Bundesagentur für Arbeit: Mehr als 160.000 falsche Hartz-IV-Bescheide
Kurz notiert:
Nach eigenen Angaben hat die Bundesagentur für Arbeit im vergangenen Jahr in 162.300 Fällen falsche Hartz-IV-Bescheide erlassen. Das räumte die Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrem jüngsten Statistikbericht ein.
Die falschen Bescheide seien auf Fehler in den Grundsicherungsämtern zurückzuführen.
So wurden im Jahre 2009 gegen 830 000 Hartz-IV Bescheide Widerspruch eingelegt. Die Sozialgerichte sind vollkommen überlastet.
Quelle: welt.de


Juli 29, 2010
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Anwalt sofort informiert
Unter Hinweis auf den Artikel bei Konsumer.Info, dass laut Auskunft der Arbeitsagentur 160.000 Hartz IV –Bescheide falsch sein sollen , teilen wir auf Anfrage von der Redaktion konsumer.info die in unserer Kanzlei vorkommenden Probleme mit dem Betroffenen von Hartz IV mit.
Die für das Sozialrecht zuständige Kollegin Frau Nadja Kirschner, welche seit fast 4 Jahre in der Kanzlei anwaltsofort als Rechtsanwältin den Schwerpunktbereich Sozialrecht und hier im Besonderen Hartz IV ,ALG I und Rentenrecht betreut kommt zu folgenden Ergebnis:
1.Die Betroffenen werden innerhalb kürzester Zeit zum Teil mit vielen Bescheiden von den ARGEN überhäuft und verlieren sehr schnell den Überblick.
2.Schwerpunkte der rechtlichen Auseinandersetzungen mit der ARGE sind immer wieder die Fragen der Wohnungsgröße, Bedarfsgemeinschaften, Hinzuverdienste und zusätzliche Leistungen für Kinder.
Es ist zu beobachten, dass die Hartz IV Betroffenen zum Teil einer behördlichen Willkür ausgesetzt sind. Die Mitarbeiter der ARGEN sind auch „Nur“ zum Teil in befristeten Verträgen und es besteht ein Personalkarusell. Zum Teil wird in Bescheiden versucht Rechtsauffassungen durchzusetzen, die einfach gegen die bestehenden Regelungen sind.
Traurig ist auch, dass ein Teil der Betroffenen dies auch noch hinnimmt.
Unser Rat: Lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen. Schauen Sie sich die Bescheide genau an. Besondere Vorsicht immer dort wo die Widerspruchsbelehrung abgegeben ist. Hier sollten Sie die Bescheide immer fachkundlich prüfen lassen.
Im übrigen haben Hartz IV Betroffene das Recht sich einen Beratungshilfeschein ausstellen zu lassen. Den viele von den Betroffenen haben noch nicht einmal das Geld eine anwaltliche Beratung zu bezahlen.