Verbraucherzentrale mahnt Blizzard ab- Bei Diablo III steckt der Teufel im Detail

Wegen fehlender Informationen zur Spielvoraussetzungen auf der Verpackung des Computerspiels „Diablo 3“ sowie dem fehlenden Zugang zu dem Spiel wegen technischer Störungen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Spielehersteller Blizzard abgemahnt.

Blizzard hat nun bis zum 13. Juli 2012 Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung wegen dieser Wettbewerbsverstöße abzugeben.

Blizzard hat es versäumt, auf der Spieleverpackung einen ausreichenden Hinweis über eine dauerhafte Internetverbindung zur Nutzung des Spiels aufzunehmen.

Auch im Zusammenhang mit der Registrierungspflicht auf Battle.net, dem hauseigenen Netzwerk von Blizzard, fehlt die Information, dass es sich bei der Registrierung nicht um einen einmaligen Akt zur Eingabe des Game-Keys handelt.

Vielmehr kann das Spiel nur genutzt werden, wenn der Spieler über seinen persönlichen Account auf Battle.net eingeloggt ist.

Quelle: vzbv

Angst vor Abzocke: Brüssel will jährlichen TÜV

EU-Verkehrskommissar Siim Kallas will eine jährliche “TÜV”-Untersuchung für ältere Autos in Europa zur Pflicht machen.

Aber nicht nur der ADAC und viele Autofahrer protestieren- auch Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hält nichts von den jährlichen TÜV-Tests für ältere Autos, wie sie die EU-Kommission vorgeschlagen hat.

Der Hintergrund:

Die EU-Kommission will die Fahrer älterer Fahrzeuge sowie von Autos mit hohen Kilometerständen künftig einmal pro Jahr zum TÜV bitten-  also die in Deutschland übliche 2-Jahres-Kontrolle abschaffen.

Angesichts der steigenden Kosten, die dadurch für etwa jeden zweiten Autofahrer entstehen würden, protestiert der ADAC.

Von einer solchen Regelung profitieren würden dem Automobilclub zufolge nur die Prüfer.

Quelle: n-tv

Wie gut sind Billigangebote im Internet?

Im Internet werden Reisen oft günstiger angeboten als im Reisebüro. Bewertungsportale sollen helfen, die richtige Wahl zu treffen. Doch nicht immer kann man sich darauf verlassen auch das günstigste zu buchen.

Doch hinter den vermeintlichen Angeboten verbergen sich häufig weitere Kosten.

Steckt dahinter vielleicht System?

Fluege.de und andere Buchungsportale müssen sich deshalb Kritik der Verbraucherschützer gefallen lassen.

Aber auch die Justiz musste sich schon mit Fluege.de beschäftigen und verhängte jüngst ein Ordnungsgeld in Höhe von 75.000 Euro gegen die Firma, nachdem auf dem Portal im elektronischen Buchungsformular eine Reiseversicherung als Default-Nebenleistung zu Flugbuchungen zu finden war, die per sog. Opt-out abgewählt werden musste.

Die Kammer orientierte sich bei der Höhe des Ordnungsgeldes an dem wirtschaftlichen Erfolg, der durch die Nichtbeachtung des gerichtlichen Verbotes entstand. Da die Unister GmbH selbst erklärt hatte, dass bei Umstellung auf das geforderte Opt-in-Verfahren mit Provisionsrückgängen in Höhe von 50.000,00 EUR zu rechnen sei, wurde dieser Betrag zuzüglich eines Strafzuschlages als Bemessungsgrundlage gewählt. LG Leipzig, 30.05.2012, Az. 02 HK O 1900/09 – nicht rechtskräfitg § 890 Abs. 1 ZPO

Stern TV hat recherchiert und verschiedene Buchungsportale unter die Lupe genommen. In der anschliessenden Diskussion im Studio stellte sich Unister-Sprecher (dazu gehört fluege.de) Konstantin Korosides zur Stellungnahme zur Verfügung.