Abzocke im Ausland: Bußgeld wegen eines Bindestrichs

Mit der Einführung des Euro-Kennzeichens hat sich neben der EU-Kennzeichnung auch die Schreibweise der Buchstaben- Zahlenkombination auf dem Kennzeichen geändert.

Nach Berichten vereinzelnter Urlauber zufolge, ist diese neue Schreibweise-  konkret der nun fehlende Bindestrich, einigen Autofahrern zum Verhängnis geworden.

Weil dieser Trennungsstrich noch in einigen Fahrzeugscheinen auftaucht, sollen Urlauber im Ausland dafür mit einem Bußgeld von 500 Euro belangt worden sein.

Genannt wurden  Österreich und Italien, die angeblich diese Strafe verhängten, weil Zulassungsdaten und Nummernschild nicht übereinstimmten.

Rechtens ist die Strafe nicht, denn es gelten die Bestimmungen des Landes, in dem das Fahrzeug seine Zulassung erhielt, argumentiert der ADAC.

Wenn also das Fahrzeug in Deutschland ordnungsgemäß angemeldet wurde, hat dies auch im Ausland Gültigkeit – ob ein Bindestrich in den Papieren steht, oder nicht.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann seine Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle ändern lassen. Das ist aber nicht kostenlos.

Unser Rat:

Nichts tun. Die Fahrzeugpapiere sind mit oder ohne Bindestrich gültig.

Quelle: kreis-tuebingen.de

1 Kommentar

  1. Fischer, Hermann sagt:

    Ich finde, dass das jeweilige LRA den Kfz-Schein, der mit Bindestrich ausgestellt ist k o s t e n f r e i neu ausgestellen muss, wenn das Schild ohne Bindestrich gedruckt wurde.
    Durch das Aufbringen des Landkreis- bzw. Landessiegels und der TÜV-Plakette ist das Nummernschild zur Urkunde geworden und hat daher mit dem Fahrzeugschein überein zu stimmen. Wenn die Übereistimmung der Sachbearbeiterin nicht bei der Aushändigung bemerkt, hat er den Schaden zu tragen. Ich würde das entsprechende Bußgeld aus AT/Italien mit anwaltlicher Hilfe beim LRA wieder holen. Vorausgesetzt die Mitteilungen im Internet stimmen.

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