiten Schreiben die offensichtliche Rechtschreibschwäche des Verfassers aufgefallen. Kann dieses Schreiben gern einscannen und dem Admin zur Verfügung stellen.
Am 07-09-2009 habe ich diesen Vorgang bereits bei meiner zuständigen Polizeidienststelle aktenkundig gemacht.
Bezüglich einer weiteren Strafanzeige habe ich noch gestern mit der Staatsanwaltschaft Kontakt aufgenommen. Werde weiter berichten.
Hinter dieser Vorgehensweise scheint System zu stecken:
http://de.reclabox.com/beschwerde/1962-acoreus-collection-services-neuss-mahnung-mit-inkassoverguetungsaufschlag
10. hannah sagt:
September 30, 2009 um 20:12 | Antworten bearbeiten
auch ich habe heute so ein schreiben von acoreus ag
bekommen. war erstmal verblüfft. dann bemerkte ich die angeblichen rechnungen sind aus dem jahre 2003, da hatte ich noch gar keinen computer. na gesagt getan, nun bin auf diesen seiten und habe mir überlegt gar nicht erst lange zu fackeln, ich werde anzeige erstatten und mich mit der verbraucherzentrale in verbindung setzen. mein zahlungsbetrag ist nicht die welt 8,16 euro, aber man sollte den leuten das handwerk legen.
ich werde die beiträge auf dieser seite natürlich weiter verfolgen und auch meine ergebnisse mitteilen.
ich danke euch.
11. Hjjack sagt:
Oktober 8, 2009 um 16:54 | Antworten bearbeiten
Hallo zusammen,
auch ich habe am 29.09.2009 eine Mahnung von der acoreus AG erhalten.
Offene Forderung 8,78€ aus dem Jahr 2003.
Bin entsetzt darüber, dass solche Betrüger offensichtlich munter abzocken können und viele Menschen aus Angst einfach diese „kleinen“ Beträge bezahlen.
Wie kann man sich dagegen nur schützen.
Es muss doch in unserem Rechtsstaat möglich sein solche Menschen hinter Gitter zu bringen.
Werde diese Sache aufmerksam weiter verfolgen.
Danke euch für die Beiträge.
12. sina2000 sagt:
Oktober 8, 2009 um 18:03 | Antworten bearbeiten
Hallo zusammen, hab am Montag dieser Woche ebenfalls ein Schreiben dieser Firma erhalten. Forderung (aus 2003!!!): 4,67 Euro + Mahnspesen für eine Mahnung, die ich im August 2009 bekommen haben soll (die aber nie bei mir eingegangen ist) Zu zahlender Gesamtbetrag: 55,67 Euro. Bislang habe ich noch nichts unternommen. Werde aber wohl Anzeige erstatten. Übrigens unter diesem link kann man sich die beiden Herren mal anschauen – von denen einer auch in der Telekommunikations-Branche tätig ist. Zufälle gibts … http://www.presseportal.de/pm/36376/bundesverband_deutscher_inkasso_unternehmen_bdiu
13. familienvater06 sagt:
Oktober 8, 2009 um 21:06 | Antworten bearbeiten
hallo zusammen,
da ist wohl gerade ein großes mailing von acoreus raus.
ich habe mit post vom 01.10. eine mahnung über eur 55,21 bekommen. forderungen von freenet von eur 4,21 plus mahnspesen eur 5,- zzgl. inkassovergütung und auslagen. sind aus einer rechnung vom 28.10.2005(!)
nach mehreren internetseiten steht meine meinung fest: aussitzen weil verjährt (angeblich 3 jahre zum jahresende –> bei mir dann zum 01.01.2009) und ansonsten ist hier ein sehr guter text vorgegeben worden in dem mann per schreiben das protokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i benatragen soll. dann sollte ruhe sein. schau mer mal
danke allen hier beteiligten und alles gute
14. Eddie sagt:
Oktober 8, 2009 um 22:18 | Antworten bearbeiten
Da hier offensichtlich ein System dahinter steht, sollte sofort Strafanzeige gestellt werden.
15. Anna sagt:
Oktober 10, 2009 um 10:42 | Antworten bearbeiten
Hallo, ich habe am 3.9.09 ebenfalls eine Rechnung über 40,- erhalten. Ich habe keine Ahnung wass das sein soll, das sind auf der Rückseite alles kleine Beträge aus März bis Mai 2006. Heute kam dan per Post die Aufforderung, dringend bei acoreus anzurufen. Natürlich 01805 Nr. Was soll ich tun?? Ich bin Ratlos.
16. Eddie sagt:
Oktober 13, 2009 um 00:34 | Antworten bearbeiten
Hat jemand schon ein derartig lautendes Scheiben von der Acoreus erhalten:
„…zur Prüfung der o.g. Forderungsangelegenheit benötigen wir folgende Belege (keine Originale einreichen, da keine Rücksendung der Unterlagen erfolgt):
Kopie der erstatteten Strafanzeige…“
Nun, liebe Ventelo und acoreus, die ihr eifrig in den euch betreffenden Foren mitlest: Für mich gehen derartige Schreiben in Richtung Nötigung. Ich
ersuche diesbezüglich Hilfe und Ratschläge bei meinen Polizeipräsidium.
Nur am Rande erwähnt:
Der Briefumschlag hat den Poststempel der CreXXXreforXXX….
17. barny sagt:
Oktober 13, 2009 um 16:50 | Antworten bearbeiten
hallo habe auch ne rechnung vom inkasso acoreus bekommen
soll für 2 posten aus dem jahr 2006 insgesammt 4.36euro zahlen. forderung von acs 55.36
desweiteren steht drin das die am 26.08.2009 mir eine zahlungsaufforderung zugesandt hätten. aber hatte nie was bekommen.
jetzt kam ein ein weiteres schreiben, da steht oben gerichtliches mahnverfahren. aber ohne unterschrift. auch von der acs gmbh. mit der forderung 60.36euro zu zahlen.
hab da angerufen und gesagt das ich ein prüfbericht möchte sowie ein verbindungsnachweis. und da wurde mir gesagt, das das nach der langen zeit nicht mehr möglich wäre. den technischen prüfbericht gäb es nur bis zu 8 wochen nach der damaligen telefonrechnung. und ein verbindungsnachweis gibt es auch nicht. den müsste ich mir besorgen.
was soll ich tun und kam es schon zum gerichtverfahren bei jemanden?
18. Ewald Klemm sagt:
Oktober 13, 2009 um 19:08 | Antworten bearbeiten
Diese Firma belästigt mich auch seit einiger Zeit mit Forderungen aus dem Jahr 2006. Ursprungsbetrag 99 Cent. Jetzt sind es 42.09 €. Habe denen das Schreiben zurückgeschickt mit dem Vermerk “ Bitte um Mahnbescheid – Ich zahle nicht!“
19. Eddie sagt:
Oktober 13, 2009 um 19:57 | Antworten bearbeiten
21. ted sagt:
Oktober 17, 2009 um 17:24 | Antworten bearbeiten
Hallo habe auch eine rechnung am 10.7.2009 vom inkasso acoreus bekommen, Auftraggeber wäre Clickandbuy. Angeblich soll ich für eine Emailadresse 22,50 Euro bezahlen, und jetzt mit verzugskosten angeblich 80,34 Euro. Ich hätte auf die Zahlungserinnerungen von clickandbuy nicht reagiert. Erstens habe ich überhaupt keine zahlungserinnerungen bekommen, dann habe ich schon seit ewiger zeit, über 8 jahre, nichts mehr über clickandbuy gekauft oder abgeschlossen und diese Emailadresse für die ich bezahlen soll, kenne ich überhaupt nicht. Jetzt wird mir mit gerichtlichem Mahnverfahren gedroht. Es ist eine unverschämtheit, wie diese Leute zu werke gehen und versuchen abzuzocken.
Da ich rechtschutzversichert bin, werde ich wenn das so weiter geht, einen Anwalt einschalten.
22. sudabeh G. (thehellion) sagt:
Oktober 30, 2009 um 00:02 | Antworten bearbeiten
STIFTUNG WARENTEST hat auch eine acoreus Mahnung bekommen :
test 11/2009
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-test-warnt/1816363/1816363/
Ausgerechnet der Stiftung Warentest schickte die Acoreus AG, Düsseldorf, ein Inkassoschreiben: Wir hätten unsere Telefonrechnung nicht bezahlt. 4,08 Euro für ein Gespräch von 2004. Ähnliche Briefe bekamen viele Verbraucher, oft von der Tochterfirma Acoreus GmbH, Neuss.
23. Amelie sagt:
Oktober 30, 2009 um 10:06 | Antworten bearbeiten
Tja, die Acoreus AG scheint weiter fleißig zu sein. Habe am 28.10.09 das gleiche Schreiben wie die meisten hier erhalten: eine Forderung aus dem Jahr 2004 über 5€, mit Mahngebühren wollen sie jetzt schlappe 53€. Werde damit zur Polizei gehen und empfehle jedem das Gleiche zu tun. So eine Dreistigkeit ist mir echt selten begegnet!
24. Bibi sagt:
November 2, 2009 um 11:55 | Antworten bearbeiten
Die lassen mich nicht in Ruhe!
Nun habe ich die 3. Mahnung!
Meinen schriftlichen Widerruf, den ich als Einschreiben mit Rückschein an acreus geschickt habe, ignorieren die.
Sie drohen nun:
„Zitat“
…
Wir geben Ihnen letztmalig die Gelegenheit, die Forderung durch
Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Eingang dieses Schreibens auf unser [b]Konto Nr. XXXX XX XXX bei der Postbank Köln (BLZ 370 100
50)unter Verwendung des beigefügten
Überweisungsauftrags/Zahlscheins zu begleichen.
Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie damit rechnen, dass gerichtliche Maßnahmen durch unseren Auftraggeber gegen Sie eingeleitet werden,
was für Sie erhebliche Zusatzkosten zur Folge hätte.
Schriftwechsel wollen Sie bitte nur mit uns fuhren und Zahlungen nur an
uns leisten.
Mit freundlichen Grüßen
acreus Collection Services GmbH“”
Schreibfehler „fuhren“ habe ich bewusst mit zitiert…
Bei mir handelt es sich um eine angeblich in Anspruch genommene Dienstleistung:
Ein Telefongespräch vom 04.09.2003 in Höhe von 9,50 €.
Jetzt sind es 47,50 €, die acreus von mir fordert!
Der Auftraggeber von acreus ist „Cityline“ mit dem „freenetPhone family friends 30″ -Tarif.
Soviel ich heraus bekommen habe, gibt es den Anbieter und den Tarif garnicht, nur als Postfach.
Ich habe glücklicherweise meine Telekom-Rechnungen von 2003 aufgehoben.
Hieraus kann man ersehen, dass ich nie Fremdanbieter in Anspruch genommen habe.
Dieses alles erwähnte ich im schriftlichen Widerruf, aber es fruchtet nicht.
War das ein Fehler?
Erst einmal werde ich zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.
* sudabeh sagt:
November 22, 2009 um 22:16 | Antworten bearbeiten
Forderung aus 2003 ist ohnehin verjährt !!!
25. Sven sagt:
November 11, 2009 um 23:58 | Antworten bearbeiten
Hallo, habe heute auch ein Mahnschreiben der Firma acoreus AG bekommen mit Zahlungsfrist bis 24.11.2009 für Leistungen die ich angeblich über die DTAG im Februar 2006 in Anspruch genommen haben soll! Nur Komisch das ich schon seit 2005 nicht mehr bei der DTAG bin sondern einen Anderen Netzanbieter habe! Angebliche Leistung der Cityline für altnetsurf!! Werde gleich Strafanzeige erstatten wegen Betruges sowie Anzeige wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz! Denn woher haben die meine Daten?? Denn ich habe mich nie in irgendwelche Datendienste oder Telefonbücher eintragen lassen! Und ein Namensschild an meiner Klingel gibts auch nicht! Wenn nötig gehts zum Anwalt, hab ja ne Rechtschutz!
26. Martina sagt:
November 17, 2009 um 14:20 | Antworten bearbeiten
Hallo bei mir flatterte so eine Rechnung vor zwei Wochen ein. Aber nicht an mich adressiert sondern an die Adresse meines vor 3 Jahren verstorbenen Mannes. Der gemahnte Pfennig Betrag stammt von Februar 2006.
Mein Mann hat an meiner jetzigen Adresse in einer ganz anderen Stadt gewohnt und war hier nie gemeldet. Mahnungen sind nie gekommen und alle seine Rechnungen sind auch beglichen worden.Sein Haushalt ist schon längst aufgelöst.
Habe das Schreiben ignoriert und heute flattert der nächste sau freche Brief von denen an:
Terminvereinbarung für Hausbesuch!
Der Betrag wurde nicht beglichen! Wollen oder können Sie nicht zahlen?
Demnächst besuchen wir Sie zu Hause ! Halten Sie ihre Unterlagen bereit oder zahlen sie sofort!
So und jetzt freu ich mich drauf, wenn da jemand kommt. Dann rufe ich sofort die Polizei Denen muss das Handwerk gelegt werden. Ich möchte nicht wissen, wie viele ängstliche Leute da zahlen, damit sie keinen Ärger kriegen.
Grüße Martina
Grüße Martina
* sudabeh sagt:
November 22, 2009 um 22:19 | Antworten bearbeiten
Da kommt bestimmt niemand !
Habe selbst bei acoreus gearbeitet
Forderung wie oben erwähnt zurückweisen mit der Ankündigung dr Beschwerde beim zuständigen landesgerichtspräsidneten
27. Duke sagt:
November 17, 2009 um 18:47 | Antworten bearbeiten
Jeder der einen derartigen Brief erhält sollte umgehend die Polizei einschalten (unabhängig vom Absender)
28. Bibi sagt:
November 22, 2009 um 08:51 | Antworten bearbeiten
Ich war bei der Polizei und habe Anzeige erstattet.
Bisher ist nichts mehr von acoreus gekommen.
Da will ich mal hoffen, dass es so bleibt.
* sudabeh sagt:
November 22, 2009 um 22:20 | Antworten bearbeiten
Die aufgrund der negativen Berichterstattung in den Medien (sat/akte) zur zeit mit Anzeigen überschüttet
29. vera sagt:
November 25, 2009 um 22:05 | Antworten bearbeiten
habe heute von diesem büro ein schreiben erhalten.der offene posten betrug 2,29E von August 2006.jetzt wollen die 40,29E von mir haben. Angeblich haben sie mir eine Zahlungserinnerung geschickt am 23.10.09, habe aber diese nie erhalten. kann mir jemand einen rat geben . was soll ich nun tun?
30. Eddie sagt:
November 26, 2009 um 01:08 | Antworten bearbeiten
Hallo Vera,
dies zur Deiner Info:
http://www.konsumer.info/?p=3603#comment-1390
http://de.reclabox.com/beschwerde/1962-acoreus-collection-services-neuss-mahnung-mit-inkassoverguetungsaufschlag
nur 2 Beispiele von Foren, die sich mit den „Geschäftsgebahren“ dieser „Firma“ beschäftigen. Am besten, schnapp Dir die Unterlagen und geh zur nächsten Polizeidienststelle. Ist die beste Methode: Sofort Anzeige erstatten.
31. Bibi sagt:
Dezember 3, 2009 um 09:43 | Antworten bearbeiten
Die Polizei hat sich nun doch gemeldet und mir mitgeteilt, dass sie Post von acoreus bekommen hat und jetzt alles an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird.
Nun behauptet acoreus schriftlich der Polizei gegenüber, dass sie meine Unterschrift hätten, wo ich angeblich im Oktober 2002 eine 01905-Vorwahl beantragt hätte…
Urspünglich ging es aber um eine Forderung vom 04.09.2003, um eine Telefonrechnung über einen Fremdanbieter!
Bekomme ich von acoreus erneut Post (ist bisher ausgeblieben), gehe ich mit dieser erneut zur Polizei. Das habe ich mit der Dienststelle so ausgemacht.
Ich bin noch nie leichtfertig mit meinen Unterschriften umgegangen. Wozu hätte ich so eine Vorwahl brauchen können?
Ich habe nun bei mir im Keller gestöbert, eine kleine Tüte gefunden, in der alle meine Telefonrechnungen bis hin ins Jahr 1995 vorhanden sind.
Alle sind ganz normal bezahlt worden.
Die einzigen Fremdanbieter, die ich genutzt habe, sind Telefonate in die Handynetze von meiner Familie und meinen Freunden.
LG Bibi
32. Chris sagt:
Dezember 4, 2009 um 19:49 | Antworten bearbeiten
Hallo,
auch ich bin von der acoreus AG betroffen, bei mir gestaltet der Fall sich allerdings etwas problematischer.
Acoreus fordert mich in einem Schreiben vom 2.12.09 auf, ihnen 4,79 (für den Call-By-Call Provider meOme) inklusive 5€ Mahngebühren zu erstatten.
Diese Verbindungen sind am 14.11.06 erfolgt.
Ich habe die alten Rechnungen und tatsächlich habe ich diese Verbindungen in Anspruch genommen.
=> Eine Verjährung trifft also nicht zu (da 14.11.06)
=> Acoreus hat sich diese Verbindung nicht ausgedacht (ich habe tatsächlich den Provider meOme laut Telekom-Rechnung am 14.11.06 genutzt)
Nun kommen wir zum schwierigen Teil:
Im November 2006 hatten wir die gesamte Telekomrechnung nicht gezahlt, da:
– wir damals Opfer von Avanio waren(9€ pauschal gefordert)
Folge war:
-Telekom wollte den Rechnungsbeitrag + 1€ Mahngebühr
-Ich habe damals sämtliche Call-by-Call Provider abgeklappert, zwecks weiterem Vorgehen
=> Einige Provider hatten mir gesagt uns wird eine Rechnung zugeschickt (wurde dann auch beglichen)
MeOme sagte:
– ist uns nicht bekannt, wird aber vermerkt
– Mahngebühren NICHT bezahlen, falls was kommt.
=> in dieser Zeit und bis heute kam nichts (bitte den offenen Betrag begleichen oder ähnliches)
Bis heute der Brief von acoreus kam, alter Betrag + 5€ Gebühren.
Was tun?
Sämtliche (trivialen) Fälle kann ich hier ja nicht anwenden (Verjährungsbescheid oder Widerspruch).
Bitte um Hilfe
33. Alexandra sagt:
Dezember 5, 2009 um 02:58 | Antworten bearbeiten
Hallo Chris,
Du hast geschrieben, daß das Schreiben das Datum 02.12.2009 trägt, die Verbindungen aber am 14.11.2006 stattgefunden haben. Damit müßte diese Forderung eigentlich am 14.11.2009 verjährt sein, da der § 195 des BGB besagt, daß die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt, soweit kein Vollstreckungstitel besteht.
34. Helga sagt:
Dezember 5, 2009 um 14:46 | Antworten bearbeiten
Hallo Alexandra,
Deine Ausführungen sind falsch, die Verjährungsfrist ist zwar 3 Jahre allerdings zum Jahresende, so dass Verjährung erst am 31.12. eintritt.
35. Sven sagt:
Dezember 5, 2009 um 16:28 | Antworten bearbeiten
Hallo mal wieder, habe nach meine Einspruch vom 12.11.2009 ein Antwortschreiben von Acoureus bekommen! Das muß man sich mal anhöhren! Da steht folgendes:
Ihre Anfrage zu ihrer Mahnung
Sehr geehrter Herr xxxxxx
wir bedanken uns für ihr Schreiben, bitte beachten sie dabei Folgendes: Sie habe Leistungen von drittanbietern genutz, welche bereits zu einem Früheren Zeitpunkt von ihnem Anschlußanbieter in Rechnung gestellt wurden. diese vorderungen wurden leider bis heute nicht beglichen.Der von uns angemahnte Betrag ist eine Zusammenfassung dieser noch offenen Forderunge. Für sie als Schuldner hat dies den Vorteil, dass Mahngebühren nicht mehrfach je Drittanbieter anfalle. Dann der standert text xxxxxxxx bla bla.
Bitte beachten sie, das ein Einzelvwerbindungsnachweiß durch uns nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Wenn sie bei ihrem Anschlußanbieter eien Einzelverbindungsnachweiß beantragt haben, so entnehmen sie die Information zu den Einzelverbindungen bitte der Original Rechnung ihres Anschlussanbieters. Die Verjährungsfrist für offene Forderungen beträgt drei Jahre, beginnend am Ende des Kalederjahres, in dem die Forderungen entstanden sind.
Aus GRünden der Kulanz haben wir entschieden, die offenen Forderung auszubuchen. Sie können somit diese erhaltene Mahnung als gegenstandslos betrachten.!!
Jetzt das beste, Heute bekam ich ein Mahnung eines Inkassounternehmens mit dies Forderungen, die ja wie schon erwähnt, Betrug ist, sowie weiter Gebührenaufschläge von der Tochterfirma Acoreus Collection Service GmbH!! Endbetrag 37,10€ Daruf werde ich jetzt nicht mehr Antworten, denn ich habe die Schriftliche Bestätigung das es Ausgebucht und Gegedstandslos ist! Was besseres gibts ja nicht!Oder?? Wie blöd können die eigendlich sein?? Jetzt gibt es eine Weiter Anzeige meinerseits, sowie eine Unterlassungsklage mit Schadensersatzforderung wegen des Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz, sowie Ilegalen Handel mit Privaten Bersonenbezogenen Daten an dritte!
Was sagt ihr dazu??
MFG Sven
36. Chris sagt:
Dezember 5, 2009 um 20:44 | Antworten bearbeiten
Hallo Alexandra,
ja,leider ist die Sache NICHT verjährt und die Ansprüche sind nicht vollkommen unbegründet (hatte die Verbindung meOme genutzt und nicht gezahlt).
Trotzdem, was tun?
37. sudabeh sagt:
Dezember 5, 2009 um 23:18 | Antworten bearbeiten
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Du hast nicht richtig gelesen :
Die Forderung ist (vermutlich weil nicht durchsetzungsfähig) ausgebucht
Abgesehen davon sind die von acoreus begehrten Inkassogebühren nicht mal ansatzweise durchsetzungsf#ähig
lg
38. momo sagt:
Dezember 6, 2009 um 13:07 | Antworten bearbeiten
Hallo zusammen ich habe auch diesen Brief erhalten habe aber leider die Telekomm Rechnung nicht mehr,die Telekom kann mir da auch nicht Helfen mir noch mal eine Einzelauflistung der Anrufe zu schicken.Habe gelesen das ich ein Wiederspruch einlegen soll und Strafanzeige stellen da meine Rechnung von 2.2006 ist!ist es noch nicht verjährt.
39. Radio sagt:
Dezember 6, 2009 um 20:39 | Antworten bearbeiten
Ab heute gehöre ich auch dazu – acoreus Schreiben lag im Postkasten.
Trotzdem wars etwas anders, irgendwie „merkwürdig“ :
– Das Schreiben ganz sachlich, ohne falsche Siegel o.ä.
– nur 1,63 + 5 Euro
– noch nicht(!) verjährt (aus 2006)
– die Nutzung hats es tatsächlich gegeben, die Rechnungsnummer stimmt, der Betrag stimmt, der Zeitpunkt stimmt (ja, ich habe die Unterlagen noch)
– Die Postrechnung wurde tatsächlich erst nach Mahnung bezahlt (und damit der Betrag für die weiteren Anbieter nicht eingezogen)
– und wahrscheinlich nie bezahlt, denn sowohl Rechnung/Zahlungserinnerung als auch Zahlungsbeleg fehlt.
Ein Glück, daß ich alles aufhebe.
Ich habe mich daher entschlossen zu zahlen, da ich damit in die Position gelange, genussvoll einige Schreiben zu verfassen:
– Verbraucherschutz (unseriöse Vorgehensweise, Mahngebühr ohne Zahlungserinnerrung, Mahnung ohne Zahlungserinnerung)
– Die kontoführende Bank (Hinweis auf das Geshäftgebaren der Einziehung verjährter Beträge, unseriöse Vorgehensweise, Mahngebühr ohne Zahlungserinnerrung, Mahnung ohne Zahlungserinnerung)
– Anzeige (Nötigung wg. Mahngebühr ohne Zahlungserinnerrung, Mahnung ohne Zahlungserinnerung, versuchter und vollendeter Betrug wg. Einziehung der Mahngebühr)
Wenn mans genau überlegt, ist das ganze der Gipfel der Perfidität – bei dem gegebenen äußerst schlechtem Ruf einige „echte“ Gläubiger auflaufen zu lassen, um sie dann richtig abzukassieren, weil die kleine ersteforderung tatsächlich berechtigt ist……
Und DANN warte ich darauf, dass die unermesslicher Gier dazu führt, weitere Forderungen an mich zu stellen…. DANN wirds lustig.
In 3 Wochen ist die Forderung verjährt
41. Radio sagt:
Dezember 9, 2009 um 23:01 | Antworten bearbeiten
stimmt – eigentlich. darüber kann man aber trefflich srteiten – und Aufwand haben, wenn aco Informationen nachzuweisen versucht….
43. sudabeh G. (thehellion) sagt:
Dezember 10, 2009 um 23:00 | Antworten bearbeiten
Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln.
Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten “ Prüfbericht “ mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde
Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08
Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch.“
————————————
Trotz dieses Sachverhaltes habe ich heute unter Vorbehalt den Betrag von xx.xx € (die Verbindungsentgelte die eingefordert werden) zweckgebunden zur Verrechnung mit HF auf Ihr Konto überwiesen
44. barny sagt:
Dezember 10, 2009 um 23:37 | Antworten bearbeiten
hab heute eine antwort von acoreus bekommen da steht
wir kommen zurück auf lhre Anforderung nach einem
Einzelverbindu ngsnachweis.
Bedauerlicherweise können wir auf die der Forderung zu
Grunde liegenden Verbindungsdaten nicht mehr zurück-
greifen. Verbindungsdaten dürfen nach dem
Telekommunikationsgesetz (TKG) hÖchstens für sechs
Monate nach Versand der Rechnung gespeichert werden,
sofern nicht sogar eine sofortige und vollständige Löschung
ihrerseits verlangt worden ist. Auf diesen Umstand wurden
Sie in drucktechnisch deutlich gestalteter Form in der
Rechnung hingewiesen.
Den angeforderten Einzelverbindungsnachweis können wir
Ihnen daher nicht mehr zur Verfügung stellen.
Unser Auftraggeber ist damit sowohl von der Nachweispflich
für die erbrachten Verbindungsleistungen, als auch
hinsichtlich der Auskunftspilicht für die Einzelverbindungen
befreit (5 45 i Abs, 2 TKG).
Wir dürfen Sie daher nochmals nachdrÜcklich um
vollständigen Zahlungsausgleich inklusive Auslagen und de
entstandenen Gebühren, insgesamt 70,36 EUR, bis zum
L7.t2.2OO9 bitten.
wie die müssen nix beweisen?
ich stell den bald mal den ganzen ärger mit denen in rechnung. da können die ihren teil abziehen mir den rest überweisen.
45. sudabeh sagt:
Dezember 11, 2009 um 11:43 | Antworten bearbeiten
Der Inkassoladen flunkert

—————————————————-
Der Teilnehmer kann eine ihm von dem Anbieter von Telekommunikationsdiensten erteilte Abrechnung innerhalb einer Frist von mindestens acht Wochen nach Zugang der Rechnung (!!) beanstanden. Im Falle der Beanstandung hat der Anbieter das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange etwaiger weiterer Nutzer des Anschlusses als Entgeltnachweis nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, es sei denn, die Beanstandung ist nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen. Der Teilnehmer kann innerhalb der Beanstandungsfrist verlangen, dass ihm der Entgeltnachweis und die Ergebnisse der technischen Prüfung vorgelegt werden. Erfolgt eine nach Satz 3 verlangte Vorlage nicht binnen acht Wochen (!!!) nach einer Beanstandung, erlöschen bis dahin entstandene Ansprüche aus Verzug;
———————————————-
Zugang der Rechnung
Der Inkassoladen hat Dich erstmalig mit seinem Schreiben über die angeblichen Verbindungen in Kennntis gesetzt
2. Einge Telkos/Inkassobüros/RAs negieren das Erstellen des Protokolls mit dem Hinweis die 8 Wochen seit der entsprechenden Telekom Rechnung seien vorbei und die Frist somit abgelaufen. In diesem Fall müsste in einem (wenig wahrscheinlichen) Gerichtsverfahren die Gegenseite die Zustellung der damaligen Telekomrechnung nachweisen (!) – was aus bekannten Gründen nicht möglich ist
———————————-
ICH würde :
Schreiben von acoreus aufheben und abwarten
Falls gerichtlicher Mahnbescheid dann Widerspruch komplett UND begründungslos
Die Rechstsprechung ist eindeutig :
AG Waiblingen ( AZ 8 c 2472/04 )
AG Tostedt ( AZ 3 C 399/ 05 )
AG Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08
lg
46. Tina sagt:
Dezember 14, 2009 um 02:13 | Antworten bearbeiten
Hallo
auch ich habe ein Schreiben Anfang Dezember von acoreus erhalten.
Rechnung von Mai 2007,
Betrag von meOme ingesamt
3,78 + 5,00 Euro Mahnspesen.
Eine Mahnung hab ich nie erhalten und mir wurde auch nicht mitgeteilt wann diese gewesen sein sollte.
Nachdem ich mir hier alle Beiträge durchgelesen hatte, griff ich mal zu meinen Rechnungen aus dem Jahr 2007 Monat Mai, denn da solln ja die Verbindungen entstanden sein.
Doch in diesem Monat fand ich nichts, doch für April, also erstmal ist die Forderung berechtigt.
Na ja und da es mir auch schon passiert ist das ne Telekomrechnung zurück gebucht wurde und ich dann an alle Anbieter die ich genutz hatte einzeln überweisen muste, hab ich gleich geschaut ob das in diesem Fall auch so gewesen ist.
Und was soll ich euch sagen, ich habe laut meinen Kontoauszügen alles Ordnungsgemäß bezahlt mit einer Überweisung an die Telekom, die dort auch geblieben ist.
So nun kann ich auf Atmen, doch soll ich jetzt Anzeige erstatten oder auf ein weiteres Schreiben warten?
Ich weiß ja nun das mir, nichts passieren kann,
doch mir ist auch klar, wie viele es nicht wissen und aus angst vor den Folgen zahlen.
47. Radio sagt:
Dezember 14, 2009 um 14:28 | Antworten bearbeiten
@eadio
Hab ich von „TheHellion“ geklaut
@Tina
Die werden auf Ihre Inkassogebühren bestehen welche allerdings nicht durchsetzungsfähig sind
50. Eddie sagt:
Dezember 15, 2009 um 09:17 | Antworten bearbeiten
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Ich kann nur empfehlen, bei den entsprechenden Stellen Beschwerde einzureichen.
Meines Wissens liegt die Zuständigkeit für Inkasso-Unternehmen bei der BaFin. Dies bedeutet, dass Beschwerden auch dorthin zu richten wären:
http://www.bafin.de
Darüber hinuaus der zuständige Datenschutzbeauftragte (dürfte in diesem Fall NRW sein). Wäre doch höchst interessant herauszufinden wie diese „Firma“ an Adressen kommt.
Da es sich bei der Acoreus um ein „Unternehmen“ der Creditreform, sprich den hauseigenen Inkassodienst handelt, sollten die Vorgehensweisen der Creditreform bezüglich der Bonitätseinstufung ebenfalls nicht ausser acht gelassen werden:
Nehmen wir einmal an, ein Gewerbetreibender, der bislang immer seine Rechnungen pünktlichst bezahlt hat erhält eines dieser massenhaft versendeten Mahnschreiben und reagiert, wie die Meisten und aufgrund der berechtigen Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Forderung nicht zahlt, gibt demzufolge eine entsprechende Bonitätseinstufung.
Creditreform vergibt einen sogenannten
Bonitätsindex von 100 bis 600.
Alles bis 300 kann als durchschnittliche Bonität bezeichnet werdden. Index 600 wird bei „harten Negativmerkmalen“ (Insolvenz, EV…) vergeben. Sollte nun ein Geschäftspartner, Handel oder ähnliches eine Anfrage bei der Creditreform stellen, so wird er erfahren, dass die Empfänger dieser „Mahnungen“ einen Index von 500 erhalten, mit dem Hinweis: „Creditreform Inkassodienst eingeschaltet“.
Diese auskunft beinhaltet allerdings nicht, um welche Art der Forderung es sich handelt.
Aber diesbezüglich gibt es ja einige Möglichkeiten, Stichwort „Kreditschädigung“.
Sorgen wir doch einfach dafür, dass diese „Firma“ die Aufmerksamkeit in der Presse, den Medien und der Öffentlichkeit erhält, die sie verdient.
51. sudabeh sagt:
Dezember 15, 2009 um 22:21 | Antworten bearbeiten
@Eddie
Ein Inkassogebüro “ darf “ Inkassogebühren in jeder Höhe verlangen wie es lustig ist (freie Marktswirtschaft)
Ob vor Gericht durchsetzungsfähig steht auf einem anderen Blatt. Meistens werden diese Gebühren erheblich dezimiert oder sogar ganz gestrichen :
AG Berlin Mitte 01.09.2009 Geschäftsnr. 8 C 118/09)
Mir ist bisher keine einzige erfolgreich durchgeführte Klage expl wg Inkassogebühren externer IBs bekannt
Scheint aus wirtschaftlichen Gründen absurd zu sein
@Tina
Die 5 Sind die internen Mahngebühren
Meistens spekuliert der Inkassoladen auf Unkenntnis und versucht noch Inkassogebühren nachzuschieben
Dann nochmal hier melden
52. sudabeh sagt:
Dezember 15, 2009 um 22:24 | Antworten bearbeiten
Schufaeintrag trotz bestrittener Forderung
Hier ist ein Inkassobüro damit auf die Nase gefallen :
http://www.elo-forum.org/schulden/34658-prozesserfolg-inkassofirma-eintrag-datenbestand-schufa-widerrufen.html
53. Conchen sagt:
Dezember 16, 2009 um 12:24 | Antworten bearbeiten
Ich habe gestern auch ein Schreiben von acoreus bekommen. Bei mir handelt es sich um berechtigte Forderungen aus dem Jahr 2007. Ich hatte damals bei 01019 extra per mail angefragt, auf welches Konto ich den offenen Betrag von 2,06€ überweisen soll. Darauf antworteten sie mir per mail, daß der Betrag zu gering ist und ich noch abwarten soll mit dem Überweisen. Dann kam nie wieder was von denen und nun Post von acoreus mit einer Forderung von 53€.
Ich bin bereit, die 2,06€ zu überweisen, aber die geforderten Inkasso und Auskunftsgebühren würde ich mir gern sparen. Hat jemand erfahrung damit, was passiert, wenn ich nur die ursprüngliche Hauptforderung an die acoreus überweise???
Oder soll ich vielleicht ein Konto bei der 01019 rausbekommen und dorthin den offenen Betrag jetzt noch überweisen?
Ich habe bei 01019 angerufen und die haben mir gesagt, daß Acoreus Collection Service alle Kleinstforderungen von ihnen aufgekauft hat. da stellt sich mir die Frage, ob nicht auch 01019 mit in diese Abzocke verwickelt ist!!?? Wieso sagen die mir, ich soll den Kleinbetrag nicht überweisen und verkaufen die Forderung dann an ein Inkassobüro???
Voll ärgerlich!
Wie soll ich mich verhalten, was meint ihr?
Gruß Conchen
54. sudabeh G. (thehellion) sagt:
Dezember 16, 2009 um 22:13 | Antworten bearbeiten
Hi @Conchen
meine Empfehlung hatte ich Dir im anderen Forum schon gegeben. Die verlangten Inkassogebühren sind übrigens nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig
lg
55. Atze0815 sagt:
Dezember 28, 2009 um 22:17 | Antworten bearbeiten
Seit meinem Eintrag vom 28 September habe ich rund 6 Schreiben bekommen und als nichtig betrachtet. Die sollen sich ruhig die Zähne an mir ausbeißen. Auch ich bekamm heute zum 28. Dezember mal wieder Post von Acoreus. Es interessiert mich einfach nicht mehr. Sollen Sie doch mal vorbeikommmen bei mir. Ich denke nicht das ich dann noch ruhig bleibe.
Egal wer Post von denen bekommt: Einfach igonrieren denn in Deutschland gilt die BEWEISPFLICHT und solange diese nicht vorliegt gehen die (ACOREUS) mir am A*sch vorbei
Hallo,
auch ich habe am 03.12.09 ein Schreiben bekommen, in dem eine Rechnung von Freenet in Höhe von knapp 3 Euro aus dem Jahr 07.2006 genannt wird. Der Betrag wurde hier inkl. Gebühren gleich auf 54 Euro beziffert, auch ein angebliche Mahnung vom 10.2009, die ich nie erhalten habe.
Grundsätzlich:
1. Nicht zurückrufen, denn dann würdet ihr eingestehen, das ihr den Brief erhalten habt und die 3 Jahre Verjährung treten nicht in Kraft.
2. Nicht darauf antworten.
Mitte Dezember kam der zweite Brief, diesmal gleich mal 5 Euro mehr und Drohung mit Vollstreckung und was weiß ich.
Auch hier nicht drauf antworten. Es kommt demnächst der nächste Brief. Hier werde ich drauf antworten, warum sie mich anschreiben. Dies sei der erste Brief, den ich erhalten habe und die 3 Jahre Verjährung sind dummerweise eingetroffen. Oder meint ihr, die können nachweisen, das ihr die Briefe im Briefkasten hattet
Sollte direkt der Mahnbescheid vom Gericht kommen, einfach “Wiederspruch” ankreuzen und zurück wegen Verjährung.
Gruß
Monika
Ich hatte im Jahr 2002 das “Vergnügen” mit acoreus in Neuss. Mein Schriftverkehr von Freundlich bis erbost meinerseits ging über 1 Jahr. Klare Aussagen bekam ich nie. Ging bis zum Mahnbescheid. Trotz blöden Gefühl in der Magengegend bin ich keiner zahlung nachgekommen, wofür auch.
Ich habe sogar Anzeige bei der Polizei erstattet. Leider konnte der zuständige Staatsanwalt kein Verfahren eröffnen, da die Firma für die acoreus Geld “eintreiben wollte” im Ausland sitzt.
Seit Ende 2003 war Ruhe. Schriftverkehr habe ich gut aufgehoben.
Nun bekam eine Bekannte von mir ähnliches von acoreus. Mein 1.Gedanke: gibt es die immer noch, wird solchen abzockern nie das Handwerk gelegt? Schon merkwürdig….