Abzocke im Ausland: Bußgeld wegen eines Bindestrichs

Mit der Einführung des Euro-Kennzeichens hat sich neben der EU-Kennzeichnung auch die Schreibweise der Buchstaben- Zahlenkombination auf dem Kennzeichen geändert.

Nach Berichten vereinzelnter Urlauber zufolge, ist diese neue Schreibweise-  konkret der nun fehlende Bindestrich, einigen Autofahrern zum Verhängnis geworden.

Weil dieser Trennungsstrich noch in einigen Fahrzeugscheinen auftaucht, sollen Urlauber im Ausland dafür mit einem Bußgeld von 500 Euro belangt worden sein.

Genannt wurden  Österreich und Italien, die angeblich diese Strafe verhängten, weil Zulassungsdaten und Nummernschild nicht übereinstimmten.

Rechtens ist die Strafe nicht, denn es gelten die Bestimmungen des Landes, in dem das Fahrzeug seine Zulassung erhielt, argumentiert der ADAC.

Wenn also das Fahrzeug in Deutschland ordnungsgemäß angemeldet wurde, hat dies auch im Ausland Gültigkeit – ob ein Bindestrich in den Papieren steht, oder nicht.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann seine Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle ändern lassen. Das ist aber nicht kostenlos.

Unser Rat:

Nichts tun. Die Fahrzeugpapiere sind mit oder ohne Bindestrich gültig.

Quelle: kreis-tuebingen.de

Warnung vor neuer Inkasso-Welle aus Osnabrück

Vor einer neuen dubiosen Inkassowelle warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Derzeit werden Mahnschreiben einer “Anwalts-Inkasso-Zentrale” mit Sitz in Osnabrück verschickt.

Ein Rechtsanwalt “Ingo Müller” macht darin zweifelhafte Forderungen aus telefonisch abgeschlossenen Gewinnspieldiensten geltend.

Er gibt an, Rechnungen von 2010 seien noch nicht beglichen worden. Neben den offenen Beträgen berechnet er Mahn- und Rechtsanwaltskosten.

Teilweise werden dieselben Forderungen gleichzeitig auch von dem Unternehmen National Inkasso (ehemals: wecollect) in Düsseldorf beigetrieben.

Die Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht.

Betroffene müssen grundsätzlich nur dann zahlen, wenn sie am Telefon einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen haben.

Ist kein Vertrag zustande gekommen oder wurde er durch Täuschung untergeschoben, sollten Betroffene der Forderung schriftlich widersprechen.

Es kann auch nicht schaden, sich von kompetenten Rechtsanwälten in solchen Fällen beraten zu lassen.

Quelle: Verbraucherzentrale Rp