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Ein wirksames Mittel gegen die Abofallenbetreiber!

gericht1Es gibt ein wirksames Mittel den Abofallenbetreibern das Handwerk zu legen. Es nennt sich negative Feststellungsklage.

Negative Feststellungsklagen sind eine bestimmte Klageform im deutschen Zivilrecht.

Ihr Ziel ist es, bei einem Streit zwischen zwei Parteien von einem Gericht entscheiden zu lassen, ob zwischen den beiden Betroffenen ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht. Das gilt insbesondere dann, wenn man feststellen lassen möchte, dass die Mahnung zu Unrecht erfolgt ist.

Vor allem als Opfer von Abo- und Vertragsfallen im Internet wehren sich Verbraucher bisweilen gegen die Abzocker, indem sie vor Gericht eine negative Feststellungsklage erheben. Sprich:

Sie ziehen vor Gericht um feststellen zu lassen, dass die Täter von ihnen kein Geld verlangen dürfen.

Negative Feststellungsklage können auch Menschen erheben, die sich zu Unrecht abgemahnt fühlen. In diesem Fall können die Abgemahnten vom zuständigen Gericht feststellen lassen, dass kein Unterlassungsanspruch gegen sie besteht. Die Beweislast, dass die Abmahnung eben doch berechtigt ist, trägt dann der Abmahnende. Zuständig ist das Gericht, bei dem der Abzocker klagen müsste, also meistens das Heimatgericht der “Opfer”

Was sie das kostet, entnehmen sie der Tabelle aus dem beigefügten Link.
http://www.rechtspraxis.de/gebuehr.htm

Da die Forderung der Abzocker relativ gering ist, meist unter 300,00 Euro  ergeben sich Gerichtskosten von ca.25,- Euro, die der Klagende vorstrecken muss. Dieser Betrag versteht sich natürlich OHNE Anwaltskosten. Da aber hier ein Anwalt nicht zwingend notwendig ist, bleibt der Betrag moderat.

Folgendes Fallbeispiel:
Wenn das nur 500 Verbraucher durch ziehen und vor Gericht gehen, ergibt das 500 Urteile, die dann bald als Präzedenzfälle zu betrachten sind, und den Abofallenbetreibern den Garaus machen.

Übrigens, die Kosten von der Klage, holen sie sich mittels einer Vollstreckung (Pfändung ) gegenüber dem Abzocker wieder.

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Comments

5 Responses to “Ein wirksames Mittel gegen die Abofallenbetreiber!”

  1. mimose sagt:

    Da die Forderung der Abzocker relativ gering ist, meist unter 300,00 Euro ergeben sich Gerichtskosten von ca.75,- Euro, die der Klagende vorstrecken muss???

    Bin zwar aus der Schweiz, aber es sollte doch bestimmt 25 Euro lauten?

    @mimose, danke für den hinweis, habs geändert :-)

  2. anneliese sagt:

    Zitat aus einem Forum:

    Wer empfiehlt, sich mit einem Anwalt zur Wehr zu setzen,
    sollte aber auch klar die Risiken benennen.
    Es bringt nichts, wenn man den Leuten naßforsch die negative Feststellungsklage empfiehlt, und wenn dann die Gegenpartei zufällig ein insolventer Strohmann ist oder eine Sandkiste in Dubai.
    Bei allem, was man empfiehlt und macht, sollte man seriös bleiben, und vor allem in pragmatischer Weise das empfehlen, was nach menschlichem Ermessen mit geringstem Aufwand zum gewünschten Erfolg führt.
    Quelle: http://tinyurl.com/ylnga8p

  3. admin sagt:

    @annelise
    hab mich natürlich zuvor schlau gemacht, einerseits haste recht, wenn der kerl im ausland sitzt, gibts nichts:-(
    andererseits, für eine negative feststellungsklage braucht man im prinzip noch nicht mal einen anwalt. kann man selber machen:
    zu einem rechtspfleger bei gericht gehen, der macht das dann.

  4. mimose sagt:

    Eine Frage an konsumer:

    Hast du denn eine negative Feststellungsklage in deinem Fall eingereicht
    und wie geht es weiter?

    Durch die Berner Zeitung

    http://www.bernerzeitung.ch/digital/internet/Hersteller-knoepfen-sich-Abofallen-vor/story/21789996

    bin ich auf die Abzocke beim downloaden von openoffice (kosenlos) aufmerksam geworden und habe von einem Bekannten Informationen über eure hilfreichen Seite bekommen.

  5. Andre Diers sagt:

    Tatsächlich werden die Kosten in der Regel nicht zu erhalten sein.

    Ich bin selbst Anwalt und werde mich bei der zuständigen Anwaltskammer beschweren, weil ich das Vorgehen für standeswidrig halte. Schön wäre es, wenn noch viele Betroffene den Weg gehen würden. Dies kostet gar nichts. Die Anwaltskammer leitet alle angezeigten Vorgänge nach eigener Auskunft an die Staatsanwaltschaft weiter. Dies empfiehlt auch der Osnabrücker Anwaltsverein. Die Anzeige kann auch Online erfolgen. Einfach Anwaltskammer Oldenburg eingeben.

    Übrigens die wissentliche Eintreibung von nicht bestehenden Forderungen erfüllt auch den Tatbestand des Betruges. Eine Strafanzeige kostet ebenfalls nichts. Internetadressen mit Betroffenen ausdrucken, Forderung in Kopie beifügen und bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Kollegienwall 1, 49074 Osnabrück anzeigen. Da der Rechtsanwalt Olaf Tank die Forderung massenhaft ein zu treiben versucht, dürfte dieses Verfahren dazu führen, dass zumindest dieser “Kollege ” dann sein Treiben einstellt.

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