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Richtigstellung

In unserem Artikel vom 6. Oktober 2009 haben wir den unrichtigen
Eindruck erweckt, die Münchner Anwältin Katja Günther sei wegen “Beihilfe zum
Betrug” verurteilt worden.
Richtig ist:
Die Münchner Anwältin Katja Günther ist zivilrechtlich zu einem Schadensersatz
verurteilt worden. Das erkennende Zivilgericht sah den Tatbestand
der “Beihilfe zum Betrug” als gegeben an, hat jedoch hinsichtlich einer
Strafbarkeit nichts zu entscheiden.

Wir haben uns zur  Veröffentlichung dieser Richtigstellung nach einem kurzem Gespräch mit dem ehemaligem Inhaber von Rotglut.org entschieden.  :-)

1 Kommentar

  1. Mathias sagt:

    Das ist doch alles Kümmelspalterei – aber Du hast schon recht..Katja, die Juragöttin sit bekannt dafür, manchmal um jede Silbe eines Wortes zu kämpfen. Die sollte sich mal lieber um die Rechtmässigkeit Ihres Handelns als Rechtsanwalt Gedanken machen und entsprechende Konsequenzen ziehen.

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