Update zu: Widerspruch schützt vor Datenhandel nicht

Oder wie in 57 Sekunden  im Bundestag die Möglichkeit zum Verkauf der Meldedaten an Adresshändler und Werbetreibende beschlossen wurde.

Die Vizepräsidentin des Bundestages, Petra Pau von den Linken hatte die Abstimmung durchgeführt.

Die Vertreter der Opposition stimmten zwar dagegen, behielten das aber offenbar für sich.

Ans Licht kam der Skandal ebenfalls nicht etwa durch die Oppositionsparteien, sondern durch Blogger wie Udo Vetter, deren Warnrufe am Samstag auch von Mainstreammedien aufgegriffen wurden.

Im Anschluss daran meldeten sich dann auch Politiker wie Gregor Gysi, Renate Künast und Sigmar Gabriel zu Wort und taten so, als ob man sie auf ganz infame Weise übers Ohr gehauen hätte.

Für Datenschützer ist das neue Meldegesetz wie für Thilo Weichert vom unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein “gesetzlicher Wahnsinn”. Auch der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri hat die Regierung des Freistaates dazu aufgefordert, dem Projekt die Zustimmung im Bundesrat zu versagen.

Das neue Bundesmeldegesetz, besonders der Passus zur “Melderegisterauskunft” ist eine gesetzlich verankerte Absage an das grundlegende Bürgerrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Das ganze Prozedere, das mit zwei Beratungen und einer Schlussabstimmung gerade einmal 57 Sekunden dauerte, hat Jens Blecker noch einmal für alle deutlich und eindrucksvoll vor Augen gestellt, in dem er die Szene aus der Videoaufnahme der Sitzung zusammengeschnitten und ins Netz gestellt hat.

Um die 30 Abgeordnete waren noch im Plenarsaal, eigentlich hätte das Petra Pau oder auch ein anderer Abgeordneter darauf hinweisen können, dass der Bundestag damit nicht beschlussfähig ist, um die Abstimmung zu unterbinden.

Scheint aber allen egal gewesen zu sein bzw. man hat sich zuvor eben abgesprochen, die Gesetze im Schnellverfahren und ohne Beschlussfähigkeit des Bundestags durchzuboxen.

Quelle: Telepolis

Keiner hat’s bemerkt: BKA und Polizei löschten monatelang Daten

Durch eine Software-Panne sind beim Bundeskriminalamt (BKA) und bei der Bundespolizei über Monate Beweismittel in Ermittlungsverfahren gelöscht worden.

Betroffen seien Daten aus der sogenannten Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), wie sie in Ermittlungen gegen Schwerkriminelle und Terroristen gesammelt werden.

Gelöscht worden seien Daten von abgehörten Telefongesprächen, mitgelesenen E-Mails, Kurzmitteilungen (SMS) und Telefaxen sowie der Lokalisierung von Mobiltelefonen (Funkzellenabfrage).

Das BKA bestätigte die Datenverluste. Die Behörde lege Wert auf die Feststellung, dass die Panne nicht die Ermittlungen gegen Mitglieder und Unterstützer des rechtsextremistischen “Nationalsozialistischen Untergrundes” (NSU) betreffe.

Quelle: n24