Pishingmails: Versandhändler Amazon wird missbraucht [Update]

Wieder erreichen uns Hinweise auf Pishingmails in denen versucht wird, an Nutzerdaten von Verbraucher zu gelangen. Jüngst wird dazu der Versandhändler Amazon missbraucht, in dem kriminelle Subjekte Emails versenden, in denen arglosen Konsumenten vorgegaukelt wird, man müsse irgendwelche Daten bestätigen.

Im folgenden haben wir die betreffende Mail als Warnung an alle Nutzer veröffentlicht.

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Wer auf den Link “Jetzt Verifizieren” klickt, landet auf einer bekannten Betrugswebseite, “sicherheit-deutschland.eu” die dann fleissig ihre Daten sammelt und missbraucht.

Der Server der Betrugswebseite, wie könnte es anders sein- steht in Russland “Moscow City Mediaserviceplus Ltd.”

Er ist somit für deutsche Behörden nur schwer erreichbar.

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Unser dringender Rat:
Solche Mails am besten im virtuellen Mülleimer entsorgen und niemals auf irgendeinen in solchen Mails befindlichen Links klicken.

Update: Die Pishingbetrüger warnen vor sich selber

Ein aufmerksamer Leser teilte uns mit, dass er folgende Mail erhalten hatte.

Bitte lesen Sie diese Nachricht sorgfältig durch, da Sie Ihr Amazon
Kundenkonto betrifft. Nach genauer Überprüfung Ihres Kundenkontos müssen wir leider davon ausgehen, dass ein Unberechtigter Zugriff auf Ihr Kundenkonto hatte und der
Versuch unternommen wurde, Bestellungen auszulösen. Offenbar hat jemand Ihre persönlichen Daten außerhalb von Amazon.de in Erfahrung gebracht und damit Zugang zu Ihrem Kundenkonto erhalten.
Ihre bei uns hinterlegten Zahlungsmittel wurden nicht belastet, die Bestellungen wurden von uns storniert. Es wurden unverzüglich Schritte vorgenommen, um Ihr Amazon Kundenkonto zu
sichern.  Wir haben ihnen ein neues, temporäres Passwort zugeordnet, um weiteren Zugriff durch unbefugte  Personen zu verhindern. Es wurden alle Bankverbindungen und andere Zahlungsmethoden in Ihrem Kundenkonto
deaktiviert. Wir haben auch alle weiteren Daten, die unbefugt zu Ihrem Kundenkonto hinzugefügt wurden, deaktiviert.
Bitte verifizieren Sie Ihr Konto sofort. Gehen Sie bitte auf unserer Sicherheits Webseite “sicherheit-deutschland.eu
(Anmerkung Redaktion: Vorsicht bei der genannten Seite handelt es sich um eine Pishingseite der Betrüger)In diesem Fall ist es nicht erforderlich, dass Sie eine Strafanzeige erstatten. Wir versichern Ihnen, dass Amazon.de Ihre E-Mail-Adresse und Passwort nicht an eine dritte Person weitergegeben hat. Passwörter werden nur verschlüsselt
übertragen und gespeichert. Amazon.de-Kundenkonten sind nur denjenigen zugänglich, die sowohl E-
Mail-Adresse als Passwort kennen. Sie werden sich vielleicht fragen, wie Dritte an Passwörter gelangen können.

Es gibt Betrüger, die mit gefälschten E-Mails und gefälschten Websites Passwörter abfragen. Internetnutzer werden durch E-Mails auf eine Seite
geführt, auf der sie gebeten werden, Daten wie E-Mail-Adresse, Passwort,
Kreditkartennummer zu aktualisieren. Da viele Nutzer das gleiche Passwort bei verschiedenen Webseiten benutzen,
können Betrüger unter Umständen auf mehrere Konten zugreifen.
Wir hoffen, wir konnten weiterhelfen. Bei Fragen sind wir jederzeit für Sie da.
Freundliche Grüße
Amazon.de

Nochmals zur Errinnerung, auch diese Mail stammt von Internetkriminellen.

Gretchenfrage: Sind Abmahnungen der U+C Rechtsanwälte für die KVR Handelsgesellschaft mbH rechtsmissbräuchlich?

Hunderte, vermutlich eher tausende Internetshops bekamen in den vergangenen Tagen eine Abmahnung, veranlasst durch eine KVR Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Gammelsdorf.

Hinter der offenbar lange geplanten Abmahnungs-Welle stecken Zeitgenossen mit fragwürdiger Vergangenheit.

Ausgesprochen werden die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen (etwa wegen fehlerhafter AGB-Klauseln) durch die aus dem Filesharing-Bereich (Pornofilme) bekannte Kanzlei Urmann & Collegen, auch unter dem Kürzel U+C bekannt.

Sie vertritt die Firma KVR Handelsgesellschaft mbH, welche ihrerseits durch Herrn Frank Drescher als Geschäftsführer vertreten wird.

In zahlreichen Foren, aber auch in Blogs von Kanzleien aus dem IT/IP-Bereich finden sich Hinweise auf die schiere Anzahl von Abmahnungen im Namen der KVR Handelsgesellschaft mbH.

Die Kanzlei Dr. Damm & Partner meint dazu:

“Aus unserer Sicht sind diverse Anhaltspunkte gegeben, die ein rechtsmissbräuchliches und damit unzulässiges Abmahnverhalten (vgl. § 8 Abs. 4 UWG) nahelegen.”

Quelle und vollständiger Bericht: damm-legal.de und Computerbetrug.de

Studienanfänger: Krankenversicherungsnachweis nötig

Viele Studienanfänger, die im Wintersemester 2012/2013 ihre ersten Vorlesungen und Kurse belegen, schreiben sich jetzt ein. Die Techniker Krankenkasse weist darauf hin, dass für die Immatrikulation neben anderen Unterlagen, wie Personalausweis, Passfoto oder Abiturzeugnis, auch ein Krankenversicherungsnachweis notwendig ist.

Diese Bescheinigung erhalten die Studenten von ihrer Krankenkasse.

Studenten, die noch nicht 25 Jahre alt sind, sind meistens über die Krankenkasse ihrer Eltern kostenlos mitversichert. Studierende ab 25 Jahre müssen sich in der Regel jedoch selbst versichern.

Wer freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, Grundwehr- oder Zivildienst geleistet hat und deshalb sein Studium unterbrechen musste oder erst später anfangen konnte, bleibt um diesen Zeitraum darüber hinaus familienversichert – höchstens jedoch um zwölf Monate. Das gilt auch für andere Freiwilligendienste wie zum Beispiel ein freiwilliges soziales Jahr.

Der Beitrag für versicherungspflichtige Studenten (i.d.R. ab 25 Jahre) zur Kranken- und Pflegeversicherung ist bei allen Kassen gleich, da er gesetzlich festgelegt wird. Er beträgt bundeseinheitlich monatlich zurzeit 64,77 Euro für die Krankenversicherung und 11,64 Euro für die Pflegeversicherung. BAföG-geförderte Studenten können einen Beitragszuschuss erhalten. Mitglieder ohne Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung und zwar 13,13 Euro.

Wichtig: Die Pflichtversicherung endet in der Regel nicht nur mit Abschluss des Studiums, sondern auch mit Ablauf des 14. Fachsemesters oder mit dem Semester, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Dann besteht die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern.

Geoscoring: Wie Kreditwürdig sind sie?

Geoscoring dient der Ermittlung der Kreditwürdigkeit von Kunden anhand des Wohnortes. Dabei geht es nicht um die individuellen Merkmale eines jeden Kunden und seiner persönlichen Zahlungsfähigkeit. Beim Geoscoring wird geprüft, ob Nachbarn ihre Kredite und Rechnungen bezahlen um Rückschlüsse auf die eigene Kreditwürdigkeit zu schließen.

Die Logik dahinter ist, dass die Bewohner einer Wohngegend häufig eine ähnliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besitzen und das “Risiko” für alle Bewohner höher eingestuft wird unabhängig von der tatsächlichen Situation. Besonders Versandhändler möchten so Zahlungsausfälle vermeiden. Unternehmen können so ihre elektronischen Bestellsysteme so einem bestimmten Kundenkreis anpassen und z.b. die Bezahlung von Waren per Rechnung nicht zur Verfügung stellen und stattdessen nur die Option der Vorkasse anbieten.