Mobiboard.de: Neue Abofallenseite am Abzockhimmel?
Ganz nach gewohnten Muster der Nutzlosbrache haben wir einen sogenannten Newcomer am Abzockhimmel.
Der Name: Mobiboard.de und wie wir es gewohnt sind, natürlich OHNE irgendeinen Kostenhinweis auf der Startseite:

Auch auf der folgenden Seite, wenn man im Fahrplan sucht, Fehlanzeige nach irgendwelchen Kosten.

Danach, wenn man einen sogenannten Ort anklickt, der aufgelistet ist, gehts zur Registrierung, auch dort vorerst kein sichtbarer Preis.

Beim Registrierungsprozess muss mann dann den Scrolltext durchlesen, und abhaken, als gelesen… doch welcher Nutzer tut das schon, einen fast Endlostext durchzuscrollen und komplett zu lesen.

Der Vollständigkeit halber hier auch die untere Hälfte, damit keiner sagen kann … wir hatten doch!
Auch dort noch kein gut lesbarer Hinweis auf irgendwelche Kosten.

Erst in den AGB wird recht klein auf monatlich 7,40 €, zahlbar jährlich im Voraus hingewiesen. Der Leistungszeitraum beträgt 24 Monate. Also satte 177,60 Euro in 2 Jahren.

Wer für diese Nutzlosseite verantwortlich ist, verrät uns das Impressum
Mobiboard Ltd.
Schulstraße 8a
03185 Peitz
Mit deren Geschäftsführer Reinhold Fett. Na, wenn da mal der Name nicht passend ist.



September 19, 2009
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Posted by admin
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Hallo,
wie es leider oft so ist, bin leider erst “nachher” schlau geworden!
Habe mich bei mobiboard angemeldet und nach zwei “Testwochen” eine Rechnung erhalten!
Nach dem ersten Schock hab ich erstmal eine Mail zurückgeschickt, dass ich damit nicht einverstanden bin und umgehend meinen Vertrag kündige!
Daraufhin wurde mir erklärt, dass das nicht so einfach geht und ich jetzt richtig im Vertrag drin stecke!
Hat jemand schon mal etwas Ähnliches erlebt und kann mir vielleicht einen Tipp geben wie ich da schnell und möglichst “ungeschoren” wieder rauskomme?
Danke!
Dies schrieb mir http://www.test.de dazu:
Dieser Anbieter dürfte zu der Sorte von Online-Service-Angeboten gehören, vor denen Verbraucherschützer seit geraumer Zeit warnen. Viele Internetnutzer sind schon auf Nepp mit vermeintlich kostenlosen Angeboten hereingefallen (Lebenszeitrechner, Gedichteserver, Grußkartenversand, Namens – und Ahnenforschung, Schuldentipps, Sternzeichen etc.). Die Masche ist immer gleich: Dass die Nutzung der Angebote etwas kostet, versteckt sich als leicht zu übersehender Hinweis im Kleingedruckten. Verbraucherjuristen vertreten die Ansicht, dass sich Verbraucher aufgrund solcher unzureichenden Preisinformation in aller Regel gegen die geltend gemachten Forderungen wehren und die Zahlung verweigern können. Die Betreiber solcher Neppseiten wissen sehr genau, dass sie vor Gericht schlechte Chancen hätten. Deshalb versuchen sie, die Betroffenen durch Einschüchterungen wie etwa mit der Drohung, Strafanzeige wegen Betrugs zu stellen, zur Zahlung zu bewegen.
Was sollten Sie nun konkret tun? Die Forderungen schriftlich zurückweisen. Danach alle weiteren Schreiben ignorieren und sich nicht einschüchtern lassen – der Vertrag ist nie wirksam zustande gekommen.
Rechnung. Antworten Sie per Einschreiben, zum Beispiel: „Ich bestreite, dass ein Vertrag zustande kam. Gleichzeitig erkläre ich hilfsweise und – da Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist – fristgerecht den Widerruf. Außerdem erkläre ich hilfsweise die Anfechtung, weil ich nur eine Gratis-Nutzung wollte. Ich werde nicht zahlen.“ Einen Mustertext für Abofallen finden Sie auf test.de unter http://www.test.de/themen/computer-telefon/meldung/-Content-Services-Ltd-/1797272/1797272/. Auch die Verbraucherzentralen halten Musterbriefe bereit, z. B. unter http://www.vz-berlin.de/internetvertragsfallen
Mahnung, Inkasso. Auf Mahnungen, Briefe von Inkassobüros oder Anwälten brauchen Sie dann nicht mehr zu reagieren. Wer will, kann Beweise für den Vertrag fordern, also Kopien von Rechnung, Anmeldedaten, Widerrufshinweis. Der Anwalt muss eine Vollmacht mit Originalunterschrift vorlegen. Kopien reichen nicht.
Mahnbescheid. Etwas anderes ist ein förmlicher Mahnbescheid vom Gericht. Darauf müssen Sie reagieren, sonst kann der Gerichtsvollzieher kommen – auch wenn die Geldforderung nichtig ist. Es reicht, dem Mahnbescheid zu widersprechen.
Achtung. Wer die Rechnung bezahlt, erkennt den Vertrag an. Bei einem Zwei-Jahres-Abo kommt die nächste Rechnung also im Folgejahr. Und dann ist kein Widerspruch mehr möglich.
Wir haben in unseren Zeitschriften test und Finanztest schon diverse Male über Neppseiten berichtet. Zum Beispiel im Augustheft (test 8/2009 Abofallen im Internet):
Ihren Hinweis leiten wir gern an die zuständige Fachredaktion weiter, die bei Gelegenheit darauf zurückgreifen kann.
hallo, habe genau das gleiche erlebt. ich habe mich allerdings unter falschem namen und falscher adresse dort angemeldet. hab ich jetzt trotzdem was zu befürchten? können die irendwie meine richtigen daten rausfinden? ich muss leider sagen, dass deren einschüchterungstaktik ganz schön auf mich wirkt, ich hab ehrlich gesagt ein bisschen angst vor den konsequenzen. hätte nie gedacht, dass MIR mal so was passiert. was soll ich jetzt tun? kann ich das einfach komplett ignorieren, weil die nicht mal meinen richtigen namen, noch meine richtige adresse (beides erfunden) haben?
Hallo Sanni,
Mobiboard hatte unseren richtigen Namen und unsere richtige Adresse. Wir haben sinngemäß so gehandelt wie in meiner obigen Nachricht beschrieben:
Antworten Sie per Einschreiben, zum Beispiel: „Ich bestreite, dass ein Vertrag zustande kam. Gleichzeitig erkläre ich hilfsweise und – da Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist – fristgerecht den Widerruf. Außerdem erkläre ich hilfsweise die Anfechtung, weil ich nur eine Gratis-Nutzung wollte. Ich werde nicht zahlen.“
Uns ist nichts passiert.